Bundestag - Wahlrechtsreform

Mißtrauensvotum und Vertrauensfrage

Konstruktives Mißtrauensvotum – Art. 67 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 67  (1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder…
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