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Arbeitsvertrag

Arbeitsrecht – Erbrecht - Schulrecht

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Was ist ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag ist ein rechtsgültiges Dokument, das die Vereinbarungen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer festhält. Dieses Dokument enthält Informationen wie den Namen und die Adresse des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, den Beginn und die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Arbeitszeit, den Lohn oder das Gehalt sowie andere arbeitsbezogene Bedingungen. Der Arbeitsvertrag dient dazu, die Rechte und Pflichten beider Parteien während des Arbeitsverhältnisses zu regeln und bietet rechtlichen Schutz für beide Seiten. Es ist wichtig, dass der Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen wird, um Missverständnisse zu vermeiden und klare Vereinbarungen zu treffen.

Ein Arbeitsvertrag im deutschen Recht ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses festlegt. Er regelt Rechte und Pflichten beider Parteien, wie Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Arbeitsverträge können schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden, obwohl eine schriftliche Form aus Beweisgründen empfohlen wird. Sie unterliegen dem deutschen Arbeitsrecht, das den Arbeitnehmer schützt, indem es Mindeststandards für Arbeitsbedingungen, Entlohnung und Kündigungsschutz festlegt. Ein detailliert ausgearbeiteter Vertrag vermeidet spätere Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen.

Wie wichtig ist der Arbeitsvertrag?

Wie relevant ist der Beschäftigungsvertrag? Der Arbeitsvertrag ist von großer Bedeutung, da er die Grundlage für das Arbeitsverhältnis bildet und die Rechte und Pflichten beider Parteien klar definiert. Er schützt den Arbeitnehmer vor unfairen Arbeitsbedingungen und stellt sicher, dass er angemessen bezahlt wird und über Urlaubsansprüche verfügt. Zudem legt der Vertrag die Kündigungsfristen fest, um dem Arbeitnehmer Sicherheit zu bieten. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Arbeitsvertrag minimiert das Risiko von Missverständnissen und rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Ein Blick in das Gesetzbuch zeigt, dass es keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss eines Vertrages gibt. Die Regelungen zum Arbeitsvertrag finden sich in den Paragraphen 622 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wo er als spezielle Form des Dienstvertrags definiert wird. Grundsätzlich muss ein Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht schriftlich fixiert werden; eine mündliche Vereinbarung ist rechtlich ebenfalls gültig. Die schriftliche Form wird jedoch üblicherweise gewählt, um die wesentlichen Vertragsbestandteile wie Entlohnung, zu erbringende Arbeitsleistung und Arbeitszeitdauer klar festzuhalten.

Wie kommt ein Arbeitsvertrag zustande?

Ein Arbeitsvertrag kommt durch das Angebot des Arbeitgebers und die Annahme des Arbeitnehmers zustande. Hierbei müssen sich beide Parteien über die wesentlichen Vertragsinhalte einig sein, wie zum Beispiel die Höhe des Gehalts, die Arbeitszeit und die Tätigkeitsbeschreibung. Es ist ratsam, den Arbeitsvertrag schriftlich abzufassen, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden und eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen. Der Vertrag kann von beiden Seiten unterzeichnet werden, um die Zustimmung und das Einverständnis beider Parteien zu dokumentieren. Es ist wichtig, dass der Vertrag die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften einhält, um rechtlich wirksam zu sein.

Ein Arbeitsvertrag entsteht durch die Zustimmung beider Parteien, des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, die nicht zwingend in schriftlicher Form erfolgen muss. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie diese Zustimmung ausgedrückt werden kann: Durch die beidseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags, durch eine Übereinkunft per E-Mail, in der beide Seiten ihre Absicht bekunden, ein Arbeitsverhältnis zu beginnen, durch eine mündliche Vereinbarung, oder wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung anbietet und dieser zwar nicht direkt antwortet, der Arbeitnehmer aber zu dem vereinbarten Zeitpunkt erscheint und seine Arbeit aufnimmt – dies wird als stillschweigende Zustimmung durch konkludentes Handeln verstanden.

Was muss im Arbeitsvertrag stehen?

Ein typischer Arbeitsvertrag umfasst Regelungen zu:

  • Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Arbeitszeiten
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses bei befristeten Verträgen
  • Arbeitsort (z.B. Möglichkeit von Homeoffice)
  • Art der zu leistenden Arbeit
  • Entgelt (inklusive Prämien, Zuschlägen etc.).
  • Beginndatum des Arbeitsverhältnisses
  • Urlaub und Bildungsurlaub
  • Sozialleistungen
  • Kündigungsfristen
  • Genehmigung von Nebenbeschäftigungen


Ein Arbeitsvertrag ohne eine Klausel zur Rentenregelung für Arbeitnehmer kann vorteilhaft sein, insbesondere für diejenigen, die sich auch im fortgeschrittenen Alter noch fit und arbeitsfreudig fühlen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, ein automatisches Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses beim Erreichen des Rentenalters festzulegen. Dies betrifft auch Vereinbarungen zur betrieblichen Altersvorsorge, wobei unbedingt die schriftliche Form zu beachten ist. Wir können Ihren Arbeitsvertrag vor Unterschrift prüfen.

Wer muss den Arbeitsvertrag unterschreiben?

Da der Arbeitsvertrag eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, ist die Unterschrift beider Parteien erforderlich. Die Reihenfolge der Unterschriften ist dabei nicht entscheidend, jedoch ist es üblich, dass der Arbeitgeber zuerst unterschreibt, was häufig als positives Zeichen gewertet wird. Einmal unterzeichnet, ist ein Rücktritt vom Arbeitsvertrag nicht mehr möglich, allerdings kann das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet werden. Für die Kündigung ist eine schriftliche Form erforderlich, und in der Regel muss eine Frist von vier Wochen eingehalten werden, wobei der Kündigungstermin entweder der 15. oder der letzte Tag des Monats ist.

Die Besonderheiten bei der Probezeit erfragen Sie konkret für Ihren Fall im Rahmen eines Beratungstermins.

Was passiert, wenn ich einen neuen Arbeitsvertrag nicht unterschreibe?

Wenn Sie einen neuen Arbeitsvertrag nicht unterschreiben, wird das Arbeitsverhältnis in der Regel nicht zustande kommen. Der Vertrag dient als rechtliche Grundlage für die Arbeitsbedingungen und Pflichten sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Ohne die Unterschrift gibt es keine bindende Vereinbarung zwischen den Parteien. Es ist wichtig, die Konsequenzen einer Nichtunterzeichnung zu berücksichtigen und mögliche Auswirkungen auf das zukünftige Arbeitsverhältnis zu bedenken.

Natürlich ist es Ihrem Arbeitgeber nicht gestattet, Sie zum Unterschreiben eines neuen Arbeitsvertrags zu zwingen. Es steht Ihnen frei, z.B. einen vorgelegten Änderungsvertrag nicht zu akzeptieren. Sollte Ihr Arbeitgeber in einem solchen Fall eine Änderungskündigung in Betracht ziehen, haben Sie die Möglichkeit, sich mittels einer Kündigungsschutzklage dagegen zur Wehr zu setzen.

Was muss ich bei einem Arbeitsvertrag beachten?

Bei einem Arbeitsvertrag sollten Sie verschiedene Aspekte beachten: Stellenbeschreibung und Aufgaben: Stellen Sie sicher, dass die im Vertrag beschriebenen Aufgaben Ihren Erwartungen und Qualifikationen entsprechen. Arbeitszeiten und Vergütung: Überprüfen Sie die festgelegten Arbeitszeiten und das Gehalt, um sicherzustellen, dass diese Ihren Vorstellungen entsprechen. Urlaubs- und Krankheitsregelungen: Informieren Sie sich über die Regelungen für Urlaubstage und Krankheitszeiten, um Ihre Rechte zu verstehen. Kündigungsfristen: Achten Sie auf die festgelegten Kündigungsfristen, um zu wissen, wie lange Sie im Falle einer Kündigung Zeit haben, sich neu zu orientieren. Sondervereinbarungen: Berücksichtigen Sie eventuelle Zusatzvereinbarungen wie Boni, Provisionen oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Bitte beachten Sie, dass es ratsam ist, einen Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung von einem Fachmann überprüfen zu lassen.

Die Begeisterung über eine neue Stelle sollte nicht dazu führen, dass Sie den Arbeitsvertrag übereilt unterschreiben. Es ist entscheidend, sich ausreichend Zeit zu nehmen, um sicherzustellen, dass der Vertrag alle wesentlichen Aspekte Ihrer Anstellung abdeckt. (siehe oben). Nutzen Sie unser Angebot der Kurzberatung und buchen Sie einen Termin zu Ihren konkreten Fragen.

Besonders bei der Unterzeichnung des ersten Arbeitsvertrags widmet man den Vertragsdetails oft zu wenig Aufmerksamkeit. Sollte der angebotene Vertrag nicht ganz Ihren Vorstellungen entspricht, zögern Sie nicht, Verhandlungsbereitschaft zu zeigen. Denn nach der Unterschrift lässt sich der Vertrag nur noch durch einen Änderungsvertrag modifizieren. Es ist normal und üblich, über bestimmte Vertragsbedingungen zu verhandeln. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Verhandlungsfähigkeiten bei Themen wie Gehalt, Zusatzleistungen des Arbeitgebers, Arbeitszeiten, Verfügbarkeit sowie Aufgabenbereichen zu zeigen und holee Sie sich unsere Unterstützung durch Bestätigung Ihrer Argumente. Es könnte sogar machbar sein, einen Arbeitsvertrag ohne Probezeit auszuhandeln oder zusätzliche Urlaubstage zu erhalten.

Wie kann ich einen Arbeitsvertrag verhandeln?

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag verhandeln möchten, sollten Sie zunächst Ihre Wünsche und Bedenken klar kommunizieren. Zeigen Sie Verhandlungsbereitschaft und diskutieren Sie über bestimmte Vertragsbedingungen wie Gehalt, Zusatzleistungen, Arbeitszeiten und Aufgabenbereiche. Nutzen Sie Ihre Verhandlungsfähigkeiten und stellen Sie sicher, dass Ihre Argumente gut unterstützt sind. Beachten Sie jedoch, dass Änderungen am Vertrag nur noch durch einen Änderungsvertrag vorgenommen werden können, nachdem dieser unterzeichnet wurde. Es ist auch möglich, über eine Probezeit zu verhandeln oder zusätzliche Urlaubstage anzufordern.

Welche Kündigungsfristen hat ein befristeter Arbeitsvertrag?

Die Kündigungsfristen für befristete Arbeitsverträge sind in der Regel im Vertrag selbst festgelegt. Es ist wichtig, den Vertrag sorgfältig zu prüfen, um die spezifischen Kündigungsfristen zu kennen. In einigen Fällen kann es sein, dass ein befristeter Arbeitsvertrag nicht vorzeitig gekündigt werden kann, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor. Es ist ratsam, rechtliche Beratung einzuholen, um die genauen Kündigungsfristen und Bedingungen im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen befristeten Arbeitsvertrag zu klären.

Eine ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags ist ausschließlich möglich, sofern dies eindeutig im Vertrag festgeschrieben wurde. Fehlt eine solche Klausel, ist die Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses lediglich aus einem gravierenden Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zulässig. Wurde die Möglichkeit einer Kündigung im Vertrag vereinbart, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist zu wahren. Diese beträgt bei Arbeitsverhältnissen, die nicht länger als zwei Jahre bestehen, vier Wochen und kann entweder zum 15. eines Monats oder zum Ende des Monats wirksam werden. Sprechen Sie uns in einem derartigen Fall unbedingt an.

Wann wandelt sich ein befristeter Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Vertrag?

Ein befristeter Arbeitsvertrag wandelt sich automatisch in einen unbefristeten Vertrag, wenn das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Befristung weitergeführt wird, ohne dass eine erneute Befristung vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer nach dem Ende der Befristung weiterhin seine Tätigkeit ausübt und der Arbeitgeber dies stillschweigend akzeptiert. Es ist jedoch zu beachten, dass die automatische Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist und daher in der Praxis unterschiedlich gehandhabt werden kann. Es ist ratsam, in solchen Fällen den genauen rechtlichen Rahmen sowie die eigenen Rechte und Pflichten mit einem Spezialisten für Arbeitsrecht zu besprechen.

Eine wiederholte Befristung kann unter bestimmten Umständen rechtswidrig sein und zur Unbefristung führen. Relevant sind auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und die Rechtsprechung, die vorsehen, dass unter bestimmten Bedingungen eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als unbefristet gilt.

Wie oft darf ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden?

In Deutschland darf ein befristeter Arbeitsvertrag grundsätzlich bis zu drei Mal verlängert werden, vorausgesetzt, die Gesamtdauer der Befristung überschreitet nicht zwei Jahre. Voraussetzung für solche Verlängerungen ist, dass zwischen den Vertragsparteien kein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt. Liegt ein sachlicher Grund vor, gibt es hinsichtlich der Anzahl der Verlängerungen und der maximalen Dauer der Befristung prinzipiell keine gesetzliche Beschränkung.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mehreren Urteilen wichtige Grundsätze zur Verlängerung befristeter Arbeitsverträge festgelegt. Grundsätzlich ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig, mit der Möglichkeit der höchstens dreimaligen Verlängerung innerhalb dieses Zeitraums. Für eine zulässige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages muss die Vereinbarung über das Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts noch vor Ablauf der Laufzeit des bisherigen Vertrags in schriftlicher Form erfolgen, wobei der Vertragsinhalt ansonsten unverändert bleiben muss.

Ein besonders interessantes Urteil vom 23. August 2006 (7 AZR 12/06) verdeutlicht, dass eine Verlängerung nicht vorliegt, wenn neben der Verschiebung des Beendigungszeitpunkts gleichzeitig der Vertragsinhalt geändert wird. Dies gilt selbst dann, wenn die Änderungen aus der Sicht des Arbeitnehmers eine Verbesserung darstellen, wie beispielsweise ein höherer Stundenlohn. Das BAG argumentiert, dass solche Änderungen einen neuen Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages darstellen würden, was ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes unzulässig sei. Es wird jedoch klargestellt, dass Anpassungen des Vertragstextes an die zum Zeitpunkt der Verlängerung geltende Rechtslage erlaubt sind.

Trotz Kritik hält das BAG an seiner strikten Auslegung fest, um die Rechtssicherheit und -klarheit zu wahren. Es betont, dass Arbeitgebern dringend angeraten wird, eine Veränderung der Bedingungen des befristeten Arbeitsvertrages entweder vor Ende des aktuellen Befristungsabschnitts oder nach Beginn des nächsten Befristungsabschnittes schriftlich mit dem Arbeitnehmer zu vereinbaren.

Welche Vorteile hat ein unbefristeter Arbeitsvertrag?

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern eine Reihe von Vorteilen:

  1. Sicherheit und Planbarkeit: Für Arbeitnehmer bedeutet ein unbefristeter Vertrag eine langfristige berufliche Perspektive und finanzielle Sicherheit. Diese Sicherheit ermöglicht es ihnen, Zukunftspläne wie den Kauf einer Immobilie oder langfristige finanzielle Verpflichtungen leichter zu planen.

  2. Motivation und Loyalität: Unbefristete Arbeitsverhältnisse können die Bindung und Loyalität der Mitarbeiter zum Unternehmen stärken. Mitarbeiter, die sich sicher in ihrem Arbeitsverhältnis fühlen, sind oft motivierter und engagierter.

  3. Weniger Fluktuation: Für Arbeitgeber kann die geringere Fluktuation ein wesentlicher Vorteil sein. Die Einarbeitung neuer Mitarbeiter ist oft mit hohen Kosten und Zeitaufwand verbunden. Langfristige Arbeitsverhältnisse können dazu beitragen, diese Kosten zu reduzieren.

  4. Qualifizierung und Weiterentwicklung: Arbeitnehmer in unbefristeten Verhältnissen sind eher bereit, in ihre berufliche Weiterentwicklung zu investieren, da sie eine längerfristige Perspektive im Unternehmen sehen. Auch Arbeitgeber sind eher geneigt, in die Qualifikation ihrer fest angestellten Mitarbeiter zu investieren.

  5. Attraktivität als Arbeitgeber: Unternehmen, die unbefristete Verträge anbieten, können auf dem Arbeitsmarkt attraktiver für potenzielle Bewerber sein. Dies kann besonders in Branchen mit Fachkräftemangel ein entscheidender Vorteil sein.

  6. Rechtliche Stabilität: Unbefristete Arbeitsverhältnisse bieten eine rechtliche Stabilität und sind weniger anfällig für rechtliche Auseinandersetzungen, die bei befristeten Verträgen aufgrund von Verlängerungen oder Umwandlungen in unbefristete Verträge entstehen können.

  7. Verbesserte Arbeitsbedingungen: In der Regel bieten unbefristete Arbeitsverhältnisse bessere Arbeitsbedingungen, einschließlich Zusatzleistungen wie Altersvorsorge, Gesundheitsfürsorge und andere Sozialleistungen, die bei befristeten Verträgen oft nicht im gleichen Maße vorhanden sind.

Wann endet ein unbefristeter Arbeitsvertrag?

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag endet in der Regel durch eine der folgenden Situationen:

  1. Kündigung: Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis durch eine ordentliche Kündigung beenden, sofern die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten werden. Außerordentliche (fristlose) Kündigungen sind möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.

  2. Aufhebungsvertrag: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich einvernehmlich darauf einigen, das Arbeitsverhältnis zu beenden, indem sie einen Aufhebungsvertrag abschließen. Dies erlaubt eine flexible Gestaltung der Beendigungsmodalitäten.

  3. Ruhestand: Das Arbeitsverhältnis endet automatisch, wenn der Arbeitnehmer das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter erreicht und in den Ruhestand tritt, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

  4. Tod des Arbeitnehmers: Der Tod des Arbeitnehmers führt zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Diese Beendigungsgründe sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 620 ff. BGB, und im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sind und rechtlichen Rat einholen, um Konflikte und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Welche Besonderheiten hat ein Arbeitsvertrag für Rentner?

Der Arbeitsvertrag für Rentner hat einige besondere Merkmale, die beachtet werden sollten. Dazu gehören: Arbeitszeit: Die Arbeitszeit kann flexibler gestaltet werden, um den Bedürfnissen des Rentners gerecht zu werden. Renteneinkommen: Das Renteneinkommen wird bei der Berechnung des Gehalts berücksichtigt. Es kann sein, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen, um die Rentenansprüche nicht zu gefährden. Krankenversicherung: Bei Arbeitnehmern im Rentenalter ist oft eine besondere Regelung zur Krankenversicherung erforderlich. Es kann notwendig sein, sich selbstständig zu versichern oder eine spezielle Rentnerkrankenversicherung abzuschließen. Rentenbezüge und Arbeitsentgelt: Es ist wichtig zu klären, wie sich das Arbeitsentgelt auf die Rentenbezüge auswirkt. Hier können Regelungen wie Hinzuverdienstgrenzen gelten. Kündigungsschutz: Rentner haben in der Regel einen besonderen Kündigungsschutz. Es gelten eventuell andere Fristen und Bedingungen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Diese Besonderheiten sollten in einem Arbeitsvertrag für Rentner berücksichtigt werden, um die Rechte und Pflichten beider Parteien klar zu definieren und mögliche Konflikte zu vermeiden.

Die Beschäftigung von Rentnern basiert auf regulären Arbeitsverträgen und unterliegt denselben arbeitsrechtlichen Regelungen wie andere Arbeitsverhältnisse, einschließlich des Bundesurlaubsgesetzes, Teilzeit- und Befristungsgesetzes, Entgeltfortzahlungsgesetzes und des Kündigungsschutzgesetzes. Rentner sind reguläre Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Für die Befristung von Rentner-Arbeitsverhältnissen gelten besondere Bedingungen, insbesondere nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Eine Weiterbeschäftigung ohne Sachgrund ist möglich, sofern nicht innerhalb der letzten drei Jahre bereits ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestand. Sachgrundbefristungen sind ebenfalls möglich, wenn ein entsprechender Grund vorliegt​.

Welche Vereinbarungen sind in einem Arbeitsvertrag rechtlich zulässig?

In einem Arbeitsvertrag können vielfältige Vereinbarungen getroffen werden, solange sie gesetzlichen Vorgaben entsprechen und nicht gegen gute Sitten verstoßen. Zulässig sind Regelungen zu Arbeitszeiten, Gehalt, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, Aufgabenbereichen und eventuellen Geheimhaltungspflichten. Auch Vereinbarungen zu Überstunden, Bonuszahlungen, Probezeiten und Nutzung von Firmeneigentum sind üblich. Unzulässig sind hingegen Klauseln, die den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen, wie unfaire Kündigungsbedingungen oder Einschränkungen der beruflichen Freiheit, die über das Arbeitsverhältnis hinausgehen. Sie sollten uns ansprechen, wenn Sie unsicher sind.

Wie wird ein Arbeitsvertrag gekündigt?

Ein Arbeitsvertrag kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber durch eine Kündigung beendet werden, wobei die Einhaltung der gesetzlich oder vertraglich festgelegten Kündigungsfristen erforderlich ist. Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Bei längerer Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Besondere Bedingungen wie der Kündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmergruppen oder bei sozial ungerechtfertigten Kündigungen müssen beachtet werden.

Eine Alternative bietet der Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit Ihrem Arbeitgeber. Es ist jedoch unzulässig, dass Ihr Arbeitgeber Sie zum Unterzeichnen eines Aufhebungsvertrags drängt. Sollte dies dennoch geschehen, besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, den Aufhebungsvertrag anzufechten. Sprechen Sie uns an!

Welche Vorteile hat es, einen Arbeitsvertrag prüfen zu lassen?

Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen, haben Sie mehrere Vorteile. Erstens können Sie sicherstellen, dass alle wichtigen rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dies schützt Ihre Rechte als Arbeitnehmer. Zweitens können Sie mögliche Fallstricke oder unfaire Klauseln identifizieren und gegebenenfalls Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber führen. Drittens erhalten Sie eine klare Übersicht über Ihre Pflichten und Rechte im Rahmen des Arbeitsvertrags. Schließlich kann eine professionelle Überprüfung dazu beitragen, Missverständnisse oder Streitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden.

Wir erledigen dies gerne für Sie – laden Sie Ihren Arbeitsvertrag zusammen mit einer Terminvereinbarung einfach hoch!

 

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