Beamtenrecht
Beamte haben die Möglichkeit, gegen dienstrechtliche Entscheidungen Einspruch einzulegen und rechtlichen Schutz vor den Verwaltungsgerichten zu suchen. Hierbei gelten spezielle Verfahrensordnungen, die in Teilen von den allgemeinen Verwaltungsprozessen abweichen.
Mit Erfolg haben wir in den vergangenen Jahren viele Polizeibeamte, Soldaten und Beamte aus Ministerien bundesweit vertreten – auch, weil Dienstherren nicht immer unpolitisch handeln.
Abwahl von Wahlbeamten
Die Abwahl z.B. eines Bürgermeisters, der als Wahlbeamter tätig ist, variiert in den Regelungen von Bundesland zu Bundesland in Deutschland. Generell ist es möglich, einen Bürgermeister durch ein Bürgerbegehren oder einen Bürgerentscheid vorzeitig aus dem Amt zu entfernen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die spezifischen Anforderungen und Verfahren sind in den jeweiligen Kommunalverfassungen der Länder geregelt.
Ein Abwahlverfahren beginnt oft mit einem Antrag oder einer Initiative aus der Mitte der Bürgerschaft oder des Stadtrates/Kreistages. Dies kann ein formeller Antrag sein, der von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten oder einer bestimmten Anzahl von Ratsmitgliedern unterstützt wird. In einigen Bundesländern ist das Verfahren zur Abwahl eines Bürgermeisters durch das Kommunalwahlgesetz (KWahlG) geregelt, welches detaillierte Vorschriften über das Verfahren und die notwendigen Mehrheiten vorgibt.uss.
Disziplinarrecht
Das Disziplinarrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Rechts, der sich mit der Ahndung von Dienstvergehen und Pflichtverletzungen von Beamten, Soldaten und anderen Staatsbediensteten in Deutschland befasst. Es regelt die Voraussetzungen, unter denen Dienstvergehen disziplinarisch geahndet werden können, und legt fest, welche Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden dürfen. Das Ziel des Disziplinarrechts ist es, die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu sichern und das Vertrauen des Bürger in den Staat zu erhalten.
Das Landesdisziplinargesetz in SH ist in 2023 neu geregelt worden.
Am 1. April 2024 ist die Reform des Disziplinarrechts des Bundes in Kraft getreten
Vorzeitiger Ruhestand
Der vorzeitige Ruhestand für Beamte ermöglicht es unter bestimmten Voraussetzungen, vorzeitig aus dem aktiven Dienst auszuscheiden.
In den meisten Bundesländern liegt das Regeleintrittsalter für den Ruhestand bei 67 Jahren.
Ein früherer Ruhestand ist möglich, wenn man Abschläge beim Ruhegehalt in Kauf nimmt.
Vor 1964 geborene Beamte können etwas früher regulär in den Ruhestand gehen.
Polizisten, Beamte mit 45 Dienstjahren und Beamte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 haben ebenfalls eine niedrigere Altersgrenze für den Ruhestand.
Ein Sabbatical kann eine Möglichkeit darstellen, abschlagsfrei ein Jahr früher in den Ruhestand zu gehen.
Ein Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit besteht erst ab fünf Jahren Dienstzeit.