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Was ist ICE in den USA?

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Was ist ICE in den USA?

USA

Tödliche ICE-Einsätze in Minnesota: rechtliche und politische Folgen

In Minneapolis (Minnesota) kam es jüngst zu zwei tödlichen Zwischenfällen mit Beteiligung der US-Einwanderungsbehörde ICE. Am 7. Januar wurde die 37-jährige Renee Good von einem ICE-Agenten in ihrem Auto erschossen – laut Behörden, weil sie versucht habe, den Beamten zu überfahren, was jedoch durch Videoaufnahmen bestritten wird. Am 24. Januar erschossen Bundesbeamte den ebenfalls 37-jährigen Alex Pretti während eines Einsatzes; das Heimatschutzministerium behauptet, er habe mit einer Waffe gedroht, doch verifizierte Videos zeigen, dass Pretti ein Handy in der Hand hielt und offenbar Protestierenden helfen wollte. Beide Opfer waren US-Staatsbürger, was die Vorfälle noch brisanter macht.

Diese Ereignisse fanden im Zuge einer verstärkten Einwanderungs-Razzia der Trump-Regierung in Minneapolis statt und lösten landesweit Empörung aus. Hunderte Menschen protestierten, und lokale Politiker fordern ein sofortiges Ende des ICE-Einsatzes. Minnesotas Gouverneur Tim Walz und Minneapolis’ Bürgermeister Jacob Frey kritisieren, dass Bundesagenten die Beteiligung lokaler Ermittler an der Aufklärung verweigern. Der zweite tödliche Vorfall innerhalb eines Monats hat die Spannungen zwischen Bundesbehörden und der örtlichen Regierung weiter verschärft und eine Debatte über das aggressive Vorgehen der Einwanderungsbehörden entfacht.

Juristisch werfen die Fälle komplexe Fragen auf. ICE-Beamte als Bundesagenten genießen grundsätzlich Immunität gegenüber einer strafrechtlichen Verfolgung durch Bundesstaaten, solange sie im Rahmen ihrer dienstlichen Befugnisse handeln. Würde der Bundesstaat Minnesota die beteiligten Agenten anklagen, könnten diese das Verfahren vor ein Bundesgericht ziehen und dort geltend machen, dass ihr Handeln durch Bundesrecht gedeckt und „notwendig und angemessen“ war. Eine Strafverfolgung auf Bundesebene ist zwar prinzipiell möglich, gilt aber als unwahrscheinlich – die Hürden für Anklagen gegen Polizeibeamte des Bundes sind sehr hoch und erfordern den Nachweis vorsätzlichen oder grob rechtswidrigen Handelns. Bislang stellt sich das Trump-Justizministerium schützend vor die beteiligten ICE-Mitarbeiter.

Auch zivilrechtlich sind die Möglichkeiten begrenzt. Einzelne Bundesbeamte sind durch Qualified Immunity vor zivilen Schadenersatzklagen geschützt, sofern nicht eine klare Verletzung eindeutig etablierter Grundrechte vorliegt. Die Familien der Opfer könnten stattdessen die Bundesregierung auf Schadensersatz verklagen – etwa nach dem Federal Tort Claims Act (FTCA) – doch auch dieses Verfahren unterliegt strikten Voraussetzungen und Ausnahmen. Solche Klagen gegen die US-Regierung sind komplex und oftmals wenig erfolgversprechend, da die Regierung sich auf weitgehende Haftungsprivilegien berufen kann.

Die tödlichen Vorfälle in Minnesota zeigen deutlich die Spannungsfelder zwischen harter Einwanderungsdurchsetzung und rechtsstaatlicher Verantwortlichkeit. Sie haben eine landesweite Debatte darüber ausgelöst, welche Befugnisse Bundesbehörden wie ICE innerhalb der USA ausüben dürfen und wie ihre Mitarbeiter für mögliches Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden können. Diese Diskussion – an der sich lokale und nationale Politiker bis hin zu Mitgliedern beider Parteien beteiligen – ist juristisch wie politisch hochaktuell und noch keineswegs abgeschlossen.

Überblick über die US-Einwanderungsbehörde ICE

Begriff und Einordnung

Die U.S. Immigration and Customs Enforcement (ICE) ist die Bundesbehörde der USA, die für die Durchsetzung der Einwanderungs- und Zollgesetze zuständig ist. ICE ist als Strafverfolgungsbehörde Teil des 2003 neu geschaffenen Department of Homeland Security (DHS) und gilt als dessen wichtigster Ermittlungsarm. Die Behörde hat den Auftrag, durch straf- und zivilrechtliche Maßnahmen die nationale Sicherheit zu schützen und die öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten. Dazu bekämpft ICE grenzüberschreitende Kriminalität und ahndet Verstöße gegen Einwanderungsbestimmungen – vom Einschleusen von Personen oder illegalen Gütern bis hin zum Aufspüren und Abschieben ausreisepflichtiger Ausländer. ICE beschäftigt rund 21.000 Mitarbeiter und verfügt über ein jährliches Budget von etwa 9 Milliarden US-Dollar, was die organisatorische und finanzielle Größe der Behörde verdeutlicht.

Rechtsgrundlagen

Die Existenz und Zuständigkeit von ICE beruhen auf Bundesgesetzen. Zentral ist hier der Homeland Security Act von 2002 (Public Law 107–296), mit dem die US-Regierung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 das DHS gründete. Dieses Gesetz löste die frühere Einwanderungsbehörde Immigration and Naturalization Service (INS) auf und übertrug deren Vollzugsaufgaben – zusammen mit den Zollfahndungsfunktionen des Finanzministeriums – an die neu geschaffene ICE. ICE ist seither gesetzlich ermächtigt, sowohl strafrechtlich (im Bereich von Bundesdelikten) als auch verwaltungsrechtlich (im Rahmen des Ausländerrechts) tätig zu werden. Die Befugnisse der ICE-Beamten stützen sich vor allem auf das Bundeseinwanderungsrecht, insbesondere das Immigration and Nationality Act (INA), kodifiziert in Titel 8 United States Code. So regelt beispielsweise 8 U.S.C. §1357 umfassende Vollmachten für Immigrationsbeamte (und damit ICE-Agenten) zur Befragung, Festnahme und Durchsuchung von Personen ohne richterlichen Haftbefehl, sofern dies zur Durchsetzung der Einwanderungsgesetze erforderlich ist. Darüber hinaus vollstreckt ICE zahlreiche weitere Bundesgesetze – insgesamt über 400 Bundesstatute – die mit Grenzschutz, Zoll, Handel und Immigration zusammenhängen.

Befugnisse und Aufgabenbereich

Als Bundesbehörde verfügt ICE über weitreichende operative Befugnisse zur Durchsetzung des US-Einwanderungs- und Zollrechts. ICE-Agenten (als federal law enforcement officers) dürfen Ermittlungen gegen Personen und Organisationen führen, die gegen Einwanderungs- oder Zollvorschriften verstoßen. Insbesondere kann ICE Personen festnehmen, in Gewahrsam nehmen und abschieben, wenn ihnen Verstöße gegen Einwanderungsgesetze vorgeworfen werden. Im Rahmen von Einsätzen führt ICE Razzien und Fahndungsmaßnahmen durch, um etwa undokumentierte Migranten mit strafrechtlicher Vorgeschichte oder mit offenen Abschiebungsbefehlen aufzuspüren und in Gewahrsam zu nehmen. Zudem ermittelt ICE in Straftaten mit Einwanderungsbezug, etwa bei Menschenschmuggel, Menschenhandel, Dokumenten- und Visabetrug, Waffen- und Drogenhandel, Geldwäsche oder Zollvergehen. Beschlagnahmebefugnisse erstrecken sich bspw. auf Transportmittel oder Güter, die im Zusammenhang mit illegaler Einreise oder Schmuggel stehen. Während Customs and Border Protection (CBP) vorrangig an den Grenzen und Flughäfen patrouilliert und dort für Grenzkontrolle sorgt, ist ICE für das Landesinnere der USA zuständig und unterhält hierfür Büros in allen 50 Bundesstaaten sowie in zahlreichen Ländern weltweit. Auch ist ICE – anders als die Einwanderungsbehörde USCIS – nicht mit der Erteilung von Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen befasst, sondern ausschließlich mit der Durchsetzung bestehender Gesetze (USCIS übernimmt die administrativen Dienstleistungen des legalen Einwanderungsprozesses). ICE nimmt insofern eine einzigartige Rolle ein, da die Behörde sowohl strafrechtliche Ermittlungen als auch verwaltungsmäßige Vollzugsmaßnahmen (Abschiebungen) in einem Hause vereint. Im Vergleich etwa zur Bundespolizei FBI, die dem Justizministerium untersteht, konzentriert sich ICE spezifisch auf grenz- und einwanderungsbezogene Delikte, einschließlich der zivilen Ausländermaßnahme, die andere Strafverfolgungsbehörden so nicht durchführen.

Abgrenzung zu lokalen Polizeibehörden

Obwohl ICE Exekutivbefugnisse hat, ist sie keine örtliche Polizei, sondern eine Bundespolizeibehörde mit spezieller Zuständigkeit. Organisationell gehört ICE zum Bundesressort DHS, während städtische oder staatliche Polizeibehörden der jeweiligen Gebietskörperschaft (City, County, Bundesstaat) unterstehen. Funktional unterscheidet sich ICE vor allem durch ihren Aufgabenschwerpunkt: Die Behörde vollstreckt ausschließlich Bundesrecht (insbesondere Einwanderungs- und Zollrecht) und hat keine Befugnis, allgemeine bundesstaatliche oder lokale Strafgesetze durchzusetzen, die keinen Bezug zur Immigration haben. So kann ICE zum Beispiel keine Verkehrsgesetze oder gewöhnliche Strafdelikte auf lokaler Ebene ahnden – diese fallen in die Zuständigkeit der örtlichen Polizei. Umgekehrt ist es örtlichen Polizeidienststellen in vielen Jurisdiktionen untersagt, Personen allein aufgrund von Verstößen gegen Bundes-Einwanderungsrecht festzuhalten oder an ICE zu übergeben, sofern nicht ein richterlicher Haftbefehl oder eine ausdrückliche rechtliche Grundlage vorliegt. Es besteht zwar Kooperation zwischen ICE und lokalen Behörden in gemeinsamen Ermittlungsgruppen (etwa bei der Bekämpfung bestimmter Verbrechen), doch lokale Polizeikräfte sind rechtlich nicht verpflichtet, bei der Durchsetzung von Einwanderungsgesetzen mitzuwirken. ICE-Agenten treten zudem meist in Zivilkleidung oder taktischer Einsatzkleidung mit der Aufschrift „ICE“ oder „DHS“ auf, anstelle von Uniformen wie bei städtischen Polizeikräften. Insgesamt agiert ICE als Bundesorgan, das parallel zu den lokalen Polizeibehörden existiert und mit diesen allenfalls punktuell zusammenarbeitet, ohne jedoch in die Hierarchie der lokalen Polizei eingeordnet zu sein.

Akteure vor Ort: Aufbau von HSI und ERO

ICE gliedert seine operativen Aufgaben hauptsächlich in zwei Einsatzbereiche, die jeweils eigenes Personal und Mandate haben:

Abzeichen eines Special Agents von Homeland Security Investigations (HSI). Dieses Emblem trägt den Bundesadler und den Schriftzug „ICE Special Agent“.
Homeland Security Investigations (HSI) – Dies ist die Ermittlungsdivision von ICE. HSI-Spezialagenten (Special Agents) sind befugt, komplexe Strafuntersuchungen zu führen, insbesondere gegen transnationale kriminelle Netzwerke. Dazu zählen Fälle von grenzüberschreitendem Drogenschmuggel, illegalem Waffenhandel, Menschenhandel, Kinderpornografie, Finanz- und Cyberkriminalität sowie jegliche Straftaten, die mit der Umgehung von Einfuhr- oder Einwanderungsbestimmungen zusammenhängen. HSI ist damit vergleichbar mit einer Bundeskriminalpolizei, die sich auf den Schutz der Integrität von Grenzen, Handel und Einreise fokussiert. Die HSI-Division unterhält rund 6.000 Ermittlungsbeamte in über 200 Büros innerhalb der USA und in ca. 50 Auslandsposten. Ihre Aufgabe ist es, grenzüberschreitende Bedrohungen aufzudecken und zu unterbinden – HSI bezeichnet es als das Vorgehen gegen Organisationen, die „Amerikas Reise-, Handels-, Finanz- und Einwanderungssysteme illegal ausnutzen“. Operativ bedeutet dies, dass HSI-Agenten verdeckte Ermittlungen durchführen, Beweismittel sicherstellen und in Zusammenarbeit mit Staatsanwälten Strafverfahren gegen Täter einleiten.

Abzeichen eines Officers von Enforcement and Removal Operations (ERO), der ICE-Abschiebungseinheit.
Enforcement and Removal Operations (ERO) – Dies ist die Vollzugs- und Vollstreckungsdivision von ICE, zuständig für die Identifizierung, Festnahme, Inhaftierung und Abschiebung ausreisepflichtiger Personen. ERO-Officers (oft als Deportation Officers bezeichnet) spüren im Inland ausländische Staatsbürger ohne legalen Status auf – insbesondere solche, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit darstellen (z. B. Straftäter) – und vollstrecken deren Abschiebung. ERO verwaltet dazu ein Netz von Abschiebehaftanstalten und Verwahrzentren, in denen festgenommene Migranten ohne Aufenthaltserlaubnis bis zu ihrer Abschiebung oder Anhörung inhaftiert werden. Die ERO-Einheiten führen zudem die tatsächlichen Rückführungsmaßnahmen durch: Sie koordinieren Abschiebeflüge, überstellen die Personen in ihre Herkunftsländer und arbeiten dabei mit ausländischen Behörden zusammen. Mit über 6.000 Vollzugsbeamten bundesweit bildet ERO den sichtbarsten Teil der ICE-Tätigkeit und steht häufig im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit, da hier tatsächliche Festnahmen vor Ort und Zwangsmaßnahmen erfolgen. ERO beschreibt seinen Auftrag dahingehend, Personen aufzuspüren und zu entfernen, „die eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Sicherheit darstellen“ oder die „illegal in die Vereinigten Staaten eingereist sind bzw. die Integrität unserer Einwanderungsgesetze untergraben“. Dieser Bereich von ICE überspannt damit das gesamte Verfahren der Abschiebung: von der Fahndung über die Inhaftierung bis zur Durchführung der Ausreise.

Ergänzend zu HSI und ERO gibt es unterstützende Einheiten innerhalb von ICE. Besonders zu nennen ist das Office of the Principal Legal Advisor (OPLA), dessen Juristen die Regierung in Einwanderungsverfahren vor Gericht vertreten (z. B. in Abschiebeanhörungen). Ferner sorgt die Verwaltungseinheit Management and Administration (M&A) für Logistik, Personal und Budget, und das Office of Professional Responsibility (OPR) überwacht interne Angelegenheiten und Beschwerden. Diese Strukturen gewährleisten, dass die operativen ICE-Teams – HSI und ERO – effizient arbeiten können und rechtlich einwandfrei vorgehen.

Sonderrechte und Immunität der ICE-Mitarbeiter

ICE-Beamte haben bei der Ausübung ihres Dienstes gewisse rechtliche Privilegien, die sie bei rechtmäßiger Amtsausübung vor persönlicher Haftung schützen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie völlige Straffreiheit genießen. Grundsätzlich gilt für Bundesbedienstete der Souveränitätsgrundsatz (sovereign immunity), wonach die Bundesregierung selbst vor Klagen geschützt ist, sofern sie keinem Ausnahmetatbestand unterliegt. Für Schäden oder Verletzungen, die durch ICE-Mitarbeiter in Ausübung ihrer Pflichten verursacht werden, stellt der Federal Tort Claims Act (FTCA) von 1946 einen wichtigen Haftungsausnahmetatbestand dar: Dieses Gesetz erlaubt es Geschädigten, die Bundesregierung auf Schadensersatz zu verklagen, wenn Bundesbedienstete durch fahrlässiges oder rechtswidriges Verhalten einen Schaden verursacht haben. Die Klage richtet sich dann gegen die USA (vertreten durch die zuständige Behörde), nicht persönlich gegen den einzelnen ICE-Agenten, da der FTCA die persönliche Amtshaftung weitgehend ausschließt. Allerdings unterliegt auch der FTCA engen Grenzen: So sind Strafschadensersatz (punitive damages) ausgeschlossen, Jury-Verfahren nicht vorgesehen und die Entschädigungshöhe ist häufig nach den Gesetzen des betreffenden Bundesstaates begrenzt. In der Praxis erweist sich der FTCA daher oft als schwerfälliger und begrenzter Rechtsbehelf, um Fehlverhalten von Behördenmitarbeitern zu ahnden.

Die Möglichkeit, ICE-Beamte individuell auf Schadensersatz zu verklagen, ist in den USA stark eingeschränkt. Zwar hat der Supreme Court 1971 in Bivens v. Six Unknown Named Agents anerkannt, dass Bürger im Einzelfall direkt gegen Bundesbeamte klagen können, wenn durch diese verfassungsmäßige Rechte verletzt wurden. Solche sogenannten Bivens-Klagen sind jedoch selten erfolgreich und wurden durch spätere Urteile weiter begrenzt. Insbesondere haben Bundesgerichte – zuletzt 2022 – entschieden, dass es keinen Bivens-Schadenersatzanspruch gegen Bundesbeamte im Bereich der Einwanderungsdurchsetzung gibt. Praktisch ist es dadurch „nahezu unmöglich“ geworden, ICE-Agenten persönlich für etwaige Grundrechtsverletzungen im Amt haftbar zu machen. Stattdessen bleibt oft nur der oben genannte FTCA-Anspruch gegen die Regierung. Daneben genießen ICE-Mitarbeiter wie andere Polizeibeamte den Schutz der „Qualified Immunity“, einer von der Rechtsprechung entwickelten Doktrin, die sie in Zivilverfahren vor persönlicher Haftung schützt, sofern nicht eine klare Verletzung etablierter Rechtspositionen vorliegt. Diese Immunität soll behördliche Entscheider vor einschüchternden Klagen bewahren, erschwert aber für Betroffene die Rechtsdurchsetzung bei möglichen Übergriffen.

Auch strafrechtlich werden Bundesbeamte nur in Ausnahmefällen belangt. Theoretisch können Staatsanwälte auf Ebene der Bundesstaaten Anklage gegen einen ICE-Agenten erheben, wenn dessen Handeln eindeutig außerhalb seiner Dienstbefugnisse lag und objektiv rechtswidrig war. In der Praxis ist die Hürde hierfür jedoch sehr hoch – bundesstaatliche Gerichtsverfahren gegen Bundesbeamte scheitern häufig an der bundesstaatlichen Zuständigkeitsbegrenzung und dem Vorrang des Bundesrechts (Supremacy Clause). Meist wäre für mutmaßliches Fehlverhalten im Dienst die Bundesjustiz zuständig. Allerdings sind strafrechtliche Anklagen gegen ICE-Agenten auf Bundesebene äußerst selten; interne Disziplinarmaßnahmen oder die Entlassung aus dem Dienst sind wahrscheinlicher, sofern Fehlverhalten festgestellt wird. Insgesamt haben ICE-Bedienstete keine absolute Immunität, stehen aber unter einem starken Haftungsschutz des Bundes. Dies spiegelt die Gratwanderung wider, der Staat möchte seine Beamten bei der Erfüllung ihrer schwierigen Aufgaben schützen, ohne sie völlig über dem Gesetz zu stellen. Im Ergebnis sind zivilrechtliche Klagen oder strafrechtliche Verfolgungen gegen ICE-Angehörige nur unter eng begrenzten Voraussetzungen möglich – ein Umstand, der in der rechtswissenschaftlichen Diskussion regelmäßig hervorgehoben wird, da er Opfern von Amtsmissbrauch nur eingeschränkte Rechtsmittel an die Hand gibt.

Quellen: Offizielle Informationen des Department of Homeland Security und ICE (Mission Statements, Faktenblätter), US-Gesetzestexte (Homeland Security Act 2002; 8 U.S.C. §1357 INA) sowie Rechtsprechung und Fachanalysen (u. a. Bivens-Doktrin, Reuters-Bericht vom 15. Jan. 2026).

      

2 Antworten

  1. Sabine Kiesel sagt:

    Herzlichen Dank für den Eintrag über die ICE! Auch bei aufmerksamem Durchlesen erschließt sich mir nicht, warum die Ermittlungsdivision HSI bei den Olympischen Winterspielen in Italien vor Ort sein wird! Ich sehe keine Deckung durch den institutionellen Auftrag …
    Wie sehen Sie das?

    • KorffAdmin2 sagt:

      Vielen Dank für Ihre berechtigte Nachfrage, Frau Kiesel.

      Die Präsenz von HSI bei internationalen Großveranstaltungen wie den Olympischen Spielen basiert auf ihrer Zuständigkeit für transnationale Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere in den Bereichen Menschenhandel, Dokumentenfälschung, Terrorfinanzierung und grenzüberschreitende Cyberkriminalität. Auch wenn ICE primär mit Einwanderungs- und Zollvollzug assoziiert wird, ist HSI als Auslandseinheit des DHS in über 50 Ländern aktiv – meist in sicherheitsbezogener Kooperation mit lokalen Behörden und Interpol.

      Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem erweiterten Mandat nach dem Homeland Security Act (2002), wonach HSI für alle internationalen Delikte zuständig ist, die US-Bürger, US-Infrastruktur oder US-Interessen betreffen. Im Kontext von Großereignissen geht es etwa um präventive Gefahrenabwehr bei internationalem Menschenhandel, gefälschten Akkreditierungen, Finanzflüssen zur Terrorismusfinanzierung oder kriminellen Netzwerken mit Wirkung in die USA.

      Ob dieser Einsatz operativ geboten oder symbolisch überdehnt ist, ist eine berechtigte Debatte. Gerade vor dem Hintergrund jüngster Ereignisse – etwa in Minnesota – erscheint ein kritischer Blick auf Zuständigkeiten, Transparenz und Verantwortlichkeit umso wichtiger, insbesondere außerhalb der USA.

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