Klimaschutz ist ein Menschenrecht
EGMR-Urteil: Klimaschutz ist eine Menschenrechtsfrage und kann vor Gericht eingeklagt werden.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Verein KlimaSeniorinnen Schweiz und andere gegen die Schweiz (Antragsnummer 53600/20) vom 9. April 2024 behandelt die Beschwerde von vier Frauen und einer Schweizer Vereinigung, die behaupten, die Schweizer Behörden hätten nicht genügend Maßnahmen ergriffen, um den Klimawandel zu bekämpfen. Der EGMR stellte fest, dass die Schweiz gegen Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat, indem sie nicht genügend Schutzmaßnahmen gegen die schwerwiegenden negativen Auswirkungen des Klimawandels ergriffen hat. Einstimmig wurde auch festgestellt, dass ein Verstoß gegen Artikel 6 § 1 (Zugang zu einem Gericht) vorliegt.
Die Klägerinnen, darunter die Vereinigung Verein KlimaSeniorinnen Schweiz, die über 2.000 ältere Frauen vertritt, machten geltend, dass die Schweiz ihre Pflichten unter der Konvention nicht erfüllt hat, um das Leben, die Gesundheit und die Lebensqualität ihrer Mitglieder zu schützen. Der EGMR erkannte an, dass der Klimawandel ernsthafte und aktuelle Bedrohungen für die Menschenrechte darstellt und dass Staaten wirksame Maßnahmen ergreifen müssen, um ihn zu bekämpfen.
Der Gerichtshof stellte fest, dass die Schweizer Behörden es versäumt haben, einen angemessenen rechtlichen Rahmen zu schaffen, einschließlich der Quantifizierung nationaler Treibhausgasemissionsgrenzen. Zudem hat die Schweiz ihre bisherigen Treibhausgasemissionsziele nicht erreicht. Der EGMR betonte die Notwendigkeit, dass die Staaten relevante Ziele und Zeitpläne festlegen, um die globalen Durchschnittstemperaturen auf ein Niveau zu begrenzen, das keine ernsthaften und irreversiblen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte hat.
Obwohl der Gerichtshof keine spezifischen Maßnahmen vorschrieb, die die Schweiz ergreifen sollte, verwies er auf die Rolle des Ministerkomitees des Europarates bei der Überwachung der Umsetzung des Urteils. Die Schweiz wurde zur Zahlung von 80.000 Euro für Kosten und Auslagen an die klagende Vereinigung verurteilt.
Zusammenfassend hat der EGMR entschieden, dass die Schweiz durch unzureichende Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat, insbesondere im Hinblick auf den Schutz des Privat- und Familienlebens sowie den Zugang zu Gerichten.
- von DGKorff
- unter 11. April 2024