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Schreiben an den Ministerpäsidenten – 26.Juli 2021

Arbeitsrecht – Erbrecht - Schulrecht

Schreiben an den Ministerpäsidenten – 26.Juli 2021

Schleswig-Holstein Fahne

Dieses Schreiben, daß auch zur Vermeidung langer und kostspieliger Rechtsstreitigkeiten dienen soll, ist ebenfalls an die Finanzministerin des Landes gegangen.

Montag, 26. Juli 2021 

Friesenhof

 

Sehr geehrter Herr Günther,

 

Sie wissen, daß ich die seinerzeitige Betreiberin des Friesenhofes, Frau Janssen-Ruff, seit Jahren vertrete. Sie wissen auch, daß insoweit bezüglich der Schließung der Einrichtung im Jahre 2015 das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit aller Maßnahmen, die das Land, vertreten durch das Landesjugendamt, seinerzeit ergriffen hat, festgestellt hat. Ferner werden Sie wissen, dass die Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Zulassung der Berufung des Landes gegen diese Entscheidung vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen worden ist.

 

Das Land, das über eine Bundesratsinitiative noch dafür gesorgt hat, dass die Eingriffsvoraussetzungen gegenüber Heimbetreibern von Jugendheimen erheblich verschärft worden sind – Betreiber war vor allem auch Minister Dr. Garg, ist nunmehr nicht unerheblichen Schadensersatzforderungen unserer Mandantin ausgesetzt. Hintergrund ist, dass nicht nur eine Einrichtung, die in dem letzten Jahr ihres Bestehens eine Bilanzsumme von 1,5 Millionen € ausgewiesen hat, sondern deren vier Grundstücke auch – voraussichtlich zu niedrigsten Preisen wegen der Insolvenz unserer Mandantin – verloren hat und auch weitere erhebliche Verluste – bis zu einer schwerwiegenden Gesundheitsbeeinträchtigung, zumal unsere Mandantin sich aufgrund ihrer Insolvenz noch nicht einmal die notwendigen Medikamente hat besorgen können, nicht unerhebliche Ansprüche gegen das Land geltend machen kann.

 

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat durch die erfolgreiche Fortsetzungsfeststellungsklage, die gegen das Land erhoben worden ist, die Voraussetzung für die Geltendmachung der nicht unerheblichen Schadensersatzforderungen geschaffen.

 

Der Unterzeichner hat deshalb vor ca. zwei Wochen Minister Dr. Garg persönlich angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob angesichts des Leides, welches unserer Mandanten zugefügt worden ist, eine außergerichtliche Lösung anstelle eines aufwendigen und langjährigen Schadensersatzprozesses bevorzugt angestrebt werden sollte. Leider ist der Unterzeichner bisher noch nicht einmal einer Antwort gewürdigt worden.

 

Der Rechtsstreit hat mehr als sechs Jahre gedauert. Unsere Mandantin ist zwischenzeitlich 76 Jahre alt geworden, sie hat eine Tochter, die zweifellos die Rechtsnachfolge auch fortsetzen und ergreifen würde. Das beachtliche Lebenswerk unserer Mandantin ist durch die Vorgänge, die Ihnen bekannt sind, zerstört worden. Es ist also nicht sinnvoll, noch lange Zeit zu warten, um noch zu Lebzeiten unserer Mandantin eine befriedigende Lösung zu erreichen. Wie gesagt, der Unterzeichner ist – trotz der klaren Rechtslage – nicht bestrebt, dem Land noch eine weitere Niederlage in diesem Bereich zuzufügen.

 

Wir richten uns nunmehr an Sie, Herr Ministerpräsident, insoweit möglicherweise die kleine Chance, die für eine außergerichtliche befriedigende Lösung bestehen mag, zu nutzen. Insoweit wäre es sinnvoll im Interesse aller Beteiligten, auf Ihren Sozialminister, der sich bisher diesem Anliegen in allen öffentlichen Erklärungen widersetzt hat, zuzugehen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Dr. Trutz Graf Kerssenbrock

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