Sie streiten - wir vermitteln - gemeinsam finden wir eine Lösung!
Sie streiten sich über einen Vertrag, eine nachbarschaftliche Angelegenheit, Geld, die Auslegung eines Testamentes, oder andere Themen?
Viele Probleme lassen sich schneller und kostengünstiger ohne Gericht lösen. Wir beraten Sie und können Ihnen helfen, weil wir auf eine jahrzehntelange Gerichtserfahrung zurückblicken.
Wie funktioniert das?
Sie schreiben an uns, daß Sie eine außergerichtliche Streitbeilegung wünschen.
Sie können sich mit Ihrem Gegner darüber verständigen, daß ein langer gerichtlicher Steit für beide Seiten nicht wünschenswert ist – oder wir übernehmen das in Ihrem Auftrag.
Übermitteln Sie uns die notwendigen Unterlagen für eine erste Einschätzung Ihrer Angelegenheit.
Wir nehmen eine erste Sichtung der Unterlagen zur Bestimmung des Streitwertes vor und übermitteln Ihnen dann die Kosten, die für einen Lösungsvorschlag anfallen würden. Wir zeigen Ihnen die Alternativen auf, die Ihnen in Ihrer Angelegenheit offen stehen.
Die richtige Beratung und Vermittlung zu rechten Zeit ist entscheidend.
Ihre Nachricht an uns zu Recht ohne Gericht:
Bundesgerichtshof – BGH
- 4 StR 302/23, Entscheidung vom 07.12.2023Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- 2 StR 65/24, Entscheidung vom 12.03.2024Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- 2 StR 455/23, Entscheidung vom 12.03.2024Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- 2 StR 7/24, Entscheidung vom 14.03.2024Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- 4 StR 442/23, Entscheidung vom 13.03.2024Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- AnwZ (Brfg) 20/23, Entscheidung vom 22.03.2024Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- 6 StR 13/24, Entscheidung vom 03.04.2024Leitsatzentscheidung Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- 2 StR 335/23, Entscheidung vom 10.04.2024Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- II ZR 70/23, Entscheidung vom 16.04.2024Leitsatzentscheidung Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- 5 StR 123/24, Entscheidung vom 24.04.2024Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)