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Testament

Arbeitsrecht – Erbrecht - Schulrecht

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Was ist ein Testament?

Ein Testament ist ein grundlegendes, aber oft übersehenes Instrument der persönlichen und finanziellen Planung, das zahlreiche Vorteile bietet. Hier sind einige Gründe, warum jeder Mensch ein Testament haben sollte:
1. Bestimmung der Erben
Ohne ein Testament bestimmt das Gesetz, wer Ihre Erben sind, was möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht. Ein Testament ermöglicht es Ihnen, genau zu bestimmen, wer was aus Ihrem Nachlass erhält, und sorgt dafür, dass Ihre persönlichen Gegenstände und Vermögenswerte an die Personen gehen, die Ihnen am wichtigsten sind.
2. Schutz für Familienmitglieder und Angehörige
Ein Testament ist besonders wichtig, wenn Sie Familienmitglieder haben, die von Ihnen finanziell abhängig sind. Es stellt sicher, dass sie nach Ihrem Tod versorgt sind. Dies gilt insbesondere für minderjährige Kinder, für die Sie einen Vormund bestimmen können, um deren Wohl zu sichern.
3. Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten
Ohne ein klares Testament können Konflikte zwischen Familienmitgliedern oder Erben entstehen, die glauben, ein Anrecht auf Teile Ihres Nachlasses zu haben. Ein wohlüberlegtes Testament kann viele dieser Streitigkeiten verhindern, indem es klare Anweisungen hinterlässt.
4. Minimierung von Erbschaftssteuern
Ein Testament kann auch dabei helfen, die Höhe der Erbschaftssteuern zu minimieren, die auf Ihren Nachlass erhoben werden. Durch die gezielte Zuweisung Ihres Vermögens können Sie sicherstellen, dass ein größerer Teil Ihres Erbes bei Ihren Liebsten und nicht beim Finanzamt landet.
5. Spenden an wohltätige Zwecke
Wenn Sie eine Leidenschaft für bestimmte wohltätige Zwecke haben, ermöglicht Ihnen ein Testament, einen Teil Ihres Vermögens diesen Organisationen zu vermachen. Dies ist eine hervorragende Möglichkeit, ein Vermächtnis zu hinterlassen und zur Unterstützung von Ursachen beizutragen, die Ihnen wichtig sind.
6. Schnellere Abwicklung des Nachlasses
Mit einem Testament kann der Nachlass schneller abgewickelt werden. Ihr Testament bietet klare Anweisungen zur Verteilung Ihres Vermögens, was den Prozess für Ihre Erben erleichtert und beschleunigt.
7. Kontrolle auch in Ausnahmesituationen
Neben der Verteilung Ihres Vermögens können Sie in Ihrem Testament auch Anweisungen für den Fall hinterlassen, dass Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selbst entscheiden können. So behalten Sie auch in schwierigen Zeiten die Kontrolle über Ihre Angelegenheiten.

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das vor allem von Ehepartnern oder Lebenspartnern verwendet wird. In einem Berliner Testament setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Partners soll das Vermögen an die Schlusserben, in der Regel die Kinder, weitergegeben werden. Diese Form des Testaments wird oft gewählt, um sicherzustellen, dass der überlebende Partner finanziell abgesichert ist und unmittelbar über das gesamte Vermögen verfügen kann, ohne dass dieses sofort auf die Kinder oder andere Erben aufgeteilt werden muss.
Hauptmerkmale des Berliner Testaments:
Gegenseitige Einsetzung als Alleinerben: Beide Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Das bedeutet, dass beim Tod des ersten Partners der überlebende Partner das gesamte Vermögen erbt.
Schlusserben: Die Kinder oder andere benannte Personen werden als Schlusserben eingesetzt, die das Vermögen erst nach dem Tod des zweiten Partners erben.
Bindungswirkung: Ein wesentliches Merkmal des Berliner Testaments ist seine Bindungswirkung. Nach dem Tod des ersten Partners ist der überlebende Partner in der Regel an die testamentarischen Bestimmungen gebunden und kann das Testament nicht ohne weiteres ändern. Dies soll die Rechte der Schlusserben schützen.
Vorteile des Berliner Testaments:
Absicherung des überlebenden Partners: Der überlebende Partner ist finanziell abgesichert und kann über das gesamte Vermögen verfügen.
Einfache Gestaltung: Die Erstellung eines gemeinschaftlichen Testaments ist eine relativ einfache Möglichkeit für Ehe- oder Lebenspartner, ihre Nachlassangelegenheiten zu regeln.
Klarheit über die Erbfolge: Das Testament schafft Klarheit darüber, wer nach dem Tod der Partner erben soll, und kann helfen, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.
Nachteile des Berliner Testaments:
Eingeschränkte Flexibilität: Die Bindungswirkung kann für den überlebenden Partner nachteilig sein, insbesondere wenn sich die Lebensumstände ändern und Anpassungen des Testaments erforderlich wären.
Mögliche steuerliche Nachteile: Da das gesamte Vermögen zunächst an den überlebenden Partner geht, kann dies zu einer höheren Erbschaftssteuerbelastung für die Schlusserben führen, wenn sie schlussendlich erben.
Wichtige Überlegungen:
Bei der Wahl eines Berliner Testaments sollten Paare sorgfältig die Vor- und Nachteile abwägen und berücksichtigen, wie es ihre persönlichen Wünsche und finanziellen Verhältnisse am besten erfüllt.

Welche Arten von Testament gibt es?

  1. Eigenhändiges Testament: Auch „handschriftliches Testament“ genannt. Es muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben werden. Der Erblasser sollte das Dokument mit Ort und Datum versehen, um Missverständnisse zu vermeiden und die Gültigkeit zu sichern.

  2. Notarielles Testament: Dieses Testament wird vor einem Notar verfasst und von diesem beurkundet. Der Erblasser kann seinen letzten Willen mündlich äußern oder ein Schriftstück übergeben, das dann vom Notar verlesen wird. Nach der Beurkundung verwahrt in der Regel das zuständige Amtsgericht das Testament.

  3. Gemeinschaftliches Testament: Dies ist eine Sonderform, die nur von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden kann. Beide Partner setzen ein gemeinsames Testament auf, das für den überlebenden Partner bindende Wirkung hat. Es kann handschriftlich von einem Partner verfasst und von beiden unterschrieben werden oder in Form eines notariellen Testaments errichtet werden.

  4. Berliner Testament: Eine spezielle Form des gemeinschaftlichen Testaments, bei der sich Ehegatten oder Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass das Vermögen nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen an einen Dritten, meistens die Kinder, fällt.

  5. Eröffnetes Testament: Dies ist kein eigenständiger Typ eines Testaments, sondern bezieht sich auf jedes Testament (eigenhändig, notariell, gemeinschaftlich), das nach dem Tod des Erblassers vom Amtsgericht eröffnet wurde. Die Testamentseröffnung ist ein Verfahren, bei dem das Testament den Erben offiziell bekannt gemacht wird.

  6. Nottestament: In außergewöhnlichen Situationen, wie zum Beispiel bei unmittelbarer Todesgefahr und wenn die Errichtung eines regulären Testaments nicht möglich ist, kann ein Nottestament erstellt werden. Es gibt verschiedene Formen des Nottestaments, wie das „Drei-Zeugen-Testament“, das in Anwesenheit von drei Zeugen mündlich erklärt wird. Nottestamente haben eine begrenzte Gültigkeit und müssen unter bestimmten Voraussetzungen in ein reguläres Testament umgewandelt werden.

Wer kann ein Testament erstellen?

  1. Volljährigkeit: Der Erblasser muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  2. Geschäftsfähigkeit: Der Erblasser muss in der Lage sein, die Bedeutung und die Konsequenzen seiner testamentarischen Verfügung zu verstehen und danach zu handeln. Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, die Bedeutung eines Testaments zu erfassen, gelten als geschäftsunfähig und können kein gültiges Testament erstellen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme von der Volljährigkeit:

  • Minderjährige ab 16 Jahren: Unter bestimmten Umständen können auch Minderjährige ab dem Alter von 16 Jahren ein Testament erstellen, allerdings ausschließlich in Form eines notariellen Testaments. Das bedeutet, sie müssen das Testament vor einem Notar errichten. Diese Möglichkeit soll jungen Menschen, die beispielsweise bereits Vermögen besitzen oder aus anderen Gründen ein Testament erstellen möchten, die Chance geben, ihren letzten Willen rechtskräftig zu dokumentieren.

Welche Formvorschriften gibt es für das Testament?

Für die Gültigkeit eines Testaments sind bestimmte Formvorschriften einzuhalten. Diese Vorschriften dienen dazu, die Authentizität des Testaments sicherzustellen und Missverständnisse oder Fälschungen zu vermeiden. Die wichtigsten Formvorschriften umfassen:

Eigenhändiges Testament

  • Vollständig handschriftlich: Das gesamte Testament muss von der Hand des Erblassers geschrieben werden. Das beinhaltet sowohl den Text als auch die Unterschrift.
  • Unterschrift: Am Ende des Testaments muss die Unterschrift des Erblassers stehen. Es ist empfehlenswert, den vollständigen Namen zu verwenden.
  • Datum und Ort: Obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist es ratsam, das Testament mit Datum und Ort der Niederschrift zu versehen. Dies kann bei der Feststellung der Gültigkeit oder bei mehreren vorhandenen Testamenten helfen, das zuletzt Verfasste zu identifizieren.

Notarielles Testament

  • Erstellung durch einen Notar: Der Erblasser erklärt seinen letzten Willen mündlich vor einem Notar, oder er übergibt ein Schriftstück mit seinem Willen, das dann vom Notar verlesen wird.
  • Beurkundung und Verwahrung: Nach der Beurkundung sorgt der Notar für die amtliche Verwahrung des Testaments, in der Regel beim zuständigen Nachlassgericht.

Gemeinschaftliches Testament

  • Handschriftliche Verfassung durch einen Ehepartner: Ein gemeinschaftliches Testament kann handschriftlich von einem der Ehegatten oder Lebenspartner verfasst und dann von beiden Partnern unterschrieben werden. Auch hier sind Datum und Ort sowie die vollständigen Unterschriften beider Ehegatten erforderlich.
  • Notarielle Form möglich: Wie individuelle Testamente können auch gemeinschaftliche Testamente notariell beurkundet werden.

Nottestament

  • Besondere Formen in Ausnahmesituationen: In außergewöhnlichen Situationen, wie unmittelbarer Todesgefahr, wenn die Errichtung eines regulären Testaments nicht möglich ist, können Nottestamente erstellt werden. Die spezifischen Anforderungen können je nach Art des Nottestaments variieren, zum Beispiel das “Drei-Zeugen-Testament”.

Allgemeine Hinweise

  • Klarheit und Eindeutigkeit: Unabhängig von der Form sollten die Anweisungen im Testament klar und eindeutig sein, um Interpretationsspielraum und mögliche Konflikte unter den Erben zu minimieren.
  • Änderungen und Widerruf: Änderungen am Testament sollten vermieden werden. Ist eine Änderung notwendig, ist es oft besser, ein neues Testament zu erstellen. Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden, indem ein neues Testament erstellt oder das alte Testament zerstört wird.

Es ist wichtig, sich bei der Testamentserrichtung an diese Formvorschriften zu halten, um dessen Wirksamkeit zu gewährleisten. Bei Unklarheiten oder komplexen Vermögensverhältnissen ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

Kann man ein Testament jederzeit widerrufen oder ändern?

Ein Testament kann grundsätzlich jederzeit widerrufen oder geändert werden, solange der Testierende geschäftsfähig ist. Die Fähigkeit, Änderungen am eigenen Testament vorzunehmen, gewährleistet, dass das Dokument immer die aktuellen Wünsche und Lebensumstände des Testierenden widerspiegeln kann. Es gibt verschiedene Wege, wie ein Testament geändert oder widerrufen werden kann:

  1. Durch ein neues Testament: Die einfachste Methode, ein Testament zu widerrufen oder zu ändern, besteht darin, ein neues Testament zu verfassen. In den meisten Rechtsordnungen wird das neueste Testament als das gültige angesehen, besonders wenn es ausdrücklich angibt, dass frühere Testamente widerrufen werden.

  2. Durch eine Testamentszusatz (Codicil): Für kleinere Änderungen kann ein Codicil zum bestehenden Testament verfasst werden. Ein Codicil ist ein Zusatzdokument, das bestimmte Teile des ursprünglichen Testaments ändert, während der Rest unberührt bleibt. Auch Codicils müssen den formalen Anforderungen genügen, die für Testamente gelten, einschließlich der Unterschrift des Testierenden und, je nach Rechtsordnung, Zeugen.

  3. Durch Vernichtung: Ein Testament kann auch durch physische Zerstörung widerrufen werden, wie durch Verbrennen, Zerreißen oder anderweitige Vernichtung. Damit dieser Widerruf gültig ist, muss die Zerstörung mit der Absicht erfolgen, das Testament zu widerrufen, und idealerweise sollten Zeugen anwesend sein.

  4. Durch Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung: Wenn ein Testament bei einem Notar oder einem Gericht hinterlegt wurde, kann der Widerruf auch durch die Rücknahme des Testaments aus dieser Verwahrung erfolgen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen für das Ändern oder Widerrufen eines Testaments von der Rechtsordnung abhängen, unter der das Testament erstellt wurde. Daher ist es ratsam, bei der Planung von Änderungen oder beim Widerruf eines Testaments rechtliche Beratung einzuholen, um sicherzustellen, dass der Prozess korrekt durchgeführt wird und die neuen Dokumente gültig sind.

 

Was muß in einem Testament enthalten sein?

  1. Eindeutige Identifizierung des Testators: Das Testament sollte klar angeben, wer das Testament erstellt. Dazu gehören in der Regel vollständiger Name, Geburtsdatum und Wohnadresse.

  2. Datum: Das Datum der Testamentserrichtung ist wichtig, um die Aktualität und Reihenfolge mehrerer Testamente zu bestimmen, falls der Testator im Laufe der Zeit mehrere Testamente verfasst hat.

  3. Erklärung der Testierfähigkeit: Eine Aussage, die bestätigt, dass der Testator zum Zeitpunkt der Erstellung des Testaments im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und das Testament freiwillig und ohne äußeren Druck erstellt.

  4. Widerruf früherer Testamente: Wenn frühere Testamente existieren, sollte das aktuelle Testament ausdrücklich angeben, dass diese widerrufen und durch das neue Testament ersetzt werden.

  5. Bestimmung von Erben: Das Testament sollte klar festlegen, wer die Erben sind und welcher Teil des Vermögens an jeden Erben gehen soll. Dies kann sich auf Immobilien, Geldmittel, persönliche Gegenstände und andere Vermögenswerte beziehen.

  6. Vermächtnisse: Spezifische Anweisungen bezüglich bestimmter Vermögenswerte oder Geldbeträge, die an bestimmte Personen oder Organisationen gehen sollen.

  7. Benennung eines oder mehrerer Testamentsvollstrecker: Dies ist die Person oder die Personen, die beauftragt werden, das Testament durchzuführen und sicherzustellen, dass die Wünsche des Testators umgesetzt werden.

  8. Anweisungen für die Bestattung oder Beisetzung: Obwohl nicht zwingend erforderlich, wählen einige Personen, ihre Wünsche bezüglich ihrer Bestattung oder Beisetzung in ihr Testament aufzunehmen.

  9. Unterschrift: Das Testament muss vom Testator unterschrieben werden. Je nach Rechtsordnung kann auch die Anwesenheit von Zeugen erforderlich sein, die ihre Anwesenheit bei der Unterschrift des Testators bestätigen, indem sie ebenfalls unterschreiben.

  10. Zeugen: In vielen Rechtsordnungen müssen Zeugen anwesend sein, wenn der Testator das Testament unterschreibt, und ihre eigenen Unterschriften hinzufügen, um die Gültigkeit des Testaments zu bestätigen.

Diese Punkte bieten eine grundlegende Struktur für die Erstellung eines Testaments. Es ist jedoch ratsam, rechtliche Beratung einzuholen, um sicherzustellen, dass das Testament alle erforderlichen Elemente enthält und rechtlich durchsetzbar ist, insbesondere wenn komplexe Vermögensverhältnisse oder familiäre Situationen vorliegen.

Was passiert, wenn man kein Testament hat?

Im Erbrecht gelten die §§ 1922 ff. BGB. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – § 1924 ff. BGB.

Was ist ein Gemeinschaftstestament?

Ein Gemeinschaftstestament, auch als Ehegattentestament oder gemeinschaftliches Testament bekannt, ist ein Testament, das von zwei Personen, typischerweise Ehepartnern oder Lebenspartnern, in einem einzigen Dokument erstellt wird. Es drückt die letztwilligen Anordnungen beider Testierenden aus und wird von beiden unterzeichnet. Gemeinschaftstestamente sind besonders unter Eheleuten beliebt, da sie eine Möglichkeit bieten, gemeinsame Wünsche bezüglich der Vermögensnachfolge und der Versorgung des überlebenden Partners sowie anderer Erben festzulegen.

Wesentliche Merkmale und Überlegungen

  • Bindende Wirkung: Ein signifikantes Merkmal des Gemeinschaftstestaments ist seine bindende Wirkung nach dem Tod eines Partners. Sobald einer der Partner verstorben ist, kann der überlebende Partner das Testament in der Regel nicht mehr einseitig ändern oder widerrufen, soweit es die bindenden Verfügungen betrifft. Dies dient dem Schutz der im Testament festgelegten gegenseitigen Erbfolge und Versorgungsabsichten.

  • Wechselbezügliche Verfügungen: Oft enthalten Gemeinschaftstestamente wechselbezügliche Verfügungen (Berliner Testament), bei denen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass das Vermögen erst nach dem Tod des Letztversterbenden an Dritte (z.B. Kinder) fallen soll. Diese wechselbezüglichen Verfügungen sind ein Kerngrund für die Bindungswirkung des Gemeinschaftstestaments.

  • Formanforderungen: Wie bei Einzeltestamenten müssen auch bei Gemeinschaftstestamenten bestimmte Formvorschriften beachtet werden, die je nach Rechtsordnung variieren können. In vielen Ländern ist für ein gültiges Gemeinschaftstestament die handschriftliche Verfassung und Unterschrift beider Testierenden erforderlich.

  • Widerruf: Solange beide Testierende leben und einverstanden sind, können sie ein Gemeinschaftstestament gemeinsam widerrufen. Der Widerruf durch einen Partner allein ist meist nur unter bestimmten Bedingungen und Formvorschriften möglich.

  • Vorsicht bei Trennung oder Scheidung: In Fällen von Trennung oder Scheidung behält das Gemeinschaftstestament seine Gültigkeit, sofern es nicht ausdrücklich widerrufen wird. Dies kann unbeabsichtigte Folgen haben, falls die Testierenden dies versäumen.

Was ist ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag ist ein rechtliches Dokument, das zwischen mindestens zwei Parteien geschlossen wird, um die Erbfolge und andere erbrechtliche Angelegenheiten zu regeln. Im Gegensatz zu einem Testament, das einseitig vom Erblasser verfasst und auch einseitig geändert oder widerrufen werden kann, ist ein Erbvertrag ein zweiseitiges oder mehrseitiges Rechtsgeschäft. Er wird in der Regel zwischen dem zukünftigen Erblasser und einem oder mehreren zukünftigen Erben geschlossen. Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.
Hauptmerkmale eines Erbvertrags:
Bindende Wirkung: Einmal geschlossen, bindet der Erbvertrag sowohl den Erblasser als auch den oder die Vertragspartner. Ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners kann der Erblasser die im Erbvertrag getroffenen Verfügungen nicht einseitig ändern oder aufheben.
Notarielle Beurkundung: Für die Gültigkeit eines Erbvertrags ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Beide Parteien müssen bei der Beurkundung anwesend sein.
Flexible Gestaltung: Innerhalb der gesetzlichen Grenzen können die Parteien die Erbfolge und andere erbrechtliche Fragen flexibel regeln. Dies umfasst unter anderem die Einsetzung von Erben, die Anordnung von Vermächtnissen und die Regelung von Pflichtteilsansprüchen.
Vorteile eines Erbvertrags:
Rechtssicherheit und Planbarkeit: Der Erbvertrag schafft für alle Beteiligten Rechtssicherheit über die Erbfolge und minimiert das Risiko von Streitigkeiten nach dem Tod des Erblassers.
Schutz vor einseitigen Änderungen: Da der Erbvertrag nicht einseitig geändert oder aufgehoben werden kann, bietet er einen besonderen Schutz für den oder die Erben, die sich auf die getroffenen Vereinbarungen verlassen.
Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten: Die Vertragspartner können individuelle und detaillierte Regelungen treffen, die genau auf ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten sind.
Nachteile eines Erbvertrags:
Eingeschränkte Flexibilität: Die bindende Wirkung des Erbvertrags kann sich als nachteilig erweisen, wenn sich Lebensumstände ändern und eine Anpassung der erbrechtlichen Regelungen wünschenswert wäre.
Aufhebung nur mit Zustimmung: Eine Aufhebung oder Änderung des Erbvertrags ist nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien möglich, was in der Praxis schwierig sein kann.
Einsatzgebiete eines Erbvertrags:
Erbverträge werden oft in Situationen genutzt, in denen langfristige erbrechtliche Regelungen getroffen werden sollen, die über den Tod des Erblassers hinaus Bestand haben sollen. Sie sind besonders nützlich in komplexen Familienverhältnissen, bei der Unternehmensnachfolge oder wenn der Erblasser sicherstellen möchte, dass bestimmte Vereinbarungen unveränderlich festgelegt werden.

Eine Stiftung als Gestaltung eines Erbes?

Die Gründung einer Stiftung kann für Personen mit erheblichem Vermögen eine attraktive Option zur Regelung ihrer Nachlassangelegenheiten darstellen. Stiftungen bieten eine Reihe von Vorteilen, sowohl in steuerlicher Hinsicht als auch bei der Erfüllung persönlicher, familiärer oder philanthropischer Ziele. Hier sind einige der Schlüsselvorteile:
1. Langfristige Vermögenssicherung
Eine Stiftung kann dazu beitragen, ein Vermögen über Generationen hinweg zu erhalten und zu schützen. Dies ist besonders nützlich für den Erhalt von Familienvermögen oder Unternehmensanteilen, da das Stiftungsvermögen zweckgebunden und somit vor Zersplitterung durch Erbteilung geschützt ist.
2. Steuerliche Vorteile
Stiftungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile bieten, insbesondere wenn sie gemeinnützige Zwecke verfolgen. So können beispielsweise Spenden an die Stiftung steuerlich absetzbar sein, und die Stiftung selbst kann von Erbschafts- oder Schenkungsteuer befreit sein. Auch die laufende Besteuerung des Stiftungsvermögens kann unter Umständen günstiger sein als die private Vermögensverwaltung.
3. Kontinuität und dauerhafte Zweckerfüllung
Stiftungen ermöglichen es, langfristige Ziele zu verfolgen, die auch nach dem Tod des Stifters Bestand haben. Dies ist besonders für philanthropische oder familiäre Zwecke interessant, da die Stiftung auch langfristig in der Lage ist, den Willen des Stifters umzusetzen.
4. Flexibilität bei der Vermögensverwaltung
Eine Stiftung bietet Flexibilität bei der Verwaltung des Vermögens, da sie durch ihre Satzung und die von den Stiftern vorgegebenen Richtlinien in der Lage ist, auf veränderte Marktbedingungen oder familiäre Situationen zu reagieren.
5. Vermögensschutz vor Ansprüchen Dritter
Das in eine Stiftung eingebrachte Vermögen ist in der Regel vor Ansprüchen Dritter geschützt. Dies kann bei familiären Auseinandersetzungen, Scheidungen oder finanziellen Schwierigkeiten von Erben von Vorteil sein.
6. Verminderung von Erbstreitigkeiten
Durch die klare Festlegung der Vermögensverwendung in der Stiftungssatzung können potenzielle Konflikte zwischen Erben vermieden oder zumindest minimiert werden. Da das Vermögen nicht direkt an die Erben übergeht, sondern der Stiftungszweck im Vordergrund steht, können Streitigkeiten über die Aufteilung des Nachlasses reduziert werden.
7. Erfüllung persönlicher oder familiärer Wünsche
Eine Stiftung ermöglicht es dem Stifter, sehr persönliche oder spezifische Ziele zu verfolgen, sei es durch Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, den Schutz von Umwelt und Tieren oder die Unterstützung sozialer Projekte.

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