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Mißtrauensvotum und Vertrauensfrage

Arbeitsrecht – Erbrecht - Schulrecht

Mißtrauensvotum und Vertrauensfrage

Bundestag - Wahlrechtsreform

Konstruktives Mißtrauensvotum – Art. 67 GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 67 

(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.
(2) Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen.

Im deutschen Recht bezeichnet das konstruktive Misstrauensvotum ein Verfahren, mit dem der Deutsche Bundestag dem amtierenden Bundeskanzler das Vertrauen entziehen und gleichzeitig einen Nachfolger wählen kann. Dieses Instrument ist in Artikel 67 des Grundgesetzes (GG) verankert und dient dazu, Regierungswechsel geordnet und ohne Machtvakuum zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage

Artikel 67 GG regelt das konstruktive Misstrauensvotum wie folgt:

Antragstellung: Mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages muss einen schriftlichen Antrag einbringen, der das Misstrauen gegenüber dem amtierenden Bundeskanzler ausdrückt und einen Vorschlag für einen Nachfolger enthält.

Wahl eines Nachfolgers: Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen.

Entlassung und Ernennung: Der Bundespräsident muss dem Ersuchen entsprechen und den neu gewählten Bundeskanzler ernennen.

Wartefrist: Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen mindestens 48 Stunden liegen.

Ablauf in der Praxis

Einbringung des Antrags: Mindestens 25 % der Bundestagsabgeordneten stellen einen schriftlichen Antrag, der das Misstrauen gegenüber dem amtierenden Bundeskanzler ausdrückt und einen Kandidaten für die Nachfolge vorschlägt.

Debatte: Nach Ablauf der 48-Stunden-Frist findet im Bundestag eine Aussprache über den Antrag statt.

Abstimmung: Es erfolgt eine namentliche Abstimmung. Für den Erfolg des Misstrauensvotums ist die absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erforderlich.

Entlassung und Ernennung: Bei erfolgreicher Abstimmung ersucht der Bundestag den Bundespräsidenten, den amtierenden Bundeskanzler zu entlassen und den neu gewählten zu ernennen. Der Bundespräsident ist verpflichtet, diesem Ersuchen nachzukommen.

Historische Beispiele

In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gab es zwei bedeutende Fälle des konstruktiven Misstrauensvotums:

1972 gegen Willy Brandt: Oppositionsführer Rainer Barzel (CDU/CSU) versuchte, Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) durch ein Misstrauensvotum zu stürzen, scheiterte jedoch.

1982 gegen Helmut Schmidt: Helmut Kohl (CDU) wurde nach einem erfolgreichen Misstrauensvotum gegen Helmut Schmidt (SPD) zum Bundeskanzler gewählt.

Diese Regelung des konstruktiven Misstrauensvotums soll politische Stabilität gewährleisten, indem sie verhindert, dass ein Bundeskanzler ohne gesicherte Nachfolge abgesetzt wird.

Vertrauensfrage – Art. 68 GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 68 

(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.

Im deutschen Recht ist die Vertrauensfrage ein verfassungsrechtliches Instrument, das dem Bundeskanzler ermöglicht, die Unterstützung des Bundestages für seine Regierung zu überprüfen. Sie ist in Artikel 68 des Grundgesetzes (GG) verankert.
Rechtsgrundlage

Artikel 68 GG regelt die Vertrauensfrage wie folgt:

Antrag des Bundeskanzlers: Der Bundeskanzler kann beim Bundestag beantragen, ihm das Vertrauen auszusprechen.

Abstimmung: Findet dieser Antrag nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen.

Frist: Zwischen dem Antrag und der Abstimmung müssen mindestens 48 Stunden liegen.

Diese Regelung zielt darauf ab, die Handlungsfähigkeit der Regierung sicherzustellen und bei Verlust der parlamentarischen Unterstützung gegebenenfalls Neuwahlen zu ermöglichen.


 
Ablauf in der Praxis

Stellung des Antrags: Der Bundeskanzler stellt einen formellen Antrag an den Bundestag, in dem er um das Vertrauen bittet.

Debatte: Nach Ablauf der 48-Stunden-Frist findet im Bundestag eine Debatte über den Antrag statt.

Abstimmung: Es erfolgt eine namentliche Abstimmung. Für eine positive Beantwortung ist die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erforderlich.

Folgen bei negativer Abstimmung: Wird die Vertrauensfrage negativ beantwortet, hat der Bundeskanzler zwei Möglichkeiten:

Vorschlag zur Auflösung des Bundestages: Er kann dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen. Der Bundespräsident kann diesem Vorschlag folgen oder ihn ablehnen.

Fortführung der Regierung: Alternativ kann der Bundeskanzler versuchen, als Minderheitsregierung weiterzuarbeiten oder eine neue Koalition zu bilden.

Die Vertrauensfrage dient somit als Mittel, die Stabilität der Regierung zu überprüfen und bei Bedarf den Weg für Neuwahlen zu ebnen.


 
Historische Beispiele

In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde die Vertrauensfrage mehrfach gestellt:

1972 durch Willy Brandt: Bundeskanzler Willy Brandt stellte die Vertrauensfrage, um Neuwahlen herbeizuführen, nachdem seine Koalition das Vertrauen des Parlaments verloren hatte.
bpb

1982 durch Helmut Kohl: Nach seiner Wahl durch ein konstruktives Misstrauensvotum stellte Helmut Kohl die Vertrauensfrage, um seine Regierung durch Neuwahlen zu legitimieren.

2005 durch Gerhard Schröder: Bundeskanzler Gerhard Schröder stellte die Vertrauensfrage, um Neuwahlen zu ermöglichen, nachdem er das Vertrauen in die Stabilität seiner Koalition verloren hatte.

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