Verhandlungstermin in Sachen Friesenhof
Nach langer Wartezeit findet am 3. Dezember 2024 endlich der Haupttermin im Schadensersatzverfahren von Barbara Janssen-Ruff gegen das Land Schleswig-Holstein vor dem Landgericht Kiel statt. Dieser Termin markiert einen bedeutenden Meilenstein in einem Rechtsstreit, der sich über mehrere Jahre hingezogen hat. Bereits seit 2015 kämpft Frau Janssen-Ruff um Gerechtigkeit und Schadensersatz für die unrechtmäßige Schließung ihrer Jugendhilfeeinrichtung Friesenhof durch das Landesjugendamt Schleswig-Holstein.
Trotz der Feststellung des Verwaltungsgerichts in Schleswig, dass die Schließung des Friesenhofs rechtswidrig war, lehnt das Land Schleswig-Holstein weiterhin in all seinen Schriftsätzen jede Haftung und jeden Schadensersatz ab. Diese Haltung des Landes hat den Prozess immer wieder verzögert und zu einer Verlängerung des Verfahrens geführt.
Die Dauer der Verfahren und das beharrliche Leugnen jeglicher Verantwortung durch das Land verdeutlichen den langen Weg, den Frau Janssen-Ruff bis zur Hauptverhandlung gehen musste. Die Weigerung des Landes, Schadensersatz anzuerkennen, ist umso bemerkenswerter, da die wirtschaftlichen Folgen der rechtswidrigen Schließung für den Friesenhof erheblich waren und letztlich zur Insolvenz der Einrichtung führten.
Landgericht Kiel
Dienstag, 03.12.2024,11:30 Uhr,
Sitzungssaal 53, Erdgeschoss, Harmsstraße 99/101, 24114 Kiel.
Seit der unrechtmäßigen Schließung ihrer Jugendhilfeeinrichtung Friesenhof im Jahr 2015 durch das Landesjugendamt Schleswig-Holstein hat Frau Barbara Janssen-Ruff einen schweren Weg hinter sich. Die Entscheidung des Landes, die Betriebserlaubnis für den Friesenhof zu widerrufen, führte nicht nur zur sofortigen Schließung der Einrichtung, sondern brachte auch ihre finanziellen und beruflichen Perspektiven ins Wanken. Trotz jahrelanger Bemühungen um eine gerichtliche Klärung ihrer Ansprüche musste sie miterleben, wie ihre Lebensarbeit zerstört wurde.
Frau Janssen-Ruff hatte geplant, den Friesenhof zu veräußern und es gab auch konkrete Kaufinteressenten. Doch durch die unüberlegte und überstürzte Schließung durch das Landesjugendamt am 3. Juni 2015 war ein Verkauf nicht mehr möglich. Die Einrichtung, die einst als renommierte Anlaufstelle für die Betreuung von Mädchen mit besonderen Bedürfnissen galt, verlor durch das Vorgehen des Landes ihren Ruf und damit ihre Marktattraktivität.
Seitdem kämpft Frau Janssen-Ruff nicht nur vor Gericht um Schadensersatz, sondern auch um die Anerkennung des Unrechts, das ihr widerfahren ist. Der jahrelange Rechtsstreit und die Weigerung des Landes Schleswig-Holstein, Verantwortung zu übernehmen oder Schadensersatz zu leisten, haben ihre berufliche und persönliche Situation stark belastet. Ihr finanzieller und emotionaler Schaden ist immens, da ihre Bemühungen, den Friesenhof zu retten oder zumindest noch einen Teil ihres Lebenswerks zu veräußern, durch das Verhalten des Landes zunichte gemacht wurden.
Frau Janssen-Ruff muß seit 2015 von Sozialhilfe leben. Bemühungen, eine Arbeit im Jugendhilfebereich zu finden – trotz ihres Alters – wurden vom Landesjugendamt hintertrieben.