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Deutscher Richterbund kritisiert Debatte um Strafverschärfungen

Deutscher Richterbund kritisiert Debatte um Strafverschärfungen

deutsche Polizei

Deutscher Richterbund

Berlin. Der Deutsche Richterbund (DRB) ist alarmiert über die bundesweit 906.500 offenen Verfahren bei deutschen Staatsanwaltschaften.

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat sich zu den Angriffen auf Politiker geäußert. Die Forderungen nach härteren Strafen bei solchen Angriffen stoßen beim DRB auf Kritik und Ablehnung. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte: “Die Rufe nach Strafverschärfungen und schnelleren Urteilen bleiben Schaufensterpolitik, solange eine chronisch unterbesetzte Strafjustiz mit ihren wachsenden Aufgaben nicht mehr Schritt halten kann.” Rebehn betonte, dass es vielmehr einen “Kurswechsel der Bundesregierung im Kampf gegen Extremismus und Rechtspopulismus” brauche. Er sprach sich konkret für mehr Präventionsprogramme, eine bessere Aufklärung über Desinformation im Internet und den sozialen Medien sowie eine wirksame Strafverfolgung aus, um die Spirale aus Hass, Bedrohungen und Gewalt zu durchbrechen.

Darüber hinaus kritisierte der DRB die Äußerung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die eine schnellere Strafverfolgung nach Angriffen auf Politiker gefordert hatte. Der DRB bezeichnete diese Forderung als „wenig hilfreich“.

Es ist wichtig, dass wir als Gesellschaft gemeinsam daran arbeiten, Gewalt gegen Politiker zu verurteilen und effektive Maßnahmen zu ergreifen, um solche Angriffe zu verhindern und zu bestrafen.

Es gibt bereits Gesetze zum Schutz von Politikern vor Angriffen. In Deutschland sind Politiker durch verschiedene rechtliche Bestimmungen geschützt. Hier sind einige wichtige Aspekte:

  1. Strafrechtliche Bestimmungen:

    • Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält verschiedene Paragraphen, die Angriffe auf Politiker unter Strafe stellen. Beispielsweise ist die Bedrohung oder Nötigung von Amtsträgern gemäß § 241 StGB strafbar.
    • Auch Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Beleidigung gegenüber Politikern sind strafrechtlich relevant.
  2. Polizeilicher Schutz:

    • Politiker können bei konkreten Bedrohungen oder Gefahren unter polizeilichen Schutz gestellt werden. Dies kann persönlichen Schutz, Überwachung oder Sicherheitsmaßnahmen umfassen.
  3. Verfassungsrechtlicher Schutz:

    • Das Grundgesetz (GG) schützt die politische Betätigung und Meinungsfreiheit. Politiker haben das Recht auf freie Meinungsäußerung und politische Tätigkeit.
    • Der Schutz der Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit gelten auch für Politiker.
  4. Zivilrechtliche Ansprüche:

    • Politiker können zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, wenn sie Opfer von Angriffen werden. Dies kann Schadensersatz oder Unterlassungsansprüche umfassen.

Es ist wichtig, dass diese Schutzmechanismen effektiv umgesetzt werden, um die Sicherheit und Integrität von Politikern zu gewährleisten. Quelle: “Deutscher Richterbund zu Angriffen auf Politiker” (Tagesschau, 2024) : Quelle: “DRB kritisiert Forderung nach schnellerer Strafverfolgung bei Angriffen auf Politiker” (Deutscher Richterbund, 2024)

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