Aktuell
Überbrückungshilfe II für kleine und mittelständische Unternehmen beantragen
Antragsfrist 31.12.2020

Der Antrag auf Überbrückungshilfe wird digital gestellt und eingereicht. Er kann nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte nach vorheriger Registierung eingereicht werden.
Wir helfen Ihnen weiter – schreiben Sie uns und vereinbaren einen Termin.

Sie suchen rechtlichen Rat und Hilfe?
Beschreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen!
Wir sind auch in Coronazeiten für Sie da.