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Patientenverfügung

Arbeitsrecht – Erbrecht - Schulrecht

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Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein rechtliches Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, welche Art von medizinischer Behandlung sie erhalten oder ablehnen möchte, falls sie einmal nicht mehr in der Lage sein sollte, ihre Wünsche selbst zu äußern. Dies kann Situationen betreffen, in denen jemand aufgrund einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder einer altersbedingten Beeinträchtigung nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Die Inhalte einer Patientenverfügung können sehr individuell gestaltet sein und umfassen typischerweise Anweisungen zu folgenden Punkten:

  • Lebenserhaltende Maßnahmen: Entscheidungen über die Annahme oder Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen wie künstliche Beatmung, Reanimation bei Herzstillstand, künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr.
  • Schmerzbehandlung und Komfortpflege: Wünsche bezüglich Schmerzmanagement, Palliativpflege und anderen Maßnahmen, die darauf abzielen, Leiden zu lindern und die Lebensqualität in der letzten Lebensphase zu verbessern.
  • Spezifische medizinische Behandlungen: Anweisungen zur Durchführung oder Unterlassung spezifischer medizinischer Eingriffe, Therapien oder Medikamente.
  • Behandlung in bestimmten Situationen: Vorgaben für den Fall spezifischer medizinischer Szenarien, wie zum Beispiel im Falle einer dauerhaften Bewusstlosigkeit oder einer unheilbaren Krankheit im Endstadium.

Die Patientenverfügung ermöglicht es dem medizinischen Personal sowie den Angehörigen, die Wünsche der betreffenden Person zu respektieren und entsprechend zu handeln, selbst wenn diese nicht mehr selbst kommunizieren kann. Um wirksam zu sein, muss eine Patientenverfügung bestimmten formellen Anforderungen entsprechen, die von Land zu Land variieren können. Dazu gehört in vielen Fällen, dass sie schriftlich verfasst und von der betreffenden Person unterschrieben sein muss. Teilweise ist auch die Beglaubigung durch einen Notar oder Zeugen erforderlich.

Es ist empfehlenswert, eine Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie weiterhin den persönlichen Wünschen entspricht. Viele Menschen wählen auch, ihre Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu erstellen, um eine umfassende Vorsorge für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit zu treffen.

 
 

Wer muß eine Patientenverfügung beachten?

Eine Patientenverfügung muss von allen Personen beachtet werden, die an der medizinischen Behandlung und Betreuung derjenigen Person beteiligt sind, die die Verfügung ausgestellt hat. Dies umfasst in erster Linie:

  • Ärzte und medizinisches Personal: Ärzte und das medizinische Personal sind in der Regel die Hauptadressaten einer Patientenverfügung. Sie sind verpflichtet, die in der Patientenverfügung festgelegten Wünsche und Anweisungen zu respektieren, sofern diese klar und auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation anwendbar sind. Die Patientenverfügung dient ihnen als Leitlinie für medizinische Entscheidungen, wenn der Patient selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche zu kommunizieren.
  • Bevollmächtigte oder Betreuer: Wenn der Patient eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ausgestellt hat und darin eine Person benannt wurde, die Entscheidungen in seinem Namen treffen darf, muss auch diese Person die Anweisungen der Patientenverfügung beachten. Diese bevollmächtigte Person hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Wünsche des Patienten umgesetzt werden.
  • Angehörige und nahestehende Personen: Obwohl Angehörige rechtlich nicht immer direkt an Entscheidungsprozessen beteiligt sind, spielen sie doch oft eine wichtige Rolle im Kommunikationsprozess zwischen dem medizinischen Personal und dem Patienten. Auch sie sollten über den Inhalt der Patientenverfügung informiert sein und darauf achten, dass die Wünsche des Patienten respektiert werden.
  • Rechtliche Betreuer: Sollte ein rechtlicher Betreuer bestellt worden sein, ist dieser ebenfalls verpflichtet, die Patientenverfügung zu beachten und im Sinne des Patienten zu handeln.

Die Beachtung einer Patientenverfügung setzt voraus, dass diese eindeutig formuliert ist und die aktuelle medizinische Situation des Patienten abdeckt. In Situationen, in denen die Patientenverfügung nicht eindeutig ist oder nicht direkt auf die aktuelle Situation anwendbar scheint, kann es notwendig sein, dass Ärzte, Bevollmächtigte oder Betreuer im Sinne des mutmaßlichen Willens des Patienten entscheiden müssen.

Um die Wirksamkeit und Beachtung einer Patientenverfügung zu gewährleisten, ist es ratsam, diese in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Es ist ebenfalls wichtig, dass die Patientenverfügung leicht zugänglich ist und dass die Personen, die Entscheidungen im Namen des Patienten treffen können, sowie das behandelnde medizinische Personal von der Existenz und dem Aufbewahrungsort der Patientenverfügung wissen.

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