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Anhebung des Mindestunterhalts für Kinder

Anhebung des Mindestunterhalts für Kinder

Seit 1. Januar 2023ist die Fünfte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in Kraft. Damit erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen.

Dazu veröffentlicht das BMJ die wichtigsten Punkte:

  • Ab 1. Januar 2023 zahlt der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, mindestens 437 Euro im Monat, wenn es unter sechs Jahre alt ist (vorher waren es 396 Euro).
  • Für Kinder vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs steigt der Mindestunterhalt zum 1. Januar 2023 von 455 auf 502 Euro an.
  • Ab dem 13. Lebensjahr steigt der Mindestunterhalt von 533 auf 588 Euro an.

Weiterführende Informationen in der Pressemitteilung des BMJ vom 29.12.2022

 

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