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Gesellschaftsrecht im Überblick

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Welche Arten von Gesellschaften gibt es rechtlich?

In Deutschland gibt es mehrere Arten von Gesellschaftsformen, die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen. Diese lassen sich im Wesentlichen in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften einteilen. Hier sind die gängigsten Formen:

  1. Personengesellschaften:

    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Eine einfache Partnerschaftsform für die gemeinsame Verfolgung eines beliebigen Zwecks.
    • Offene Handelsgesellschaft (OHG): Eine Handelsgesellschaft, in der sich zwei oder mehr Personen zusammenschließen, um unter einem gemeinsamen Namen ein Handelsgewerbe zu betreiben.
    • Kommanditgesellschaft (KG): Ähnlich der OHG, aber mit mindestens einem Komplementär, der unbeschränkt haftet, und mindestens einem Kommanditisten, dessen Haftung auf die Einlage beschränkt ist.
  2. Kapitalgesellschaften:

    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Eine der beliebtesten Gesellschaftsformen in Deutschland, bei der die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen beschränkt ist.
    • Aktiengesellschaft (AG): Eine Form, die für größere Unternehmen geeignet ist, mit der Möglichkeit, Aktien auszugeben und breit gestreutes Kapital zu sammeln.
    • Unternehmergesellschaft (UG): Eine Sonderform der GmbH, oft als „Mini-GmbH“ bezeichnet, die mit weniger Startkapital gegründet werden kann.
  3. Genossenschaften (eG): Eine Gesellschaftsform, die darauf ausgerichtet ist, die Wirtschaft ihrer Mitglieder (Genossen) durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern.

  4. Partnerschaftsgesellschaften:

    • Partnerschaftsgesellschaft (PartG): Eine Gesellschaftsform für Freiberufler, wie Ärzte, Anwälte oder Architekten, die ähnlich einer GbR funktioniert, aber spezielle Regelungen für freie Berufe hat.

Diese Formen sind in den verschiedenen Gesetzbüchern Deutschlands wie dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) geregelt. Jede dieser Gesellschaftsformen hat spezifische Anforderungen bezüglich Gründung, Haftung, Kapitalbedarf und Steuerpflicht.

Was sind die Vorteile und Nachteile von Personengesellschaften?

Personengesellschaften, wie die GbR, OHG und KG in Deutschland, bieten eine Reihe von Vorteilen und Nachteilen, die sie für bestimmte Geschäftsvorhaben attraktiv oder ungeeignet machen können:

Vorteile:

  1. Einfachheit und Flexibilität der Gründung: Personengesellschaften können relativ einfach und ohne ein großes Startkapital gegründet werden. Die Verträge sind flexibel gestaltbar.
  2. Steuerliche Durchsichtigkeit: Gewinne und Verluste werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen versteuert (Transparenzprinzip), was eine Doppelbesteuerung vermeidet.
  3. Persönliche Geschäftsführung: Die Gesellschafter haben oft direkten Einfluss auf die Geschäftsführung, was schnelle Entscheidungsfindungen ermöglicht und direkte Kontrolle über die Geschäftsaktivitäten bietet.

Nachteile:

  1. Persönliche Haftung: In den meisten Personengesellschaften haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft, was ein erhebliches finanzielles Risiko darstellen kann.
  2. Finanzierungsprobleme: Personengesellschaften haben oft Schwierigkeiten, Kapital zu beschaffen, da sie keine Anteile verkaufen können, wie es bei Kapitalgesellschaften der Fall ist.
  3. Begrenzte Lebensdauer: Personengesellschaften können an die Existenz der Gesellschafter gebunden sein. Der Tod oder Austritt eines Gesellschafters kann zur Auflösung oder notwendigen Neugründung der Gesellschaft führen.

Diese Vor- und Nachteile müssen sorgfältig abgewogen werden, je nach den spezifischen Bedürfnissen des Geschäftsvorhabens und der Risikobereitschaft der Beteiligten.

Welche Änderungen gelten rechtlich für die GbR seit 2024?

Ab dem 1. Januar 2024 gelten einige bedeutende Änderungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Deutschland, die durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) eingeführt wurden. Hier sind die wesentlichen Punkte:

  1. Einführung eines Gesellschaftsregisters: Eine der größten Änderungen ist die Einführung eines Gesellschaftsregisters, in das sich GbRs eintragen lassen können. Diese Eintragung ist zwar nicht zwingend erforderlich, bietet jedoch zahlreiche Vorteile wie Rechtssicherheit und Transparenz in Geschäftsbeziehungen. Die Eintragung ermöglicht es der GbR, als rechtsfähige “eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts” (eGbR) zu agieren​.

  2. Anpassungen im Gesellschaftervertrag: Ab 2024 gelten neue gesetzliche Regelungen für den Gesellschaftsvertrag einer GbR. Änderungen betreffen unter anderem die Stimmkraft und den Gewinnanteil, die sich nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen richten, sowie Regelungen, dass der Austritt oder die Kündigung eines Gesellschafters nicht mehr automatisch zur Auflösung der GbR führt​.

  3. Publizität und Haftungsfragen: Die Eintragung im Gesellschaftsregister verbessert die Publizität des Gesellschaftsverhältnisses. Ohne Eintragung drohen Haftungsrisiken, besonders wenn eine GbR als Kommanditist in einer Kommanditgesellschaft (KG) ohne entsprechende Eintragung agiert. Ebenso ist die Eintragung notwendig, um Änderungen im Gesellschafterbestand offiziell zu machen oder um Anteile an Kapitalgesellschaften effektiv zu übertragen​​.

  4. Kosten und notarielle Mitwirkung: Die Anmeldung zur Eintragung in das Gesellschaftsregister muss notariell beglaubigt erfolgen und ist mit Kosten verbunden, die je nach Anzahl der Gesellschafter variieren​​.

  5. Steuerliche Änderungen: Es besteht die Möglichkeit für Personengesellschaften, zur Körperschaftsteuer zu optieren, was zu einem Wechsel des Besteuerungsregimes führt​.

Diese Änderungen erfordern eine sorgfältige Vorbereitung und eventuelle Anpassung bestehender Verträge und Strukturen, um rechtliche und steuerliche Nachteile zu vermeiden. Unternehmen und Gesellschafter sollten daher frühzeitig prüfen, ob und wie sie von den Neuregelungen betroffen sind und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Welche Vorteile und Nachteile haben Kapitalgesellschaften?

Kapitalgesellschaften, wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland, bieten spezifische Vorteile und Nachteile:

Vorteile:

  1. Beschränkte Haftung: Der wohl größte Vorteil von Kapitalgesellschaften ist, dass die Haftung der Gesellschafter auf ihre Kapitaleinlage beschränkt ist. Dies schützt das Privatvermögen der Gesellschafter vor geschäftlichen Schulden und Verbindlichkeiten.
  2. Eigenständige Rechtspersönlichkeit: Kapitalgesellschaften sind juristische Personen und können als solche Eigentum besitzen, Verträge abschließen, klagen und verklagt werden.
  3. Kapitalbeschaffung: Kapitalgesellschaften können leichter Kapital aufnehmen, indem sie Anteile oder Aktien verkaufen. Dies erleichtert die Finanzierung von Expansion und Wachstum.
  4. Übertragbarkeit der Anteile: Die Anteile von GmbHs und die Aktien von AGs sind grundsätzlich übertragbar, was den Wechsel von Eigentümern erleichtert und die Liquidität für Investoren erhöht.
  5. Steuerliche Vorteile: Kapitalgesellschaften können von bestimmten steuerlichen Vorteilen profitieren, wie der Möglichkeit, Betriebsausgaben abzusetzen, die bei natürlichen Personen nicht immer anwendbar sind.

Nachteile:

  1. Gründungsaufwand und -kosten: Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist oft komplexer und teurer als die einer Personengesellschaft, inklusive höherer Gründungskosten und laufender Kosten für die Erfüllung rechtlicher Vorschriften.
  2. Regulierung und Publizitätspflichten: Kapitalgesellschaften unterliegen strengeren regulatorischen Anforderungen, einschließlich der Verpflichtung zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen und anderen Geschäftsdetails, was weniger Privatsphäre für die Geschäftsinhaber bedeutet.
  3. Doppelte Besteuerung: Insbesondere bei Aktiengesellschaften kann es zu einer doppelten Besteuerung kommen, da sowohl die Gewinne der Gesellschaft als auch die an die Aktionäre ausgeschütteten Dividenden besteuert werden.
  4. Flexibilitätsmangel: Die Geschäftsführung ist durch das Gesellschaftsrecht und die Satzung der Gesellschaft stärker reglementiert, was zu weniger Flexibilität im Vergleich zu Personengesellschaften führt.

Wie gründet man eine Personengesellschaft und welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Die Gründung einer Personengesellschaft  folgt bestimmten rechtlichen Schritten und erfordert die Erfüllung spezifischer Voraussetzungen. Hier sind die wesentlichen Schritte und Anforderungen, die für die gängigen Typen von Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) gelten:

  1. Auswahl der Gesellschaftsform und Gründungsmitglieder:

    • Entscheiden Sie sich für die passende Form der Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) basierend auf den Zielen und der Struktur des Unternehmens.
    • Bestimmen Sie die Gründungsmitglieder. Für eine GbR sind mindestens zwei Personen erforderlich, die eine gemeinsame geschäftliche Tätigkeit planen.
  2. Gesellschaftsvertrag:

    • Erstellen Sie einen Gesellschaftsvertrag, in dem die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Geschäftsführung, die Gewinn- und Verlustverteilung sowie die Regelungen für den Eintritt und Austritt von Gesellschaftern festgelegt werden.
    • Für die GbR ist kein formeller Vertrag erforderlich; er kann mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden. Für die OHG und KG wird in der Regel ein schriftlicher Vertrag empfohlen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
  3. Anmeldung beim Gewerbeamt:

    • Melden Sie das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an, falls die Gesellschaft gewerblich tätig ist. Dies ist insbesondere für OHG und KG relevant, da diese als Kaufleute im Sinne des HGB gelten.
    • Für die GbR ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich, wenn ein Gewerbe betrieben wird.
  4. Eintragung ins Handelsregister:

    • OHG und KG müssen ins Handelsregister eingetragen werden. Diese Eintragung hat konstitutive (rechtsbegründende) Wirkung.
    • Die GbR muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden, es sei denn, sie betreibt ein Grundhandelsgewerbe oder erfüllt bestimmte andere Voraussetzungen.
  5. Erfüllung weiterer formaler Anforderungen:

    • Beachten Sie weitere formale Anforderungen wie die Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt und, falls zutreffend, die Registrierung für die Umsatzsteuer.
  6. Start der Geschäftstätigkeit:

    • Nach Erfüllung aller formalen Schritte können die Geschäftsaktivitäten offiziell aufgenommen werden.

Die Gründung einer Personengesellschaft kann relativ einfach und flexibel sein, insbesondere im Vergleich zu Kapitalgesellschaften, erfordert jedoch eine klare Absprache und Vertragsgestaltung zwischen den Gesellschaftern, um zukünftige Konflikte zu vermeiden.

Wie gründet man eine Kapitalgesellschaft und welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft, wie einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG), ist ein formaler Prozess, der einige wesentliche Schritte und Voraussetzungen umfasst.

  1. Entscheidung für die Rechtsform:

    • Wählen Sie die geeignete Form der Kapitalgesellschaft. Die GmbH ist beliebt bei mittelständischen Unternehmen aufgrund der relativ einfachen Struktur und der beschränkten Haftung. Die AG eignet sich für größere Unternehmen, die Kapital über die Börse aufnehmen möchten.
  2. Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung:

    • Für die GmbH wird ein Gesellschaftsvertrag benötigt, der notariell beurkundet werden muss. Dieser Vertrag legt unter anderem die Höhe des Stammkapitals, den Firmennamen und den Unternehmensgegenstand fest.
    • Bei der AG ist eine Satzung erforderlich, die ebenfalls notariell beurkundet wird und Informationen über das Grundkapital, die Aktien und die Organstruktur enthält.
  3. Aufbringung des Kapitals:

    • Bei der GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich, von dem mindestens 50%, also 12.500 Euro, bei der Gründung eingezahlt werden müssen.
    • Für die AG ist ein Mindestgrundkapital von 50.000 Euro notwendig, wobei zu Beginn mindestens 25% des Nennwerts der Aktien plus ein etwaiges Agio einbezahlt werden müssen.
  4. Notarielle Beurkundung und Anmeldung zum Handelsregister:

    • Die Gründungsdokumente müssen von einem Notar beurkundet und dann beim zuständigen Handelsregister eingereicht werden. Die Eintragung ins Handelsregister ist konstitutiv, d.h., die Gesellschaft erlangt mit der Eintragung ihre Rechtspersönlichkeit.
  5. Weitere Formalitäten:

    • Nach der Eintragung ins Handelsregister sind weitere Schritte wie die Anmeldung beim Finanzamt zur Erteilung einer Steuernummer, die Anmeldung zur Gewerbesteuer und bei der Berufsgenossenschaft, sowie die Einhaltung der Mitteilungspflichten gegenüber dem Transparenzregister erforderlich.
  6. Start der Geschäftstätigkeit:

    • Nachdem alle behördlichen Anforderungen erfüllt sind, kann die Kapitalgesellschaft ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist mit höheren Kosten und mehr bürokratischem Aufwand verbunden als die Gründung einer Personengesellschaft, bietet aber Vorteile wie die beschränkte Haftung und bessere Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung.

 

Welche Gesellschaftsorgane haben Personengesellschaften?

Die verschiedenen Typen von Personengesellschaften (wie die GbR, OHG und KG) haben typischerweise folgende Organe, durch die sie ihre Geschäfte führen:

  1. Gesellschafterversammlung:

    • Dies ist das Hauptorgan jeder Personengesellschaft und besteht aus allen Gesellschaftern. Die Gesellschafterversammlung trifft grundlegende Entscheidungen, z.B. über die Aufnahme neuer Gesellschafter, Änderungen des Gesellschaftsvertrags oder die Auflösung der Gesellschaft.
    • In der Gesellschafterversammlung hat jeder Gesellschafter in der Regel eine Stimme, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht.
  2. Geschäftsführung:

    • In einer GbR wird die Geschäftsführung normalerweise von allen Gesellschaftern gemeinsam ausgeübt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag legt etwas anderes fest.
    • In einer OHG und KG sind grundsätzlich alle persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) geschäftsführungsberechtigt. Die Kommanditisten (nur bei der KG) sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht besondere Befugnisse für sie vor.
  3. Vertretung:

    • Die Vertretung nach außen, also die Befugnis, die Gesellschaft gegenüber Dritten rechtlich zu binden, liegt ebenfalls bei den geschäftsführenden Gesellschaftern. Bei der OHG und KG sind dies die Komplementäre. In der GbR vertreten die Gesellschafter die Gesellschaft gemeinschaftlich, sofern nicht anders im Gesellschaftsvertrag geregelt.

Diese Organe ermöglichen es Personengesellschaften, flexibel zu agieren und Entscheidungen effizient umzusetzen, spiegeln jedoch auch das persönliche Engagement und die direkte Verantwortung der Gesellschafter wider.

Welche Gesellschaftsorgane haben Kapitalgesellschaften?

Die gängigsten Formen von Kapitalgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Diese Gesellschaftsformen weisen spezifische Organe auf, die ihre Struktur und Funktion bestimmen:

1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Geschäftsführung: Die Geschäftsführung führt die laufenden Geschäfte der GmbH und vertritt die Gesellschaft nach außen. Geschäftsführer können sowohl Gesellschafter als auch externe Manager sein. Sie sind den Gesellschaftern gegenüber verantwortlich und unterliegen der Pflicht, jährlich über die Lage der Gesellschaft zu berichten.

  • Gesellschafterversammlung: Dies ist das höchste Entscheidungsorgan der GmbH. Die Gesellschafter treffen sich, um über grundlegende Angelegenheiten wie die Genehmigung der Jahresabschlüsse, die Verteilung von Gewinnen, Änderungen des Gesellschaftsvertrags und die Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern zu entscheiden.

  • Aufsichtsrat: Ein Aufsichtsrat ist in der GmbH nicht zwingend erforderlich, außer die GmbH überschreitet bestimmte Größenkriterien (in der Regel mehr als 500 Mitarbeiter), oder es wird durch den Gesellschaftsvertrag vorgesehen. Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit der Geschäftsführung.

2. Aktiengesellschaft (AG)

  • Vorstand: Der Vorstand führt die Geschäfte der AG und vertritt sie nach außen. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt und ist diesem gegenüber verantwortlich. Der Vorstand hat die Pflicht, die Aktionäre über die Geschäftslage zu informieren und die AG nach den besten wirtschaftlichen Grundsätzen zu leiten.

  • Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstands. Er besteht aus Vertretern der Aktionäre und bei größeren AGs auch aus Vertretern der Mitarbeiter. Der Aufsichtsrat hat eine Reihe von wichtigen Aufgaben, darunter die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie die Prüfung des Jahresabschlusses.

  • Hauptversammlung: Die Hauptversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan der AG. Hier üben die Aktionäre ihre Rechte aus, insbesondere bei der Wahl des Aufsichtsrats, der Genehmigung des Jahresabschlusses, der Verwendung des Bilanzgewinns, Kapitalmaßnahmen und Satzungsänderungen.

Diese Organe ermöglichen Kapitalgesellschaften eine effektive Trennung von Eigentum und Kontrolle, sorgen für eine professionelle Geschäftsführung und ermöglichen den Gesellschaftern, durch regulierte Mechanismen Einfluss auf die Gesellschaft zu nehmen.

 

Unter welchen Bedingungen kann man eine Gesellschaft auflösen?

Die Auflösung einer Gesellschaft kann unter verschiedenen Bedingungen erfolgen, abhängig von der Art der Gesellschaft und den spezifischen Umständen.

1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Zeitablauf: Wenn die Gesellschaft für eine bestimmte Zeitdauer gegründet wurde, löst sie sich automatisch nach Ablauf dieser Zeit auf.
  • Erreichung des Gesellschaftszwecks oder Unmöglichkeit der Zweckerreichung: Sobald der Zweck erfüllt ist oder seine Erfüllung unmöglich geworden ist.
  • Beschluss der Gesellschafter: Die Gesellschafter können jederzeit beschließen, die Gesellschaft aufzulösen.
  • Tod eines Gesellschafters: Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht.
  • Konkurs eines Gesellschafters.

2. Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

  • Zeitablauf: Ähnlich wie bei der GbR, wenn die Gesellschaft für eine bestimmte Dauer gegründet wurde.
  • Beschluss der Gesellschafter: Ein einstimmiger Beschluss aller Gesellschafter kann die Gesellschaft auflösen.
  • Tod oder Konkurs eines persönlich haftenden Gesellschafters: Kann zur Auflösung führen, sofern keine Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag steht.
  • Gerichtliche Entscheidung: Auf Antrag eines Gesellschafters aus wichtigem Grund, z.B. bei unüberbrückbaren Differenzen zwischen den Gesellschaftern.

3. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Beschluss der Gesellschafter: Ein Auflösungsbeschluss erfordert in der Regel eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, sofern der Gesellschaftsvertrag keine strengeren Anforderungen stellt.
  • Zeitablauf oder Zweckerreichung: Wie bei anderen Gesellschaftsformen.
  • Insolvenz: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft führt zur Auflösung.
  • Gerichtliche Entscheidung: Aus wichtigen Gründen auf Antrag von Gesellschaftern, die mindestens 10% des Stammkapitals halten.

4. Aktiengesellschaft (AG)

  • Beschluss der Hauptversammlung: Mit einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst.
  • Insolvenz: Wie bei der GmbH führt auch hier die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Auflösung.
  • Zeitablauf oder Zweckerreichung: Seltener, aber möglich, wenn so im Gesellschaftsvertrag vorgesehen.

In jedem Fall folgt auf die Auflösung die Liquidation (Abwicklung), in der die Vermögenswerte der Gesellschaft verteilt, Schulden beglichen und das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter ausgezahlt wird. Die spezifischen Bedingungen und Verfahren können im Gesellschaftsvertrag individuell geregelt sein, und es empfiehlt sich, diesen bei Fragen zur Auflösung zu konsultieren oder rechtlichen Rat einzuholen.

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