Die wichtigsten Fragen im Überblick
Diese Fragen und Antworten sind nur ein Überblick.
Sprechen Sie uns direkt an – buchen Sie Ihren Online-Termin für ein persönliches Gespräch.
Was bedeutet Schulwechsel in Schleswig-Holstein allgemein?
Schulangebot in Schleswig-Holstein:
-
- Grundschule: Vier Jahrgangsstufen.
- Gemeinschaftsschule: Unterricht bis zum zehnten Jahrgang. An Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe wird bis Jahrgang 13 unterrichtet.
- Gymnasien: Bieten seit dem Schuljahr 2019/20 den neunjährigen Bildungsgang an. Die vorherigen Jahrgänge legen im achtjährigen Bildungsgang das Abitur ab.
- Berufsbildende Schulen: Hierzu gehören Berufsschulen, berufliche Gymnasien, Fachoberschulen, Berufsoberschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen.
- Privatschulen: Neben den öffentlichen Schulen gibt es in Schleswig-Holstein auch Ersatzschulen in freier Trägerschaft1.
Was wird benötigt?:
-
- Informationen zur Schullaufbahn (besuchte Schulen, Überspringen/Wiederholen von Jahrgangsstufen, Vorkurse nach Zuzug aus dem Ausland).
- Zeugnisse (das letzte Zeugnis, frühere Zeugnisse mit Berechtigungen und Abschlüssen).
- Angaben zu Fremdsprachen und Empfehlungen der Grundschule für eine weiterführende Schulart.
- Diagnostizierte Förderbedarfe, Deutsch als Zweitsprache, besondere Fähigkeiten und Interessen1.
Wann beginnen die Schuljahre?:
Das neue Schuljahr startet immer nach den Sommerferien. Die Ferientermine für Schleswig-Holstein finden Sie unter Ferien.
Schulwechsel in ein anderes Bundesland:
Wenn Sie von Schleswig-Holstein in ein anderes Bundesland umziehen, finden Sie wichtige Informationen zum Schulwechsel auf der Übersichtsseite der Kultusministerkonferenz.
Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für einen Wechsel von der Grundschule zum Gymnasium in Schleswig-Holstein?
Leistungsbeurteilung
Die Grundlage für eine Empfehlung zum Übergang in ein Gymnasium ist in der Regel die Leistungsbeurteilung in den Kernfächern:
- Deutsch und Mathematik: Besonders wichtige Fächer für die Beurteilung. In Schleswig-Holstein muss der Schüler oder die Schülerin in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens gute Leistungen (Note 2) erzielen, um eine Gymnasialempfehlung zu erhalten.
- Sachunterricht: Auch die Leistungen im Sachunterricht können einbezogen werden, vor allem, wenn sie die Gesamtbeurteilung der Eignung für das Gymnasium unterstützen.
Schullaufbahnempfehlung
Am Ende der 4. Klasse geben die Grundschulen eine Schullaufbahnempfehlung ab, die auf den Leistungen der Schülerinnen und Schüler basiert. Diese Empfehlung ist zwar wichtig, aber nicht bindend:
- Elternentscheidung: In Schleswig-Holstein haben die Eltern das letzte Wort bei der Wahl der weiterführenden Schule. Sie können sich dafür entscheiden, ihr Kind auch ohne Empfehlung an einem Gymnasium anzumelden.
Beratungsgespräche
- Lehrkräfte und Eltern: Beratungsgespräche zwischen Lehrkräften und Eltern sind ein wesentlicher Teil des Übergangsprozesses. Diese Gespräche dienen dazu, die bestmögliche Entscheidung für die zukünftige schulische Laufbahn des Kindes zu treffen.
- Schulische Eignung: Die Lehrkräfte beraten die Eltern hinsichtlich der Eignung ihres Kindes für das Gymnasium, basierend auf dessen akademischen Leistungen und sozialen Fähigkeiten.
Anmeldung und Aufnahmeverfahren
- Anmeldung am Gymnasium: Die Eltern melden ihr Kind unter Berücksichtigung der Empfehlung und ihrer eigenen Einschätzung an einem Gymnasium an.
- Aufnahmekapazität: Schulen haben Aufnahmekapazitäten, die beachtet werden müssen. Wenn mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, können weitere Kriterien wie Geschwisterkinder an der Schule oder die Nähe des Wohnortes zur Schule zum Tragen kommen.
Probeschuljahr
In Schleswig-Holstein müssen Schülerinnen und Schüler, die zum Gymnasium wechseln, in der Regel ein Probeschuljahr absolvieren. Dieses dient dazu, zu überprüfen, ob die Schülerinnen und Schüler den Anforderungen des Gymnasiums tatsächlich gewachsen sind.
Was sind organisatorisch und formal die Voraussetzungen für einen Wechsel von der Grundschule zum Gymnasium in Schleswig-Holstein?
-
Aufnahme in das Gymnasium:
- Ein Schüler oder eine Schülerin kann vom Gymnasium aufgenommen werden durch:
- Wechsel aus einer Grundschule oder den Wechsel der Schulart während der Orientierungsstufe.
- Wechsel aus einem anderen Gymnasium oder einer Gesamtschule in Deutschland oder einer vergleichbaren deutschen Schule im Ausland.
- In anderen Fällen, wenn die Aufnahme pädagogisch sinnvoll erscheint und zu erwarten ist, dass die Schülerin oder der Schüler im Gymnasium erfolgreich mitarbeiten kann1.
- Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet über die Aufnahme basierend auf den geltenden Regelungen der jeweiligen Schule und der Höchstdauer des Schulbesuchs1.
- Die Zuweisung zu einer Klassen- oder Jahrgangsstufe erfolgt in der Regel auf Grundlage der zuletzt besuchten Klassenstufe1.
- Ein Schüler oder eine Schülerin kann vom Gymnasium aufgenommen werden durch:
-
Aufsteigen nach Klassenstufen:
- Für das Aufsteigen in die Klassenstufe 6 gelten die Bestimmungen der Orientierungsstufenordnung.
- Für das Aufsteigen in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 gelten die Regelungen der Oberstufenverordnung.
- Die Versetzung in die Klassenstufen 7 bis 10 und die Jahrgangsstufe 11 erfolgt durch Versetzungsbeschluss am Schuljahresende. Die Entscheidung basiert auf pädagogischer Beurteilung der Frage, ob die Schülerin oder der Schüler in der nächstfolgenden Klassen- oder Jahrgangsstufe erfolgreich mitarbeiten kann. Dies ist anzunehmen, wenn die Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend sind1.
- Besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler können auf Antrag eine Klassenstufe überspringen. Die Schule berät sie, wie sie die notwendigen Unterrichtsinhalte nachholen können1.
Welche Vor- und Nachteile haben Gymnasium und Gemeinschaftsschule im Vergleich?
Gymnasium
Vorteile:
- Akademischer Fokus: Gymnasien sind traditionell auf eine akademisch orientierte Ausbildung ausgerichtet, die auf das Abitur und die Vorbereitung auf das Universitätsstudium zielt.
- Hohe Bildungsstandards: Gymnasien haben oft strenge Lehrpläne, die auf hohe akademische Leistungen und vertiefte Kenntnisse in Fächern wie Mathematik, Naturwissenschaften und Sprachen abzielen.
- Schnellerer Bildungsweg zum Abitur: In der Regel ermöglichen Gymnasien den schnellsten Weg zum Abitur, normalerweise innerhalb von acht oder neun Jahren nach Beginn der Schule.
Nachteile:
- Leistungsdruck: Der akademische Druck und die hohen Erwartungen können für einige Schüler überwältigend sein und Stress verursachen.
- Weniger Flexibilität: Die strengen Lehrpläne können weniger Flexibilität für individuelle Lernbedürfnisse und Interessen bieten.
- Fehlende praktische Ausrichtung: Gymnasien konzentrieren sich weniger auf berufliche Bildung oder praktische Fähigkeiten, was für Schüler, die eine berufsorientierte Laufbahn anstreben, nachteilig sein kann.
Gemeinschaftsschule
Vorteile:
- Inklusives Bildungssystem: Gemeinschaftsschulen sind darauf ausgelegt, Schüler unterschiedlicher Leistungsniveaus gemeinsam zu unterrichten, was die soziale Integration und Inklusion fördert.
- Flexible Bildungswege: Sie bieten oft die Möglichkeit, verschiedene Abschlüsse zu erlangen, vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur, wodurch Schüler je nach ihren individuellen Fähigkeiten und Interessen gefördert werden.
- Breiteres Lernangebot: Gemeinschaftsschulen können ein breiteres Spektrum an Lehrplänen anbieten, einschließlich berufsorientierter Programme und praktischer Lernmöglichkeiten.
Nachteile:
- Heterogenität in Lerngruppen: Die große Bandbreite an Leistungsniveaus kann es erschweren, allen Schülern gerecht zu werden und individuell auf sie einzugehen.
- Ressourcen und Unterstützung: In einigen Fällen könnten Gemeinschaftsschulen mit Ressourcenknappheit und großen Klassen zu kämpfen haben, was die Qualität der Bildung beeinträchtigen kann.
- Wahrnehmung und Anerkennung: Gemeinschaftsschulen werden manchmal als weniger prestigeträchtig im Vergleich zu Gymnasien wahrgenommen, was Auswirkungen auf die zukünftigen Bildungs- und Berufschancen der Schüler haben könnte.
Die Entscheidung zwischen einem Gymnasium und einer Gemeinschaftsschule sollte basierend auf den individuellen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Zielen des Schülers getroffen werden. Während das Gymnasium für Schüler, die eine stark akademisch orientierte Ausbildung bevorzugen, besser geeignet sein mag, bietet die Gemeinschaftsschule Flexibilität und eine breitere Palette an Bildungsmöglichkeiten, die auch praktische und berufsbezogene Pfade einschließen.
Was tun, wenn nach der Grundschule die falsche Schulart zugewiesen wird?
Der Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule ist für Kinder, Eltern und Lehrkräfte mit vielen Fragen verbunden. In Schleswig-Holstein (SH) gibt es verschiedene weiterführende Schularten, und es ist wichtig zu wissen, wie man vorgehen kann, wenn einem Kind die falsche Schulart zugewiesen wurde.
Hier sind einige Schritte, die Eltern und Kinder in SH unternehmen können:
-
Informieren und Beraten: Eltern sollten sich über die verschiedenen weiterführenden Schularten informieren. Es ist ratsam, Gespräche mit Lehrkräften und Schulberatern zu führen, um die individuellen Stärken und Interessen des Kindes zu berücksichtigen.
-
Schriftlicher Antrag beim Schulamt: Wenn Eltern der Meinung sind, dass ihrem Kind die falsche Schulart zugewiesen wurde, können sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Schulamt stellen. In diesem Antrag sollten sie ausführlich begründen, warum sie eine andere Schulart für ihr Kind wünschen.
-
Gespräche mit der bisherigen Grundschule: Eltern sollten auch mit der bisherigen Grundschule sprechen und ihre Bedenken äußern. Die Lehrkräfte können zusätzliche Informationen über das Kind und seine Fähigkeiten liefern.
-
Kontaktaufnahme mit der neuen Grundschule: Falls ein Schulwechsel ansteht, ist es wichtig, sich mit der neuen Grundschule in Verbindung zu setzen. Dort können Eltern weitere Fragen klären und den Übergang vorbereiten.
-
Gegebenenfalls Beratung durch den Kinderarzt oder schulpsychologischen Dienst: Wenn es besondere Umstände gibt, die den Schulwechsel beeinflussen, kann eine Beratung durch den Kinderarzt oder den schulpsychologischen Dienst hilfreich sein.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Wechsel nach der Grundschule in die Sekundarstufe I ein bedeutender Schritt ist. Eltern sollten sich gut informieren und die bestmögliche Entscheidung für ihr Kind treffen. Jedes Kind ist einzigartig, und es gibt verschiedene Wege zum Bildungserfolg12
Bitte beachten Sie, dass die genauen Regelungen und Vorgehensweisen je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Es ist ratsam, sich direkt beim zuständigen Schulamt in Schleswig-Holstein zu erkundigen.
Was tun, wenn nach der Grundschule örtlich die falsche Schule zugewiesen wird?
Wenn nach der Grundschule die Zuweisung zu einer örtlich unpassenden Schule erfolgt, gibt es verschiedene Schritte, die Eltern und Erziehungsberechtigte unternehmen können, um die Situation zu adressieren.
Überprüfung der Zuweisung
Zuerst sollte überprüft werden, warum das Kind dieser spezifischen Schule zugewiesen wurde. In vielen Fällen basieren solche Zuweisungen auf dem Wohnort, der Kapazität der Schulen und spezifischen Schulprogrammen. Es ist wichtig, genau zu verstehen, auf welcher Basis die Zuweisung erfolgte.
Kontakt mit der zugewiesenen Schule
Nehmen Sie Kontakt mit der zugewiesenen Schule auf, um mehr über die Schule zu erfahren und die Gründe für die Zuweisung zu diskutieren. Manchmal kann ein Missverständnis oder ein Fehler bei der Zuweisung vorliegen.
Kontakt mit der Schulbehörde
Wenn die Gründe für die Zuweisung unklar bleiben oder Sie der Meinung sind, dass die Zuweisung nicht gerechtfertigt ist, wenden Sie sich an die lokale Schulbehörde oder das zuständige Schulamt. Erklären Sie Ihre Situation und bitten Sie um eine Überprüfung der Schulzuweisung.
Antrag auf Schulwechsel
Falls die Zuweisung bestätigt wird und Sie dennoch eine andere Schule bevorzugen, können Sie einen formellen Antrag auf Schulwechsel stellen. Dieser Antrag sollte begründet sein, z.B. mit der Entfernung zur Schule, besonderen Bildungsprogrammen an einer anderen Schule oder anderen relevanten familiären Umständen.
Dokumentation
Halten Sie alle Kommunikationen und offiziellen Schreiben im Zusammenhang mit der Schulzuweisung und Ihren Bemühungen, diese zu ändern, sorgfältig fest. Diese Dokumentation kann hilfreich sein, wenn weitere Schritte erforderlich sind.
Beratung einholen
Suchen Sie rechtliche Beratung, um Ihre Optionen und Rechte zu verstehen. Lassen Sie konkret prüfen, ob bei Ihnen ein “Härtefall” vorliegt.
Falls ein Wechsel nicht möglich ist, erwägen Sie alternative Bildungsoptionen wie Privatschulen, Internatsschulen oder, falls angeboten, spezielle Förderprogramme.