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SUMMARY:Vorsicht vor betrügerischen E-Mails – Wie Kriminelle gezielt ältere Menschen täuschen
DESCRIPTION:In den vergangenen Wochen häufen sich erneut Meldungen über betrügerische E-Mails\, die darauf abzielen\, insbesondere ältere Menschen zur Herausgabe sensibler Bankdaten oder sogar zur Übergabe von Bargeld zu verleiten. Unter dem Vorwand angeblicher Abrechnungsprobleme\, Kontosperrungen oder ausstehender Zahlungen versuchen die Täter\, Vertrauen zu erschleichen – mit oft verheerenden finanziellen Folgen für die Betroffenen. \nBeispiele aktueller Betrugsversuche\nEinige aktuelle Fälle\, die bei Polizei und Verbraucherzentralen gemeldet wurden: \n\n\nE-Mail einer Sparkasse: „Aufgrund eines Software-Updates müssen Sie Ihre Kundendaten neu verifizieren.“ Nach dem Klick auf den Link und Eingabe der Zugangsdaten wurde das Konto leergeräumt. \n\n\nMail im Namen von PayPal: „Ungewöhnliche Kontobewegung festgestellt – bitte bestätigen Sie Ihr Passwort und Ihre Mobilnummer.“ \n\n\nAngeblicher Finanzdienstleister ruft an: Ein „Mitarbeiter“ erklärt\, das Konto sei kompromittiert\, und bittet\, Bargeld zur „sicheren Verwahrung“ an einen Kurier zu übergeben – ein besonders perfider Trick. \n\n\n  \nBitte melden Sie sich telefonisch oder per Mail in der Kanzlei an.
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SUMMARY:Patientenverfügung und Vorsorge
DESCRIPTION:Informationsveranstaltung für Jedermann \nEine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sind wichtige Dokumente im Rahmen der persönlichen Vorsorgeplanung und haben unterschiedliche Funktionen: \n\nVorsorgevollmacht:\n\nIn einer Vorsorgevollmacht wird eine Person (oder mehrere Personen) benannt\, die im Falle einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit (zum Beispiel aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls) berechtigt ist\, Entscheidungen im Namen der Vollmacht gebenden Person zu treffen.\nDiese Vollmacht kann sich auf verschiedene Bereiche erstrecken\, einschließlich finanzieller Angelegenheiten\, Gesundheitsfürsorge\, Aufenthaltsbestimmung und andere persönliche Angelegenheiten.\nDie bevollmächtigte Person kann Handlungen wie das Verwalten von Konten\, die Zustimmung zu oder Ablehnung von medizinischen Behandlungen und die Organisation der Pflege übernehmen.\nDie Vorsorgevollmacht tritt in Kraft\, wenn die Person\, die sie erteilt hat\, selbst nicht mehr in der Lage ist\, ihre Angelegenheiten zu regeln. Sie muss vor Eintritt der Entscheidungsunfähigkeit erstellt werden.\n\n\nPatientenverfügung:\n\nEine Patientenverfügung ist ein Dokument\, in dem eine Person im Voraus festlegt\, welche medizinischen Maßnahmen sie in bestimmten Situationen wünscht oder ablehnt\, falls sie selbst nicht mehr in der Lage ist\, Entscheidungen zu treffen oder diese zu kommunizieren.\nSie betrifft in der Regel Entscheidungen am Lebensende\, wie lebensverlängernde Maßnahmen\, künstliche Ernährung\, Wiederbelebungsmaßnahmen oder palliative Versorgung.\nDie Patientenverfügung gibt Ärzten und Pflegepersonal eine klare Anleitung\, wie in bestimmten medizinischen Situationen zu verfahren ist\, und dient dazu\, die Selbstbestimmung der Person zu wahren.\nSie muss eindeutig formuliert sein und die spezifischen Behandlungssituationen und Maßnahmen\, die gewünscht oder abgelehnt werden\, klar beschreiben.\n\n\n\nBeide Dokumente sind Teil einer umfassenden persönlichen Vorsorge und sollten sorgfältig überlegt und formuliert werden\, idealerweise unter Beratung durch Fachleute wie Anwälte oder Ärzte. Es ist wichtig\, dass die erstellten Dokumente den aktuellen Wünschen und Bedürfnissen der Person entsprechen und regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.
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SUMMARY:Kündigungsschutz - Aufhebungsvertrag - Abfindung
DESCRIPTION:Kostenlose Einführung in das Thema Kündigungsschutz – Aufhebungsvertrag und Abfindung!\nInfomierten Sie sich über Ihre Rechte und als Arbeitgeber über Ihre Pflichten zur Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen. \nErfahren Sie\, warum die Kündigungsschutzklage ein fristgebundenes und vorsorgliches Instrument des Arbeitsrechts ist.
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SUMMARY:Richtig vererben - welchen Gestaltungsmöglichkeiten gibt es
DESCRIPTION:Richtig vererben – Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es? \nEin durchdachtes Testament oder eine geschickte Nachlassplanung kann Streit unter Erben vermeiden und steuerliche Vorteile sichern. Ob klassische Erbfolge\, Schenkungen zu Lebzeiten\, Testament\, Erbvertrag oder Familiengesellschaft – es gibt zahlreiche Möglichkeiten\, das eigene Vermögen gezielt weiterzugeben. Welche Gestaltungsmöglichkeiten besonders sinnvoll sind und welche Fallstricke es zu beachten gilt\, erfahren Sie in unserer kostenlosen Veranstaltung.
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SUMMARY:Testamentsvollstreckung – Ist dies eine Überlegung für mich?
DESCRIPTION:Die Testamentsvollstreckung kann eine sinnvolle Lösung sein\, um den letzten Willen zuverlässig umzusetzen\, Streit unter Erben zu vermeiden und komplexe Vermögensverhältnisse geordnet zu regeln. Besonders bei minderjährigen oder unerfahrenen Erben\, Unternehmensnachfolgen oder Erbengemeinschaften bietet sie zahlreiche Vorteile. Doch wann ist sie wirklich sinnvoll\, und welche Fallstricke gibt es? Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten und Grenzen der Testamentsvollstreckung in unserer Veranstaltung.
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SUMMARY:Testamentsvollstreckung - Vor- und Nachteile
DESCRIPTION:Kostenlose Einführung in das Thema Testamentsvollstreckung\nTestamentsvollstreckung richtet sich an alle Personen\, die ihren Nachlaß ordnen wollen\, innerfamilären Streit vermeiden  und ihren (Ehe-)partner absichern wollen. \n\n\n\nDie Testamentsvollstreckung ist ein Verfahren\, bei dem nach dem Tod einer Person (dem Erblasser) dessen letzter Wille\, wie er im Testament oder Erbvertrag festgelegt wurde\, umgesetzt wird. Dies geschieht durch eine von dem Erblasser bestimmte Person\, den Testamentsvollstrecker. Die Aufgaben und Befugnisse des Testamentsvollstreckers sind im deutschen Erbrecht\, insbesondere in den §§ 2197 bis 2228 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)\, geregelt. Die Testamentsvollstreckung umfasst im Wesentlichen folgende Schritte: \n\nErnennung des Testamentsvollstreckers: Der Erblasser benennt in seinem Testament oder Erbvertrag eine oder mehrere Personen als Testamentsvollstrecker. Falls der Erblasser keine Person benannt hat\, kann das Nachlassgericht auf Antrag einen Testamentsvollstrecker ernennen.\nAnnahme des Amtes: Der benannte Testamentsvollstrecker muss das Amt annehmen. Die Annahme erfolgt gegenüber dem Nachlassgericht und wird in der Regel durch eine Testamentsvollstreckerzeugnis bescheinigt.\nSicherung und Verwaltung des Nachlasses: Der Testamentsvollstrecker ist für die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses verantwortlich. Dazu gehört auch\, Schulden des Erblassers zu begleichen und eventuelle Erbstreitigkeiten zu schlichten.\nErfüllung der letztwilligen Verfügungen: Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe\, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen. Dazu gehört insbesondere die Verteilung des Nachlasses an die Erben gemäß den Anweisungen im Testament.\nNachlassverteilung: Nach der Begleichung aller Verbindlichkeiten und der Erfüllung sonstiger testamentarischer Anordnungen verteilt der Testamentsvollstrecker den verbleibenden Nachlass unter den Erben.\nBeendigung der Testamentsvollstreckung: Die Testamentsvollstreckung endet\, wenn die im Testament festgelegten Aufgaben erfüllt sind\, der Testamentsvollstrecker sein Amt niederlegt\, oder durch das Nachlassgericht entlassen wird.\n\nDie Rolle des Testamentsvollstreckers ist sehr verantwortungsvoll und erfordert oft ein hohes Maß an juristischem und finanziellem Sachverstand. Erben und Testamentsvollstrecker können zur Klärung von Fragen oder zur Lösung von Konflikten auch die Hilfe von Rechtsanwälten oder Notaren in Anspruch nehmen.
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SUMMARY:Abfindung - wie hoch?
DESCRIPTION:Man hat Ihnen gekündigt und eine Abfindung angeboten? Wie hoch sollte und kann eine Abfindung sein? Wie verläßlich sind kostenlose Abfiindungsrechner und was kann man tatsächlich in Verhandlungen als Abfindung herausholen? Stellen Sie IHre Fragen und verschaffen Sie sich einen professionellen Überblick über Ihre Optionen.
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DESCRIPTION:Wer eine Kündigung erhält muß schnell handeln. Welche Fristen zu beachten sind\, ob eine Kündigung rückgängig gemacht werden kann oder ob man mit dem Arbeitgeber besser direkt verhandelt – holen Sie sich einen ersten Überblick.
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DESCRIPTION:Kostenlose Einführung in das Thema Testamentsvollstreckung\nTestamentsvollstreckung richtet sich an alle Personen\, die ihren Nachlaß ordnen wollen\, innerfamilären Streit vermeiden  und ihren (Ehe-)partner absichern wollen. \n\n\n\nDie Testamentsvollstreckung ist ein Verfahren\, bei dem nach dem Tod einer Person (dem Erblasser) dessen letzter Wille\, wie er im Testament oder Erbvertrag festgelegt wurde\, umgesetzt wird. Dies geschieht durch eine von dem Erblasser bestimmte Person\, den Testamentsvollstrecker. Die Aufgaben und Befugnisse des Testamentsvollstreckers sind im deutschen Erbrecht\, insbesondere in den §§ 2197 bis 2228 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)\, geregelt. Die Testamentsvollstreckung umfasst im Wesentlichen folgende Schritte: \n\nErnennung des Testamentsvollstreckers: Der Erblasser benennt in seinem Testament oder Erbvertrag eine oder mehrere Personen als Testamentsvollstrecker. Falls der Erblasser keine Person benannt hat\, kann das Nachlassgericht auf Antrag einen Testamentsvollstrecker ernennen.\nAnnahme des Amtes: Der benannte Testamentsvollstrecker muss das Amt annehmen. Die Annahme erfolgt gegenüber dem Nachlassgericht und wird in der Regel durch eine Testamentsvollstreckerzeugnis bescheinigt.\nSicherung und Verwaltung des Nachlasses: Der Testamentsvollstrecker ist für die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses verantwortlich. Dazu gehört auch\, Schulden des Erblassers zu begleichen und eventuelle Erbstreitigkeiten zu schlichten.\nErfüllung der letztwilligen Verfügungen: Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe\, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen. Dazu gehört insbesondere die Verteilung des Nachlasses an die Erben gemäß den Anweisungen im Testament.\nNachlassverteilung: Nach der Begleichung aller Verbindlichkeiten und der Erfüllung sonstiger testamentarischer Anordnungen verteilt der Testamentsvollstrecker den verbleibenden Nachlass unter den Erben.\nBeendigung der Testamentsvollstreckung: Die Testamentsvollstreckung endet\, wenn die im Testament festgelegten Aufgaben erfüllt sind\, der Testamentsvollstrecker sein Amt niederlegt\, oder durch das Nachlassgericht entlassen wird.\n\nDie Rolle des Testamentsvollstreckers ist sehr verantwortungsvoll und erfordert oft ein hohes Maß an juristischem und finanziellem Sachverstand. Erben und Testamentsvollstrecker können zur Klärung von Fragen oder zur Lösung von Konflikten auch die Hilfe von Rechtsanwälten oder Notaren in Anspruch nehmen.
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DESCRIPTION:Geschlossene Gesellschaft – persönliche Einladung
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SUMMARY:Immobilien richtig vererben! Sind Nießbrauchsrechte eine Lösung?
DESCRIPTION:Immobilien richtig vererben – wie läßt sich dies aktiv gestalten? \nWelche Rolle kann dabei die Eintragung von Nießbrauchsrechten spielen? \nSoll man eine Immobiliengesellschaft in der Familie gründen? \nWas ist eine Familienstiftung – Vor- und Nachteile.
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