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Schreiben an Minister Garg – 7.Juli 2021

Schreiben an Minister Garg – 7.Juli 2021

Justicia

Nach dem Beschluß des OVG Schleswig, die Nichtzulassungsbeschwerde des Landes endgütlig abzuweisen, schrieb Graf Kerssenbrock an den zuständigen Minister, um eine außergerichtliche Einigung über Schadensersatz und Schmerzensgeld anzuregen. Bis heute hat er keine Antwort des Ministers erhalten, nur gegenüber der Presse wurde seitens des Ministeriums geäußert, man halte an seiner Haltung zur Schließung des Friesenhofes weiter fest - egal was das Gericht geurteilt hat.

Mittwoch, 07. Juli 2021

            

Friesenhof

 

Sehr geehrter Herr Minister,

sehr geehrter Herr Dr. Garg,

 

auch Ihnen wird bekannt sein, daß das Urteil des Schleswig-Holsteini-schen Verwaltungsgerichts vom 09. Dezember 2019 bezüglich der Jugendhilfeeinrichtung „Friesenhof“ durch Zurückweisung der Beschwerde des Landes gegen die Nichtzulassung der Berufung rechtskräftig geworden ist.

 

Sie wissen auch, daß dies dazu führt, daß eingehende Überlegungen anzustellen sind, wie die Inhaberin der Friesenhof-Einrichtung, Frau Janssen, den ihr offenkundig durch die Verfahrensweise des Landes in jenem Fall entstandenen Schaden – sie ist dadurch mittellos geworden – vergütet erhält.

 

Sie und der Unterzeichner kennen einander lange genug, um zu wissen, dass der Unterzeichner dazu neigt, vor einer prozessualen Auseinandersetzung, die für keine der beteiligten Seiten ein Vergnügen wäre, zu versuchen, herauszufinden, ob es gütliche Lösungen gibt, zu denen auch Sie bzw. das Land bereit wären.

 

Aus unserer Sicht wäre deshalb ein Gespräch mit dem Ziel sinnvoll, derartige Lösungen zu erörtern bzw. sogar zu skizzieren. Sollten auch Sie ein

 

Gespräch mit diesem Inhalt für sinnvoll halten, lassen Sie es den Unterzeichner, bitte, wissen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Graf Kerssenbrock

Rechtsanwalt

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