Elektronische Präsenzbeurkundung
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen, um das Beurkundungsverfahren weiter zu digitalisieren. Dieser Entwurf ermöglicht es Notaren und anderen Urkundsstellen, öffentliche Urkunden künftig direkt elektronisch zu erstellen, wodurch der bisher notwendige Medientransfer von Papier zu digitalen Dokumenten entfällt. Dies soll Zeit und Ressourcen sparen und die Effizienz steigern.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betont, dass diese Digitalisierung ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Notariats und zur Entlastung der Urkundsstellen ist. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Niederschriften und sonstige Beurkundungen elektronisch erstellt und signiert werden können, entweder mittels Unterschriftenpads/Tablets oder qualifizierter elektronischer Signaturen. Diese Maßnahmen sollen die Authentizität und Integrität der Dokumente gewährleisten.
Trotz der neuen Möglichkeiten bleibt die Papierform für bestimmte Beurkundungen, wie Verfügungen von Todes wegen, weiterhin verpflichtend. Diese Neuerungen sind ein weiterer Schritt zur Digitalisierung des Beurkundungswesens und zur Beseitigung von Medienbrüchen, insbesondere im Hinblick auf die ab 2026 verpflichtende elektronische Aktenführung bei Gerichten.
Zum Gesetzesentwurf
- von DGKorff
- unter 22. Mai 2024