Die große Steuerentlastung – und was davon tatsächlich übrig bleibt
Ohne Berücksichtigung der kalten Progression
Stand: 8. Oktober 2026
Die Bundesregierung verspricht eine spürbare Entlastung der Bürger. Gleichzeitig werden neue Steuern vorbereitet, bestehende Abgaben fortgeführt und steuerliche Vergünstigungen eingeschränkt. Was politisch als erhebliche Entlastung präsentiert wird, könnte sich für viele Haushalte bei genauer Betrachtung als bescheidener finanzieller Vorteil erweisen. Entscheidend ist nicht das Entlastungsvolumen, das die Regierung öffentlich verkündet, sondern der Betrag, der den Bürgern nach sämtlichen Steuern, Abgaben und zusätzlichen Belastungen tatsächlich verbleibt.
Die steuerpolitische Debatte im Deutschen Bundestag offenbart ein grundlegendes Problem der deutschen Finanzpolitik: Steuerentlastungen werden öffentlichkeitswirksam mit Milliardenbeträgen angekündigt, während die finanzielle Belastung des einzelnen Steuerpflichtigen durch zahlreiche, häufig weniger beachtete Maßnahmen an anderer Stelle wieder erhöht wird.
Die Bundesregierung stellt die geplante Einkommensteuerreform für die Jahre 2027 und 2028 als bedeutenden Beitrag zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen dar. Die angekündigten Entlastungen sollen sich auf ein Gesamtvolumen von rund zehn Milliarden Euro belaufen. Eine solche Summe klingt zunächst beeindruckend. Sie sagt jedoch wenig darüber aus, wie viel Geld einem Arbeitnehmer oder einer Familie am Monatsende tatsächlich zusätzlich zur Verfügung steht.
Denn die entscheidende ökonomische Frage lautet nicht, welche Entlastungen der Staat insgesamt gewährt, sondern wie sich die Steuer- und Abgabenbelastung des einzelnen Haushalts verändert.
Gerade diese Betrachtung fehlt in der politischen Kommunikation häufig.
Wer beispielsweise monatlich 4.500 Euro brutto verdient, erhält nach unserer Modellrechnung durch die vollständige Reform lediglich rund 15 Euro monatlich zusätzlich. Bei 6.000 Euro Monatsbrutto sind es etwa 18 Euro, bei 10.000 Euro rund 24 Euro. Selbst bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 15.000 Euro beträgt die rechnerische Entlastung lediglich rund 22 Euro.
Das sind Entlastungen, deren wirtschaftliche Bedeutung angesichts der allgemeinen Lebenshaltungskosten und der hohen Steuer- und Sozialabgabenbelastung ausgesprochen begrenzt ist.
Gleichzeitig bereitet die Bundesregierung weitere Belastungen vor.
Eine neue Plastiksteuer, die diskutierte Zuckersteuer, Veränderungen bestehender steuerlicher Vergünstigungen sowie mögliche Mehrbelastungen bei Energie und Mobilität können das verfügbare Einkommen zusätzlich vermindern. Dabei ist rechtlich und wirtschaftlich zwischen bereits beschlossenen Maßnahmen, konkreten Gesetzesvorhaben und bloßen politischen Vorschlägen zu unterscheiden.
Besonders problematisch ist die zunehmende Verlagerung staatlicher Einnahmen auf indirekte Steuern und verbrauchsabhängige Abgaben. Während die Einkommensteuerentlastung unmittelbar auf dem Gehaltszettel sichtbar wird, verteilen sich zusätzliche Verbrauchsteuern auf zahlreiche alltägliche Ausgaben. Der Bürger bezahlt sie beim Einkauf, an der Tankstelle oder über höhere Produktpreise, ohne dass ihm die gesamte Belastung notwendigerweise bewusst wird.
Dabei ist auch der Verteilungseffekt zu beachten: Verbrauchsteuern treffen einkommensschwächere Haushalte häufig relativ stärker, weil diese einen größeren Anteil ihres verfügbaren Einkommens für den laufenden Konsum verwenden müssen. Eine formal gleiche Belastung durch höhere Produktpreise bedeutet daher keineswegs eine wirtschaftlich gleiche Belastung.
Hinzu kommt ein finanzpolitischer Widerspruch. Einerseits soll die private Kaufkraft gestärkt werden, um Konsum, Wachstum und wirtschaftliche Zuversicht zu fördern. Andererseits werden neue Abgaben eingeführt oder vorbereitet, die genau diese Kaufkraft wieder abschöpfen können. Verbrauchsteuern können zwar legitime umwelt- oder gesundheitspolitische Lenkungszwecke verfolgen. Ihre Belastungswirkung verschwindet dadurch jedoch nicht. Sie muss in einer Gesamtbilanz ebenso berücksichtigt werden wie die angekündigte Steuerentlastung.
Die politische Bewertung einer Steuerreform darf sich deshalb nicht auf die isolierte Betrachtung einzelner Tarifänderungen beschränken. Notwendig ist eine umfassende Rechnung, die Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Sozialversicherungsbeiträge, zusätzliche Verbrauchsteuern und den Wegfall steuerlicher Vergünstigungen einbezieht.
Auch die Inflation darf dabei nicht übersehen werden. Eine nominelle Steuerentlastung führt noch nicht zwangsläufig zu einem realen Kaufkraftgewinn.
Es stellt sich deshalb eine zentrale Frage:
Handelt es sich tatsächlich um eine wirtschaftlich relevante Entlastung der Bürger – oder im Wesentlichen um eine Umverteilung der staatlichen Einnahmeerhebung zwischen verschiedenen Steuerarten und Abgaben?
Die nachfolgenden Berechnungen untersuchen diese Frage anhand konkreter Einkommensbeispiele von 3.500 bis 15.000 Euro Monatsbrutto sowie eines Vierpersonenhaushalts. Dabei werden die unmittelbaren Vorteile der geplanten Einkommensteuerreform den möglichen zusätzlichen Belastungen gegenübergestellt.
Ziel ist eine nachvollziehbare Nettobetrachtung, die zwischen gesicherten gesetzlichen Änderungen und modellhaften Annahmen unterscheidet.
Denn eine Steuerreform verdient ihre Bezeichnung als Entlastungsreform nicht allein deshalb, weil die Bundesregierung ihre positiven Wirkungen in Milliarden Euro beziffert. Entscheidend ist, ob der Staat den Bürgern im Ergebnis tatsächlich einen größeren Teil ihres selbst erwirtschafteten Einkommens belässt.
Eine glaubwürdige Finanzpolitik muss sich an dieser Gesamtwirkung messen lassen – und nicht an der politischen Wirkung möglichst großer Entlastungsversprechen.
Neue Steuern trotz Einkommensteuerentlastung – was kostet das eine vierköpfige Familie?
Parallel zur angekündigten Einkommensteuerentlastung plant die Bundesregierung neue Verbrauchsteuern und die Einschränkung bestehender Steuervergünstigungen. Für die wirtschaftliche Beurteilung kommt es deshalb nicht allein auf das zusätzliche Nettoeinkommen an, sondern auf die Gesamtbelastung eines Haushalts aus direkten und indirekten Steuern.
Dabei ist zu unterscheiden, ob eine Steuer bereits beschlossen ist, ein konkreter Entwurf vorliegt oder ihre Einführung noch politisch ausgehandelt wird.
Welche zusätzlichen Steuern und Belastungen sind vorgesehen?
|
Maßnahme |
Geplante Änderung |
Stand |
|---|---|---|
|
Plastiksteuer |
550 € je Tonne Kunststoffverpackungen |
Geplant ab Juli 2027 |
|
Zuckersteuer |
26, 32 oder 38 Cent je Liter gesüßter Getränke |
Ministerieller Vorschlag; Einführungstermin umstritten |
|
CO₂-Bepreisung |
2027 weiterhin 55–65 €/t CO₂; ETS 2 ab 2028 vorgesehen |
Fortführung bestehender Belastung |
|
Handwerkerleistungen |
Steuerermäßigung sinkt von 20 auf 15 %, Höchstbetrag von 1.200 auf 900 € |
Bestandteil des Steuerreformgesetzentwurfs |
|
Minijobs |
Pauschsteuer steigt von 2 auf 5 % |
Bestandteil des Steuerreformgesetzentwurfs |
|
Steuernachzahlungen |
Verzinsung steigt von 1,8 auf 3,6 % jährlich |
Geplant ab 2027 |
Die Zuckersteuer befindet sich noch in der Ressortabstimmung. Während frühere Regierungsunterlagen einen Beginn 2028 vorsahen, wird inzwischen über den 1. Juli 2027 verhandelt. Die CO₂-Bepreisung ist dagegen keine neu eingeführte Steuer, sondern ein bereits bestehender Abgabenmechanismus.
Modellrechnung für einen Vierpersonenhaushalt
Ich unterstelle eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern, einem gemeinsamen Haushalt, einem Pkw und durchschnittlich angenommener Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen.
Die Verbrauchsmengen sind offengelegte Modellannahmen und keine statistisch nachgewiesenen Durchschnittswerte. Die Rechnung zeigt die vollständige Überwälzung der neuen Steuern auf die Verbraucher einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Tatsächlich können die Unternehmen einen Teil der Belastung selbst tragen oder ihr Produktangebot verändern.
Rechenannahmen anpassen
100 kg
120 Liter
2.000 €
| Plastiksteuer inkl. Umsatzsteuer | 65,45 € |
| Zuckersteuer inkl. Umsatzsteuer | 45,70 € |
| Wegfallende Handwerker-Steuerermäßigung | 100,00 € |
Zusätzliche modellierte Belastung pro Jahr
211,15 €
17,60 € pro Monat
Bei den voreingestellten Annahmen ergibt sich eine zusätzliche Belastung von rund 211 Euro jährlich beziehungsweise 17,60 Euro monatlich. Ohne Handwerkerrechnung sind es rund 111 Euro jährlich.
Weitere Belastungen, die hinzukommen können
CO₂-Kosten: Für 2027 sieht der Regierungsentwurf die Beibehaltung des Preiskorridors von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ vor. Gegenüber 2026 ist daraus zunächst keine zwangsläufige zusätzliche Belastung abzuleiten. Für 2028 lässt sich die Mehrbelastung ohne Kenntnis des künftigen Zertifikatspreises nicht seriös beziffern.
Kraftstoffbesteuerung: Die befristete Senkung der Energiesteuer um 14 Cent je Liter zuzüglich Umsatzsteuer läuft nach gegenwärtiger Rechtslage Ende 2026 aus. Bei einem Jahresverbrauch von 1.200 Litern entspräche die Rückkehr zum vorherigen Steuersatz einer Mehrbelastung von rund 200 Euro jährlich, sofern sie vollständig im Tankstellenpreis ankommt. Allerdings plant die Bundesregierung für 2027 weitere Eingriffe zur Begrenzung der Kraftstoffpreise. Eine tatsächliche Preiserhöhung in dieser Höhe ist daher nicht sicher.
Sozialabgaben: Diese sind von den neuen Steuern zu trennen. Änderungen der Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen können das verfügbare Einkommen zusätzlich verändern; eine vollständige Belastungsbilanz erfordert deshalb deren endgültige Werte für 2027 und 2028.
Was bleibt von der versprochenen Steuerentlastung?
Die Bundesregierung nennt für eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro eine Entlastung von mehr als 600 Euro jährlich ab 2028.
Nimmt man zur Veranschaulichung genau 600 Euro als konservativen Vergleichswert und stellt die modellierten zusätzlichen Belastungen gegenüber, ergibt sich:
|
Position |
Jährlicher Effekt |
|---|---|
|
Einkommensteuerreform und Familienleistungen |
+600 € |
|
Plastiksteuer |
−65 € |
|
Zuckersteuer |
−46 € |
|
Geringere Handwerkerermäßigung |
−100 € |
|
Verbleibende Entlastung |
+389 € |
|
Eventuelle Belastung durch Ende des Tankrabatts |
−200 € |
|
Verbleibende Entlastung einschließlich Tankrabatt-Effekt |
+189 € |
Diese Gegenüberstellung ist ein Szenario, keine Prognose für eine statistische Durchschnittsfamilie. Sie setzt voraus, dass die geplanten Steuern in der dargestellten Höhe eingeführt werden, die angenommenen Verbräuche zutreffen und sämtliche Kosten auf den Haushalt überwälzt werden.
Hinzu kommt, dass die Regierung bei der Zuckersteuer eine Lenkungswirkung erreichen will: Ein veränderter Konsum oder eine Reduzierung des Zuckergehalts kann die Belastung verringern. Bei der Plastiksteuer besteht ein entsprechender Anreiz zur Verwendung recycelter Kunststoffe.
Bei dem hier untersuchten Vierpersonenhaushalt können die geplanten neuen Verbrauchsteuern und die Einschränkung der Handwerkerermäßigung bereits rund ein Drittel einer angenommenen Steuerentlastung von 600 Euro aufzehren. Der Wegfall einer befristeten Kraftstoffsteuerermäßigung könnte die verbleibende Entlastung zusätzlich verkleinern.
Entscheidend ist deshalb nicht, welches Entlastungsvolumen die Bundesregierung insgesamt ankündigt, sondern welche zusätzliche Kaufkraft der Familie nach sämtlichen Änderungen tatsächlich verbleibt.
Einkommensteuerreform 2027/2028: Monatliches Nettogehalt vor und nach der Reform
Alle Beträge in Euro, gerundet. Modellrechnung mit unveränderten Sozialversicherungsbeiträgen von 2026, einschließlich Solidaritätszuschlag, soweit anfallend.
|
Monatsbrutto |
Netto 2026 |
Netto 2027 |
Netto 2028 |
|---|---|---|---|
|
3.500 € |
2.333 € |
2.341 € |
2.347 € |
|
4.500 € |
2.870 € |
2.880 € |
2.886 € |
|
6.000 € |
3.641 € |
3.653 € |
3.658 € |
|
8.000 € |
4.679 € |
4.697 € |
4.703 € |
Die Beträge sind Näherungswerte anhand der gesetzlichen Einkommensteuertarife. Die steuerliche Behandlung der Vorsorgeaufwendungen wurde modellhaft angesetzt; individuelle Lohnabrechnungen können geringfügig abweichen. Die Tarifformeln für 2027 und 2028 stammen unmittelbar aus dem Regierungsentwurf, BT-Drs. 21/8235, Seiten 8 und 9.
Was verändert die Reform tatsächlich?
|
Steuerliche Regelung |
2026 |
2027 |
2028 |
|---|---|---|---|
|
Grundfreibetrag |
12.348 € |
12.564 € |
12.900 € |
|
Arbeitnehmer-Pauschbetrag |
1.230 € |
1.430 € |
1.430 € |
|
Beginn des Spitzensteuersatzes (42 %) |
69.879 € |
70.601 € |
70.601 € |
|
Kindergeld je Kind/Monat |
259 € |
267 € |
272 € |
Ökonomische Bewertung
Die politische Aussage einer umfangreichen Entlastung relativiert sich erheblich, sobald man das zusätzliche monatliche Nettoeinkommen betrachtet.
Bei 4.500 Euro Monatsbrutto beträgt die volle Entlastung rund 15 Euro im Monat. Das entspricht etwa 0,34 % des Bruttogehalts. Bei 6.000 Euro sind es lediglich rund 0,30 %.
Hinzu kommt: Die hier ausgewiesenen Nettovorteile sind keine Prognose des tatsächlichen Nettoeinkommens im Jahr 2028. Steigende Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge könnten die steuerlichen Vorteile teilweise oder vollständig aufzehren. Ebenso bleibt die Inflation unberücksichtigt.
Ferner ist zwischen den politisch hervorgehobenen Familienentlastungen und der allgemeinen Entlastung eines Arbeitnehmers zu unterscheiden. Die von der Bundesregierung genannten mehr als 600 Euro jährlich für eine Familie mit zwei Kindern beinhalten insbesondere familienbezogene Änderungen und lassen sich nicht auf einen kinderlosen Arbeitnehmer übertragen.
Vergleich bei 10.000 € und 15.000 € Monatsbrutto
Die Berechnung erfolgt unter denselben Annahmen wie zuvor: Steuerklasse I, alleinstehend, kinderlos, gesetzlich krankenversichert, ohne Kirchensteuer und mit zwölf Monatsgehältern. Berücksichtigt werden Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung.
Die Sozialversicherungsbeiträge bleiben auf dem Niveau von 2026, um ausschließlich die Wirkung der Steuerreform zu vergleichen. Grundlage ist der am 8. Oktober 2026 erstmals beratenene Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/8235).
Monatliches Nettogehalt
|
Monatsbrutto |
Netto 2026 |
Netto 2027 |
Netto 2028 |
|---|---|---|---|
|
10.000 € |
5.711 € |
5.729 € |
5.735 € |
|
15.000 € |
8.462 € |
8.479 € |
8.484 € |
Steuerliche Entlastung gegenüber 2026
|
Monatsbrutto |
Mehr Netto 2027/Monat |
Mehr Netto 2028/Monat |
Mehr Netto 2028/Jahr |
|---|---|---|---|
|
10.000 € |
17,72 € |
23,69 € |
284,23 € |
|
15.000 € |
16,70 € |
22,33 € |
267,97 € |
Die Modellrechnung umfasst auch die Veränderung des Solidaritätszuschlags. Individuelle Abweichungen bei der tatsächlichen Lohnsteuerabrechnung sind möglich.
Ökonomische Bewertung
Jährliche Entlastung 2028 im Verhältnis zum Jahresbruttogehalt
120.000 € Jahresbrutto
0,237 %
180.000 € Jahresbrutto
0,149 %
Bemerkenswert ist, dass der Arbeitnehmer mit 15.000 Euro Monatsbrutto absolut sogar etwas weniger entlastet wird als der Arbeitnehmer mit 10.000 Euro. Das hängt insbesondere mit der unterschiedlichen Wirkung des Solidaritätszuschlags zusammen.
Fazit: Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 180.000 Euro führt die vollständige Steuerreform zu einer Entlastung von lediglich rund 268 Euro jährlich. Von einer erheblichen Senkung der individuellen Steuer- und Abgabenbelastung kann bei diesen Einkommen somit nicht gesprochen werden.
