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Testamentsvollstreckung – Vor- und Nachteile

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Testamentsvollstreckung – Vor- und Nachteile

April 23/17:00 - 18:00

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Kostenlose Einführung in das Thema Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung richtet sich an alle Personen, die ihren Nachlaß ordnen wollen, innerfamilären Streit vermeiden  und ihren (Ehe-)partner absichern wollen.

Die Testamentsvollstreckung ist ein Verfahren, bei dem nach dem Tod einer Person (dem Erblasser) dessen letzter Wille, wie er im Testament oder Erbvertrag festgelegt wurde, umgesetzt wird. Dies geschieht durch eine von dem Erblasser bestimmte Person, den Testamentsvollstrecker. Die Aufgaben und Befugnisse des Testamentsvollstreckers sind im deutschen Erbrecht, insbesondere in den §§ 2197 bis 2228 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), geregelt. Die Testamentsvollstreckung umfasst im Wesentlichen folgende Schritte:

  1. Ernennung des Testamentsvollstreckers: Der Erblasser benennt in seinem Testament oder Erbvertrag eine oder mehrere Personen als Testamentsvollstrecker. Falls der Erblasser keine Person benannt hat, kann das Nachlassgericht auf Antrag einen Testamentsvollstrecker ernennen.
  2. Annahme des Amtes: Der benannte Testamentsvollstrecker muss das Amt annehmen. Die Annahme erfolgt gegenüber dem Nachlassgericht und wird in der Regel durch eine Testamentsvollstreckerzeugnis bescheinigt.
  3. Sicherung und Verwaltung des Nachlasses: Der Testamentsvollstrecker ist für die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses verantwortlich. Dazu gehört auch, Schulden des Erblassers zu begleichen und eventuelle Erbstreitigkeiten zu schlichten.
  4. Erfüllung der letztwilligen Verfügungen: Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen. Dazu gehört insbesondere die Verteilung des Nachlasses an die Erben gemäß den Anweisungen im Testament.
  5. Nachlassverteilung: Nach der Begleichung aller Verbindlichkeiten und der Erfüllung sonstiger testamentarischer Anordnungen verteilt der Testamentsvollstrecker den verbleibenden Nachlass unter den Erben.
  6. Beendigung der Testamentsvollstreckung: Die Testamentsvollstreckung endet, wenn die im Testament festgelegten Aufgaben erfüllt sind, der Testamentsvollstrecker sein Amt niederlegt, oder durch das Nachlassgericht entlassen wird.

Die Rolle des Testamentsvollstreckers ist sehr verantwortungsvoll und erfordert oft ein hohes Maß an juristischem und finanziellem Sachverstand. Erben und Testamentsvollstrecker können zur Klärung von Fragen oder zur Lösung von Konflikten auch die Hilfe von Rechtsanwälten oder Notaren in Anspruch nehmen.

Details

Datum:
April 23
Zeit:
17:00 - 18:00

Veranstaltungsort

Kanzlei Graf Kerssenbrock
Rendsburger Landstraße 436
Kiel-Russee, Schleswig-Holstein 24111 Deutschland
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