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Der neue EU-Haushalt von rund 2 Billionen Euro

Arbeitsrecht – Erbrecht - Kommunalrecht

Der neue EU-Haushalt von rund 2 Billionen Euro

europa

Die Auseinandersetzung um den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für 2028 bis 2034 erreicht eine neue politische Schärfe. Am 27. August 2026 haben Deutschland, die Niederlande, Dänemark, Österreich, Finnland und Schweden als sechs wesentliche Nettozahlerstaaten gemeinsam verlangt, den Haushaltsvorschlag der Europäischen Kommission um mehrere hundert Milliarden Euro zu reduzieren. Deutschland hatte zuvor eine Größenordnung von etwa 400 Milliarden Euro genannt. Zugleich verlangen diese Staaten allerdings höhere Prioritäten für Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit, Migration und europäische Souveränität. (Reuters)

Die Debatte ist damit keineswegs nur eine Auseinandersetzung zwischen „mehr Europa“ und „weniger Europa“. Sie betrifft eine klassische finanzverfassungsrechtliche Frage: Welche Aufgaben sollen auf europäischer Ebene finanziert werden, wie stark darf der Haushalt wachsen und wer trägt letztlich die Finanzierungslast?

EU-Haushalt 2028-2034

 

Der Sachverhalt: Von 1,21 Billionen auf nahezu 2 Billionen Euro

Die Europäische Kommission hat für den Zeitraum 2028–2034 einen Mehrjährigen Finanzrahmen von nahezu 2 Billionen Euro vorgeschlagen. Das entspricht nach Berechnungen der Kommission durchschnittlich rund 1,26 % des Bruttonationaleinkommens der EU

Der derzeitige reguläre MFR 2021–2027 umfasst demgegenüber rund 1,211 Billionen Euro. Hinzu kam allerdings das einmalige, schuldenfinanzierte Aufbauprogramm NextGenerationEU mit 806,9 Milliarden Euro. Regulärer Haushalt und Corona-Sonderprogramm zusammen erreichen deshalb ebenfalls rund 2,018 Billionen Euro. 

Diese Zahlen müssen deshalb sauber auseinandergehalten werden.

Finanzrahmen Volumen
regulärer MFR 2021–2027 ca. 1,211 Billionen €
NextGenerationEU zusätzlich ca. 806,9 Mrd. €
Gesamtpaket 2021–2027 einschließlich NGEU ca. 2,018 Billionen €
vorgeschlagener regulärer MFR 2028–2034 knapp 2 Billionen €

Der politisch entscheidende Punkt besteht somit darin, dass eine Größenordnung, die bisher nur durch einen regulären EU-Haushalt plus einmaliges Corona-Sonderinstrument erreicht wurde, künftig weitgehend zum regulären siebenjährigen Finanzrahmen werden soll.

Ein einfacher Vergleich „1,2 Billionen gegen 2 Billionen“ überschätzt allerdings den realen Zuwachs, weil die Beträge in jeweiligen Preisen ausgewiesen werden und zwischen den beiden Perioden erhebliche Inflation liegt. Gleichwohl handelt es sich strukturell um eine erhebliche Ausweitung des europäischen Finanzrahmens.

Hinzu kommt eine neue Belastung: Ab 2028 beginnt die Rückzahlung der im Rahmen von NextGenerationEU aufgenommenen europäischen Schulden. Die Kommission kalkuliert hierfür im kommenden MFR mit 24 Milliarden Euro jährlich, insgesamt also 168 Milliarden Euro zwischen 2028 und 2034

Finanzverfassungsrechtlich kann die Kommission dies nicht allein entscheiden

Der Vorschlag der Kommission ist noch kein beschlossener Haushalt.

Nach Art. 312 Abs. 2 AEUV wird der MFR durch eine Verordnung des Rates beschlossen. Grundsätzlich ist hierfür Einstimmigkeit im Rat erforderlich; außerdem muss das Europäische Parlament zustimmen. (Eur-Lex)

Damit besitzt jeder Mitgliedstaat faktisch erhebliche Verhandlungsmacht.

Noch weiter geht das Verfahren bei neuen EU-Eigenmitteln. Nach Art. 311 AEUV bedarf ein neuer Eigenmittelbeschluss der Einstimmigkeit im Rat und anschließend der Zustimmung der Mitgliedstaaten nach deren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften. (Eur-Lex)

Die jetzt erhobene Forderung der Nettozahler ist deshalb keineswegs nur politische Symbolik. Ohne einen Kompromiss mit Deutschland und den anderen großen Nettozahlern ist der Finanzrahmen praktisch kaum verabschiedungsfähig.


Wofür gibt die EU ihr Geld aus – und wohin soll die Steigerung fließen?

Der gegenwärtige Haushalt 2021–2027

Der aktuelle MFR von rund 1,211 Billionen Euro verteilt sich im Wesentlichen wie folgt: 

Bereich 2021–2027 MFR
Zusammenhalt, Resilienz und Werte 426,7 Mrd. €
natürliche Ressourcen und Umwelt, insbesondere Agrarpolitik 401,0 Mrd. €
Binnenmarkt, Innovation und Digitalisierung 149,5 Mrd. €
Nachbarschaft und internationale Politik 110,6 Mrd. €
EU-Verwaltung 82,5 Mrd. €
Migration und Grenzmanagement 25,7 Mrd. €
Sicherheit und Verteidigung 14,9 Mrd. €
Gesamt 1.210,9 Mrd. €

Traditionell dominieren damit zwei Bereiche den EU-Haushalt:

Agrarpolitik und regionale Struktur-/Kohäsionspolitik.

Der neue Finanzrahmen verschiebt die Gewichte erheblich.

Die Planung für 2028–2034

Die Kommission fasst einen großen Teil der bisherigen Fonds in neuen Finanzierungsstrukturen zusammen. Vorgesehen sind insbesondere:

Bereich 2028–2034 geplantes Volumen
nationale und regionale Partnerschaftspläne 865 Mrd. €
Wettbewerbsfähigkeit einschließlich Forschung ca. 409 Mrd. €
Global Europe/Außenpolitik 200 Mrd. €
Bildung und demokratische Programme 49 Mrd. €
davon allein NGEU-Schuldendienst 168 Mrd. €

Die Kategorien überschneiden sich teilweise und sind deshalb nicht schlicht additiv mit den bisherigen Haushaltsrubriken vergleichbar.

1. Regionen, Landwirtschaft und soziale Strukturpolitik: 865 Milliarden Euro

Für sogenannte nationale und regionale Partnerschaftspläne sind rund 865 Milliarden Euro vorgesehen. Darin sollen bisher teilweise getrennte Agrar-, Regional- und Sozialfonds zusammengeführt werden. 

Davon sollen nach Angaben der Kommission ungefähr

  • 450 Milliarden Euro dem wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt,

  • mindestens 218 Milliarden Euro besonders schwach entwickelten Regionen,

  • rund 300 Milliarden Euro der Einkommensstützung für Landwirtschaft und Fischerei

zugutekommen. 

Dieser Bereich bleibt damit der größte Ausgabenblock der EU.

2. Wettbewerbsfähigkeit, Industriepolitik und Forschung: rund 409 Milliarden Euro

Eine besonders deutliche Steigerung soll bei der europäischen Industrie-, Technologie- und Forschungspolitik erfolgen.

Die Kommission sieht rund 409 Milliarden Euro vor. Dazu gehören insbesondere:

  • Forschung und Innovation,

  • Digitalisierung,

  • künstliche Intelligenz,

  • Halbleiter und strategische Technologien,

  • Energie,

  • Dekarbonisierung,

  • Biotechnologie,

  • Raumfahrt,

  • Verteidigungsindustrie.

Allein Horizon Europe soll künftig etwa 175 Milliarden Euro umfassen. 

Das ist Teil eines politischen Paradigmenwechsels: Die EU möchte nicht mehr nur regulatorischer Binnenmarkt sein, sondern zunehmend auch eine industriepolitische Finanzierungsinstanz.

3. Verteidigung und Raumfahrt

Hier liegt eine der stärksten Steigerungen überhaupt.

Innerhalb des Wettbewerbsfähigkeitsfonds sollen rund 131 Milliarden Euro für Verteidigung, Sicherheit und Raumfahrt bereitgestellt werden. Die Kommission spricht von etwa einer Verfünffachung gegenüber dem bisherigen Finanzrahmen. 

Auch die Finanzierung militärischer Mobilität über die Connecting Europe Facility soll erheblich steigen.

Gerade dieser Bereich wird interessanterweise von den Nettozahlern nicht grundsätzlich kritisiert. Sie verlangen vielmehr, dass innerhalb eines kleineren Gesamtbudgets Verteidigung, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit priorisiert werden. 

4. Migration, Grenzschutz und innere Sicherheit

Für Migration, Außengrenzen und innere Sicherheit sind rund 34 Milliarden Euro vorgesehen. Dies entspricht nach Darstellung der Kommission ungefähr einer Verdreifachung der bisherigen Finanzierung. 

Finanziert werden insbesondere:

  • Frontex und Grenzmanagement,

  • Umsetzung des europäischen Asyl- und Migrationspaktes,

  • IT-Systeme für Grenzkontrollen,

  • Polizeizusammenarbeit,

  • innere Sicherheit.

5. Außenpolitik und Entwicklung: 200 Milliarden Euro

Das neue Instrument Global Europe soll ein Volumen von rund 200 Milliarden Euro erhalten. 

Hierunter fallen unter anderem:

  • Entwicklungszusammenarbeit,

  • Erweiterungspolitik,

  • Nachbarschaftspolitik,

  • Global-Gateway-Projekte,

  • geopolitische Partnerschaften,

  • Krisenhilfe.

Hinzu kommt eine Reserve von rund 15 Milliarden Euro.

6. Ukraine: bis zu 100 Milliarden Euro

Innerhalb des nächsten Finanzrahmens sollen zusätzlich bis zu 100 Milliarden Euro für die Ukraine mobilisierbar sein. 

Dabei geht es insbesondere um Wiederaufbau, staatliche Stabilisierung und wirtschaftliche Unterstützung. Militärische Maßnahmen werden teilweise außerhalb des regulären Haushalts finanziert.

7. Bildung, Erasmus und „europäische Werte“

Rund 49 Milliarden Euro sollen in Bildung und Programme zur Förderung demokratischer Werte fließen. Dazu gehören insbesondere Erasmus+ und das neue Programm AgoraEU

Auch Förderungen für Zivilgesellschaft, Medien und Demokratiepolitik werden hierunter zusammengeführt.

8. Klimapolitik

Die Klimapolitik erscheint nicht mehr ausschließlich als eigener Haushaltsblock. Die Kommission will vielmehr mindestens 35 % des gesamten Finanzrahmens auf klima- und umweltbezogene Ziele ausrichten. 

Das betrifft damit Agrarpolitik, Industriepolitik, Energie, Verkehr, Forschung und Regionalförderung gleichzeitig.


Der eigentliche Konflikt: Neue Aufgaben, neue Eigenmittel und eine weitere Fiskalisierung der EU

Die Kommission argumentiert, die zusätzlichen Aufgaben könnten finanziert werden, ohne die direkten Beiträge der Mitgliedstaaten entsprechend zu erhöhen. Dafür sollen neue EU-Eigenmittel geschaffen werden.

Vorgesehen sind fünf neue Einnahmequellen:

  • Teile der Einnahmen des EU-Emissionshandels,

  • Einnahmen aus dem CO₂-Grenzausgleich CBAM,

  • eine Abgabe auf nicht eingesammelten Elektroschrott,

  • eine tabaksteuerbasierte Eigenmittelquelle,

  • ein Beitrag großer Unternehmen mit mindestens 100 Millionen Euro Umsatz im Binnenmarkt. 

Die Kommission erwartet daraus rund 58,5 Milliarden Euro jährlich

Ökonomisch sollte man allerdings nicht übersehen:

EU-Eigenmittel sind keine Finanzierung aus dem Nichts.

Sie werden letztlich von Unternehmen, Verbrauchern oder nationalen Haushalten getragen. Die politische Verschiebung besteht lediglich darin, dass die Einnahmequelle stärker auf europäischer Ebene organisiert wird.

Damit schreitet gleichzeitig eine Entwicklung voran, die finanzverfassungsrechtlich bemerkenswert ist:

  1. gemeinschaftliche Verschuldung über NextGenerationEU,

  2. europäischer Schuldendienst,

  3. Ausbau eigener europäischer Einnahmen,

  4. steigender regulärer Finanzrahmen,

  5. zunehmende europäische Industrie- und Verteidigungsfinanzierung.

Aus einer ursprünglich vor allem transfer- und agrarpolitisch geprägten Haushaltsordnung entwickelt sich damit schrittweise eine europäische Fiskal- und Investitionsarchitektur.


Das Deregulierungsversprechen: Der Befund ist differenzierter – aber problematisch

Hier sollte man juristisch präzise sein. Die Aussage, die EU habe überhaupt nichts zur Deregulierung getan, wäre inzwischen nicht mehr zutreffend.

Die Kommission hat ausdrücklich angekündigt, die administrativen Belastungen bis 2029

  • für Unternehmen insgesamt um mindestens 25 % und

  • für kleine und mittlere Unternehmen um mindestens 35 %

zu senken. 

Seit 2025 wurden zwölf sogenannte Omnibus-Pakete zur Vereinfachung verschiedener Rechtsbereiche vorgelegt. Die Kommission beziffert die inzwischen erreichten oder beschlossenen jährlichen administrativen Einsparungen auf etwa 18 Milliarden Euro

Beispielsweise wurden CSRD und CSDDD erheblich eingeschränkt. Nach der 2026 verabschiedeten Reform gelten die CSRD-Vorgaben nur noch für deutlich größere Unternehmen; auch die Schwellenwerte der europäischen Lieferkettenregulierung wurden angehoben. Von einem vollständigen Stillstand bei der Deregulierung kann daher nicht gesprochen werden.

Der entscheidende Kritikpunkt liegt vielmehr woanders: Der Abbau einzelner Berichtspflichten findet gleichzeitig mit dem Inkrafttreten oder Ausbau umfangreicher neuer Regulierungssysteme statt.

Unternehmen erleben deshalb vielfach keine Verringerung des regulatorischen Gesamtbestandes.

Beispiel 1: CSRD und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die EU hat mit der Corporate Sustainability Reporting Directive ein ausgesprochen umfassendes Berichtssystem geschaffen.

Zwar wurde dessen Anwendungsbereich 2026 wieder erheblich reduziert. (Rat der Europäischen Union)

Das Problem bleibt jedoch exemplarisch: Zunächst wird ein komplexes Regulierungs- und Berichtssystem geschaffen, Unternehmen investieren erhebliche Mittel in dessen Umsetzung; anschließend wird ein Teil der Pflichten wieder zurückgenommen. Das ist eher nachträgliche regulatorische Korrektur als klassische Deregulierung.

Beispiel 2: Europäische Lieferkettenrichtlinie – CSDDD

Ähnliches gilt für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive. Die Vorschriften verpflichten betroffene Unternehmen, Risiken für Menschenrechte und Umwelt innerhalb komplexer Wertschöpfungsketten zu identifizieren und zu adressieren.

Auch hier hat die EU 2026 den Anwendungsbereich erheblich reduziert. Die Grundstruktur des europäischen Lieferkettenrechts bleibt jedoch erhalten.

Beispiel 3: EU-Taxonomie

Die Taxonomie-Verordnung etabliert ein komplexes Klassifikationssystem dafür, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten regulatorisch als ökologisch nachhaltig gelten. Sie beeinflusst

  • Finanzierungen,

  • Investitionsentscheidungen,

  • Nachhaltigkeitsberichte,

  • Kreditvergaben und

  • Kapitalmarktkommunikation.

Damit greift Regulierung zunehmend mittelbar in die Kapitalallokation ein.

Beispiel 4: CBAM – CO₂-Grenzausgleich

Mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism wurde ein weiteres umfangreiches Melde-, Zertifikats- und Berechnungssystem für Importe geschaffen. Die EU hat zwar inzwischen Bagatellgrenzen und Vereinfachungen eingeführt. Das System selbst bleibt jedoch bestehen. Unternehmen müssen weiterhin Emissionen importierter Produkte ermitteln und regulatorisch dokumentieren.

Beispiel 5: EU Data Act

Der Data Act gilt seit dem 12. September 2025. Er begründet weitreichende gesetzliche Vorgaben zum Zugang zu und zur Nutzung von Daten aus vernetzten Produkten und Dienstleistungen. Ökonomisch kann dies durchaus wettbewerbsfördernd wirken.

Regulatorisch bedeutet es gleichwohl zusätzliche Anforderungen an

  • Vertragsgestaltung,

  • Datenbereitstellung,

  • Produktarchitektur,

  • Datenschutzabgrenzung und

  • Geschäftsmodelle.

Beispiel 6: AI Act

Mit dem AI Act verfügt Europa über die weltweit umfassendste horizontale Regulierung künstlicher Intelligenz. Die EU hat 2026 Teile der Regelungen bereits wieder vereinfacht. Dennoch entstehen für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen umfassende neue Pflichten etwa hinsichtlich

  • Risikoklassifizierung,

  • Dokumentation,

  • Transparenz,

  • Datenqualität,

  • Konformitätsprüfung und

  • Governance.

Gerade im technologiepolitischen Wettbewerb mit den USA und China ist deshalb die Frage berechtigt, ob Europa gleichzeitig KI fördern und überdurchschnittlich stark regulieren kann.

Beispiel 7: Verpackungsverordnung

Seit dem 12. August 2026 gelten neue europäische Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie enthalten unter anderem Vorgaben zu

  • Materialzusammensetzung,

  • Recyclingfähigkeit,

  • Wiederverwendbarkeit,

  • Kennzeichnung,

  • Verpackungsminimierung und

  • zukünftigen Verboten bestimmter Einwegverpackungen.

Umweltpolitisch lassen sich diese Ziele begründen. Aus Unternehmenssicht handelt es sich jedoch eindeutig um zusätzliche Produkt- und Compliance-Regulierung.


Das strukturelle Problem: Europa fördert mit der einen Hand und reguliert mit der anderen

Gerade hier liegt der wirtschaftspolitisch interessanteste Widerspruch des neuen EU-Haushalts.

Die EU will künftig mehr als 400 Milliarden Euro für Wettbewerbsfähigkeit, Forschung und Innovation bereitstellen. Gleichzeitig sieht sie sich veranlasst, Milliardenbeträge aufzuwenden beziehungsweise Regelungen wieder zu ändern, um die administrativen Kosten ihrer eigenen Regulierung zu reduzieren. Die Kommission selbst beziffert ihr Ziel für den Bürokratieabbau auf Einsparungen von
37,5 Milliarden Euro jährlich bis 2029. Das dokumentiert indirekt die Größenordnung des Problems.

Dabei ist zwischen zwei völlig unterschiedlichen Formen von Wirtschaftspolitik zu unterscheiden:

Förderpolitik:
Der Staat beziehungsweise die EU erhebt Mittel und verteilt sie anschließend an bestimmte Technologien, Unternehmen oder Investitionen.

Ordnungspolitik:
Der Staat schafft möglichst einfache, vorhersehbare und wettbewerbsfreundliche Rahmenbedingungen, innerhalb derer Unternehmen selbst investieren.

Europa setzt derzeit sehr stark auf die erste Variante. Die Nettozahler können deshalb mit einem gewissen Recht die Frage stellen, ob die Lösung der europäischen Wachstumsschwäche tatsächlich primär darin bestehen kann, den europäischen Haushalt um mehrere hundert Milliarden Euro zu erhöhen.

Der Haushaltsvorschlag der Kommission enthält durchaus nachvollziehbare neue Prioritäten. Verteidigung, technologische Souveränität, Grenzschutz, Energieinfrastruktur und Forschung sind angesichts der geopolitischen Entwicklung Aufgaben, deren europäischer Mehrwert erheblich sein kann.

Die Kritik der sechs Nettozahler richtet sich daher nicht notwendig gegen diese Prioritäten.

Der Konflikt betrifft vielmehr die Frage, ob hierfür zwingend ein regulärer EU-Haushalt von nahezu 2 Billionen Euro erforderlich ist oder ob innerhalb der bisherigen europäischen Ausgabenstrukturen stärker priorisiert werden müsste.

Besonders problematisch wird die Argumentation der Kommission beim Thema Wettbewerbsfähigkeit. Die EU verspricht einerseits massive zusätzliche Fördermittel und einen Abbau administrativer Belastungen. Andererseits treten gleichzeitig weiterhin komplexe neue regulatorische Systeme in Kraft.

 

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