Anhebung des Mindestunterhalts für Kinder
Seit 1. Januar 2023ist die Fünfte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in Kraft. Damit erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen. Dazu veröffentlicht das BMJ die wichtigsten Punkte: Ab 1. Januar 2023 zahlt der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, mindestens 437 Euro im Monat, wenn es unter sechs Jahre alt…
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