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Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren werden erhöht

Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren werden erhöht

Justitia - BGH

Am 18. Juni 2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf zur Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betonte die Notwendigkeit dieser Anpassungen aufgrund der seit 2021 nicht erfolgten Erhöhungen der Gebühren und der gestiegenen Personal- und Sachkosten infolge der Inflation.

Wesentliche Punkte des Entwurfs:

  1. Rechtsanwaltsgebühren:

    • Kombination aus strukturellen Verbesserungen und einer linearen Erhöhung der Gebühren.
    • Erhöhung:
      • Betragsrahmen- und Festgebühren: +9%
      • Wertgebühren: +6%
  2. Gerichtsgebühren:

    • Lineare Erhöhung um 9% beziehungsweise 6%.
    • Gerichtsvollziehergebühren: +9%
    • Weitere strukturelle Änderungen in den Justizkostengesetzen.
  3. Honorarsätze für Sachverständige und Sprachmittler:

    • Erhöhung um 9%.
  4. Entschädigung für Telekommunikationsüberwachung:

    • Anpassung an geänderte technische Rahmenbedingungen und veränderte Personal- und Sachkosten.

Der Referentenentwurf wurde an die Länder und Verbände gesendet und auf der Website des BMJ veröffentlicht. Interessierte Kreise können bis zum 8. Juli 2024 Stellungnahmen abgeben, die ebenfalls online veröffentlicht werden.

Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts

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