Ihr rechtlicher Partner für kommunale Fragen – für Bürger, Ratsmitglieder und Bürgermeister
Das Kommunalrecht betrifft nicht nur Verwaltungen und Behörden – es wirkt sich ganz konkret auf das Leben von Bürger:innen, Gemeindevertreter:innen und Bürgermeister:innen aus. Ob Wahlverfahren, Rechte im Gemeinderat, Bürgerbegehren oder Konflikte mit der Kommunalaufsicht: Wir beraten und vertreten Sie mit juristischer Präzision und wirtschaftlicher Klarheit.
Tätigkeitsschwerpunkte – Ein Überblick
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Bürgerrechte in der Kommune – Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Akteneinsicht.
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Mandatsrechte im Gemeinderat – Rede-, Antrags- und Informationsrechte, Fraktionsrechte.
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Kommunalwahlrecht – Wahlzulassung, Wahlprüfung, Anfechtung von Wahlergebnissen.
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Amt des Bürgermeisters – Konflikte mit Vertretungen, kommunalaufsichtliche Verfahren, persönliche Haftungsfragen.
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Kommunale Abgaben und Satzungen – Gebühren, Beiträge, Steuern.
