Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes – Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes hier.
Das Verpflichtungsgesetz regelt die förmliche Verpflichtung von Personen, die zwar keine Amtsträger sind, aber für die öffentliche Verwaltung tätig oder als Sachverständige bestellt sind. Diese Verpflichtung soll sie für bestimmte Straftatbestände, insbesondere Geheimnisverrat und Amtsträgerdelikte, den Amtsträgern gleichstellen. Seit 1974 wird die Verpflichtung mündlich vorgenommen, mit Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen bei Pflichtverletzung, und schriftlich dokumentiert.
Aufgrund des Bedarfs der Behördenpraxis wird nun eine Neuregelung eingeführt, die die Verpflichtung auch per Echtzeit-Videokommunikation ermöglicht, um das Verfahren zu erleichtern und zu beschleunigen.
Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf Änderungen im Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz (EUStAG) vor, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen. Der Entwurf wurde zur Stellungnahme an Länder und Verbände verschickt und ist auf der Homepage des BMJ veröffentlicht. Die Stellungnahmen können bis zum 06.09.2024 eingereicht werden und werden auf der BMJ-Website veröffentlicht.
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes hier.
Graf Kerssenbrock & Kollegen 2024