Kinderpornografische Inhalte im Sinne von § 184b des Strafgesetzbuches (StGB) beziehen sich auf Darstellungen, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen unter 14 Jahren zum Gegenstand haben. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die diese Definition umfassen:
1. Darstellung sexueller Handlungen
Der § 184b StGB verbietet die Herstellung, Verbreitung, Erwerb und den Besitz von kinderpornografischen Inhalten. Diese Inhalte umfassen:
Sexuelle Handlungen von Kindern: Darstellungen, in denen Kinder selbst sexuelle Handlungen vornehmen.
Sexuelle Handlungen an Kindern: Darstellungen, in denen Kinder Opfer sexueller Handlungen werden.
Sexuelle Handlungen vor Kindern: Darstellungen, in denen Kinder Zeugen sexueller Handlungen werden, ohne selbst aktiv daran beteiligt zu sein.
2. Bezug auf Kinder
Das Gesetz definiert „Kinder“ als Personen unter 14 Jahren. Jede Darstellung, die Kinder in den genannten Kontexten zeigt, fällt unter § 184b StGB.
3. Explizite Darstellungen
Die Gesetzgebung zielt auf explizite und eindeutige sexuelle Darstellungen ab. Diese schließen ein:
Fotografien und Videos: Jegliche Art von Bild- und Filmmaterial, das die oben genannten Handlungen zeigt.
Digitale Medien: Computergenerierte oder -manipulierte Bilder und Videos, die solche Handlungen darstellen.
4. Strafrechtliche Konsequenzen
Der § 184b StGB sieht schwere Strafen für den Umgang mit kinderpornografischem Material vor:
Herstellung und Verbreitung: Diese Handlungen werden mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft.
Erwerb und Besitz: Der Erwerb und Besitz kinderpornografischen Materials wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Gesetzestext
Der genaue Wortlaut von § 184b StGB gibt einen klaren Überblick über die Definition und die rechtlichen Konsequenzen:
„(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
eine kinderpornografische Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet, öffentlich zugänglich macht oder sonst einem Dritten zugänglich macht,
eine kinderpornografische Schrift herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder sonst in Verkehr bringt oder
es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornografischen Schrift zu verschaffen oder eine kinderpornografische Schrift zu besitzen.“
Diese gesetzlichen Bestimmungen sollen den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch sicherstellen, indem sie klare Regeln und harte Strafen für den Umgang mit kinderpornografischen Inhalten festlegen.
Im Jahr 2023 gab es in Deutschland insgesamt 45.191 polizeilich erfasste Fälle im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten. Dies umfasst die Herstellung, Verbreitung, den Erwerb und den Besitz solcher Inhalte. Diese Zahl stellt einen kontinuierlichen Anstieg in den letzten Jahren dar (bmi.bund) (Bundesregierung).
Ein besonders starker Anstieg wurde auch bei jugendpornografischen Inhalten festgestellt. Diese Fälle stiegen 2023 um etwa 31 Prozent auf 8.851 Fälle an, wobei auffällig ist, dass in vielen Fällen die Tatverdächtigen selbst minderjährig sind (bmi.bund).
Die deutsche Regierung und Strafverfolgungsbehörden arbeiten verstärkt daran, diese Straftaten zu bekämpfen, indem sie die Ermittlungsressourcen erhöhen und internationale Zusammenarbeit fördern (bmi.bund) (Bundesregierung).
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