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Erbschaftsteuer in Schweden: Entwicklung, Abschaffung und Folgen

Arbeitsrecht – Erbrecht - Kommunalrecht

Erbschaftsteuer in Schweden: Entwicklung, Abschaffung und Folgen

Schweden

Schweden blickt auf eine lange Tradition der Erbschaftsteuer zurück. Die moderne Form dieser Steuer wurde ab 1914 erhoben und in den 1980er-Jahren galten Spitzensteuersätze von bis zu 70 %. Dennoch sank die fiskalische Bedeutung dieser Abgabe im Laufe der Zeit erheblich und machte um 2004 nur noch etwa 0,15 % des Bruttoinlandsprodukts aus. Parallel wuchs die Kritik: Die Steuer wurde als ungerecht und wirtschaftlich schädlich wahrgenommen, insbesondere bei der Übergabe von Familienunternehmen (Stichwort Doppelbesteuerung). Nach ausführlicher Reformdiskussion beschlossen daher alle Parteien im schwedischen Reichstag im Dezember 2004 einstimmig, die Erbschaft- und Schenkungsteuer zum Jahresbeginn 2005 vollständig abzuschaffen.

In der aktuellen deutschen Debatte um die Erbschaftsteuer wird häufig auf diesen schwedischen Sonderweg verwiesen, denn während hierzulande teils eine stärkere Besteuerung großer Nachlässe gefordert wird, verfolgt Schweden einen gegenteiligen Kurs und hat die Erbschaftsteuer seit 2004 vollständig abgeschafft. Erfahrungen deuten darauf hin, dass die Abschaffung Kapitalflucht bremste und Investitionen sowie Unternehmensgründungen förderte. Zugleich stellt sich die Frage, welche langfristigen Folgen dieser Schritt – etwa für die Vermögensverteilung – hatte und welche Lehren sich daraus für die deutsche Steuerpolitik ergeben könnten.

Historische Entwicklung der Erbschaftsteuer in Schweden

Schweden führte bereits früh Erbschaftsabgaben ein – ein Vorläufer findet sich im mittelalterlichen Westgotenrecht des 14. Jahrhunderts (Abgabe eines Zehntels der beweglichen Erbmasse an den Landesherrn). In der Neuzeit wurde 1884/85 eine staatliche Erbschaftsteuer eingeführt, die im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz von 1914 modernisiert wurde. Die Steuer bemess sich am Wert des vom Erben erhaltenen Anteils am Nachlass, war progressiv gestaltet und unterschied nach Steuerklassen je nach Verwandtschaftsgrad. Im Verlauf des 20. Jahrhunderts wurde der Steuertarif mehrfach angehoben. Während der sozialdemokratischen Regierungszeit ab den 1930er-Jahren wuchs die Erbschaftsteuer im Zuge egalitärer Umverteilungsziele deutlich an. Ihren historischen Höchststand erreichte der Spitzensteuersatz 1983 mit 70 %, selbst für Ehegatten und Kinder als Erben. Danach kam es zu Entlastungen: Anfang der 1990er-Jahre, im Zuge einer umfassenden Steuerreform, wurde der Höchstsatz auf 30 % gesenkt. Bis 2004 galten schließlich Steuersätze bis zu 30 % auf größere Erbschaften, bei relativ niedrigen Freibeträgen.

Parallel zur Erbschaftsteuer bestand eine Schenkungssteuer, die analog ausgestaltet war. Mehrfach wurden Sonderregeln eingeführt, um offensichtliche Härten abzumildern. So wurden in den 1970er-Jahren umfangreiche Bewertungsrabatte für Betriebsvermögen gewährt, um Familienunternehmen den Generationenübergang zu erleichtern. Dennoch blieb die Steuer insbesondere für mittelständische Betriebe belastend. 2003 folgte – spät im internationalen Vergleich – die völlige Steuerbefreiung für vererbende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. In den politischen Diskussionen jener Zeit wurde zunehmend infrage gestellt, ob die Erbschaft- und Schenkungsteuer noch der „allgemeinen Gerechtigkeit“ diene. Die Regierung argumentierte, eine Abschaffung würde den für die Wirtschaft wichtigen Generationswechsel in Unternehmen erleichtern. Schließlich wurde Ende 2004 die ersatzlose Aufhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer beschlossen: Am 16. Dezember 2004 votierte das Parlament einstimmig für die Abschaffung. Aus Gründen der Fairness – u.a. aufgrund der Tsunami-Katastrophe vom 26. Dezember 2004 mit vielen schwedischen Todesopfern – wurde die Steuer sogar rückwirkend zum 17. Dezember 2004 aufgehoben. Seit 2005 erhebt Schweden folglich keine Erbschaftsteuer mehr (ebenso keine Schenkungssteuer).

Wirtschaftliche Auswirkungen der Abschaffung im Jahr 2005

Vermögensverteilung und soziale Ungleichheit

Ein häufig genanntes Ziel von Erbschaftsteuern ist die Begrenzung von Vermögenskonzentration. Kritiker der schwedischen Abschaffung warnen, dass das Fehlen einer solchen Steuer langfristig die Vermögensungleichheit verschärfen könnte. Tatsächlich weist Schweden heute einen der höchsten Vermögensungleichheitswerte Europas auf: Der Gini-Koeffizient des Nettovermögens lag 2022 bei rund 87,4 %, dem höchsten Wert in Europa. Befürworter der Reform entgegnen allerdings, dass dieser Wert die spezifischen Verhältnisse in Schweden spiegelt – etwa breite kollektive Vorsorgesysteme – und dass Schweden bei Einkommensgleichheit weiterhin sehr gut abschneidet. Empirische Studien kommen zu dem Ergebnis, dass eine Erbschaftsteuer die Vermögensverteilung nur begrenzt beeinflusst: Aufgrund von Umgehungsmöglichkeiten und Ausnahmen werden die intendierten Umverteilungseffekte oft abgeschwächt. So betonte eine offizielle Untersuchung 2021, die Möglichkeiten, mit einer Erbschaftsteuer Ziele wie die Reduktion wirtschaftlicher Ungleichheit zu erreichen, seien begrenzter Natur. Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass mit dem Wegfall der Steuer in Schweden ein Instrument entfiel, das in vielen anderen Ländern zumindest einen symbolischen Beitrag zur Besteuerung großer Vermögen leistet. International wurde dieser Schritt auch kritisch betrachtet: Der Ökonom Thomas Piketty etwa bewertete die Abschaffung der Erbschaftsteuer (konkret in Norwegen) als schädlich für die Leistungs- und Verteilungsgerechtigkeit, da nun ererbtes Kapital komplett steuerfrei bleibe – im Gegensatz zu Arbeitseinkommen. Außerdem erschwere das Fehlen von Erbschaftsteuerdaten die öffentliche Debatte über Reichtum und Ungleichheit, weil statistische Informationen über vererbte Vermögen verloren gehen.

Unternehmensnachfolge, Investitionen und Wachstum

Ein zentrales Argument für die Reform war die Erleichterung der Unternehmensnachfolge. Vor 2005 führte die Erbschaftsteuer in Schweden oft zu gravierenden Problemen für Familienbetriebe: Die Steuer bemess sich zwar am Unternehmenswert, aber häufig war dieser Wert im Betriebsvermögen gebunden (etwa in Maschinen, Immobilien oder Aktien), nicht in liquiden Mitteln. Erben sahen sich gezwungen, Kapital aus dem Unternehmen zu ziehen oder sogar Firmenanteile zu verkaufen, um die Erbschaftsteuer begleichen zu können. Dies konnte Unternehmen die finanzielle Grundlage für Investitionen entziehen und im Extremfall ihre Existenz gefährden. Bekannte schwedische Unternehmerfamilien wie die der Industriellenfamilie Wallenberg suchten nach Wegen, dem zu entgehen – etwa durch Überführung des Unternehmensvermögens in Stiftungen. Die Abschaffung der Steuer beseitigte diese Nachfolgeprobleme schlagartig. Seither können Familienbetriebe ohne steuerliche Hürden an die nächste Generation übertragen werden, was Zwangsverkäufe oder Zerschlagungen gesunder Betriebe verhindert. Vertreter des Mittelstands führten nach 2005 zahlreiche Beispiele an, in denen Firmenübernahmen nun reibungslos gelangen, wo zuvor eine erdrückende Steuerlast drohte.

Darüber hinaus wird ein positiver Investitionseffekt konstatiert. Die Reform beseitigte einen möglichen Hemmschuh für Kapitalbildung, da künftig auch größere Vermögensansammlungen im Inland perspektivisch nicht durch Erbschaftsteuer geschmälert würden. Eine häufig zitierte Entwicklung ist die Zunahme von Börsengängen und Unternehmensgründungen in Schweden seit den 2010er-Jahren. So wurden zwischen 2013 und 2023 mehr Unternehmen an schwedischen Börsen neu gelistet als in Deutschland, Frankreich, Spanien und den Niederlanden zusammen – ein Indikator für ein dynamisches Unternehmensumfeld. Zwar lässt sich dieser Boom nicht monokausal auf die Abschaffung der Erbschaftsteuer zurückführen, doch schwedische Wirtschaftskreise betonen, dass das Steuersystem seit 2005 gründer- und investitionsfreundlicher geworden sei. Hinzu kommt der Rückkehr-Effekt: Einige in der Hochsteuerphase ausgewanderte Großunternehmer kehrten nach der Reform in ihre Heimat zurück. Prominentestes Beispiel ist IKEA-Gründer Ingvar Kamprad, der in den 1970er-Jahren aus steuerlichen Gründen in die Schweiz gezogen war und 2013 – nach fast 40 Jahren – wieder nach Schweden übersiedelte. Mit ihm flossen nicht nur erhebliche Vermögenswerte zurück, sondern auch unternehmerisches Know-how und philanthropisches Engagement, das Schweden zuvor entgangen war.

Makroökonomisch blieb die Abschaffung ohne negative Folgen für die Wirtschaftsstabilität. Im Gegenteil verweisen Ökonomen auf eine Reihe begünstigender Effekte: Die Kapitalakkumulation wurde erleichtert und Vertrauen in die langfristige Planung von Vermögensübertragungen geschaffen. Befürworter führen an, dass ein einfacheres, moderateres Steuersystem insgesamt zu höherem Wachstum beitrage. Tatsächlich sank die schwedische Steuerquote (Steueraufkommen in Prozent des BIP) von etwa 51 % im Jahr 2000 auf ca. 44 % im Jahr 2014, während das Steueraufkommen absolut inflationsbereinigt um 260 Mrd. SEK stieg. Diese Entwicklung ist zwar mehreren Reformen geschuldet (neben der Erbschaftsteuerabschaffung z.B. der gleichzeitigen Senkung der Vermögensteuer und Einführung von Arbeitsanreizen), wird aber als Beleg dafür gesehen, dass weniger Steuerlast zu mehr Wachstum und letztlich höheren Einnahmen aus anderen Quellen führen kann.

Steuervermeidung, Kapitalflucht und internationale Kapitalströme

Vor 2005 war die schwedische Erbschaftsteuer nicht nur hoch, sondern auch relativ leicht zu umgehen – vor allem für die Oberschicht. Zahlreiche Schlupflöcher und Gestaltungsmöglichkeiten hatten sich im Laufe der Zeit etabliert. So wurden z.B. Unternehmensbeteiligungen an bestimmten Börsensegmenten nur zu 30 % ihres Marktwerts für Erbschaftsteuerzwecke angesetzt, während Schulden zu 100 % abziehbar waren. Vermögende konnten daher Vermögenswerte zu Lebzeiten auf Nachkommen übertragen (etwa durch Verkauf gegen Schuldschein zum stark unterbewerteten Steuerwert) und so die spätere Steuerpflicht drastisch reduzieren. Ebenfalls bedeutsam war die Option der Wohnsitzverlagerung: Durch die Abschaffung von Kapitalverkehrskontrollen um 1990 wurde es deutlich einfacher, Vermögen ins Ausland zu transferieren. Spezifische Doppelbesteuerungsabkommen sorgten dafür, dass etwa Schweden, die nach Großbritannien oder in die Schweiz emigrierten, auf schwedisches Vermögen keine Erbschaftsteuer mehr zahlten. In der Praxis bedeutete dies, dass die allerreichsten Erblasser sich der Steuer oftmals vollständig entziehen konnten, während breitere Bevölkerungsschichten (ohne Auslandswohnsitz oder spezialisiertes Steuerplanning) weiterhin erfasst wurden. Diese Entwicklung untergrub die Akzeptanz der Steuer erheblich. Es entstand der Eindruck einer freiwilligen Abgabe, die primär die weniger Mobilen traf – in der politischen Debatte ein zentrales Argument für die Abschaffung.

Mit Wegfall der Erbschaftsteuer entfielen die Anreize für solche Steuervermeidungsstrategien weitgehend. Die Kapitalflucht aufgrund erbschaftsteuerlicher Motive ging zurück. Unternehmer und vermögende Privatpersonen hatten nun weniger Gründe, ihren Wohnsitz oder Firmensitz ins Ausland zu verlegen, um Nachlasssteuern zu sparen. Bereits in den 1960er- und 70er-Jahren – auf dem Höhepunkt der schwedischen Steuerbelastung – hatten prominente Firmeninhaber wie Ruben Rausing (Tetra Pak) oder Fredrik Lundberg Schweden verlassen. Solche Fälle nahmen nach den Reformen ab 2005 ab. Schwedens Schritt wurde auch im Kontext des internationalen Steuerwettbewerbs gesehen: Weil viele Länder (darunter die USA, Deutschland, Frankreich etc.) weiterhin Erbschaft- oder Nachlasssteuern erheben, konnte sich Schweden einen Standortvorteil im Kampf um mobile Vermögen verschaffen. Tatsächlich folgten einige Nachbarländer dem Beispiel – Norwegen etwa schaffte 2014 seine „arveavgift“ (Erbschaftssteuer) ab, teils mit Verweis auf die positiven Erfahrungen in Schweden. Aus deutscher Sicht ergaben sich durch die schwedische Abschaffung komplexe Fragen für grenzüberschreitende Erbfälle. Das alte Deutsch-Schwedische Doppelbesteuerungsabkommen von 1992 zu Erbschaften blieb formal in Kraft, obgleich Schweden keinen eigenen Steueranspruch mehr erhebt. Dies führte zu Debatten, inwieweit Deutschland nun allein auf Auslandsvermögen zugreifen dürfe – ein Detailaspekt, der jedoch zeigt, dass unilaterale Steuerentscheidungen internationale Verzahnungen berühren können.

Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen

Finanzwissenschaftlich stellte sich die Frage nach dem Haushaltsloch durch die Abschaffung. Hier ist festzuhalten, dass Erbschaft- und Schenkungsteuern in Schweden schon immer ein geringes Aufkommen erbrachten. In den besten Jahren der 1930er lag der Ertrag bei maximal 0,3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP). In den Jahren unmittelbar vor 2005 betrugen die Einnahmen nur noch ca. 0,1–0,15 % des BIP (ungefähr in dieser Größenordnung lag auch z.B. in Deutschland lange Zeit der Erbschaftsteueranteil). Absolut entsprach dies zuletzt lediglich einigen Milliarden Kronen, was im schwedischen Staatshaushalt kaum ins Gewicht fiel. Einer der Gründe für das geringe Aufkommen war die bereits erwähnte umfangreiche Steuerplanung, die das effektive Steueraufkommen drückte. Die Regierung Persson selbst begründete 2004 den Schritt auch damit, dass eine praktikable Ausgestaltung der Erbschaftsteuer angesichts all der Ausnahmen und Schlupflöcher immer schwieriger geworden sei. In der Abwägung erschien der Nutzen (moderate Einnahmen, potentiell mehr Verteilungsgerechtigkeit) geringer als die Kosten (Verwaltungsaufwand, Wettbewerbsnachteile, Umgehungsstrategien).

Nach der Abschaffung verzichtete Schweden also auf diese geringe, tendenziell schrumpfende Einnahmequelle. Direkt wurde das durch keine neue Steuer kompensiert; indirekt hoffte man jedoch auf dynamische Effekte, also höhere Einnahmen aus anderen Steuern infolge steigender Wirtschaftstätigkeit. In den Jahren nach 2005 boomte die schwedische Wirtschaft tatsächlich: Steigende Unternehmensgewinne, Kapitalerträge und Konsumausgaben erhöhten die Einnahmen aus Körperschaft-, Kapitalertrag- und Konsumsteuern. Dadurch wurde der Wegfall der Erbschaftsteuer de facto überkompensiert – zumindest laut den Verfechtern der Reform, die auf die deutlich gestiegenen Gesamtsteuereinnahmen bei sinkender Steuerquote verweisen. Kritiker merken jedoch an, dass dieser Zusammenhang nicht eindeutig kausal belegbar ist und andere Faktoren (konjunkturelle Entwicklung, andere Steuerreformen) eine große Rolle spielten. Unbestritten bleibt: Die Abschaffung der Erbschaftsteuer riss kein signifikantes Loch in die öffentlichen Finanzen. Selbst Vertreter einer Wieder-Einführung gestehen zu, dass damit allenfalls maßvolle Mehreinnahmen zu erzielen wären – wichtiger sind ihnen normative Gründe wie Gerechtigkeit oder Transparenz der Vermögensverteilung.

Politische Debatten und Rezeption nach der Abschaffung

Kontroversen vor 2005: Argumente der Befürworter und Gegner

Im Vorfeld der Reform 2004/05 wurde die Erbschaftsteuer in Schweden intensiv diskutiert. Befürworter der Abschaffung – liberal-konservative Parteien, Wirtschaftsverbände und viele Bürgerliche – führten eine Reihe von Argumenten ins Feld:

  • Leistungsfreundlichkeit und Fairness: Erbschaften seien bereits versteuertes Einkommen des Erblassers und eine Besteuerung des Nachlasses stelle daher eine Doppelbesteuerung dar. Dieser Aspekt gewann an Bedeutung, als bekannt wurde, dass überlebende Angehörige teils ihr Zuhause verloren, weil sie die Steuer auf Haus und Hof nicht aufbringen konnten. Solche Fälle – etwa verwitwete Ehepartner, die das mit Erbschaftsteuer belegte Familienheim aufgeben mussten – wurden als Beleg für die Unbill der Steuer angeführt. Zudem, so der Tenor, demotiviere die Aussicht, Erspartes an den Staat abgeben zu müssen, die Spar- und Leistungsmotivation.
  • Schutz von Familienunternehmen und Arbeitsplätzen: Die Erbschaftsteuer galt in Schweden als „Unternehmenskiller“. Zahlreiche Unternehmer warnten, ihre Betriebe könnten einen Generationsübergang nicht verkraften, wenn ein substanzieller Teil des Unternehmenswerts an den Fiskus fließt. Empirisch untermauert wurden diese Sorgen durch Fälle, in denen Firmen nur durch Teilverkauf oder hohe Kredite die Steuer zahlen konnten. Die Abschaffung wurde daher als Maßnahme zur Sicherung von Arbeitsplätzen und des Mittelstands propagiert.
  • Geringes Aufkommen und hoher Aufwand: Mit Blick auf die Staatsfinanzen argumentierten Befürworter, das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Erbschaftsteuer sei negativ. Bei weniger als 0,2 % des BIP Ertrag lohne es nicht, eine unbeliebte und komplexe Steuer weiterzuführen. Die Verwaltungs- und Beratungskosten stünden in keinem Verhältnis zum Ertrag. Diese Einschätzung teilten schließlich auch maßgebliche Politiker der sozialdemokratischen Regierung.
  • Standortwettbewerb und Kapitalflucht: In einem zunehmend globalisierten Umfeld fürchtete Schweden, vermögende Bürger und Investoren an Länder ohne Erbschaftsteuer (oder mit niedrigeren Sätzen) zu verlieren. Tatsächlich hatten in den Jahrzehnten zuvor etliche Großvermögende das Land verlassen (z.B. die Familien Rausing und Kamprad), was dem Wirtschaftsstandort schadete. Die Abschaffung wurde somit auch als Wettbewerbsmaßnahme gesehen, um Kapital im Land zu halten oder sogar zurückzugewinnen.

Die Gegner der Abschaffung – insbesondere aus dem linken politischen Spektrum – hielten dagegen, dass die Erbschaftsteuer ein unverzichtbares Instrument für Gerechtigkeit und Chancenausgleich sei. Ihre Hauptargumente waren:

  • Reduktion von Ungleichheit: Große Vermögen sollen beim Übergang auf die nächste Generation einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Eine Erbschaftsteuer zielt darauf ab, extreme Vermögenskonzentrationen abzumildern und damit die Chancengleichheit zu erhöhen. Wenn leistungslose Erbschaften unbesteuert blieben, so die Gegner, verfestige dies dynastische Vermögen und unterlaufe das Prinzip, dass Wohlstand auf individueller Leistung beruhen soll.
  • Leistungsgerechtigkeit: Gerade im sogenannten „Volksheim“-Modell Schwedens (dem sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaatsideal) galt es als gerecht, Arbeitseinkommen und Kapitaleinkommen nicht zu unterschiedlich zu behandeln. Piketty und andere Kritiker monierten, dass Schweden nun Arbeit relativ stärker besteuert als ererbtes Kapital – ein Widerspruch zum Leistungsprinzip.
  • Staatliche Einnahmen und Finanzierung des Wohlfahrtsstaats: Auch wenn das Aufkommen gering war, verwiesen die Gegner darauf, dass jeder Einnahmeverlust entweder Steuererhöhungen an anderer Stelle oder Leistungskürzungen erforderlich machen könne. Symbolisch stand die Erbschaftsteuer für den gesellschaftlichen Konsens, dass auch Reiche ihren Beitrag zur Finanzierung des Wohlfahrtsstaats leisten.
  • Transparenz über Vermögen: Ein weiterer Einwand betraf die Dokumentation von Vermögensübergängen. Mit der Abschaffung entfiel die Pflicht zur Anzeige größerer Erbschaften, was laut Kritikern die Datengrundlage für die Vermögensstatistik und Ungleichheitsforschung verschlechtert. Gerade in Schweden mit traditionell guter amtlicher Statistik wurde dies als Rückschritt gesehen.

Letztlich konnten sich die Gegner politisch nicht durchsetzen. Die Stimmung in Parlament und Öffentlichkeit war Mitte der 2000er klar für eine Abschaffung – nicht zuletzt, weil auch die regierenden Sozialdemokraten angesichts der genannten Probleme ihre frühere Pro-Erbschaftsteuer-Haltung aufgegeben hatten. Eine parlamentarische Untersuchung (2002 eingesetzt) kam zu dem Schluss, dass die erbschaftsteuerliche Belastung insbesondere für familiengeführte Unternehmen problematisch sei und die Steuer im internationalen Vergleich wenig effektiv ausfiel. Dieses Umdenken mündete in den parteiübergreifenden Beschluss von 2004.

Rolle politischer Akteure und Interessengruppen

Der Prozess der Abschaffung der Erbschaftsteuer ist auch politisch bemerkenswert. Alle Parteien – von links bis rechts – trugen die Entscheidung 2004 mit, was in Steuerfragen selten ist. Im Hintergrund gab es jedoch taktische Manöver: Die sozialdemokratische Minderheitsregierung unter Göran Persson war auf die Unterstützung der Linkspartei (Vänsterpartiet) angewiesen. Persson hatte erkannt, dass entweder die Vermögensteuer oder die Erbschaftsteuer reformiert werden musste, und stellte der Linkspartei die Wahl, welche der beiden belasteten Steuern abgeschafft werden solle. Linksparteichef Lars Ohly entschied sich dafür, lieber die Erbschaftsteuer fallenzulassen (und im Gegenzug die Vermögensteuer vorerst beizubehalten). Dieser Deal erklärt, warum selbst die traditionelle Umverteilungspartei einer Abschaffung zustimmte. Die breite Einigkeit verhinderte, dass das Thema im Wahlkampf 2006 kontrovers wurde – tatsächlich kehrte keine der großen Parteien später zu einer Forderung nach Wieder-Einführung zurück. Lediglich die Linkspartei änderte Jahre später ihre Position und spricht sich inzwischen wieder für eine Form der Erbschaftsteuer oder Nachlassbesteuerung aus, blieb damit aber isoliert.

Wirtschaftliche Interessengruppen spielten in der Debatte eine deutliche Rolle. Die schwedischen Unternehmerverbände – voran die Confederation of Swedish Enterprise (Svenskt Näringsliv) – führten eine öffentlichkeitswirksame Kampagne gegen die Erbschaftsteuer. Sie veröffentlichten Berichte (etwa „Ten Years Without the Swedish Inheritance Tax – Mourned by no one – missed by few“ von Wollstad & Ydstedt) mit Daten und Fallstudien, die die schädlichen Auswirkungen beleuchten sollten. Auch Familienunternehmer und Erben meldeten sich in den Medien zu Wort und schilderten persönliche Erfahrungen, um für die Abschaffung zu werben. Auf Seiten der Steuerbefürworter waren es insbesondere Gewerkschaften (LO) und einige sozialdemokratische Jugend- und Parteiorganisationen, die versuchten, das Thema der Vermögensungleichheit im Gespräch zu halten. Allerdings war der öffentliche Zuspruch begrenzt – Umfragen zufolge hielt eine Mehrheit der Schweden die Erbschaftsteuer für entbehrlich oder ungerecht, was den politischen Entscheidungsprozess erleichterte.

In der wissenschaftlichen Bewertung stieß der schwedische Schritt auf geteiltes Echo. Wirtschaftsliberale Institute und internationale Organisationen (z.B. einige OECD-Analysten) lobten die Reform als Mut zur Steuervereinfachung und sahen darin ein Modell, um Wachstumskräfte zu stärken. In Schweden selbst stellte etwa die staatliche Expertengruppe ESO 2021 fest, dass die erhofften positiven Effekte – insbesondere die Erleichterung von Firmennachfolgen – tatsächlich eingetreten seien, gleichzeitig aber der Beitrag zur Ungleichheitsbekämpfung gering war. Sozialwissenschaftler und Ungleichheitsforscher hingegen verweisen auf den stark gestiegenen Anteil von Erbschaften am Gesamtvermögen privater Haushalte und mahnen, dass langfristig eine wachsende Vermögenskluft entstehen kann, wenn Erbschaften komplett steuerfrei bleiben. Diese Sicht stützt sich auch auf internationale Vergleiche: In Deutschland etwa, wo die Erbschaftsteuer trotz ähnlicher Probleme weiterhin existiert, wird leidenschaftlich über Reformen gestritten. Die schwedische Entwicklung dient dort sowohl als Vorbild für Reformbefürworter (etwa die Forderung der Partei AfD, die Erbschaftsteuer nach schwedischem Vorbild abzuschaffen) als auch als Warnung für jene, die eine stärkere Besteuerung großer Erbmassen fordern (mit Verweis auf die in Schweden gestiegene Vermögensungleichheit). Zudem bleibt die internationale Einbettung ein Faktor: Schweden zeigt einerseits, dass die Abschaffung der Erbschaftsteuer in einem Hochsteuerland möglich ist, ohne dessen Wohlfahrtsstaat zu zerstören. Andererseits ist Schweden kein Einzelfall – Länder wie Norwegen (2014) und Österreich (2008) haben in den letzten Jahrzehnten ähnliche Schritte unternommen, während eine Mehrheit der OECD-Staaten weiterhin am Erbschaft- bzw. Nachlassteuermodell festhält. Diese Divergenzen befeuern einen grenzüberschreitenden Steuerwettbewerb um vermögende Bürger.

Fazit: Die Entwicklung der Erbschaftsteuer in Schweden – von einer der weltweit höchsten Belastungen in den 1980er-Jahren bis zur vollständigen Abschaffung 2005 – bietet ein aufschlussreiches Fallbeispiel für steuerpolitische Zielkonflikte. Historisch diente die Steuer vorrangig egalitären und fiskalischen Motiven, wurde jedoch zunehmend als unwirksam und schädlich für die Wirtschaft empfunden. Die Abschaffung wurde nahezu einmütig als Schritt zu einem einfacheren, wettbewerbsfähigeren Steuersystem begrüßt. Ökonomisch sind viele der erwarteten positiven Effekte eingetreten: Unternehmensnachfolgen verlaufen reibungsloser, Kapitalabflüsse konnten gebremst und Investitionen begünstigt werden. 

        

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