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Arbeitsrecht ist auch Kündigungsschutz

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht

Willkommen auf Ihrem Expertenportal rund um das Arbeitsrecht.
Kündigungsschutz, Arbeitszeugnis, Abmahnung und Aufhebungsvertrag – diese Themen sind für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber von großer Bedeutung und können entscheidend für die berufliche Zukunft sein.
Vereinbaren Sie online einen persönlichen Beratungstermin, denn: Arbeitsrecht ist auch Kündigungsschutz!

Trutz Graf Kerssenbrock
Arbeitsrecht

Unsere Erfolgsthemen für Ihre Interessen

Wir wollen Sie so vorbereiten, daß sind Sie bestens Ihre Rechte kennen, Ihre Pflichten verstehen und im Bedarfsfall adäquat handeln.

Kündigung

Der Kündigungsschutz ist ein fundamentaler Bestandteil des Arbeitsrechts, der darauf abzielt, Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Entlassungen zu schützen. Hierbei spielt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine zentrale Rolle. Es definiert, unter welchen Bedingungen eine Kündigung als sozial gerechtfertigt gilt, beispielsweise bei personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen. Wir erläutern Ihnen, wie Sie im Falle einer Kündigung vorgehen sollten, welche Fristen zu beachten sind und wie Sie gegebenenfalls Widerspruch einlegen können. Zudem geben wir Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie sich im Kündigungsschutzprozess optimal verhalten.

Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist mehr als nur ein Dokument über Ihre Beschäftigung – es ist Ihr Aushängeschild für zukünftige Arbeitgeber. Wir erklären Ihnen, was ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausmacht, welche Inhalte es enthalten muss und wie Sie zwischen den Zeilen lesen können. Die Geheimcodes der Zeugnissprache werden entschlüsselt, damit Sie verstehen, was wirklich über Sie geschrieben steht. Zudem erfahren Sie, wie Sie bei Unstimmigkeiten oder zu negativer Bewertung vorgehen können, um ein gerechtes und aussagekräftiges Arbeitszeugnis zu erhalten.

Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen zu beenden. Doch welche Vor- und Nachteile bringt ein solcher Vertrag mit sich? In diesem Teil unseres Ratgebers gehen wir detailliert auf die Chancen und Risiken eines Aufhebungsvertrages ein, erklären die wesentlichen Bestandteile und geben Ihnen Verhandlungstipps. Zudem thematisieren wir die möglichen Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld und wie Sie diese durch geschickte Vertragsgestaltung minimieren können.

Abfindung

Die Abfindung ist ein zentraler Aspekt im Arbeitsrecht, der häufig im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen oder Kündigungen eine Rolle spielt. Sie dient als finanzielle Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes und kann die finanzielle Brücke bis zum nächsten Job darstellen. Im Rahmen einer Beratung widmen wir uns ausführlich dem Thema Abfindung, um Ihnen ein tiefgehendes Verständnis zu vermitteln und Sie für Verhandlungen zu wappnen.
Die Abfindungshöhe lässt sich mit folgender Formel berechnen: 0,5 x Dauer der Betriebs­zugehörigkeit in Jahren x Brutto-Monatsgehalt in €.

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Einige unserer Arbeitsschwerpunkte

Wir wollen schnell und gute Ergebnisse in Ihrem Interesse erreichen.
Unser erster Schritt zum Erfolg: Direkte Verhandlung mit allen Parteien, bevor man Gerichte bemüht.
Eine Kündigungsschutzklage verlangt aber eine sofortige Reaktion beim Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen.

Kündigungschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage ist ein rechtliches Verfahren, das ein Arbeitnehmer einleiten kann, wenn er der Ansicht ist, dass seine Kündigung ungerecht oder rechtswidrig ist. Hier sind die wichtigsten Stichpunkte, die bei der Einreichung einer Kündigungsschutzklage berücksichtigt werden sollten:
Fristen beachten:

Eine Kündigungsschutzklage muss in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Diese Frist ist ausschlaggebend und muss unbedingt eingehalten werden.
Kündigungsgründe prüfen: Der Arbeitnehmer sollte die Gründe für die Kündigung genau prüfen.

Eine Kündigung ist nur rechtmäßig, wenn sie sozial gerechtfertigt ist, d.h., sie muss auf betrieblichen, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen beruhen.
Betriebszugehörigkeit: Die Dauer der Betriebszugehörigkeit kann Einfluss darauf haben, ob und in welchem Umfang der Kündigungsschutz greift. In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz nach einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monaten.

Kleinbetriebsklausel: Arbeitnehmer in Kleinbetrieben (in der Regel bis zu 10 Mitarbeiter) genießen einen eingeschränkten Kündigungsschutz. Hier sollten die spezifischen Regelungen und Ausnahmen genau betrachtet werden.

Schreibtisch

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag bietet eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beenden. Hier sind die wichtigsten Stichpunkte, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber berücksichtigen sollten:

Freiwilligkeit: Die Zustimmung zum Aufhebungsvertrag muss von beiden Seiten freiwillig erfolgen. Keine Partei darf zur Unterzeichnung gezwungen werden.
Verhandlungsspielraum: Die Bedingungen des Aufhebungsvertrags, wie Abfindung, Kündigungsfristen und weitere Konditionen, sind Verhandlungssache. Es gibt keinen gesetzlichen Rahmen, der die Höhe der Abfindung festlegt.

Abfindung: Eine Abfindung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber häufig als Anreiz für die Zustimmung des Arbeitnehmers vereinbart. Die Höhe ist verhandelbar.

Kündigungsfristen: Im Aufhebungsvertrag können individuelle Kündigungsfristen vereinbart werden, die von den gesetzlichen oder vertraglichen Fristen abweichen.

Mandatenbesprechung

Abfindung

Die Abfindung ist ein zentraler Aspekt im Arbeitsrecht, der häufig im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen oder Kündigungen eine Rolle spielt. Sie dient als finanzielle Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes und kann die finanzielle Brücke bis zum nächsten Job darstellen. In diesem Teil unseres Ratgebers widmen wir uns ausführlich dem Thema Abfindung, um Ihnen ein tiefgehendes Verständnis zu vermitteln und Sie für Verhandlungen zu wappnen.

Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes geleistet wird. Die Höhe der Abfindung ist gesetzlich nicht festgelegt und ergibt sich in der Regel aus Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder wird durch das Gericht im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses festgesetzt.

Wann haben Sie Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht in Deutschland nur in bestimmten Fällen, beispielsweise bei einer betriebsbedingten Kündigung, wenn im Sozialplan eine Abfindung vorgesehen ist, oder wenn im Kündigungsschutzprozess eine solche Vereinbarung getroffen wird. In den meisten Fällen ist die Abfindung jedoch Ergebnis einer Vereinbarung, oft im Rahmen eines Aufhebungsvertrages.

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Im Arbeitsrecht zählt Zeit – kurze Rückspielzeiten sind entscheidend, um im richtigen Moment richtig reagieren zu können. Klären Sie in einem persönlichen Gespräch per Telefon – Videokonferenz oder in unseren Kanzleiräumen ab, welche Unterstützjg Sie wirklich benötigen, wie Sie selbst reagieren sollten und welche konkreten Schritte wir für Sie veranlassen müssen.

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FAQs zum Arbeitsrecht

Wann immer ein Arbeitgeber oder ein Arbeitnehmer Handlungen vornimmt, die nicht ausschließlich in der Erfüllung seiner Pflichten aus dem Arbeitsvertrag resultieren, sollte man einen Speialisten mit Erfahrung im Arbeitsrecht hinzuziehen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich gekündigt werde?

Ganz wichtig: Unterschreiben Sie nichts. Antworten Sie auch nicht mit einer Email, auch nicht mit einem Widerspruch gegen die Kündigung. Suchen Sie sofort den Kontakt zu einem Anwalt, mit dem Sie Ihre Situation analysieren können.

Wie kann man sich gegen eine Kündigung wehren?

Sollten Sie gekündigt worden sein, können Sie die Wirksamkeit der Kündigung durch das zuständige Arbeitsgericht überprüfen lassen. Wichtig: Sie müssen innerhalb von 3 Wochen vor dem Arbeitsgericht Klage erheben. Wir empfehlen: Suchen Sie umgehend einen Anwalt auf, der Ihre Situation mit Ihnen analysiert und die Erfolgschancen gegen die Kosten gegeneinander abwägt.

Ist eine Abfindung bei einer Kündigung zwingend?

Eine Abfindung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Entweder wird dieses vom Arbeitgeber freiwillig (aufgrund von vertraglicher Vereinbarung) gezahlt oder aufgrund einer Entscheidung eines Gerichts.

Wer wird bei einer betriebsbedingten Kündigung zuerst gehen?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber eine sogenannte Sozialauswahl durchführen, um zu bestimmen, welche Arbeitnehmer zuerst gehen müssen. Die Sozialauswahl ist ein gesetzlich vorgeschriebener Prozess in Deutschland, bei dem der Arbeitgeber die persönlichen und sozialen Umstände aller potenziell von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmer berücksichtigen muss. Ziel ist es, die Kündigung sozial gerecht zu gestalten.

Ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

Mit der Kündigungsschutzklage kann entweder die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung und damit die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder eine Abfindung angestrebt werden.

Kann man sich gegen ein Arbeitszeugnis wehren?

Das Arbeitszeugnis spielt eine wichtige Rolle bei der Jobsuche, da es potenziellen Arbeitgebern Auskunft über die Leistung und das Verhalten eines Arbeitnehmers im bisherigen Arbeitsverhältnis gibt. In Deutschland haben Arbeitnehmer das Recht auf ein wohlwollend formuliertes und wahrheitsgetreues Zeugnis, das ihrer tatsächlichen Leistung und ihrem Verhalten entspricht.

Reicht eine Abmahnung vor der Kündigung?

Die Geschichte von notwendigen 3 Abmahnungen, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann, ist falsch. Wenn Arbeitnehmende wegen eines wiederholten Fehlverhaltens gekündigt werden sollen, ist eine einzige Abmahnung in der Regel ausreichend.

Kündigungsschutz während der Elternzeit

Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel nicht gekündigt werden können. Dieser Schutz beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit bei Geburten und frühestens vierzehn Wochen vor Beginn bei Adoptionen, und endet mit dem Abschluss der Elternzeit.

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