Trump – und die Bedeutung von „checks and balances“
Die aktuellen außen- und wirtschaftspolitischen Initiativen des Präsidenten der Vereinigten Staaten – von der Drohbotschaft mit Strafzöllen im Grönland-Konflikt über militärische Operationen gegen Venezuela bis zu unilateral wirkenden Positionen in der Ukraine-Krise – werfen elementare Fragen zur Funktionsfähigkeit des amerikanischen Systems der Gewaltenteilung und zur Verantwortlichkeit politischer Exekutive auf. In der US-innenpolitischen und internationalen Presse wird zunehmend problematisiert, dass zentrale Entscheidungen, die weit über klassische außenpolitische Gestaltung hinausgehen und zum Teil völkerrechtliche Grundsätze berühren, derzeit ohne wirkungsvolle parlamentarische, judikative oder multilaterale Kontrolle getroffen werden. Die Weigerung des Kongresses, militärische Befugnisse gegenüber Venezuela einzuschränken (abgelehnte Kriegsermächtigungsresolution im Senat), unterstreicht diese Wahrnehmung: Selbst in sicherheits- und konfliktpolitischen Feldern bleibt die legislative Gewalt weitgehend machtlos gegen präsidiale Alleingänge, obwohl eine Mehrheit der Bevölkerung—über politische Lager hinweg—eigene Zustimmung zu außenpolitischer Gewalt ohne Kongressmandat fordert(Reuters)(AP News). Parallel werden wirtschaftliche Maßnahmen wie die gegen europäische Staaten verhängten oder angedrohten Zölle im Grönland-Konflikt öffentlich nicht nur als handelspolitische Instrumente, sondern als politischer und strategischer Druck interpretiert, der traditionelle transatlantische Allianzen belastet und auf eine zunehmend unilaterale Außenpolitik der USA hindeutet. Diese Entwicklungen speisen die Debatte darüber, ob das amerikanische System der checks and balances im Jahr 2026 noch als wirksame Machtkontrolle fungiert, wenn Exekutive und Präsident faktisch frei von wirksamen real-politischen, parlamentarischen oder juristischen Schranken operieren können. (handelsblatt.com)
I. Verfassungsrechtlicher Rahmen
Die Gewaltenteilung in den USA verteilt Macht auf Legislative (Kongress), Exekutive (Präsident und Behörden) und Judikative (Gerichte). Jede dieser Gewalten soll die andere kontrollieren (checks and balances) und Machtmissbrauch verhindern. Verfassungsrechtlich stehen dafür insbesondere zwei Instrumente bereit: Impeachment durch den Kongress (Art. II § 4 US-Verf.) und die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Präsidenten nach seiner Amtszeit. Allerdings genießt ein amtierender Präsident faktisch vorübergehende Immunität vor Strafverfolgung – gestützt auf ein DOJ-Gutachten, das Anklagen gegen einen amtierenden Präsidenten ausschließt . Diese Immunität verschaffte Donald Trump während seiner Amtszeit einen Aufschub vor strafrechtlicher Verantwortung und verschob mögliche Konsequenzen auf die Zeit nach seinem Ausscheiden aus dem Amt.
Nach der Verfassung ist der Präsident „nicht über dem Gesetz“ – er kann vom Kongress angeklagt und des Amtes enthoben werden und unterliegt nach der Amtszeit der ordentlichen Strafjustiz . Theoretisch sollten also Kongress und Justiz gemeinsam dafür sorgen, dass auch ein (ehemaliger) Präsident rechtsstaatlicher Kontrolle unterliegt. In der Praxis zeigen sich seit 2024 jedoch erhebliche Lücken: Die politischen Hemmnisse im Kongress, eine weitreichende gerichtliche Auslegung präsidialer Immunitäten sowie prozessuale Hürden haben dazu geführt, dass der verfassungsrechtliche Rahmen Donald Trump bisher keine wirksame Schranke setzte. Im Folgenden werden die einzelnen Gewalten und Mechanismen daraufhin untersucht, warum die vorgesehenen Kontrollinstrumente – von Impeachment bis Strafverfolgung – gegenüber Trumps Drohungen, Einflussnahmen und Einschüchterungen bislang weitgehend wirkungslos blieben.
II. Institutionelle Kontrolle durch den Kongress
Impeachment: Der Kongress besitzt mit dem Impeachment-Verfahren das schärfste Schwert gegen Amtsmissbrauch des Präsidenten. Donald Trump wurde tatsächlich zweimal vom Repräsentantenhaus angeklagt (2019 und 2021), jedoch in beiden Fällen vom Senat freigesprochen . Insbesondere das zweite Impeachment wegen der Anstachelung des Angriffs auf das Kapitol am 6. Januar 2021 verfehlte die nötige Zweidrittelmehrheit, obwohl 57 von 100 Senatoren Trump schuldig sahen. Die Hauptgründe lagen in der Parteibindung der republikanischen Senatoren – eine genügend große Zahl hielt trotz teils geäußerter persönlicher Kritik aus parteipolitischen Gründen zu Trump. Beobachter stellten fest, dass republikanische Mandatsträger intern zwar Trumps Verhalten missbilligten, aber dem öffentlichen Druck seiner Anhänger nachgaben und ihn schützten . Dadurch versäumte es der Kongress, Trump durch ein Amtsverbot von künftigen Regierungsämtern fernzuhalten. Gleichzeitig wird kritisiert, dass auch die Demokraten das Impeachment nur zögerlich und taktisch einsetzten: Aus Furcht vor politischem Schaden scheuten sie davor zurück, ihre verfassungsrechtlichen Muskeln voll zu spielen . So wurden z.B. Zeugenladungen nicht gerichtlich durchgesetzt und Untersuchungen verkürzt, was die Schlagkraft des Verfahrens minderte . Insgesamt zeigte sich, dass Impeachments in hochpolarisiertem Klima kaum zur Rechenschaft führen – der Kongress versagte letztlich dabei, Trump seines Amtes zu entheben oder dauerhaft von Macht auszuschließen.
Gesetzgeberische Kontrolle und Aufsicht: Jenseits des Impeachments obliegt dem Kongress die parlamentarische Kontrolle der Exekutive durch Untersuchungen, Anhörungen und Budgethoheit. Zwar führte 2021/22 der von Demokraten dominierte Jan.-6.-Untersuchungsausschuss umfangreiche Ermittlungen zu Trumps Versuchen, die Wahl 2020 zu kippen, durch und empfahl sogar einstimmig strafrechtliche Anklagen . Diese Arbeit bereitete den Boden für spätere Anklagen (dazu Abschnitt III). Doch seit dem Jahr 2023, mit einem mehrheitlich republikanischen Repräsentantenhaus, hat sich die Kongressaufsicht eher zugunsten Trumps verkehrt. Viele republikanische Abgeordnete nutzen Ausschüsse nun, um die Strafverfolgungsbehörden selbst unter Druck zu setzen – etwa durch Hearings zur angeblichen „Waffenrüstung“ von FBI und Justizministerium gegen Konservative. Statt Trumps Drohungen gegenüber Institutionen zu ahnden, stellten Teile des Kongresses die Legitimität der Ermittlungen gegen Trump infrage. So wurden z.B. Vorladungen gegen den New Yorker Staatsanwalt Alvin Bragg erwirkt, als dieser Trump anklagte, und Budgetkürzungen für das Büro des Sonderermittlers erwogen, um das Vorgehen der Justiz zu bremsen. Diese parteipolitische Rückendeckung hat zur Folge, dass Trump kaum mit Sanktionen oder einhelliger Kritik aus dem Kongress rechnen muss, selbst wenn er etwa in Reden das Justizsystem attackiert oder androht, es bei Wiederwahl für Vergeltungsmaßnahmen zu missbrauchen. Im Gegenteil: Ein beachtlicher Teil der Legislative ist loyal zu Trump oder fürchtet seinen Einfluss auf die Wählerschaft – ein Umstand, der die institutionelle Kontrollfunktion des Kongresses massiv beeinträchtigt.
- Zusatzartikel (Amtsunfähigkeit wegen „Aufruhr“): Angesichts der Rolle Trumps bei der Kapitol-Attacke 2021 wurde öffentlich auch diskutiert, ob Section 3 des 14. Amendments greift. Diese Klausel schließt Personen, die einen Eid auf die Verfassung geleistet und sich an Aufruhr gegen die USA beteiligt haben, von künftigen Ämtern aus. Zwar versuchten einige Bundesstaaten 2023/24, Trump unter Berufung hierauf von den Wahlzetteln zu verbannen. Doch der Oberste Gerichtshof stoppte diese Bemühungen: In Trump v. Anderson entschied der Supreme Court Ende 2024 per Mehrheitsbeschluss, dass einzelne Bundesstaaten nicht selbst Section 3 durchsetzen dürfen; die Befugnis dazu liege bei Kongress und Bund . Damit wurde dieser mögliche Weg der Institutionenkontrolle praktisch versperrt – der Kongress unternahm keine Schritte, Trump auf Grundlage des 14. Amendments zu sanktionieren. Insgesamt hat der Legislative somit weder durch Impeachment, noch durch Hearings oder verfassungsrechtliche Maßnahmen eine effektive Schranke gegen Trumps fortgesetzte Angriffe auf Institutionen errichten können. Politische Faktoren – Parteidisziplin, Furcht vor Trumps Wählerschaft und parteitaktische Prioritäten – haben die im System vorgesehenen Kontrollmechanismen neutralisiert.
III. Rolle der Justiz und Staatsanwaltschaft
Strafverfolgung auf Bundesebene: Nach Trumps Ausscheiden aus dem Amt 2021 ging die Hauptverantwortung für Rechenschaft an die Strafjustiz über. Das Justizministerium (DOJ) setzte Ende 2022 einen unabhängigen Sonderermittler, Jack Smith, ein, um die schwerwiegendsten Vorwürfe – insbesondere die Wahlumsturz-Pläne 2020 und die zurückgehaltenen Geheimdokumente in Mar-a-Lago – unparteiisch zu untersuchen. Im Jahr 2023 erhob Smith dann in zwei historischen Bundesanklagen Anklage gegen Trump: zum einen wegen Verschwörung zur Behinderung der Wahlzertifizierung und anderer Delikte im Zusammenhang mit dem 6. Januar 2021, zum anderen wegen Geheimnisdiebstahls und Behinderung der Justiz im Dokumentenfall. Ebenso klagte die Staatsanwaltschaft Manhattan Trump strafrechtlich wegen Schweigegeld-Zahlungen an (März 2023) und eine Grand Jury in Georgia wegen Wahlmanipulation im Bundesstaat (August 2023). Erstmals in der US-Geschichte wurde damit ein Ex-Präsident strafrechtlich angeklagt, und zwar in vier separaten Verfahren.
Diese Schritte zeigen, dass die Judikative und Strafverfolgungsbehörden bemüht sind, den Grundsatz „Niemand steht über dem Gesetz“ umzusetzen. Allerdings konnten diese Verfahren Trump bis heute nicht wirksam stoppen. Alle Prozesse befanden sich 2024/25 noch im Vorverfahren oder laufenden Berufungen, während Trump als Präsidentschaftskandidat weiter ungehindert auftreten konnte. Die Gründe liegen teils in der Komplexität und Trägheit des Justizsystems, teils in von Trump geschickt genutzten Rechtsmitteln. Seine Anwälte haben jede Chance ergriffen, Verfahren zu verzögern – etwa durch Anfechtung von Zuständigkeiten, Zeugenbefangenheiten und sogar durch Versuche, Bundesverfahren an günstigere Gerichtsorte zu verlegen. Diese üblichen prozessualen Verzögerungstaktiken zeigen besondere Wirkung, da Trump Zeit gewann, um politisch zu mobilisieren. So konnte er die Präsidentschaftswahl 2024 bestreiten, ohne dass bis dahin ein rechtskräftiges Urteil vorlag.
Präsidiale Immunitätsfragen: Ein zentrales rechtliches Hindernis stellte die Frage dar, inwieweit Trump sich für Handlungen während seiner Amtszeit überhaupt strafrechtlich verantworten muss. Trump beanspruchte vor Gericht eine weitgehende präsidiale Immunität für seine Schritte nach der Wahl 2020. Während die ersten Instanzen diesen Blankoscheck zurückwiesen – „Das Präsidentenamt ist kein lebenslanger Freifahrtschein, Straffreiheit zu genießen“ betonte etwa Bundesrichterin Tanya Chutkan – gab ihm der konservativ dominierte Supreme Court im Juli 2024 teilweise Recht. In Trump v. United States entschied der Oberste Gerichtshof mit 6:3 Stimmen, dass ein ehemaliger Präsident absolute Strafimmunität für Handlungen genießt, die zum Kern seiner verfassungsmäßigen Befugnisse gehören, sowie eine vermutete Immunität für sonstige „offizielle Handlungen“ . Zwar betonte das Gericht, es gebe keine Immunität für private, nicht-amtsbezogene Taten. Doch was als „offiziell“ anzusehen ist, ließ der Supreme Court weit auslegen: Geschützt sei alles, was nicht „offensichtlich jenseits“ der präsidialen Autorität liege . Diese Doktrin erschwerte die Bundesanklage wegen Wahlbehinderung erheblich. So stellte der Supreme Court klar, dass Trump nicht strafrechtlich belangt werden darf, soweit ihm vorgeworfen wird, das Justizministerium zur Beeinflussung von Wahlgremien eingesetzt zu haben – denn die Leitung der Bundesjustiz zähle zu den Kernbefugnissen des Präsidenten . Auch Trumps Versuche, Vizepräsident Pence zur Verzögerung der Stimmenauszählung zu bewegen, wurden als „vermutlich immun“ bewertet, da Gespräche zwischen Präsident und Vizepräsident über amtliche Vorgänge dem Amtsbereich zugerechnet wurden . Lediglich eindeutig private Umtriebe – z.B. Druck auf bundesstaatliche Wahlleiter oder die Rede vor dem Kapitol am 6. Januar – könnten ggf. noch verfolgt werden, doch dazu müssten die Untergerichte nun im Detail klären, ob diese Akte nicht doch in Trumps offizielles Aufgabenfeld fielen . Das Ergebnis dieser Entscheidung war eine massive Verzögerung und Zersplitterung des Verfahrens: Die Anklage musste angepasst und teilweise reduziert werden, um immunisierte Amtshandlungen auszuklammern . Kritiker – darunter die drei abweichenden Verfassungsrichter – warnten, die Entscheidung schaffe einen gefährlichen Präzedenzfall: Ein Präsident könne fortan selbst dann der Strafverfolgung entgehen, wenn er sein Amt für persönliche Machterhaltung missbrauche . Tatsächlich hat das Urteil die Balance der Gewalten verschoben: Es stärkte die Exekutive und erschwerte der Justiz, ein Staatsoberhaupt nachträglich zur Verantwortung zu ziehen . Damit setzte der Supreme Court dem Prinzip der Rechtsgleichheit – zumindest für Handlungen im Amt – enge Grenzen.
Umsetzung der Strafverfolgung und Durchsetzung von Auflagen: Trotz anhängiger Anklagen blieb Trump bis dato auf freiem Fuß und nutzte seinen Spielraum, um öffentlich Druck auszuüben. Die Justiz sah sich vor dem Dilemma, Trumps Redefreiheit als Kandidat zu achten, zugleich aber die Integrität der Verfahren zu schützen. Einige Gerichte griffen zu begrenzten Maßnahmen: So erließen Richter in Trumps Verfahren Maulkorberlasse (Gag Orders), um gezielte Einschüchterungen von Prozessbeteiligten zu unterbinden. In dem Bundesverfahren zur Wahlbeeinflussung untersagte Richterin Chutkan Trump ausdrücklich öffentliche Angriffe auf Zeugen, die Staatsanwälte und das Gerichtspersonal . Hintergrund waren Trumps aggressiv-persönliche Posts gegen die Sonderermittler (“deranged Jack Smith”), gegen die Richter („Trump-Hasserin“) und gegen potentielle Zeugen. Tatsächlich hatte Trump kurz vor Erlass dieser Auflage seine ehemaligen Mitarbeiter – z.B. Mark Meadows – auf Truth Social als „Lügner“ und „Feiglinge“ beschimpft, sobald bekannt wurde, dass sie mit Ermittlern kooperierten . Die Richterin wertete dies als versuchte Zeugenbeeinflussung . Auch in New York, wo Trump wegen Zivilbetrugs vor Gericht stand, belegte ihn der Richter mit einem begrenzten Maulkorberlass zum Schutz seines Personals. Als Trump sich wiederholt darüber hinwegsetzte, verhängte das Gericht Ordnungsgelder und drohte notfalls sogar Haft an . Diese Sanktionen blieben jedoch moderat – ein Bußgeld von insgesamt 10.000 $, das Trump offen verspottete . Kein Gericht wagte es bislang, Trump wegen Verstoßes gegen Auflagen in Haft zu nehmen, wohl aus Furcht, in den Wahlkampf einzugreifen oder die Lage weiter anzuheizen.
Strafverfolgungsbehörden und Exekutive: Die eigentlichen Ermittlungsbehörden (FBI, Bundesanwälte) agierten unter schwierigen Bedingungen. Zwar konnten sie handfeste Erfolge erzielen – etwa die Durchsuchung von Trumps Anwesen im August 2022, die geheimgehaltene Regierungsunterlagen sicherstellte, was zur Anklage führte. Auch wurden hunderte Kapitol-Randalierer verfolgt und verurteilt, was zeigt, dass die Rechtsstaatlichkeit auf unterer Ebene funktionierte. Doch Trump selbst wandte sich propagandistisch gegen die Behörden: Er warf FBI und DOJ „Politisierung“ vor und bezeichnete die Anklagen pauschal als „Wahlbeeinflussung“ gegen ihn . Diese Rhetorik trug Früchte – Millionen Anhänger übernahmen die Sicht eines „tiefen Staates“ gegen Trump. Für die Behörden bedeutete das erhöhte Sicherheitsrisiken: Trump-affine Extremisten bedrohten Ermittler und Beamte offen. Ehemalige Bundesankläger warnen, Trumps verbalen Angriffe unterminierten den Rechtsstaat und könnten Gewalt schüren . So stieg etwa die Zahl der Drohungen gegen Richterinnen seit Trumps Kampagne deutlich an . Dennoch zögern Polizei und FBI verständlicherweise, direkt gegen Trump wegen Anstiftung oder Bedrohung vorzugehen – seine Äußerungen bewegen sich oft in einer Grauzone der erlaubten politischen Rede. Die Grenze zum Strafbaren (z.B. der Aufruf zu unmittelbarer Gewalt) überschreitet Trump bewusst nicht eindeutig. Dies erschwert eine strafrechtliche Verfolgung von Drohungen oder Einschüchterungen erheblich, da der Erste Verfassungszusatz (Meinungsfreiheit) hohe Hürden setzt. So blieben Trumps ominöse Warnungen wie „Es wird ein Blutbad geben, wenn ich verliere“ (2024) ohne rechtliche Folgen – obwohl solche Worte von vielen als implizite Gewaltandrohung verstanden werden. Auch seine berüchtigte Botschaft „If you go after me, I’m coming after you!“ („Wenn Ihr mich jagt, komme ich Euch entgegen“) im August 2023 zog keine direkte Strafmaßnahme nach sich . Die Staatsanwaltschaft wertete den Post zwar als „beunruhigend“ und nutzte ihn, um Maßnahmen vor Gericht zu beantragen , doch eine strafrechtliche Ahndung (etwa wegen Zeugenbedrohung) unterblieb. Insgesamt agierten die Strafverfolger zwar entschlossen in der Anklageerhebung, mussten aber bei der Durchsetzung strenger Auflagen* vorsichtig vorgehen – immer in Sorge, die Justiz nicht selbst zum politischen Akteur zu machen oder Trump als „Märtyrer“ darzustellen. Dieses Spannungsfeld nutzt Trump geschickt zu seinen Gunsten.
Rolle des Supreme Court und der Bundesgerichte: Die Zusammensetzung der Bundesgerichte – insbesondere des Supreme Court mit einer 6:3 konservativen Mehrheit (davon drei von Trump selbst ernannte Richter) – bildet einen weiteren strukturellen Faktor. Wie oben dargestellt, entschied der Supreme Court in zentralen Fragen (Immunität, 14. Amendment) zugunsten von Trump und verbaute Wege der Rechenschaft. Auch einzelne erstinstanzliche Richter, die Trump nahestehen, übten Nachsicht: So veranlasste eine von Trump ernannte Bundesrichterin (Aileen Cannon in Florida) 2022 zunächst die Einsetzung eines Sonderprüfers, der die Ermittlungen im Dokumentenfall verzögerte – ein Beschluss, der von einem Berufungsgericht als rechtlich unbegründet wieder kassiert wurde. Gleichwohl bleibt die Besorgnis, Teile der Judikative könnten voreingenommene Entscheidungen treffen oder zumindest Trumps Rechtspositionen wohlwollend prüfen. Bislang haben die meisten Gerichte seine teils abenteuerlichen Anträge letztlich abgewiesen; gleichwohl führte allein die Prüfung zahlreicher Eilanträge (etwa zur Verlegung des Gerichtsstands oder zur Aufhebung von Verfügungen) zu erheblichem Zeitgewinn für Trump. Auch hier zeigen sich die Grenzen: Das Rechtssystem gewährt jedem Angeklagten rechtliches Gehör – was Trump maximal auszuschöpfen weiß.
Schließlich hat Trumps Erfolg bei der Präsidentschaftswahl 2024 die föderalen Strafverfahren de facto zum Erliegen gebracht. Nach dem Wahlsieg berief sich Trump auf die langjährige DOJ-Doktrin, wonach ein amtierender Präsident nicht angeklagt oder weiter verfolgt werden soll. Sonderermittler Jack Smith sah sich gezwungen, beide Bundesanklagen im Januar 2025 zurückzuziehen, da Trump nun erneut im Amt war . In einem Abschiedsbericht hielt Smith fest, dass er Trump ohne diese Entwicklung vermutlich hätte überführen können . Justizminister Merrick Garland veröffentlichte den Bericht in einem seiner letzten Amtsakte – gegen den erklärten Willen des designierten Präsidenten Trump – und leitete ihn an den Kongress weiter . Diese Episode unterstreicht, wie die Verfassungslage (Amtsinhaber gegen Strafverfolgung geschützt) und politische Realität (Trump kehrt an die Macht zurück) zusammenwirken, um eine endgültige gerichtliche Kontrolle zu vereiteln. Lediglich die bundesstaatlichen Anklagen (etwa in Georgia) bleiben anhängig, doch auch dort ist unsicher, ob ein Präsident Trump zur Prozessteilnahme gezwungen oder gar verurteilt werden könnte, solange er im Amt ist – Fragen, die juristisches Neuland betreten würden.
IV. Politische und strukturelle Hindernisse
Die vorgenannten verfassungsrechtlichen und institutionellen Mechanismen wurden also gebremst oder blockiert durch eine Reihe politischer und struktureller Faktoren:
- Parteisoldatentum und Polarisierung: Trumps Kontrolle über die republikanische Partei führte dazu, dass viele Amts- und Mandatsträger eher ihm die Treue hielten als den Institutionen. Dieses Parteibindungsphänomen verhinderte z.B. eine überparteiliche Verurteilung im Senat . Selbst offensichtliche Gefahren für demokratische Institutionen – etwa Trumps Druck auf Wahlbeamte, falsche Stimmen zu „finden“, oder seine Verunglimpfung unabhängiger Gerichte – wurden von Parteifreunden relativiert oder ignoriert. Die extreme Polarisierung sorgte zugleich dafür, dass Demokraten zwar vor diesen Gefahren warnten, aber bisweilen zögerten, das Äußerste zu unternehmen (Angst vor Märtyrerrolle Trumps, vor weiterer Spaltung des Landes) . Diese politische Dynamik untergrub die Funktionsfähigkeit der checks and balances, die ja gerade ein Mindestmaß an gemeinsamem institutionellem Verantwortungsbewusstsein voraussetzen.
- Furcht vor Gewalt und Eskalation: Trump setzte gezielt auf Einschüchterung. Er deutete an, es werde Unruhen geben, sollte man ihn juristisch oder bei der Wahl besiegen . Er glorifizierte die verurteilten Gewalttäter vom 6. Januar als „Patrioten“ und stellte ihnen im Falle seiner Rückkehr Begnadigung in Aussicht . Solche Signale – „Startet nichts gegen mich, sonst droht Chaos“ – wirkten im Unterbewusstsein der Institutionen. Kein Verantwortlicher will eine Wiederholung von Szenarien wie dem Kapitolsturm riskieren. Dies könnte dazu beigetragen haben, dass z.B. keine Untersuchungshaft gegen Trump verhängt wurde, obwohl sein Verhalten (ständige Herabwürdigung von Zeugen und Richtern) bei einem Normalangeklagten wohl striktere Konsequenzen gezeitigt hätte. Auch im Kongress mag die latente Drohkulisse eine Rolle spielen: Einige Abgeordnete erhielten nach kritischen Stimmen gegen Trump Morddrohungen, was die Abschreckung verstärkte. Solche Gewaltandrohungen – sei es unmittelbar durch Trump oder mittelbar durch seine Anhängerschaft – entfalten eine antidemokratische Wirkung: Sie hemmen mutige, unparteiische Entscheidungen und lassen Institutionen vorsichtiger agieren, als es der Rechtsstaat erfordern würde.
- Institutionelle Trägheit und Normen: Die US-Institutionen folgen traditonell dem Prinzip, Stabilität zu sichern und Konflikte einzuhegen. Daher agieren sie oft langsam und prudenziell. Trump wusste dies zu seinem Vorteil zu nutzen. Beispielsweise hielt sich das Justizministerium unter Merrick Garland 2021/22 lange zurück, um nicht den Anschein politischer Verfolgung zu erwecken. Diese Zurückhaltung (so ehrenwert sie aus rechtsstaatlicher Sicht war) gab Trump einen zeitlichen Vorsprung, um seine Erzählung von der „politischen Hexenjagd“ zu verfestigen. Ähnlich hielten Gerichte große Zurückhaltung bei Eingriffen in Trumps Redefreiheit, obwohl seine Äußerungen das Justizsystem angriffen – man fürchtete den Präzedenzfall einer Zensur eines Präsidentschaftskandidaten. Diese Norm, politische Rede weitgehend zu tolerieren, ließ Trump viel Spielraum für Einschüchterungen. Erst als er direkt Prozessbeteiligte angriff, griffen Richter moderat ein. Insgesamt zögerten die Institutionen verständlicherweise, unpopuläre Maßnahmen gegen einen Ex-Präsidenten mit Millionen Anhängern zu ergreifen. Diese institutionelle Langsamkeit und Vorsicht, sonst ein Schutz vor Willkür, geriet im Umgang mit einem normbrechenden Akteur wie Trump zum Handicap.
- Zusammensetzung und Ausrichtung des Supreme Court: Der Oberste Gerichtshof hat mit seinen Entscheidungen 2024 (Trump v. Anderson, Trump v. United States) entscheidende Weichen zugunsten Trumps gestellt. Juristen monieren, der Court habe weniger streng nach Verfassungstext oder Präzedenz entschieden, sondern aus Folgenabwägungen („raw consequentialism“) heraus Trump geschont . Insbesondere die von Trump und seinem Vorgänger ernannten konservativen Richter teilen eine expansive Sicht des Präsidialamts und scheinen gewillt, die Exekutivmacht vor Strafverfolgung zu schützen – selbst wenn dies bedeutet, einen bestimmten Kandidaten zu begünstigen . Die 6:3-Mehrheit im Supreme Court führte so zu einer Neudefinition präsidialer Strafimmunität, welche viele als maßgeschneidertes Privileg für Trump verstehen. Auch künftige Versuche, Trump über den 14. Verfassungszusatz zu disqualifizieren, wären letztlich wieder vor diesem Gericht gelandet – mit wenig Aussicht, dass die konservative Mehrheit anders entscheiden würde. Somit erweist sich die ideologische Ausrichtung des Supreme Court als strukturelles Hindernis, Trump juristisch in die Schranken zu weisen. Selbst wenn untergeordnete Gerichte hart durchgreifen wollten, bleibt im Hinterkopf stets die Frage, ob der Supreme Court dies nicht am Ende rückgängig macht oder abschwächt. Diese Imbalance in der Justiz – ein höchstes Gericht, das dem ehemaligen Präsidenten tendenziell wohlgesinnt ist – untergräbt die abschreckende Wirkung der Gesetze.
- Position der Sonderermittler: Die Einrichtung von Sonderermittlern (Special Counsels) sollte eigentlich mehr Unabhängigkeit in politisch brisante Ermittlungen bringen. Jack Smith konnte zwar formal unabhängig ermitteln, stand aber dennoch unter der Aufsicht des Justizministers. Das Fehlen eines echten unabhängigen Sonderanklägers (wie es das bis 1999 gültige „Independent Counsel“-Gesetz vorsah) machte sich bemerkbar: Letztlich blieb Smiths Tätigkeit vom politischen Schicksal abhängig. Mit Trumps Wahlsieg 2024 war klar, dass ein Präsident Trump den Sonderermittler sofort entlassen oder dessen Ermittlungen einstellen lassen würde – worauf Smith proaktiv die Verfahren einstellte . Dieses Beispiel illustriert, dass die Konstruktion der Sonderermittlung keinen dauerhaften Schutz bietet, sobald der Beschuldigte wieder Macht erlangt. Auch während der Ermittlungen musste Smith unter dem Druck der öffentlichen Meinung agieren; seine Anträge auf strenge Auflagen wurden teils als politisch motiviert attackiert. Zwar hat der Sonderermittler Mechanismen genutzt (etwa den finalen Bericht an den Kongress ), um zumindest die Wahrheit offenzulegen, doch eine rechtliche Zur-Rechenschaft-Ziehung konnte er nicht erzwingen. Der Fall Trump zeigt so die Grenzen des Sonderermittler-Modells im aktuellen politischen Klima: Letztlich fehlt die Durchschlagskraft, wenn nicht ein breit getragener politischer Wille zur Umsetzung von Ermittlungsergebnissen vorhanden ist.
Zusammengenommen ergibt sich ein Bild, in dem rechtliche Hürden (Immunitätsdoktrin, hohe Beweisanforderungen, prozessuale Rechte) und politische Faktoren (Parteisolidarität, Drohkulisse, Gerichtsbesetzungen) eine für Trump vorteilhafte Symbiose bilden. Wo eine Kontrollinstanz ansetzen könnte, wird sie durch die andere konterkariert: Der Kongress scheitert an der Politik, die Justiz an Zeit und komplexen Rechtsfragen, die Strafverfolger an institutionellen Normen – und der Supreme Court schließlich setzt dem Ganzen durch seine Entscheidungen die Krone auf, indem er ex post Trump weite Immunität zuspricht.
V. Bewertung und Ausblick
Bewertung der Lage: Die Unfähigkeit der Gewaltenteilung seit 2024, Trump effektiv Grenzen zu setzen, wirft ein Schlaglicht auf die Belastungsprobe, der die amerikanische Demokratie ausgesetzt ist. Das institutionelle Gefüge hat sich als anfällig erwiesen, wenn ein Akteur mit ausreichend politischer Rückendeckung bereit ist, die ungeschriebenen Regeln zu brechen. Trump hat von loyalen Parteigängern im Kongress bis hin zu von ihm ernannten Richtern in der Justiz strategisch profitiert. Rechtsmechanismen wurden entweder ausschöpft (Impeachment, Anklagen, Ausschussuntersuchungen) oder blockiert (Immunitätsbehauptungen, Verzögerungsstrategien, Supreme-Court-Urteile) – in Summe ohne bislang durchschlagenden Erfolg. Einige Beobachter sprechen von einem Versagen der checks and balances, da diese letztlich auf das Anstandsgefühl der Beteiligten und eine geteilte Verfassungstreue angewiesen sind . Wo diese Voraussetzungen fehlen, greifen die vorgesehenen Kontrollinstrumente ins Leere.
Ein paradoxes Ergebnis ist: Trump konnte mit der Aussicht auf eine Rückkehr an die Macht die Rechtsordnung in Schach halten. Seine Wahlkampagne war zugleich seine Schutzstrategie gegen das Rechtssystem. Die Supreme-Court-Entscheidungen 2024 erleichterten ihm den Weg zurück ins Amt – und nun, da er wieder Präsident ist, genießt er erneut de facto Immunität vor Bundesanklagen . Die Gefahr, auf die Kritiker hinweisen, ist offensichtlich: Wenn ein Präsident offenkundig Institutionen bedroht oder missbraucht und trotzdem weder politisch noch juristisch zur Verantwortung gezogen werden kann, erodiert der Rechtsstaat. Die Hemmnisse, Trump Einhalt zu gebieten, kamen teils durch bewusste Entscheidungen (Senatoren, die aus politischem Kalkül gegen eine Verurteilung stimmten), teils durch strukturelle Defizite (fehlende Durchsetzungsmacht bei Gerichtsurteilen gegen einen populistischen Ex-Präsidenten) zustande. Insofern handelt es sich nicht um ein Versagen eines Gewalts, sondern um ein systemisches Problem im Zusammenspiel der Gewalten.
Ausblick – mögliche Schritte und Reformansätze: Wie kann das System hierauf reagieren? Zunächst bleibt abzuwarten, ob die ausstehenden Verfahren auf Bundesstaaten-Ebene (etwa in Georgia) oder Zivilklagen in irgendeiner Form zur Rechenschaft beitragen. Möglicherweise können Bundesstaats-Gerichte – die nicht dem OLC-Memo unterliegen – zumindest feststellen, dass selbst ein amtierender Präsident sich wegen früherer Handlungen vor einem Staatsgericht verantworten muss. Solche Entscheidungen wären jedoch juristisches Neuland und könnten wiederum vor dem Supreme Court landen. Sollte Trump erneut gravierende Machtüberschreitungen begehen, stünde theoretisch auch ein drittes Impeachment im Raum – doch dessen Erfolgsaussichten wären angesichts der bisherigen Erfahrungen und der politischen Machtarithmetik zweifelhaft.
Langfristig werden Rufe nach Reformen lauter. Einige Juristen fordern eine Klärung der Immunitätsfrage durch Verfassungszusatz oder Gesetz, um eindeutig festzulegen, dass ein Präsident für bestimmte Delikte (etwa Wahlbeeinflussung, Aufruhr) nach der Amtszeit – oder sogar währenddessen – belangt werden kann. Andere schlagen vor, die Unabhängigkeit der Justiz in politischen Fällen zu stärken, etwa durch Wiedereinführung einer echten unabhängigen Sonderankläger-Regelung, die nicht vom Präsidenten kündbar ist . Diskutiert wird auch, ob Section 3 des 14. Amendments durch ein Bundesgesetz konkretisiert werden sollte, um Aufrührer effektiv von Ämtern auszuschließen – wobei dies freilich am politischen Willen scheitert, solange Trumps Partei solchen Maßnahmen geschlossen entgegensteht.
Eine Lehre aus 2024/25 ist auch, dass politische Kultur und gesellschaftliche Haltung entscheidend sind. Die Gewaltenteilung funktioniert nur, wenn genügend Akteure in allen Lagern bereit sind, Institutionen über Personen zu stellen. Solange jedoch große Teile der Bevölkerung Trumps Narrativ folgen, dass jede Maßnahme gegen ihn „politische Verfolgung“ sei, bleibt der Handlungsspielraum der Institutionen eng. Es könnte also argumentiert werden, dass letztlich die Wähler die oberste Kontrollinstanz sind.
Quellen: US-Verfassung (insb. Amend. XIV § 3; Art. II § 4); Trump v. United States, 600 U.S. ___ (2024) ; Trump v. Anderson, 600 U.S. ___ (2024) ; Urteil Chutkan v. Trump, DC Dist. Ct. 2023 (unveröff., zitiert in ); Abschlussbericht des Sonderermittlers Smith, Vol. I (Jan. 2025) ; Anhörungen d. House Jan. 6 Committee (Final Report 2022); Senatsabstimmung 13. Feb. 2021 (Impeachment II, 57:43) ; Zeugenaussagen in USA v. Trump (D.D.C. 2023) und Georgia v. Trump (Fulton Cty. Sup. Ct.); Berichte: Lawfare (19. Okt. 2022) ; Harvard L. Rev. Forum (Apr. 2025) ; Guardian (7. Mai 2024) ; Axios (14. Jan. 2025) ; CREW Report (22. Mai 2024) ; Brennan Center (2022) ; Kongress-Dokumente (Const. Annotated) .
Einordnung der Strafzoll-Ankündigung im verfassungs- und völkerrechtlichen Kontext
Die Ankündigung von Donald Trump, Strafzölle gegen EU-Staaten zu verhängen, weil diese eine angebliche Zugehörigkeit Grönlands zu den USA nicht akzeptieren, stellt keine handelspolitische Maßnahme im klassischen Sinn, sondern ein instrumentalisiertes Druckmittel zur Durchsetzung eines geopolitisch irrelevanten, völkerrechtlich haltlosen Anspruchs dar.
Völkerrechtlich ist die Lage eindeutig:
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Grönland ist ein autonomes Gebiet des Königreichs Dänemark.
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Eine einseitige territoriale Zuschreibung durch die USA wäre völkerrechtswidrig (Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker und das Gewalt- und Interventionsverbot).
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Die EU-Staaten sind nicht nur berechtigt, sondern völkerrechtlich verpflichtet, einen solchen Anspruch zurückzuweisen.
Die angedrohten Strafzölle wären damit nicht handelsbezogen, sondern sanktionsähnliche Vergeltungsmaßnahmen ohne legitimen Zweck. Sie dienen erkennbar der politischen Einschüchterung und der Demonstration exekutiver Macht, nicht der Durchsetzung zulässiger US-Interessen.
US-verfassungsrechtliche Handlungsspielräume Trumps
1. Formale Kompetenzlage
Der Präsident verfügt im US-Recht über außergewöhnlich weite handelspolitische Notstandsbefugnisse, insbesondere auf Grundlage von:
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Section 232 Trade Expansion Act (nationale Sicherheit),
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International Emergency Economic Powers Act (IEEPA),
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Delegationen des Kongresses im Zollrecht.
Diese Normen erlauben einseitige Zollerhöhungen, ohne vorherige Zustimmung des Kongresses. Gerichte prüfen diese Maßnahmen traditionell nur sehr zurückhaltend, da Außen- und Handelspolitik als Kernbereich exekutiver Einschätzungsprärogative gelten.
Trump kann formell Strafzölle verhängen, selbst wenn der sachliche Zusammenhang vorgeschoben oder politisch missbräuchlich ist.
Warum dies ein weiterer Beleg für das Versagen der Gewaltenteilung ist
Die Grönland-Zoll-Drohung fügt sich nahtlos in das bereits beschriebene Muster ein:
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Kein funktionierender Kongress-Gegendruck
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Der Kongress hat seine handelspolitischen Kompetenzen über Jahrzehnte an die Exekutive delegiert.
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Eine parteipolitisch gespaltene Legislative ist faktisch nicht in der Lage, diese Delegation kurzfristig zurückzunehmen.
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Keine effektive gerichtliche Kontrolle
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US-Gerichte prüfen nur, ob der Präsident sich auf eine gesetzliche Ermächtigung berufen kann – nicht, ob die Maßnahme politisch rational, völkerrechtsfreundlich oder proportional ist.
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Die Behauptung „nationale Sicherheit“ genügt regelmäßig.
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Missbrauch internationaler Abhängigkeiten
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Die EU ist wirtschaftlich stark, aber institutionell langsam.
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Trump kalkuliert, dass kurzfristige wirtschaftliche Schäden politisch wirksamer sind als langfristige Rechtsdurchsetzung.
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Die Zollandrohung ist daher kein Ausreißer, sondern ein Lehrbuchbeispiel für exekutiven Machtmissbrauch unter Bedingungen institutioneller Schwäche.
Wer oder was kann Trump tatsächlich bremsen?
1. Der US-Kongress – theoretisch, nicht praktisch
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Der Kongress könnte:
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Notstandsbefugnisse einschränken,
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Zölle gesetzlich blockieren,
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Haushaltsmittel sperren.
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Realistisch scheitert dies an:
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Parteidisziplin,
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Angst vor Trumps Basis,
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Vetodrohungen.
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2. US-Gerichte – nur sehr begrenzt
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Klagen betroffener Unternehmen oder Bundesstaaten sind möglich.
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Erfolgsaussichten:
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gering,
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langwierig,
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ohne aufschiebende Wirkung.
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3. Die EU und das Völkerrecht – der realistische Hebel
Die wirksamste Begrenzung liegt außerhalb der USA:
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Europäische Union
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kann spiegelbildliche Strafzölle verhängen,
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kann strategische Sektoren adressieren (Tech, Finanzdienstleistungen, Luftfahrt),
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kann geschlossen auftreten – entscheidend.
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World Trade Organization
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bietet formale Rechtsdurchsetzung,
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wirkt jedoch langsam und ist politisch geschwächt.
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Trump kalkuliert bewusst mit dieser Schwäche.
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4. Märkte, Unternehmen, Inflation – die eigentliche Grenze
Historisch wurde Trump nicht durch Institutionen, sondern durch ökonomische Rückkopplung gebremst:
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steigende Verbraucherpreise,
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Widerstand US-amerikanischer Großunternehmen,
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Druck von Exportstaaten und Farm-Lobbys.
Strafzölle gegen die EU würden:
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US-Industrie treffen,
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Lieferketten verteuern,
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Inflation verstärken.
Überlick über die US-Presse zu den Trump-Plänen im Zusammenhang mit Grönland und den angekündigten Zöllen (Stand 18. Januar 2026):
1. Trump kündigt Strafzölle gegen EU-Verbündete an
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Trump hat angekündigt, ab dem 1. Februar 2026 10 % Zölle auf alle Waren aus acht europäischen Staaten zu erheben (Dänemark, Norwegen, Schweden, Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Niederlande, Finnland) und diese bis zum 1. Juni auf 25 % zu erhöhen, solange die EU-Staaten sich weigern, die USA Grönland „verkaufen“ zu lassen. Dies begründet er mit „nationaler Sicherheit“ und europäischer Präsenz in Grönland – und verknüpft dies mit einem Anspruch auf Kontrolle über die Insel. Diese Zollerhebung stellt keine klassische handelspolitische Maßnahme dar, sondern fungiert als politisches Druckmittel im territorialen Streit.
2. Massive Kritik auch in den USA
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In den USA selbst gibt es parteienübergreifende Kritik an Trumps Zollplänen:
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US-Senatoren – darunter Republikaner und Demokraten – kritisieren die Zollandrohung als kontraproduktiv, schädlich für die Beziehungen zu Verbündeten und schlecht für die heimische Wirtschaft. Einige, namentlich der demokratische Minderheitsführer Chuck Schumer, kündigten Initiativen an, die Zölle im Senat gesetzlich zu blockieren.
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Auch Republikaner wie Senator Thom Tillis und Senatorin Lisa Murkowski äußern scharfe Ablehnung und warnen, dass dies der NATO schaden und amerikanische Unternehmen treffen könne.
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3. Reaktion europäischer Regierungen – „Blackmail“, „Gefährliche Spirale“
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Die Presse zitiert starke internationale Gegenreaktionen:
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Europäische Regierungen bezeichnen Trumps Zollandrohungen als Erpressung/„blackmail“ und warnen vor einer „gefährlichen Abwärtsspirale“ in den transatlantischen Beziehungen.
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Staats- und Regierungschefs sprechen von Schaden für NATO-Einheit, transatlantischen Handel und strategische Zusammenarbeit; einige Regierungen bereiten koordinierte Gegenmaßnahmen vor.
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4. Symbolische Ablehnung von Grönlands Bevölkerung und Politik
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Entgegen Trumps Anspruch haben Dänemark und Grönland wiederholt erklärt, dass Grönland nicht zum Verkauf steht und vollständig zur dänischen Souveränität gehört. Presseberichte belegen, dass die Regierung von Grönland und die EU-Partner geschlossen an diesem Standpunkt festhalten.
5. Auswirkungen auf NATO und Verteidigungspolitik
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Amerikanische und internationale Medien stellen heraus, dass Trumps Vorgehen Spannungen innerhalb der NATO verstärkt.
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Einige Senatoren in Washington betonen, dass solidarische Reaktionen der Verbündeten auf russische und chinesische Aktivitäten in der Arktis keine Grundlage für US-Zölle sein sollten.
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Europäische Staaten haben militärische Präsenz in Grönland demonstriert (z. B. gemeinsame Übungen), was Trump als „Gefahr“ darstellt, während Kritiker dies als normale Allianzpraxis einordnen.
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6. Medienkritik am Gesamtkontext
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US-Medienberichte stellen – ähnlich wie europäische Pressestimmen – heraus, dass die Maßnahme wirtschaftlich und politisch riskant ist und potenziell den transatlantischen Handel sowie strategische Kooperationen unterminieren könnte. Sie betonen, dass Trumps Position innenpolitisch kritisch aufgenommen wird, nicht nur im Ausland.
