Dr. Trutz Graf Kerssenbrock – Ihr Anwalt und Notar im Herzen von Kiel

Aktuell
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen beantragen

Der Antrag auf Überbrückungshilfe wird digital gestellt und eingereicht. Er kann nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte nach vorheriger Registierung eingereicht werden.
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