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Experimentierklausel für Lärm

Arbeitsrecht – Erbrecht - Schulrecht

Experimentierklausel für Lärm

Lärm

Es gibt einen neue Referentenentwurf zur TA-Lärm.

In die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) wird zeitlich befristetet eine Sonderregelung eingeführt. Diese setzt für heranrückende Wohnbebauung nachts erhöhte Immissionsrichtwerte fest, sofern ein Bebauungsplan die in der Vorschrift bezeichneten Voraussetzungen erfüllt (“Experimentierklausel”). Gleichzeitig verbessert die Regelung die Bedingungen für Clubs und Livemusikspielstätten.

Zum Referentenentwurf

Zusammenfassung des Referentenentwurfs zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm

Einleitung

Der Entwurf zielt darauf ab, die bestehenden Regelungen zum Schutz gegen Lärm zu flexibilisieren und an die aktuellen städtebaulichen Herausforderungen anzupassen, insbesondere im Kontext der Innenentwicklung und der Schaffung von Wohnraum in urbanen Gebieten.

Sachgebiete

1. Problem und Ziel

  • Problem: Der hohe Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in wachsenden Städten und Regionen erfordert nachhaltige Flächenentwicklungen, oft in Nähe zu geräuschintensiven Anlagen.
  • Ziel: Flexibilisierung der Regelungen der TA Lärm, um die Nutzung von Grundstücken in geräuschbelasteten Bereichen für Wohnbebauung zu ermöglichen und Zielkonflikte zwischen Lärmschutz und Wohnraumentwicklung zu lösen.

2. Lösung

  • Einführung einer zeitlich befristeten Regelung, die bei Heranrücken von Wohnbebauung an gewerbliche, industrielle oder vergleichbar genutzte Gebiete höhere Immissionsrichtwerte für die Nacht festsetzt.
  • Festlegung von Immissionsrichtwerten für das neu eingeführte dörfliche Wohngebiet.
  • Korrektur und Aktualisierung von Verweisfehlern und veralteten Verweisen in der TA Lärm.

3. Haushaltsausgaben und Erfüllungsaufwand

  • Haushaltsausgaben: Keine zusätzlichen Haushaltsausgaben.
  • Erfüllungsaufwand:
    • Für Bürgerinnen und Bürger: Kein zusätzlicher Aufwand.
    • Für die Wirtschaft: Kein zusätzlicher Aufwand.
    • Für die Verwaltung: Kein neuer Aufwand, jedoch sollen in betroffenen Gebieten erhöhte Immissionsrichtwerte festgesetzt werden.

4. Weitere Kosten

  • Keine allgemeinen Kosten für Wirtschaft oder soziale Sicherungssysteme.
  • Mögliche Mehrkosten für Investoren aufgrund lärmschutzbedingter Fensterkonstruktionen, geschätzt zwischen 2.000 und 3.000 Euro pro Wohnung.

5. Wesentliche Inhalte des Entwurfs

  • Einführung einer neuen Nummer 7.5: Temporäre Regelung für erhöhte Immissionsrichtwerte bei heranrückender Wohnbebauung.
  • Einführung des dörflichen Wohngebietes: Festsetzung spezifischer Immissionsrichtwerte.
  • Fehlerkorrekturen: Korrektur von redaktionellen Fehlern und Verweisfehlern.
  • Aktualisierung von Verweisen: Anpassung veralteter Verweise an aktuelle Normen und Berechnungsvorschriften.

6. Regelungskompetenz und Vereinbarkeit mit EU-Recht

  • Die Änderung basiert auf § 48 Absatz 1 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und erfordert die Zustimmung des Bundesrates.
  • Die Regelung ist mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar.

7. Nachhaltigkeitsaspekte

  • Die Änderung unterstützt nachhaltige Entwicklung, insbesondere durch Berücksichtigung gesundheitlicher Risiken durch Lärm und sparsamen Umgang mit Grund und Boden.

8. Evaluierung und Befristung

  • Die Auswirkungen der neuen Regelung werden bis zum 30. Juni 2031 evaluiert.
  • Die Sonderregelung ist bis zum 31. Dezember 2032 befristet.

Detaillierte Änderungen der TA Lärm

Artikel 1

  • Neue Nummer 7.5: Einführung von Sonderregelungen bei heranrückender Wohnbebauung.
  • Nummer 6.1: Festsetzung von Immissionsrichtwerten für dörfliche Wohngebiete.
  • Nummer 7.4: Aktualisierung von Berechnungsvorschriften für Verkehrslärm.
  • Fehlerkorrekturen und Aktualisierungen: Anpassung verschiedener Verweise und redaktioneller Fehler.

Artikel 2

  • Inkrafttreten: Die Verwaltungsvorschrift tritt am ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Quartals in Kraft.

 

Der Entwurf zur Änderung der TA Lärm soll darauf abzielen, eine Balance zwischen notwendigem Wohnraum und Lärmschutz zu finden, indem Flexibilisierungsmöglichkeiten geschaffen werden, ohne dabei den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu vernachlässigen.

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