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Erst sparen, dann besteuern – was hätte Ludwig Erhard zu Fuests MWSt-Vorschlag gesagt?

Arbeitsrecht – Erbrecht - Kommunalrecht

Erst sparen, dann besteuern – was hätte Ludwig Erhard zu Fuests MWSt-Vorschlag gesagt?

Geld

Die öffentliche Debatte über den Vorschlag von Clemens Fuest hat ein bemerkenswertes Ergebnis hervorgebracht: Hängengeblieben ist vor allem die Botschaft, der Präsident des ifo Instituts wolle den ermäßigten Mehrwertsteuersatz abschaffen, Lebensmittel künftig mit 19 Prozent besteuern und dem Staat damit erhebliche zusätzliche Einnahmen verschaffen. In einer Zeit, in der die Staatsausgaben neue Höchststände erreichen und zugleich über immer neue Finanzierungsbedarfe gesprochen wird, liegt die politische Reaktion nahe: Warum sollen die Bürger erneut stärker belastet werden, anstatt dass der Staat endlich seine Ausgaben überprüft und spart?

Ganz gerecht wird diese Verkürzung dem Vorschlag Fuests allerdings nicht. Sein eigentliches Argument ist finanzwissenschaftlich anspruchsvoller. Er kritisiert den ermäßigten Mehrwertsteuersatz als ineffizientes und wenig zielgenaues Instrument der Sozialpolitik. Statt Lebensmittel und andere Güter generell mit sieben Prozent zu besteuern und damit auch Haushalte mit hohen Einkommen zu begünstigen, soll ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz gelten. Einkommensschwächere Haushalte sollen die dadurch entstehende Mehrbelastung durch direkte Transfers ausgeglichen bekommen.

Gerade deshalb lohnt es sich, den Vorschlag nicht bei der griffigen Formel „19 Prozent auf Lebensmittel“ stehenzulassen. Denn dahinter verbirgt sich eine sehr viel grundsätzlichere ordnungspolitische Frage: Soll der Staat den Bürger beim elementaren Konsum möglichst wenig belasten – oder darf er ihm zunächst mehr nehmen, um anschließend durch ein zielgenaueres Transfersystem darüber zu entscheiden, wem und in welcher Höhe er etwas zurückgibt?

Diese Frage führt unmittelbar zum ursprünglichen Konzept der Sozialen Marktwirtschaft. Interessanterweise fällt die Antwort bei ihren beiden prägenden Köpfen keineswegs identisch aus. Alfred Müller-Armack hätte für Fuests Trennung von möglichst neutraler Besteuerung und gezieltem sozialen Ausgleich durchaus Argumente gefunden. Ludwig Erhard hätte dagegen sehr viel grundsätzlicher gefragt, ob eine Wirtschaftsordnung tatsächlich sozialer wird, wenn der Staat seine Einnahmen erhöht und zugleich immer mehr Bürger in ein System einkommensabhängiger Transfers einbezieht.

Und schließlich bleibt die Frage, die in der gegenwärtigen finanzpolitischen Diskussion allzu schnell übersprungen wird: Wenn die Staatsfinanzen unter Druck stehen, ist dann wirklich die unzureichende Besteuerung von Brot, Milch, Gemüse und anderen Gütern des täglichen Bedarfs das Problem – oder sollte nicht zunächst geprüft werden, warum ein Staat mit historisch hohen Steuer- und Abgabeneinnahmen mit seinen vorhandenen Mitteln nicht auskommt?

Erst vor diesem Hintergrund lässt sich beurteilen, wie viel Erhard, wie viel Müller-Armack – und wie viel moderner Umverteilungsstaat tatsächlich in Fuests Vorschlag steckt.

Fuest hat zunächst einen starken ökonomischen Punkt

Die Kritik am ermäßigten Umsatzsteuersatz ist finanzwissenschaftlich nachvollziehbar.

Wenn die 7-Prozent-Besteuerung von Lebensmitteln sozialpolitisch damit begründet wird, einkommensschwache Haushalte zu entlasten, ist das Instrument tatsächlich wenig zielgenau. Der Millionär erhält beim Kauf von Brot, Milch und Gemüse dieselbe prozentuale Steuervergünstigung wie der Bürger mit geringem Einkommen. Absolut kann der wohlhabendere Haushalt wegen höherer Konsumausgaben sogar stärker profitieren.

Hinzu kommen Abgrenzungsprobleme, Ausnahmetatbestände und administrative Kosten.

Insoweit wäre eine einheitliche Umsatzsteuer ordnungspolitisch sogar attraktiv: Der Staat entscheidet weniger darüber, welche Güter steuerlich privilegierungswürdig sind. Die Preisrelationen werden weniger durch steuerpolitische Differenzierungen verzerrt.

Das passt durchaus zu Erhards Vorstellung eines Staates, der allgemeine Regeln setzt, statt permanent in einzelne Marktprozesse einzugreifen. Erhard verstand Wettbewerb und freie Konsumentscheidungen als zentrale Bestandteile der Wirtschaftsordnung.

Das ist die starke Seite des Fuest-Vorschlags.


Problematisch wird der zweite Schritt

Fuest argumentiert sinngemäß:

Wir besteuern Lebensmittel künftig mit 19 Prozent und geben einkommensschwachen Haushalten die Mehrbelastung anschließend über Transfers zurück.

Genau hier beginnt aus Erhards Perspektive das ordnungspolitische Problem.

Denn aus einer allgemeinen steuerlichen Entlastung des Konsums wird eine personenbezogene staatliche Transferleistung.

Das ist institutionell etwas völlig anderes.

Der bisherige Mechanismus funktioniert anonym:

Kauf eines Lebensmittels → 7 % Umsatzsteuer.

Der neue Mechanismus würde zumindest mittelbar voraussetzen:

Einkommen feststellen → Bedürftigkeit oder Transferberechtigung bestimmen → Transferhöhe festlegen → Zahlung durch den Staat.

Damit entsteht zwangsläufig eine zusätzliche vertikale Verteilungsbeziehung zwischen Bürger und Staat.

Gerade gegenüber einer solchen Entwicklung war Erhard skeptisch. Sein Leitbild war nicht die möglichst perfekte staatliche Kompensation unterschiedlicher Einkommen, sondern eine Wirtschaftsordnung, die Menschen möglichst weitgehend dazu befähigt, ihren Lebensunterhalt eigenverantwortlich im Marktprozess zu erwirtschaften. Die Ludwig-Erhard-Stiftung fasst dieses Verständnis als Verbindung von individueller Freiheit, Eigenverantwortung und Wettbewerb zusammen.


Fuest und Müller-Armack liegen dagegen erstaunlich nahe beieinander

Bei Alfred Müller-Armack fällt die Beurteilung deutlich günstiger aus.

Seine klassische Definition lautete:

„Sinn der Sozialen Marktwirtschaft ist es, das Prinzip der Freiheit auf dem Markt mit dem des sozialen Ausgleichs zu verbinden.“

Und noch bemerkenswerter ist eine Aussage Müller-Armacks zur Besteuerung. Er hielt es ausdrücklich für einen marktgerechten Eingriff, höhere Einkommen steuerlich zu belasten und die Mittel anschließend über direkte Beihilfen weiterzugeben.

Damit liegt die Konstruktion Fuests erstaunlich dicht an Müller-Armack:

Marktpreise werden möglichst wenig verzerrt, während gewünschte Verteilungsergebnisse außerhalb des Preisbildungsprozesses über das Steuer-Transfer-System hergestellt werden.

Das ist ein wichtiger Unterschied zwischen Müller-Armack und Erhard, der in der heutigen Diskussion häufig eingeebnet wird.

Müller-Armack akzeptiert sozialen Ausgleich ausdrücklich als eigenständige wirtschaftspolitische Aufgabe.

Erhard setzt wesentlich stärker darauf, dass die Wettbewerbsordnung selbst sozial wirkt: durch niedrige Preise, Produktivitätsfortschritt, steigende Realeinkommen und wirtschaftliche Selbständigkeit.


Das entscheidende volkswirtschaftliche Problem: Fuest betrachtet nur die Verteilungswirkung

Der eigentliche Schwachpunkt des Vorschlags liegt meines Erachtens noch tiefer.

Die Erhöhung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel von 7 auf 19 Prozent ist zunächst eine Erhöhung der steuerlichen Belastung eines elementaren Konsumbereichs um zwölf Prozentpunkte.

Bei einem Nettopreis von 100 Euro steigt der Bruttopreis von

107 Euro auf 119 Euro.

Das entspricht gegenüber dem bisherigen Verbraucherpreis einem potentiellen Preisanstieg von rund

Natürlich hängt die tatsächliche Preisüberwälzung von Wettbewerb, Margen und Nachfrageelastizitäten ab. Aber volkswirtschaftlich kann man nicht einfach die zusätzlichen Steuereinnahmen als verfügbares Finanzierungsvolumen behandeln, ohne die Anpassungsreaktionen zu berücksichtigen.

Zu erwarten wären zumindest:

  • höhere Verbraucherpreise,
  • Kaufkraftverluste der nicht kompensierten Haushalte,
  • mögliche Lohnforderungen als Reaktion auf höhere Lebenshaltungskosten,
  • Veränderungen der Konsumstruktur,
  • zusätzliche Grenzbelastungen durch die notwendige Einkommensprüfung,
  • möglicherweise geringere Arbeitsanreize an den Transferentzugsgrenzen.

Gerade der letzte Punkt ist erheblich.


Aus 43,5 Milliarden Euro „Steuervergünstigung“ werden nicht einfach 36 Milliarden Euro freie Staatsmittel

Die Rechnung

43,5 Mrd. Euro Mehreinnahmen
– 7,2 Mrd. Euro Kompensation
= 36,3 Mrd. Euro fiskalischer Gewinn

wäre ökonomisch zu statisch.

Denn die 43,5 Milliarden Euro sind zunächst eine modellierte steuerliche Mindereinnahme gegenüber einer hypothetischen Vollbesteuerung. Eine Abschaffung des ermäßigten Satzes bedeutet nicht automatisch, dass dieser Betrag ohne Verhaltensänderungen zusätzlich beim Staat landet.

Die Steuerbasis reagiert.

Haushalte können ihren Konsum verändern, Anbieter Margen anpassen, Tarifparteien auf Preissteigerungen reagieren und die höhere Inflation kann wiederum staatliche Ausgaben beeinflussen.

Deshalb müsste eine seriöse gesamtwirtschaftliche Rechnung mindestens zwischen

Brutto-Mehraufkommen und Netto-Wohlfahrtsgewinn beziehungsweise Netto-Haushaltswirkung

unterscheiden.


Noch problematischer ist die Grenzziehung bei der „ärmeren Hälfte“

Hier zeigt sich ein grundlegendes Problem der progressiven Mehrwertsteuer.

Angenommen, der Transfer wird bis zu einem bestimmten Einkommen gezahlt.

Dann entstehen notwendigerweise Transferentzugsbereiche.

Ein Bürger mit beispielsweise 2.500 Euro Einkommen erhält 30 Euro monatlich. Ein Bürger mit 2.600 Euro vielleicht nur noch 20 Euro. Ein Bürger mit 2.800 Euro nichts mehr.

Damit wird die effektive Grenzbelastung des zusätzlichen Einkommens erhöht.

Volkswirtschaftlich lautet die relevante Größe nämlich nicht nur:

Wie hoch ist der Einkommensteuersatz?

Sondern:

Wie viel von einem zusätzlich verdienten Euro verbleibt nach Steuern, Sozialabgaben und dem Verlust einkommensabhängiger Transfers?

Deutschland hat bereits erhebliche Probleme mit solchen Transferentzugsraten.

Eine weitere einkommensabhängige Kompensationsleistung kann dieses Problem verschärfen.

Das wäre gerade aus Erhards Perspektive kritisch, weil Mehrarbeit und wirtschaftlicher Aufstieg nicht dadurch bestraft werden sollten, dass gleichzeitig staatliche Leistungen entfallen.


Das Erhardsche Gegenargument wäre vermutlich grundsätzlicher

Erhard hätte wahrscheinlich nicht zuerst gefragt:

Wie können wir die 7-Prozent-Regel durch einen präziseren Sozialtransfer ersetzen?

Sondern:

Warum benötigt ein wachsender Teil der Bevölkerung staatliche Transfers, um elementare Konsumausgaben finanzieren zu können?

Das ist ein vollkommen anderer wirtschaftspolitischer Ansatz.

Die Erhardsche Antwort würde stärker bei den Bedingungen der Primärverteilung ansetzen:

Produktivität, Wettbewerb, Investitionen, Beschäftigung, Reallöhne, Preisstabilität und geringe staatliche Belastung.

Das Ziel lautet dann nicht, Transfers immer präziser zu verteilen, sondern die Zahl der Bürger zu reduzieren, die überhaupt auf Transfers angewiesen sind.

Die Soziale Marktwirtschaft sollte nach Erhard gerade nicht primär darin bestehen, Marktergebnisse nachträglich über staatliche Kassen zu korrigieren. Wettbewerb selbst sollte einen wesentlichen Teil der sozialen Funktion erfüllen.


Ein weiteres Problem: Lebensmittel sind keine gewöhnliche Konsumkategorie

Auch die reine Effizienzbetrachtung greift zu kurz.

Lebensmittel sind Güter des täglichen Grundbedarfs. Ihre Nachfrage ist vergleichsweise wenig elastisch. Gerade deshalb eignet sich ihre Besteuerung fiskalisch besonders gut:

Der Bürger kann ihr nur begrenzt ausweichen.

Genau darin liegt aber zugleich das sozialpolitische Problem.

Eine Besteuerung existenzieller Konsumgüter mit 19 Prozent bedeutet, dass der Staat einen erheblichen Anteil des Grundbedarfs abschöpft und anschließend entscheidet, wem er einen Teil davon zurückgibt.

Aus Erhards freiheitlichem Verständnis kann man dagegen ein starkes Argument formulieren:

Es kann ordnungspolitisch vorzugswürdig sein, dem Bürger das Geld gar nicht erst abzunehmen, statt es ihm nach Bedürftigkeitsprüfung zurückzugeben.

Das ist mehr als eine verwaltungstechnische Frage. Es betrifft das Verhältnis zwischen Bürger und Staat.


Allerdings spricht ein starkes Argument wiederum für Fuest

Man sollte die Gegenposition nicht unterschlagen.

Auch eine differenzierte Umsatzsteuer ist eine staatliche Intervention.

Wenn der Staat entscheidet,

  • Lebensmittel 7 Prozent,
  • andere Güter 19 Prozent,
  • bestimmte Leistungen steuerfrei,
  • andere wiederum ermäßigt,

entstehen politische Abgrenzungsentscheidungen und Lobbyanreize.

Aus ordnungspolitischer Sicht ist deshalb das Prinzip breite Bemessungsgrundlage + einheitlicher Steuersatz durchaus überzeugend.

Der Staat sollte möglichst wenig darüber entscheiden, welche Konsumentscheidungen steuerlich bevorzugt werden. In diesem Punkt ist Fuest eher ordnungspolitisch konsequent.


Das eigentliche Paradox des Vorschlags

Damit entsteht ein bemerkenswerter Widerspruch:

Auf der Steuerseite wird der Staat einfacher.
Auf der Sozialseite wird er komplexer.

Der Bürger verliert eine automatische, anonyme Entlastung beim Konsum und erhält dafür möglicherweise einen personenbezogenen Transfer.

Man könnte es zugespitzt formulieren:

Aus einem steuerlichen Ausnahmetatbestand wird ein sozialstaatliches Anspruchssystem.

Ob damit tatsächlich Bürokratie eingespart wird, hängt entscheidend davon ab, ob der Transfer vollautomatisch und ohne zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden könnte.

Falls dafür Einkommen laufend festgestellt, Haushalte abgegrenzt, Veränderungen gemeldet und Überzahlungen zurückgefordert werden müssten, könnte die vermeintliche Vereinfachung der Umsatzsteuer durch zusätzliche Sozialbürokratie teilweise wieder aufgezehrt werden.

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