24111 Kiel, Rendsburger Landstraße 436
+49 431 12807082
kanzlei@grafkerssenbrock.com

Haltungsfernsehen bei ARD und ZDF rechtfertigt keine Rundfunkbeiträge

Arbeitsrecht – Erbrecht - Schulrecht

Haltungsfernsehen bei ARD und ZDF rechtfertigt keine Rundfunkbeiträge

Kinder

Der öffentlich-rechtliche Auftrag von ARD und ZDF dient der Sicherung eines unabhängigen, qualitativ hochwertigen und vielseitigen Programms, das alle gesellschaftlichen Gruppen erreicht und zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung beiträgt​​. Dabei ist die Rundfunkfreiheit aus Art. 5 GG eine dienende Freiheit, die Demokratie und Rechtsstaat sichern soll.

Soweit der verfassungsrechtliche Auftrag!

Am Sonntagabend sorgte die ARD für eine unerwartete Programmänderung: Statt der geplanten “Tatort”-Wiederholung wurde eine Sondersendung im Rahmen der Aktion #KINDERstören ausgestrahlt. Moderiert von Komikerin Carolin Kebekus, setzte sich die Sendung für Kinderrechte ein und thematisierte Bedürfnisse, Rechte und Probleme von Kindern. In kurzen Einspielfilmen sprachen Kinder über Themen wie die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz, Cybermobbing, Gewalt gegen Kinder und Kinderarmut.

Es stellt sich die Frage, ob diese Art der Themenbehandlung – orientiert an politischen Vorstellungen, Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, oder nur der Versuch einer Belehrung und Bevormundung der Gesellschaft?

Eine Informationssendung im Sinne eines Beitrages zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung war es aufgrund konkreter Forderungen wie die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz, nicht. Diese Forderung wird seit langen nur von bestimmten politischen Parteien und Verbänden erhoben, die die Unantastbarkeit der Menschenwürde im Grundgesetz nicht als ausreichend für Kinder ansehen.

Die ARD hat ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag nicht erfüllt, findet u.a. die  NZZ in ihrem Beitrag vom 20.8.2024:

Die Nötigung des Zuschauers vor dem «Tatort»: Mit Belehrungen im Fernsehen muss Schluss sein

Am Sonntag durfte eine Komikerin die zuschauerträchtigste Viertelstunde des deutschen Fernsehens mit der Programmatik der Grünen füllen. Solches Erziehungsfernsehen braucht niemand.

Das Ganze lief unter dem Hashtag #Kinderstören. «Ohne Stärkung der Kinderrechte ist unser gesamtes System in Gefahr», schwatzte Kebekus, die kürzlich ins Lager der Mütter wechselte, nachdem sie sich zuvor anders positioniert hatte («Kinderkriegen bringt uns um», sang sie einst, lustig gemeint, im Fernsehen). Nun tönt sie eher so: «Kinder brauchen unsere besondere Fürsorge, und stören dürfen sie verdammt noch mal auch. Selbst um 20 Uhr 15 im Ersten!» Kinder störten hier gar nicht, sondern die Komikerin selbst.

Unvergessen ist auch, wie Kebekus Kinder in der Corona-Zeit als potenzielle Oma-Mörder darstellte. Der öffentlichrechtliche Rundfunk war auch hier unkritisch auf einer Regierungslinie unterwegs, die man heute als falsch ansehen muss. Kindern wurde hierbei ganz besonders Unrecht getan. Erinnert sei auch an den Satz von Jan Böhmermann in seiner Sendung «ZDF Magazin Royale»: «Was die Ratten in der Zeit der Pest waren, sind Kinder zurzeit für Covid-19, Wirtstiere.» War natürlich Satire. Wenig überraschend kommt #Kinderstören von derselben Produktionsfirma wie die Böhmermann-Sendung.

Zum Beitrag in der NZZ

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Translate »