Smartphone statt Papier
Die Digitalisierung der Justiz soll weitergehen.
Bundesjustizminister Buschmann hat dazu im Oktober einen Referentenentwurf zu folgenden Bereichen vorgelegt:
- Digitale Strafanträge werden vereinfacht
- Elektronische Kommunikation wird erleichtert
- Umstieg auf die elektronische Akte wird erleichtert
- Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung per Videokonferenz wird ermöglicht
Den Gesetzesentwurf finden Sie unter diesem Link
Aus tagtäglicher Anwaltspraxis läßt sich leider nur feststellen, daß die Digitalisierung noch nicht flächendeckend in allen Bereichen der Justiz angekommmen ist. Vielleicht wäre eine tatsächliche Realisierung des bisher Möglichen besser, als weitere Gesetzesentwürfe zur Digitalisierung.