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Strompreis und Übertragungsnetzbetreiber

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Strompreis und Übertragungsnetzbetreiber

Umspannwerk

Übertragungsnetzbetreiber sind essentielle Akteure im Stromversorgungssystem, verantwortlich für den Transport elektrischer Energie über weite Strecken. Sie finanzieren sich hauptsächlich über Netzentgelte, die von den Stromverbrauchern getragen werden.

In den letzten fünf Jahren haben sich die Kosten für den Betrieb und Ausbau der Übertragungsnetze deutlich erhöht, was auf mehrere Faktoren zurückzuführen ist:

  • Energiewende und Netzausbau: Notwendige Investitionen in die Infrastruktur, um erneuerbare Energien effizient ins Netz zu integrieren.
  • Steigende Anforderungen an die Netzstabilität: Höhere Kosten für Maßnahmen wie Redispatch und Regelenergie.
  • Technologische Modernisierung: Investitionen in Digitalisierung und intelligente Netztechnologien.

Diese Entwicklungen haben zu steigenden Netzentgelten geführt, die sich auf die Strompreise der Endverbraucher auswirken. Die Übertragungsnetzbetreiber stehen vor der Herausforderung, den Balanceakt zwischen dem notwendigen Netzausbau für die Energiewende und der Begrenzung der Kosten für Verbraucher zu meistern.

In Deutschland gibt es vier Übertragungsnetzbetreiber:

  1. 50Hertz Transmission GmbH: Zuständig für den Nordosten Deutschlands.
  2. Amprion GmbH: Deckt den Westen und Teile des Südens ab.
  3. TenneT TSO GmbH: Verantwortlich für den Norden und Teile des Südens.
  4. TransnetBW GmbH: Betreibt das Netz in Baden-Württemberg.

Diese Unternehmen koordinieren auch den grenzüberschreitenden Stromhandel und arbeiten eng mit den europäischen Nachbarländern zusammen.


Anteil der Übertragungsnetzkosten am Industriestrompreis

Der Industriestrompreis in Deutschland setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  1. Energiebeschaffung und Vertrieb: Kosten für die Produktion oder den Einkauf von Strom.
  2. Netzentgelte: Gebühren für die Nutzung der Stromnetze, sowohl für Übertragungs- als auch für Verteilnetze.
  3. Steuern, Abgaben und Umlagen: Dazu gehören die Stromsteuer, EEG-Umlage, KWK-Umlage, §19-Umlage, Offshore-Netzumlage und andere.

Netzentgelte machen einen erheblichen Anteil am Industriestrompreis aus. Für Industriekunden liegt dieser Anteil je nach Verbrauchsprofil und Spannungsebene zwischen 20 % und 30 % des Gesamtstrompreises. Die Übertragungsnetzentgelte, also die Kosten für die Nutzung der Höchstspannungsnetze, sind ein Teil dieser Netzentgelte.

  • Großverbraucher: Energieintensive Unternehmen, die Strom direkt auf Höchstspannungsebene beziehen, zahlen hauptsächlich Übertragungsnetzentgelte.
  • Mittelständische Unternehmen: Nutzen in der Regel auch die Verteilnetze, weshalb die Verteilnetzentgelte einen größeren Anteil ausmachen.

Scholz will Firmen beim Strompreis entlasten, indem die Übertragsungsnetzentgelte nicht weiter steigen sollen:

So heißt es auf ZDF heute:

Kurzfristig könne dies durch einen Bundeszuschuss umgesetzt werden. Wie ein solcher Zuschuss zur Abfederung der Netzentgelte bezahlt werden könnte, ließ er offen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) reagierte zurückhaltend auf den Vorstoß des Kanzlers.

Eigentlich war für dieses Jahr ein Bundeszuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten von bis zu 5,5 Milliarden Euro geplant. Das Geld sollte aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds kommen. Als Folge eines Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts musste die Bundesregierung diesen Sondertopf allerdings auflösen.
 
In der geplanten Wachstumsinitiative heißt es, die Bundesregierung werde Maßnahmen vorlegen, mit denen die Netzkosten gesenkt und die Netzentgelte stabilisiert werden könnten, um Haushalte und Unternehmen zu entlasten. Über ein Amortisationskonto könnten die Kosten für den Ausbau der Stromnetze, die zu steigenden Netzentgelten führen, zeitlich gestreckt werden.

Die Bundesregierung hat bisher keine direkten Zuschüsse gezahlt, um diese Kosten zu decken, hauptsächlich aus regulatorischen und haushaltspolitischen Gründen sowie aufgrund von EU-Rechtsvorschriften.

  • Kostenverursachungsprinzip: Das deutsche Energierecht basiert darauf, dass die Netzkosten von denjenigen getragen werden, die das Netz nutzen.
  • Unabhängigkeit der Netzbetreiber: Die Übertragungsnetzbetreiber agieren unabhängig und ihre Kosten werden von der Bundesnetzagentur reguliert und genehmigt.
  • Wettbewerbsverzerrung vermeiden: Direkte staatliche Zuschüsse könnten als unerlaubte Beihilfen gelten und gegen EU-Recht verstoßen.
  • Genehmigungspflicht: Beihilfen müssten von der Europäischen Kommission genehmigt werden, was ein komplexer Prozess ist.
  • Belastung des Bundeshaushalts: Direkte Zuschüsse würden den Bundeshaushalt erheblich belasten.

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