KI, Wettbewerb und Wettbewerbsfähigkeit 2026
Der Abschlussbericht der KI-Kommission: Ein wirtschaftsrechtlicher Paradigmenwechsel für Deutschland und Europa
Mit ihrem im April 2026 veröffentlichten Abschlussbericht legt die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingesetzte Kommission Wettbewerb & Künstliche Intelligenz eines der wirtschafts- und ordnungspolitisch bedeutendsten Grundsatzpapiere der vergangenen Jahre vor. Anders als viele frühere Digitalstrategien versteht sich der Bericht ausdrücklich nicht als technologische Vision, sondern als wirtschaftsrechtlicher und ordnungspolitischer Handlungsrahmen. Ziel ist es, Deutschland und Europa im internationalen Wettbewerb um Künstliche Intelligenz wieder in eine gestaltende Position zu bringen.
Bemerkenswert ist bereits der methodische Ansatz. Die Kommission verzichtet bewusst auf umfassende Programmatik und entwickelt stattdessen lediglich sieben Leitprinzipien und zwanzig konkrete Handlungsempfehlungen. Dahinter steht die Überzeugung, dass Deutschland nicht an fehlenden Konzepten leidet, sondern an mangelnder Prioritätensetzung, institutioneller Zersplitterung und fehlender Umsetzungsgeschwindigkeit.
Wettbewerb statt Industriepolitik als Leitbild
Juristisch besonders interessant ist die ordnungspolitische Grundentscheidung der Kommission.
Sie knüpft ausdrücklich an das wettbewerbliche Leitbild der sozialen Marktwirtschaft an. Aufgabe des Staates sei nicht die dauerhafte Steuerung wirtschaftlicher Entwicklungen, sondern die Schaffung funktionsfähiger Wettbewerbsbedingungen. Wettbewerb soll Innovation erzeugen; staatliche Eingriffe sollen lediglich dort erfolgen, wo Marktmacht oder strukturelle Abhängigkeiten den Wettbewerb beeinträchtigen.
Die Kommission unterscheidet deshalb sehr klar zwischen zwei Arten staatlicher Regulierung:
Einerseits sei eine konsequente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts – insbesondere des Digital Markets Act (DMA) sowie des Kartellrechts – erforderlich.
Andererseits müsse Regulierung, die primär anderen Schutzzwecken diene und erhebliche Bürokratielasten verursache, kritisch überprüft und deutlich vereinfacht werden. Als Beispiele nennt der Bericht ausdrücklich die Datenschutz-Grundverordnung sowie die KI-Verordnung.
Diese Differenzierung markiert einen bemerkenswerten Perspektivwechsel. Nicht mehr möglichst umfassende Regulierung steht im Mittelpunkt, sondern die Frage, welche Regulierung Innovation tatsächlich ermöglicht und welche sie verhindert.
Sieben Leitprinzipien als ordnungspolitisches Fundament
Die Kommission entwickelt sieben grundlegende Prinzipien.
Im Mittelpunkt steht der Aufbau einer europäischen KI-Infrastruktur mit leistungsfähigen Rechenzentren und Cloud-Technologien.
Gleichzeitig fordert sie den konsequenten Bürokratieabbau, eine stärkere europäische Koordinierung, marktwirtschaftliche Finanzierungsmodelle, den intelligenten Einsatz öffentlicher Haushaltsmittel, einen einfachen Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zu Infrastruktur sowie eine möglichst unbürokratische Förderung innovativer Unternehmen.
Juristisch betrachtet bilden diese Prinzipien ein Leitbild innovationsfreundlicher Regulierung, das stärker auf Ermöglichung als auf Kontrolle setzt.
Infrastruktur als staatliche Kernaufgabe
Eine der wichtigsten Aussagen des Berichts betrifft die digitale Infrastruktur.
Die Kommission hält eine souveräne europäische KI-Infrastruktur für eine zwingende Voraussetzung wirtschaftlicher Unabhängigkeit. Gemeint sind insbesondere Hochleistungsrechenzentren, Cloud-Infrastrukturen sowie leistungsfähige Software- und Servicelayer.
Bemerkenswert ist dabei die Rolle des Staates.
Dieser soll nicht primär Betreiber sein, sondern als sogenannter Ankerkunde auftreten. Öffentliche Nachfrage soll Investitionssicherheit schaffen und dadurch private Investitionen auslösen. Bund, Länder und Kommunen sollen ihre Beschaffung koordinieren und gezielt europäische Lösungen bevorzugen.
Damit verbindet die Kommission Wettbewerbsrecht mit moderner Industriepolitik.
Weniger Bürokratie im Datenschutz und im KI-Recht
Besonders kontrovers dürften die Empfehlungen zum Datenschutz ausfallen.
Die Kommission fordert ausdrücklich eine erhebliche Vereinfachung der Datenschutzregeln sowie eine Zentralisierung der Datenschutzaufsicht auf eine einzige nationale Behörde. Ziel sei eine deutliche Verringerung der Rechtsunsicherheit für Unternehmen.
Zugleich soll die Bundesregierung die laufenden europäischen Reformprozesse nutzen, um Datenschutzrecht, Datenrecht und KI-Regulierung grundlegend zu vereinfachen.
Noch weiter geht die Kommission im Bereich der europäischen Digitalgesetzgebung.
Sie empfiehlt ein Moratorium für neue Digitalgesetze. Zunächst müssten bestehende Vorschriften konsolidiert, vereinfacht und praktisch anwendbar gemacht werden, bevor weitere Regulierungen geschaffen würden. Außerdem spricht sie sich für längere Übergangsfristen bei der KI-Verordnung und beim Cyber Resilience Act aus.
Daten als Wettbewerbsfaktor
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft den Zugang zu Daten.
Nach Auffassung der Kommission liegt Europas eigentliche Stärke nicht in der Entwicklung großer Sprachmodelle, sondern im industriellen Domänenwissen.
Deshalb sollen hochwertige europäische Datenräume aufgebaut werden. Öffentliche Daten sollen grundsätzlich verfügbar gemacht werden; Empfänger staatlicher Fördermittel sollen im Gegenzug eigene Daten in diese Datenräume einspeisen. Gleichzeitig sollen regulatorische Unsicherheiten durch sogenannte Sandboxes reduziert werden.
Die wirtschaftliche Leitidee lautet: Daten sollen produktiv genutzt werden können, ohne den Wettbewerb zu verzerren.
Wettbewerb gegen digitale Gatekeeper
Kartellrechtlich fordert die Kommission eine deutlich aktivere Durchsetzung bestehender Instrumente.
Insbesondere sollen Verfahren nach dem Digital Markets Act zügig abgeschlossen werden. KI-Anwendungen sollen künftig als zentrale Plattformdienste eingestuft werden können. Darüber hinaus sollen Zusammenschlüsse, Beteiligungen und sogenannte Acqui-hires großer Plattformunternehmen intensiver kontrolliert werden.
Parallel empfiehlt die Kommission, Open-Source-Lösungen systematisch zu fördern und staatliche Beschaffung stärker auf offene Standards auszurichten, um Abhängigkeiten von einzelnen globalen Anbietern zu reduzieren.
Fachkräfte, Bildung und Transfer
Der Bericht beschränkt sich nicht auf Wirtschaftsrecht.
Er fordert erhebliche Beschleunigungen bei Visa- und Aufenthaltsverfahren für hochqualifizierte Fachkräfte sowie eine umfassende Stärkung der KI-Kompetenzen bereits in Grundschulen, weiterführenden Schulen und Hochschulen.
Zugleich sollen Ausgründungen aus Universitäten erheblich vereinfacht werden. Hochschulen sollen stärker unternehmerisch denken und Innovationen schneller in marktfähige Produkte überführen.
Der eigentliche Befund: Deutschland leidet weniger an Ideen als an fehlender Priorisierung
Der wissenschaftliche Teil des Berichts enthält eine bemerkenswert offene Analyse der deutschen Innovationspolitik.
Nach Auffassung der Autoren existieren bereits zahlreiche Strategien, Förderprogramme und Initiativen. Das eigentliche Problem liege jedoch in der institutionellen Fragmentierung, der Verantwortungsdiffusion und dem Fehlen klarer Prioritäten.
Gerade diese fehlende Konzentration verhindere Skaleneffekte und führe dazu, dass Deutschland vorhandene Potenziale nicht ausschöpfe. Die Kommission entwickelt deshalb ausdrücklich das Modell einer prioritätengeleiteten KI-Politik, die sich auf wenige strategische Ziele konzentriert und deren Umsetzung konsequent verfolgt.
Juristische Einordnung
Aus rechtswissenschaftlicher Sicht ist der Bericht weit mehr als eine wirtschaftspolitische Empfehlung.
Er enthält ein deutliches Plädoyer für einen modernen Regulierungsstaat, dessen Aufgabe nicht darin besteht, technische Entwicklungen möglichst umfassend zu kontrollieren, sondern funktionsfähige Wettbewerbsordnungen zu gewährleisten und innovationshemmende Bürokratie abzubauen.
Damit bewegt sich die Kommission in einer Tradition ordoliberalen Denkens: Der Staat soll den Rahmen setzen, Wettbewerb sichern und Machtkonzentrationen verhindern, sich aber möglichst aus unternehmerischen Entscheidungen heraushalten.
Gerade diese Verbindung von Wettbewerbsschutz, technologischer Souveränität und regulatorischer Zurückhaltung dürfte die eigentliche Bedeutung des Berichts ausmachen.
