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Patientenverfügung und Vorsorge

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Patientenverfügung und Vorsorge

Januar 9/17:00 - 18:00

Informationsveranstaltung für Jedermann

Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sind wichtige Dokumente im Rahmen der persönlichen Vorsorgeplanung und haben unterschiedliche Funktionen:

  1. Vorsorgevollmacht:
    • In einer Vorsorgevollmacht wird eine Person (oder mehrere Personen) benannt, die im Falle einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit (zum Beispiel aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls) berechtigt ist, Entscheidungen im Namen der Vollmacht gebenden Person zu treffen.
    • Diese Vollmacht kann sich auf verschiedene Bereiche erstrecken, einschließlich finanzieller Angelegenheiten, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung und andere persönliche Angelegenheiten.
    • Die bevollmächtigte Person kann Handlungen wie das Verwalten von Konten, die Zustimmung zu oder Ablehnung von medizinischen Behandlungen und die Organisation der Pflege übernehmen.
    • Die Vorsorgevollmacht tritt in Kraft, wenn die Person, die sie erteilt hat, selbst nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten zu regeln. Sie muss vor Eintritt der Entscheidungsunfähigkeit erstellt werden.
  2. Patientenverfügung:
    • Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie in bestimmten Situationen wünscht oder ablehnt, falls sie selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder diese zu kommunizieren.
    • Sie betrifft in der Regel Entscheidungen am Lebensende, wie lebensverlängernde Maßnahmen, künstliche Ernährung, Wiederbelebungsmaßnahmen oder palliative Versorgung.
    • Die Patientenverfügung gibt Ärzten und Pflegepersonal eine klare Anleitung, wie in bestimmten medizinischen Situationen zu verfahren ist, und dient dazu, die Selbstbestimmung der Person zu wahren.
    • Sie muss eindeutig formuliert sein und die spezifischen Behandlungssituationen und Maßnahmen, die gewünscht oder abgelehnt werden, klar beschreiben.

Beide Dokumente sind Teil einer umfassenden persönlichen Vorsorge und sollten sorgfältig überlegt und formuliert werden, idealerweise unter Beratung durch Fachleute wie Anwälte oder Ärzte. Es ist wichtig, dass die erstellten Dokumente den aktuellen Wünschen und Bedürfnissen der Person entsprechen und regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.

Details

Datum:
Januar 9
Zeit:
17:00 - 18:00
Veranstaltungskategorie:

Veranstalter

Kanzlei Graf Kerssenbrock
Telefon
0431-12807082
E-Mail
kanzlei@grafkerssenbrock.com
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