Sie streiten - wir vermitteln - gemeinsam finden wir eine Lösung!
Sie streiten sich über einen Vertrag, eine nachbarschaftliche Angelegenheit, Geld, die Auslegung eines Testamentes, oder andere Themen?
Viele Probleme lassen sich schneller und kostengünstiger ohne Gericht lösen. Wir beraten Sie und können Ihnen helfen, weil wir auf eine jahrzehntelange Gerichtserfahrung zurückblicken.
Wie funktioniert das?
Sie schreiben an uns, daß Sie eine außergerichtliche Streitbeilegung wünschen.
Sie können sich mit Ihrem Gegner darüber verständigen, daß ein langer gerichtlicher Steit für beide Seiten nicht wünschenswert ist – oder wir übernehmen das in Ihrem Auftrag.
Übermitteln Sie uns die notwendigen Unterlagen für eine erste Einschätzung Ihrer Angelegenheit.
Wir nehmen eine erste Sichtung der Unterlagen zur Bestimmung des Streitwertes vor und übermitteln Ihnen dann die Kosten, die für einen Lösungsvorschlag anfallen würden. Wir zeigen Ihnen die Alternativen auf, die Ihnen in Ihrer Angelegenheit offen stehen.
Die richtige Beratung und Vermittlung zu rechten Zeit ist entscheidend.
Ihre Nachricht an uns zu Recht ohne Gericht:
Bundesgerichtshof – BGH
- III ZR 219/22, Entscheidung vom 20.04.2023Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- VIII ZR 136/22, Entscheidung vom 26.04.2023Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- 2 StR 92/23, Entscheidung vom 20.04.2023Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- XI ZR 562/21, Entscheidung vom 23.05.2023Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- 4 StR 473/22, Entscheidung vom 27.04.2023Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- AnwZ(Brfg) 12/21, Entscheidung vom 20.03.2023Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- 6 StR 310/22, Entscheidung vom 05.10.2022Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- 4 StR 106/23, Entscheidung vom 09.05.2023Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- 4 StR 113/23, Entscheidung vom 09.05.2023Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- 6 StR 172/23, Entscheidung vom 15.05.2023Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)