Änderungen im Betreuungsrecht

Die Selbstbestimmung betreuter Menschen soll durch das seit 1.1.2023 geltende Recht gestärkt werden. Aus der Presseerklärung des BMJ: “ Erforderlichkeitsgrundsatz: Im neuen Betreuungsrecht ist klar geregelt, dass ein Betreuer nur…
Weiterlesen