Selbstbestimmungsgesetz – SBGG
Am 12. April 2024 hat der Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) verabschiedet, das es Erwachsenen ermöglicht, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ohne Diskriminierung zu ändern. Die Änderung muss beim Standesamt angemeldet werden…
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