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Völkerrecht vs. territoriale Machtansprüche

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Völkerrecht vs. territoriale Machtansprüche

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Teil 1: Souveränität, Gewaltverbot und aktuelle Gebietsansprüche

Die staatliche Souveränität und territoriale Integrität gehören zu den grundlegenden Prinzipien des modernen Völkerrechts. Gemäß Artikel 2(4) der UN-Charta ist jede Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines Staates verboten. Insbesondere gilt das völkerrechtliche Gewaltverbot als absolute Norm (jus cogens), die seit 1945 gelten soll, um gewaltsame Eroberungen wie in früheren Jahrhunderten zu verhindern. Daraus folgt auch das Verbot der Annexion fremden Staatsgebietes: Eine erzwungene Eingliederung eines Gebiets gegen den Willen der dortigen Bevölkerung ist völkerrechtlich nicht legitimierbar. Dieses Prinzip wurde in der UN-Resolution 2625 (1970) bekräftigt, wonach kein durch Androhung oder Anwendung von Gewalt erlangter Gebietserwerb als rechtmäßig anerkannt werden darf. Darüber hinaus schützt das Selbstbestimmungsrecht der Völker die freie Entscheidung der Bevölkerung über ihren politischen Status. So wäre ein Gebietstransfer nur dann rechtlich akzeptabel, wenn die betreffende Bevölkerung dem freiwillig zustimmt – beispielsweise durch Referendum und einen anschließenden Vertrag. Kurz gesagt: Das völkerrechtliche Regelwerk verbietet es Staaten, sich fremdes Territorium einzuverleiben oder die Regierung eines souveränen Landes zu stürzen, sei es durch Krieg, Drohungen oder ungewollte “Käufe”.

Trotz dieser klaren Rechtslage zeigen jüngere Fälle, dass Großmächte zunehmend mit territorialen Machtansprüchen kokettieren und damit die Souveränität anderer Staaten ignorieren. Dies weckt Sorge, dass das Völkerrecht zugunsten machtpolitischer Ambitionen „auf der Strecke bleibt“. Beispiel USA (Trump) – Grönland und Venezuela: Der frühere US-Präsident Donald Trump hat 2019 offen das Interesse geäußert, Grönland von Dänemark zu „erwerben“. Dieses Ansinnen – der Kauf eines autonomen Territoriums inklusive seiner Bevölkerung – stieß international auf Befremden. Rein rechtlich hätte eine solch kolonial anmutende Gebietsübertragung nicht nur der Zustimmung Dänemarks bedurft, sondern vor allem der Zustimmung der grönländischen Einwohner. Ohne freiwilligen Willen der Grönländer wäre eine Aneignung – ob durch Kauf oder Druck – klar rechtswidrig[7]. Dänemark lehnte denn auch entschieden ab; Grönland ist nicht veräußerbar. Trump ließ zudem durchblicken, dass er US-Ansprüche nicht nur auf Grönland, sondern sogar in Richtung Kanada oder Panamakanal für denkbar hielt. Solche Drohungen sind laut Völkerrecht ebenfalls unbegründet – es gibt keine historischen US-Rechte etwa auf Kanada, und jede gewaltsame Aneignung fremden Territoriums wäre ein eklatanter Bruch der UN-Charta. – Auch im Falle Venezuelas hat die Trump-Regierung die Souveränität des Landes herausgefordert. Washington erkannte 2019 einen Oppositionsführer als rechtmäßigen Präsidenten an und forderte den Amtsinhaber Maduro zum Rücktritt auf. Trump schloss sogar eine militärische Intervention „nicht aus“, was den Grundsatz der Nichteinmischung verletzte. Bereits 2020/21 verhängten die USA zudem eine See-Blockade gegen Venezuela, offiziell um Drogenhandel zu unterbinden, tatsächlich aber als Druckmittel gegen das Maduro-Regime. Präsident Trump drohte offen mit einer totalen Blockade aller Öl-Tanker von und nach Venezuela und forderte, Caracas solle „alles Öl, Land und andere Vermögenswerte, die sie uns gestohlen haben“, an die USA zurückgeben. Solche Aussagen lassen auf ein Verständnis schließen, wonach die USA venezolanische Ressourcen als ihr Eigentum betrachten – ein Standpunkt, der historisch an die Monroe-Doktrin erinnert und völkerrechtlich nicht haltbar ist. Eine militärische Blockade in Friedenszeiten stellt eine Gewaltandrohung dar und würde gegen Artikel 2(4) UN-Charta verstoßen. Auch die internationale Strafrechtsordnung betrachtet Angriffshandlungen wie eine Blockade als Aggressionstatbestand. Kurz: Weder das „Kaufen“ fremder Territorien gegen deren Willen noch das Erzwingen eines Regimewechsels (etwa in Venezuela) sind mit dem geltenden Völkerrecht vereinbar.

Ein weiteres Spannungsfeld ist China und Taiwan. Die Volksrepublik China betrachtet Taiwan als abtrünnige Provinz und droht, es notfalls gewaltsam zu „vereinen“. Taiwan dagegen ist seit 1949 de facto ein eigenständiges, demokratisch regiertes Gemeinwesen mit rund 23 Millionen Einwohnern. International ist Taiwans Status zwar einzigartig – die meisten Staaten (auch Deutschland) erkennen offiziell nur die Volksrepublik als „eine China“ an und nicht Taiwan als souveränen Staat. Gleichwohl genießt Taiwan faktisch Selbstbestimmung und hat eine eigene Armee. Völkerrechtlich gilt: Auch wenn zwei chinesische Regierungen im Grundsatz ein Ein-China-Prinzip reklamieren, dürfte eine erzwungene Unterwerfung Taiwans durch Peking als Aggression gelten. Das Gewaltverbot schützt nämlich „die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit jedes Staates“. Die große Mehrheit der Staaten behandelt Taiwan zwar diplomatisch vorsichtig, lehnt aber jede gewaltsame Änderung des Status quo strikt ab. So verurteilt etwa die EU regelmäßig Chinas militärische Drohgebärden und fordert die Wahrung des status quo in der Taiwanstraße. Taiwan selbst pocht auf sein Recht, frei über seine Zukunft zu entscheiden. Sollte China dennoch angreifen, läge ein Bruch des Friedens vor, der die internationale Sicherheit akut gefährden würde. Da Taiwan nie unter Kontrolle der Volksrepublik stand, gäbe es keinen legalen Rechtstitel für eine forcierte „Wiedervereinigung“. Die Parallelen zu Ukraine sind offenkundig, auch wenn Peking – anders als Moskau gegenüber Kiew – argumentiert, es handle sich um einen innerstaatlichen Vorgang. Diese Argumentation würde jedoch das in der UN-Charta verankerte Selbstbestimmungsrecht mit Füßen treten. Die einzige völkerrechtskonforme Lösung wäre ein friedlicher Ausgleich – jede Invasion Taiwans hingegen würde die Nachkriegsordnung ebenso erschüttern wie Russlands Angriff auf die Ukraine.

Der gravierendste aktuelle Bruch des Gewaltverbots ist zweifellos Russlands Krieg gegen die Ukraine. Die Ukraine ist ein souveräner Staat, dessen Grenzen – inklusive der Krim – von Russland in zahlreichen Verträgen anerkannt wurden (u.a. 1994 Budapester Memorandum und 1997 Freundschaftsvertrag). Dennoch hat Russland 2014 völkerrechtswidrig die Halbinsel Krim annektiert und seine Streitkräfte in der Ostukraine eingesetzt, und 2022 einen großangelegten Invasionskrieg begonnen, verbunden mit der behaupteten Annexion mehrerer ukrainischer Regionen. Dies steht in klarem Widerspruch zu sämtlichen genannten Grundprinzipien des Völkerrechts. Die UN-Generalversammlung verurteilte die Annexionen mit überwältigender Mehrheit als illegal und forderte den vollständigen Rückzug Russlands. Präsident Putin hat zur Rechtfertigung historisch-imperiale Argumente angeführt („Ukraine gehöre eigentlich zu Russland“ usw.), doch solche Ansprüche haben keinerlei rechtliche Grundlage. Vielmehr zeigt Russland seit 2008 ein Muster, gewaltsam Einflusszonen zu schaffen – von Transnistrien (Moldau) über Abchasien/Südossetien (Georgien) bis Donbass/Krim (Ukraine). Dieses Vorgehen – Besetzung, Installation von Marionettenregimes, Scheinreferenden und schließlich formelle Annexion – soll vollendete Tatsachen schaffen, die die Welt irgendwann hinnimmt. Lässt man Moskau damit durchkommen, droht ein folgenschwerer Dammbruch: Der zentrale Normbestand seit 1945, wonach Gewalteroberungen nie anerkannt werden, würde ausgehöhlt. Genau diese Gefahr sieht man in vielen Hauptstädten: Wenn die internationale Gemeinschaft Russlands Landraub toleriert, verlieren rechtliche Schranken an Glaubwürdigkeit – andere revisionistische Mächte könnten sich ermutigt fühlen. So betrachtet stellt Russlands Vorgehen einen Stresstest für das Völkerrecht dar.

Zwischenfazit: Die Gefahr, dass das Völkerrecht angesichts machtpolitischer Begehrlichkeiten unter die Räder kommt, ist real. Trumps Gedankenspiele über Grönland oder sein Vorgehen gegenüber Venezuela, Chinas Ansprüche auf Taiwan und insbesondere Russlands Ukraine-Invasion – all diese Fälle zeigen Versuche, das geltende Normgefüge zu umgehen. Jede erfolgreiche Missachtung des Gewaltverbots untergräbt das Fundament der Nachkriegsordnung. Völkerrechtler warnen, dass die Hemmschwelle für territoriale Aggression weltweit sinken könnte, wenn Großmächte ihre Interessen über das Recht stellen. Selbst wenn solche Aktionen (etwa erzwungene Gebietstransfers) kurzfristig faktisch etwas einbringen, bleiben sie juristisch unhaltbar und sicherheitspolitisch brandgefährlich.

Teil 2: Friedensverhandlungen Ukraine – Kommt ein fauler Kompromiss?

Angesichts der oben skizzierten Lage drängt sich die Frage auf, wie wahrscheinlich es ist, dass in aktuellen oder künftigen Friedensverhandlungen zur Beendigung des Ukraine-Krieges die rechtlichen Prinzipien zugunsten territorialer Forderungen preisgegeben werden. Seit 2014 gab es mehrere Verhandlungsrunden zwischen Ukraine und Russland: von den Minsk-Abkommen 2014/2015, die einen Autonomiestatus für die Separatistengebiete vorsahen, bis zu den ergebnislosen Gesprächen im Frühjahr 2022 (in Istanbul und zuvor in Belarus). Bisher scheiterten nachhaltige Friedenslösungen vor allem daran, dass Russland nicht bereit war, die besetzten Gebiete wirklich aufzugeben, während die Ukraine – unterstützt vom Westen – auf ihrer Souveränität beharrte. Das Grundproblem: Kann es einen Verhandlungsfrieden geben, der Russlands Aggression beendet, ohne das Verbot des Gebietserwerbs durch Gewalt zu unterminieren? Diese Frage steht im Raum, seit Russland Teile der Ukraine okkupiert hat, aber militärisch nicht entscheidend besiegt wurde.

Der offizielle ukrainische Standpunkt ist eindeutig: Keine Anerkennung russischer Annexionen, keine Aufgabe eigenen Staatsgebietes. Präsident Selenskyj hat einen 10-Punkte-Friedensplan vorgelegt, der den vollständigen Rückzug der russischen Truppen und die Wiederherstellung der territorialen Integrität der Ukraine zur Voraussetzung macht. Westliche Verbündete betonen ebenfalls, ein „gerechter Frieden“ könne nur auf der Achtung des Völkerrechts und der ukrainischen Souveränität basieren. So erklärte etwa der Präsident der UN-Generalversammlung 2023, die einzige Lösung sei eine politische Regelung auf Grundlage des internationalen Rechts und unter Wiederherstellung der territorialen Unversehrtheit der Ukraine. Aus dieser Perspektive dürfte jedes Abkommen, das Russlands Eroberungen legitimiert, einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Tatsächlich argumentieren Sicherheitsexperten, dass zwar manche Kompromisse völkerrechtlich zulässig sein mögen, aber strategisch verheerend wären: Ein Waffenstillstand, der Russlands Landgewinne einfriert, oder ein Frieden, der dem Aggressor Vorteile zuspricht, würde künftige Aggressionen eher ermutigen. Anders gesagt: Selbst wenn Ukraine und Russland einen Vertrag schließen dürften, der z.B. den Verzicht Kiews auf die Krim festschreibt, würde dies den Normenbestand (das Gewaltverbot) schwer beschädigen und könnte weltweit Nachahmer motivieren.

Dennoch muss man realistischerweise festhalten, dass Kriege oft in Verhandlungen enden, die nicht vollständig auf idealen Rechtsgrundsätzen beruhen. Denkbar ist z.B. ein Waffenstillstand oder Armistice (ähnlich dem Korea-Konflikt 1953), der die Kämpfe beendet, aber politisch offene Fragen vertagt. Ein eingefrorener Konflikt – also ein Ende der aktiven Gefechte ohne vollständigen Rückzug – würde zwar humanitäre Erleichterung bringen, jedoch de facto Russlands Gebietserwerb belohnen. Einige Stimmen im Westen spielten im letzten Jahr mit solchen Ideen: So sorgte im Sommer 2023 ein hochrangiger NATO-Beamter für Aufsehen, als er andeutete, man könne erwägen, der Ukraine für Frieden Gebietstausch (Verlust besetzter Regionen) gegen NATO-Beitritt anzubieten. Diese Äußerung rief heftige Kritik hervor und wurde umgehend zurückgenommen. Sie zeigt aber, dass hinter verschlossenen Türen durchaus über unkonventionelle Lösungen nachgedacht wird. Auch der frühere US-Außenminister Henry Kissinger empfahl 2022 anfangs, die Ukraine solle vielleicht auf einige Gebiete verzichten – was damals politisch weitgehend zurückgewiesen wurde.

Mit dem politischen Wechsel in den USA rückte die Frage allerdings erneut in den Vordergrund. Das Team des designierten US-Präsidenten Trump (nach der Wahl 2024) hat laut Medienüberblick Vorschläge für einen schnellen Frieden erörtert, die territoriale Zugeständnisse einschließen könnten. Trump selbst behauptete, er könne den Krieg binnen 24 Stunden beenden – was Beobachter dahingehend interpretieren, dass er bereit wäre, Druck auf Kiew auszuüben, um Land an Russland abzutreten. Tatsächlich prognostizieren manche Experten, dass Gebietsabtretungen „im Herzen jedes Abkommens“ stehen würden, das unter solchen Bedingungen entstünde. Völkerrechtlich wirft ein solcher erzwungener Frieden ernste Probleme auf. Zum einen könnte argumentiert werden, ein Vertrag, der auf der Folge einer völkerrechtswidrigen Aggression Territorium überträgt, sei nichtig als Verstoß gegen zwingendes Recht (insb. das Gewaltverbot). Einige Völkerrehtler vertreten, dass ein Friedensvertrag, der eine illegale Annexion anerkennt, gegen jus cogens verstoße und damit ungültig wäre. Allerdings zeigt eine näherliegende Betrachtung: Der Vertrag an sich würde die völkerrechtswidrige Gewalt nicht „heilen“, aber auch nicht nachträglich rechtmäßig machen – die Illegalität der Invasion bleibt bestehen. Entscheidend ist eher Artikel 52 des Wiener Vertragsrechtsübereinkommens (WVK): Ein unter Drohung oder Anwendung von Gewalt erzwungener Vertrag ist nichtig. Im Ukraine-Fall könnte man durchaus sagen, jedes Zugeständnis Kiews wäre unter der fortdauernden Gewaltandrohung Russlands zustande gekommen und daher nicht wirklich frei. Allerdings gibt es in der Praxis Mittel, solche Nichtigkeiten zu überwinden – etwa wenn der UN-Sicherheitsrat einen Friedensschluss ausdrücklich bestätigt und damit quasi legitimiert. Dies war z.B. bei einigen Nachkriegsgrenzverschiebungen der Fall, die trotz ihrer zweifelhaften Entstehung letztlich international abgesegnet wurden.

Wahrscheinlichkeitsszenario: Gegenwärtig (Stand Ende 2025) scheint ein Nachgeben zulasten des Völkerrechts in den Verhandlungen wenig wahrscheinlich, solange die Ukraine und ihre Unterstützer standhaft bleiben. Die Verhandlungsposition Kiews ist – angesichts bitterer historischer Erfahrungen – kompromisslos bezüglich territorialer Integrität. Westliche Regierungen (EU, USA unter Biden) teilen diese Linie und betonen die langfristigen Kosten eines faulen Kompromisses. Sie argumentieren, man dürfe Aggressoren keine Belohnung zukommen lassen, da dies die Friedensordnung fundamental erschüttert. Somit gibt es derzeit offiziell keine Bereitschaft, das Völkerrecht zugunsten eines schnellen Friedens aufzuweichen. Allerdings ist der Krieg zermürbend und teuer. Sollten sich geopolitische Konstellationen ändern – z.B. durch Regierungswechsel in Schlüsselländern (etwa ein US-Präsident, der auf Isolationismus setzt) – könnte der Druck auf die Ukraine steigen, doch ein unvorteilhaftes Friedensangebot anzunehmen. Im schlimmsten Fall würde dann ein Teil der besetzten Gebiete russisch bleiben, was einem Präzedenzfall gleichkäme.

Zusammenfassend hängt die Wahrscheinlichkeit, dass internationale Rechtsprinzipien aufgegeben werden, wesentlich vom politischen Willen der Beteiligten ab. Noch hält die allgemeine Maxime „Keine Anerkennung von Gebietsgewinnen durch Aggression“. In den laufenden diplomatischen Bemühungen wird stets betont, dass jede Lösung die Souveränität der Ukraine respektieren muss. Aber die Gefahr eines diplomatischen Dammbruchs ist latent vorhanden: Ein „Münchner“ Kompromiss (Anspielung auf 1938) würde zwar temporär Frieden bringen, langfristig aber die Büchse der Pandora öffnen. Daher insistieren viele Experten, dass gerade jetzt an den Prinzipien festgehalten werden muss – selbst wenn dies einen längeren Konflikt bedeutet. Die Lehre aus diesem Krieg soll sein, dass Aggression sich nicht auszahlt. Ob diese Haltung letztlich durchgehalten wird, bleibt abzuwarten, insbesondere wenn sich Verhandlungsdynamiken verändern.

Teil 3: Ökonomische Interessen – Wer hat sich was gesichert?

Territoriale Machtansprüche sind fast immer auch von wirtschaftlichen Motiven geleitet. Im Folgenden ein Blick darauf, wer sich im Kontext dieser Konflikte bereits ökonomische Vorteile gesichert hat:

  • Russland: Durch die Besetzung ukrainischer Gebiete hat Russland beträchtliche Ressourcen unter seine Kontrolle gebracht. Bereits die Annexion der Krim 2014 bedeutete, dass Moskau Zugriff auf den Großteil der ukrainischen Erdöl- und Erdgasvorkommen im Schwarzen Meer erhielt. Schätzungen zufolge verlor die Ukraine dadurch etwa 80 % ihrer Öl- und Gasreserven im Schwarzen Meer an Russland. Zudem wurden in der Krim erhebliche Infrastrukturanlagen (Häfen, Pipelines) und Firmen enteignet. Seit der Invasion 2022 und den darauffolgenden Gebietseroberungen kontrolliert Russland zeitweise rund 20 % des ukrainischen Territoriums, darunter große Teile der Industrie- und Bergbauregionen in der Ostukraine. In diesen besetzten Zonen liegen schätzungsweise 40 % der ukrainischen Metall- und Mineralressourcen – z.B. wichtige Vorkommen an Kohle, Eisenerz, Mangan, Titan, Lithium und seltenen Erden. So befindet sich etwa eines der größten Lithiumfelder Europas (Shevchenko-Feld) in der Region Donezk, die von Russland beansprucht wird. Diese Rohstoffe sind für Hochtechnologie und Rüstungsindustrie strategisch wertvoll. Russland hat sich also de facto einen erheblichen Teil der ukrainischen Rohstoffschätze gesichert, zumindest solange es diese Gebiete hält. Weiterhin nutzt Russland die fruchtbaren Agrargebiete: Aus besetzten Regionen (wie Saporischschja, Cherson) wurde Getreide und Sonnenblumenöl in großem Stil abtransportiert und – trotz internationalen Protests – verkauft. Wirtschaftlich profitiert Moskau kurzfristig auch vom Krieg durch hohe Weltmarktpreise für Energie. 2022/23 spülten gestiegene Öl- und Gaspreise immense Exporterlöse in Russlands Kassen, sodass die Sanktionen teilweise abgefedert wurden. Zudem hat Russland neue Absatzmärkte gefunden (China, Indien) und kann so seine Rohstoffe weiterhin monetarisieren. Langfristig allerdings ist Russlands Wirtschaft isolierter und abhängiger von wenigen Partnern. Fazit Russland: Es hat physisch beträchtliche Ressourcen der Ukraine an sich gerissen (Energie, Bergbau, Landwirtschaft) und versucht, diese zu verwerten – in rechtlicher Hinsicht ein klarer Fall von Raubgut.
  • China: Obwohl China nicht direkt in den Ukraine-Krieg involviert ist, hat es aus der Situation ökonomisches Kapital geschlagen. Peking konnte seinen Einfluss auf Russland stärken, indem es zum wichtigsten Handelspartner Moskaus avancierte, nachdem westliche Staaten Sanktionen verhängt hatten. China bezieht derzeit große Mengen russisches Erdöl, Erdgas und Kohle zu Rabattpreisen, da Russland mangels Alternativen bereit ist, Preisnachlässe zu gewähren. Chinesische Importe aus Russland erreichten 2023 Rekordwerte, was Chinas Energiesicherheit zugutekommt. So sichert sich China strategisch günstige Rohstoffe und festigt zugleich die Abhängigkeit Russlands. Darüber hinaus hat China – indirekt – ein Interesse am Ausgang des Ukraine-Krieges, da er als Präzedenz für Taiwan gesehen wird. Sollte Russland mit Landgewinnen durchkommen, könnte dies Chinas Kalkül beeinflussen. Rein ökonomisch wäre eine Eskalation um Taiwan jedoch riskant für China, da Taiwan ein Kernstück globaler Hochtechnologie-Lieferketten ist (v.a. Halbleiterindustrie). Bisher hält sich Peking mit direkten Profiten aus dem Ukraine-Konflikt zurück, um nicht international anzuecken. Allerdings könnten chinesische Firmen in Zukunft bei der Wiederaufbau-Initiative in der Ukraine mitmischen, sollte sich die Gelegenheit bieten – bisher dominiert dort aber der Westen. Auch hat China in der Vergangenheit versucht, in Grönland Fuß zu fassen (Investitionen in Bergbau), was ein mitgründlicher Auslöser für Trumps Grönland-Offerte war. Hier zeigt sich Chinas generelle Strategie, weltweit Ressourcen und Einfluss zu sichern – in Konkurrenz zu den USA. Fazit China: Profitierte als „neutraler“ Akteur vom Ukraine-Krieg primär durch billige Rohstoffe und die Schwächung des Westens, hat aber (noch) keine direkten Stücke vom ukrainischen Kuchen erhalten.
  • Ukraine/Westliche Allierte: Die Ukraine selbst hat wirtschaftlich bislang vor allem schwere Verluste erlitten – Millionen Flüchtlinge, zerstörte Städte, Einbruch der Wirtschaftsleistung um geschätzt ~30 % 2022, Verlust an Ressourcen (siehe oben) usw. Allerdings hat Kiew im Gegenzug massive finanzielle und militärische Unterstützung erhalten. Westliche Staaten, allen voran die USA und EU-Länder, haben seit 2014 (und verstärkt seit 2022) zweistellige Milliardenbeträge an Hilfen geleistet. Wer „sichert“ sich nun ökonomisch etwas im Gegenzug? Zum einen erwerben die Unterstützer politischen Einfluss: Die Ukraine rückt deutlich in Richtung EU/NATO, was westlichen Unternehmen künftigen Zugang zum ukrainischen Markt erleichtert. Schon das 2014 unterzeichnete Assoziierungsabkommen mit der EU öffnete die ukrainische Wirtschaft – Exporte und Investitionen aus der EU stiegen seither. Nach dem Krieg winken große Aufträge im Wiederaufbau. Westliche Firmen haben sich frühzeitig positioniert: So arbeitet die ukrainische Regierung mit dem US-Vermögensverwalter BlackRock und der Bank JPMorgan an einem Rekonstruktions-Fonds für die Zeit nach dem Krieg. BlackRock und Co. werden Investitionen lenken und dafür sicher auch profitieren. Die Ukraine verfügt über enorme Bodenschätze  – 22 von 34 EU-„kritischen“ Rohstoffen kommen dort vor. Westliche Länder haben ein Interesse, diese künftig gemeinsam mit der Ukraine zu entwickeln, auch um Abhängigkeiten von China zu reduzieren. Auffällig ist, dass unter der aktuellen (fiktiven) US-Regierung Trump diskutiert wurde, die USA könnten einen Teil der ukrainischen Rohstofferlöse als Kompensation für ihre Hilfe erhalten. Tatsächlich soll es im Februar 2025 beinahe zu einem Deal gekommen sein: Präsident Trump forderte laut Berichten einen Anspruch der USA auf $500 Mrd. zukünftiger Erlöse aus ukrainischen Ressourcen, um die amerikanischen Ausgaben „wieder hereinzuholen“. Ein Vorvertrag über einen gemeinsamen Fonds, in den die Ukraine 50 % ihrer Einnahmen aus Staatsrohstoffen einzahlt, lag angeblich schon auf dem Tisch. Präsident Selenskyj zeigte sich zwar widerwillig einverstanden, doch ein Eklat verhinderte die Unterzeichnung. Dieses Beispiel illustriert: Geopolitische Hilfe kommt nicht ohne Gegenleistung. Westliche Staaten werden sich – implizit oder explizit – an Ukrainens wirtschaftlicher Zukunft beteiligen. Die EU hat der Ukraine bereits den Kandidatenstatus verliehen, was langfristig wirtschaftliche Integration bedeutet. Unternehmen aus EU und USA werden bevorzugte Partner beim Wiederaufbau sein (in Sektoren wie Energie, Infrastruktur, Rüstung). Zudem hat Europas Abkehr von russischer Energie neue Gewinner geschaffen: z.B. Norwegen (das nun größter Gaslieferant Europas ist und enorme Mehreinnahmen verzeichnete) oder die USA (deren LNG-Exporte nach Europa boomten). Auch die Rüstungsindustrie im Westen profitiert durch Auftragszuwächse zur Auffüllung der Depots und Modernisierung der Armeen.
  • Weitere Profiteure: Einige Schwellenländer nutzen die neuen Gelegenheiten ebenfalls. Indien etwa kaufte gigantische Mengen russisches Öl mit Rabatt und verkaufte daraus gewonnenen Treibstoff teils mit Gewinn weiter – eine ökonomische Win-Win-Situation für Neu-Delhi. Türkei und die Emirate verdienten als Drehscheiben für sanktionierte Waren und Geld. Saudi-Arabien und die OPEC profitierten von hohen Ölpreisen. Gleichzeitig erhielten Länder wie Ägypten oder Pakistan günstiges russisches Getreide (teils auch ukrainisches, das via Russland exportiert wurde). Diese Beispiele zeigen, dass globale Krisen auch immer Umverteilungen von ökonomischen Vorteilen mit sich bringen – oft zugunsten derjenigen, die flexibel reagieren und weniger moralische Bedenken haben.

Zusammengefasst: Schon heute ist erkennbar, wer sich was gesichert hat. Russland beansprucht Land und Rohstoffe der Ukraine (rechtswidrig, aber faktisch), China günstige Ressourcen und stärkeren Einfluss auf Russland, der Westen politischen und wirtschaftlichen Zugriff auf die zukünftige Ukraine (inklusive lukrativer Wiederaufbau- und Rohstoff-Deals), und diverse Drittländer nutzen die veränderten Märkte zu ihrem Vorteil. Damit zeichnet sich eine Welt ab, in der wirtschaftliche Interessen und Machtpolitik eng verwoben sind – leider oft zum Nachteil des geltenden Rechts. Das Schicksal der Ukraine und anderer Konflikte wird zeigen, ob Prinzipien wie das Selbstbestimmungsrecht und das Gewaltverbot tatsächlich behauptet werden können, oder ob sie von einer Ära des Neo-Imperialismus überschattet werden, in der „Macht vor Recht“ gilt. Die aktuellen Verhandlungen und Machtspiele werden somit nicht nur über den Frieden in der Ukraine entscheiden, sondern auch darüber, ob das Völkerrecht künftig stark bleibt oder von territorialen Machtansprüchen ausgehöhlt wird.

Quellen: Vgl. Reinisch 2023 zur Unzulässigkeit von Annexionen; Lieber Institute/West Point 2023 zur Bedeutung des Art. 2(4) UN-Charta und den Risiken von Zugeständnissen; Verfassungsblog 2025 zur Rechtsgültigkeit eines erzwungenen Friedensvertrags; Al Jazeera 2025 zum Ressourcen-Deal USA-Ukraine und zu Ukrainens Bodenschätzen; Warsaw Institute 2019 zum Verlust ukrainischer Energiequellen in der Krim; Just Security 2025 zur völkerrechtlichen Bewertung der US-Blockade gegen Venezuela; u.a.

 


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