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Berliner Lehrplan-Debatte um DDR-Geschichte

Arbeitsrecht – Erbrecht - Kommunalrecht

Berliner Lehrplan-Debatte um DDR-Geschichte

Glückliche Schüler beim Schulwechsel

Analyse:  Stand: 18.01.2026

Die im Januar 2026 öffentlich gewordene Debatte um die Streichung der verpflichtenden Behandlung der DDR-Geschichte im gymnasialen Unterricht in Berlin hat in den letzten Tagen eine rasante Entwicklung genommen. Ausgangspunkt war ein Entwurf der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unter Leitung von Katharina Günther-Wünsch (CDU), nach dem zentrale Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte – insbesondere die SED-Diktatur, deutsche Teilung und Friedliche Revolution – im Rahmenlehrplan der gymnasialen Oberstufe nicht mehr verbindlich vorgeschrieben werden sollten. Die konkrete Ausgestaltung sah vor, dass nur die Weimarer Republik und der Nationalsozialismus verbindlich zu lehren wären, während die Geschichte der DDR und das Themenfeld „Erinnern und Gedenken“ in freiwillige Wahlbereiche verschoben werden sollten.

Nach breit kursierter Kritik von Geschichtslehrkräften, Bildungsverbänden und Stiftungen – insbesondere durch einen offenen Brief der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sowie des Verbandes der Geschichtslehrkräfte Deutschlands – zog die Senatorin die einschlägige Regelung jedoch zurück. Es wurde vereinbart, dass sowohl die Geschichte der DDR als auch die Auseinandersetzung mit deutscher Teilung und demokratischem Neubeginn weiterhin verbindlicher Bestandteil des gymnasialen Geschichtsunterrichts bleiben sollen. 


Bildungspolitische und fachliche Dimensionen

1. Historisch-politische Relevanz des Unterrichtsstoffs

Aus bildungspolitischer Perspektive ist die Auseinandersetzung mit der DDR-Geschichte nicht nur ein historisches, sondern ein demokratiepädagogisches Anliegen. Berlin war Schlüsselregion der deutschen Teilung: Hauptstadt der DDR, Sitz des Ministeriums für Staatssicherheit, Brennpunkt des Kalten Krieges und Ausgangspunkt der Friedlichen Revolution von 1989. Die in verschiedenen Stellungnahmen betonte besondere historische Verantwortung der Stadt untermauert die bildungspolitische Argumentation, dass ein vertieftes Verständnis dieser Zeit für die demokratische Urteilsbildung essenziell sei. 

Eine Reduktion des Lehrstoffs auf reine Wahlmodule hätte zur Folge, dass Schülerinnen und Schüler ohne systematische Auseinandersetzung mit einem der prägendsten Kapitel deutscher Geschichte ein Abitur erlangen könnten – ein Umstand, der von Fachverbänden kritisch als Gefahr für historisches Bewusstsein und politische Urteilsfähigkeit bewertet wurde. 

2. Fachliche Belastung des Geschichtsunterrichts

Parallel zur Debatte um Inhalte zeigt sich in der professionellen Basis eine strukturelle Problemlage: Geschichte ist vielerorts aufgrund von Stundentafelkürzungen, fachfremdem Unterricht und der Zusammenlegung zu Gesellschaftswissenschaften („GEWI“) in der gymnasialen Sekundarstufe I und II unter Druck geraten. Dies betrifft die Möglichkeiten, komplexe Perioden wie die SED-Diktatur angemessen zu vermitteln. Die Positionen historischer Fachverbände unterstreichen, dass ein allein formaler Erhalt der DDR-Themen im Lehrplan nicht automatisch ihre tatsächliche Vermittlungstiefe garantiert


Juristische Einordnung des bildungspolitischen Prozesses

1. Rahmenlehrplan und bildungsrechtliche Grundlagen

Rahmenlehrpläne sind Rechtsverordnungen des Senats, die den verbindlichen Unterrichtsstoff und die zeitliche Struktur der gymnasialen Oberstufe festlegen. Sie sind durch das Schulgesetz des Landes Berlin legitimiert und stehen im Spannungsverhältnis zwischen curricularer Leitungsbefugnis der Schulverwaltung und dem Recht auf fachlich fundierte Bildung. Eine Streichung oder Einschränkung historischer Themen wie der DDR-Geschichte wäre rechtlich zulässig, sofern sie nicht gegen übergeordnete Vorgaben (z. B. Landesverfassung, Schulgesetz) verstößt und transparente, sachliche Begründungen enthält.
Gleichwohl fordert die bildungspolitische Praxis – gestützt auf Lehrkräfteverbände – eine qualitative und nicht bloß quantitative Betrachtung historischer Lehrinhalte, die über bloße Formaljurisdiktion hinausgeht.

2. Partizipation und fachliche Legitimation

Der Rückzieher der Senatorin nach Kritik aus Fachkreisen legt nahe, dass bei der curricularen Neuordnung die fachliche Expertise und Partizipation relevanter Akteure unzureichend berücksichtigt wurden. Im bildungsrechtlichen Kontext ist es geboten, dass Fachverbände, Lehrkräfte und wissenschaftliche Expertise bei der Überarbeitung von Rahmenlehrplänen eingebunden werden, um dogmatische oder ideologisch wirkende Entscheidungen zu vermeiden.


Kritische Bewertung und Ausblick

Der jüngste Streit unterstreicht eine tiefere Spannung in der deutschen Bildungspolitik: zwischen wünschenswerter curricularer Flexibilität und der Pflicht, historische Bildung als Grundlage demokratischer Orientierung zu gewährleisten. Die Entscheidung des Berliner Senats, die verpflichtende Behandlung der DDR-Geschichte zu belassen, kann als Zwischenerfolg der fachlichen Kritik gewertet werden, gleichzeitig bleibt offen, ob strukturelle Probleme des Geschichtsunterrichts – insbesondere Stundendefizite und fachliche Qualifikation – nachhaltig adressiert werden.

Die Debatte hat zudem gezeigt, dass Lehrplanreformen nicht losgelöst von historischer Verantwortung und demokratiepädagogischer Legitimation stattfinden dürfen. Eine sachgerechte, juristisch fundierte und bildungspolitisch verantwortete Lehrplanpolitik sollte daher nicht nur Inhalte regeln, sondern systematisch fachliche Expertise einbeziehen und langfristige Qualitätssicherung des Geschichtsunterrichts gewährleisten. 

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