Sie streiten - wir vermitteln - gemeinsam finden wir eine Lösung!
Sie streiten sich über einen Vertrag, eine nachbarschaftliche Angelegenheit, Geld, die Auslegung eines Testamentes, oder andere Themen?
Viele Probleme lassen sich schneller und kostengünstiger ohne Gericht lösen. Wir beraten Sie und können Ihnen helfen, weil wir auf eine jahrzehntelange Gerichtserfahrung zurückblicken.
Wie funktioniert das?
Sie schreiben an uns, daß Sie eine außergerichtliche Streitbeilegung wünschen.
Sie können sich mit Ihrem Gegner darüber verständigen, daß ein langer gerichtlicher Steit für beide Seiten nicht wünschenswert ist – oder wir übernehmen das in Ihrem Auftrag.
Übermitteln Sie uns die notwendigen Unterlagen für eine erste Einschätzung Ihrer Angelegenheit.
Wir nehmen eine erste Sichtung der Unterlagen zur Bestimmung des Streitwertes vor und übermitteln Ihnen dann die Kosten, die für einen Lösungsvorschlag anfallen würden. Wir zeigen Ihnen die Alternativen auf, die Ihnen in Ihrer Angelegenheit offen stehen.
Die richtige Beratung und Vermittlung zu rechten Zeit ist entscheidend.
Ihre Nachricht an uns zu Recht ohne Gericht:
Bundesgerichtshof – BGH
- III ZR 25/20, Entscheidung vom 28.01.2021Leitsatzentscheidung Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- 4 StR 509/20, Entscheidung vom 02.02.2021Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- XI ZR 285/20, Entscheidung vom 02.02.2021Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- 2 ARs 341/20, Entscheidung vom 18.02.2021Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- 4 StR 471/20, Entscheidung vom 02.02.2021Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- 4 StR 445/20, Entscheidung vom 15.12.2020Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- XI ZB 24/16, Entscheidung vom 15.12.2020Leitsatzentscheidung Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- 4 StR 403/20, Entscheidung vom 04.02.2021Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- 4 StR 457/20, Entscheidung vom 04.02.2021Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)
- 6 StR 14/21, Entscheidung vom 10.02.2021Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG)