Testamentsvollstreckung
Das BGB regelt die Testamentsvollstreckung in
§§ 2197 -2228 BGB
Ein Erblasser hat viele Möglichkeiten, seinen letzten Willen zur Geltung zu bringen – ein Weg ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers.
Die Anordnung der Testamentsvollstreckung bewirkt ein absolutes Verfügungsverbot der Erben – § 2211 BGB. Dabei wird der Testamentsvollstrecker nicht zum Gegner der Erben, sondern verschafft dem Willen des Erbassers begleitend, bestimmend und die Erben schützend Geltung, (vgl. Bengel/Reimann und Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, S. 3)
FAQs zur Testamentsvollstreckung
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Die Testamentsvollstreckung ist ein Verfahren, bei dem nach dem Tod einer Person (dem Erblasser) dessen letzter Wille, wie er im Testament oder Erbvertrag festgelegt wurde, umgesetzt wird. Dies geschieht durch eine von dem Erblasser bestimmte Person, den Testamentsvollstrecker. Die Aufgaben und Befugnisse des Testamentsvollstreckers sind im deutschen Erbrecht, insbesondere in den §§ 2197 bis 2228 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), geregelt. Die Testamentsvollstreckung umfasst im Wesentlichen folgende Schritte:
Ernennung des Testamentsvollstreckers:
Der Erblasser benennt in seinem Testament oder Erbvertrag eine oder mehrere Personen als Testamentsvollstrecker. Falls der Erblasser keine Person benannt hat, kann das Nachlassgericht auf Antrag einen Testamentsvollstrecker ernennen.
Annahme des Amtes:
Der benannte Testamentsvollstrecker muss das Amt annehmen. Die Annahme erfolgt gegenüber dem Nachlassgericht und wird in der Regel durch eine Testamentsvollstreckerzeugnis bescheinigt.
Sicherung und Verwaltung des Nachlasses:
Der Testamentsvollstrecker ist für die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses verantwortlich. Dazu gehört auch, Schulden des Erblassers zu begleichen und eventuelle Erbstreitigkeiten zu schlichten.
Erfüllung der letztwilligen Verfügungen:
Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen. Dazu gehört insbesondere die Verteilung des Nachlasses an die Erben gemäß den Anweisungen im Testament.
Nachlassverteilung:
Nach der Begleichung aller Verbindlichkeiten und der Erfüllung sonstiger testamentarischer Anordnungen verteilt der Testamentsvollstrecker den verbleibenden Nachlass unter den Erben.
Beendigung der Testamentsvollstreckung:
Die Testamentsvollstreckung endet, wenn die im Testament festgelegten Aufgaben erfüllt sind, der Testamentsvollstrecker sein Amt niederlegt, oder durch das Nachlassgericht entlassen wird.
Das sagt die Bundesnotarkammer:
“Vielfach haben Erblasser Sorge, dass ihre Erben mit der Verteilung des Nachlasses und seiner Verwaltung überfordert sind oder deswegen gar Streit entsteht. Dann wird das Erbe womöglich zur Last und das wollen die wenigsten. In diesen und in weiteren Fällen kann ein Testamentsvollstrecker helfen, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen.”
Den letzten Willen umsetzenThema
Vorerben und Nacherben
BGH, 14.05.1986 – IVa ZR 100/84: Volle Nutzungsbefugnis von Sachen aus einer Erbschaft für Vorerben – Pflicht zur Substanzerhaltung der Vorerben für die Nacherben und Nachnacherben – Verpflichtung für die Vorerben zur Tragung der gewöhnlichen Erhaltungskosten der Sache
BGH, 04.11.1987 – IVa ZR 118/86: Pflicht zu ordnungsmäßiger Verwaltung des Erbes durch Testamentsvollstrecker – Besonderheiten bei Nachlaß, welcher der Vorerbenfolge und Nacherbfolge unterliegt – Treupflichten des Vorerben
Die Testamentsvollstreckung kann je nach individueller Situation und den Wünschen des Erblassers eine Reihe von Vor- und Nachteilen mit sich bringen. Hier sind einige der wesentlichen Punkte zusammengefasst:
Vorteile der Testamentsvollstreckung
Effiziente Abwicklung des Nachlasses: Ein Testamentsvollstrecker kann den Nachlass gemäß den Wünschen des Erblassers zügig und effizient abwickeln, was besonders bei komplexen Nachlassverhältnissen hilfreich ist.
Streitigkeiten unter den Erben vermeiden: Durch die Einsetzung eines neutralen Testamentsvollstreckers können potenzielle Streitigkeiten unter den Erben vermieden oder gemindert werden, da die Entscheidungen von einer unparteiischen Person getroffen werden.
Schutz des Nachlasses: Der Testamentsvollstrecker sichert den Nachlass und sorgt dafür, dass Schulden und Verbindlichkeiten beglichen werden, bevor Erbschaften verteilt werden, was den Nachlass vor nachteiligen Handlungen einzelner Erben schützt.
Professionelle Verwaltung: Ein erfahrener Testamentsvollstrecker kann komplexe Vermögenswerte professionell verwalten und so möglicherweise den Wert des Nachlasses steigern oder erhalten.
Umsetzung spezifischer Anordnungen: Wenn der Erblasser spezielle Wünsche hat (z.B. die Verwaltung von Vermögen für minderjährige Erben oder die Stiftung eines Vermächtnisses), kann dies durch einen Testamentsvollstrecker effektiv umgesetzt werden.
Entlastung der Erben: Die Abwicklung eines Nachlasses kann für die Erben eine emotionale und administrative Belastung darstellen. Ein Testamentsvollstrecker nimmt ihnen diese Aufgaben ab.
Nachteile der Testamentsvollstreckung
Kosten: Die Testamentsvollstreckung verursacht zusätzliche Kosten, die aus dem Nachlass beglichen werden. Diese können je nach Dauer und Komplexität der Testamentsvollstreckung erheblich sein.
Mögliche Verzögerungen: Die Abwicklung des Nachlasses durch einen Testamentsvollstrecker kann länger dauern als die direkte Verteilung des Erbes an die Erben, insbesondere wenn der Testamentsvollstrecker sehr gründlich vorgeht oder die Nachlassverhältnisse kompliziert sind.
Eingeschränkte Kontrolle der Erben: Die Erben haben während der Testamentsvollstreckung nur eingeschränkten Einfluss auf die Verwaltung des Nachlasses, was zu Unzufriedenheit führen kann, insbesondere wenn sie mit den Entscheidungen des Testamentsvollstreckers nicht einverstanden sind.
Potenzielle Konflikte mit dem Testamentsvollstrecker: Trotz der Neutralität des Testamentsvollstreckers können Konflikte zwischen ihm und den Erben entstehen, vor allem wenn die Kommunikation nicht optimal ist oder die Erben die Handlungen des Vollstreckers anzweifeln.
Risiko der Auswahl: Die Wahl eines ungeeigneten Testamentsvollstreckers kann zu Problemen bei der Abwicklung des Nachlasses führen, insbesondere wenn der Vollstrecker nicht über die notwendige Kompetenz, Integrität oder Verfügbarkeit verfügt.
Die Entscheidung für oder gegen eine Testamentsvollstreckung sollte daher sorgfältig getroffen werden, wobei die individuellen Umstände und Ziele des Erblassers zu berücksichtigen sind. Eine professionelle Beratung kann dabei helfen, eine informierte Entscheidung zu treffen.