Analyse des Krisenmanagements beim Berliner Stromausfall Januar 2026
Kritische Infrastrukturen (KRITIS)
Hintergrund: Am 3. Januar 2026 verübten unbekannte Täter der sog. „Vulkangruppe“ einen Brandanschlag auf eine Kabelbrücke am Heizkraftwerk Berlin-Lichterfelde. Dadurch wurden mehrere Hoch- und Mittelspannungsleitungen zerstört, was in Teilen des Berliner Südwestens (Steglitz-Zehlendorf) zu einem ausgedehnten Stromausfall führte. Zeitweise waren rund 45.000 Haushalte und 2.200 Betriebe ohne Strom, insgesamt etwa 100.000 Menschen betroffen. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt fielen in den betroffenen Gebieten auch Heizungen und Kommunikationsnetze aus. Der Blackout dauerte bis zum 7. Januar – es war der längste Stromausfall in Berlin seit 1945.
Infolge des Anschlags rief die Berliner Innenverwaltung in der Nacht zum 5. Januar formal eine Großschadenslage nach dem Berliner Katastrophenschutzgesetz aus und beantragte Amtshilfe durch die Bundeswehr. Im Folgenden wird das Krisenmanagement dieses Vorfalls analysiert – unter Berücksichtigung offizieller Verlautbarungen, der Rolle des Regierenden Bürgermeisters, der Prävention und Vorbereitung (Schutz kritischer Infrastruktur, Notfallpläne) sowie der Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zur Unterbringung Betroffener. Dabei fließen Bewertungen unabhängiger Experten, Nachrichtenagenturen und Behördeninformationen ein. Juristische und ökonomische Aspekte werden besonders beachtet.
1. Öffentliches Auftreten und Maßnahmen des Regierenden Bürgermeisters
Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) geriet während der Krise teils in die Kritik, war aber auch in verschiedene Maßnahmen involviert. Am Tag des Anschlags (Samstag, 3. Jan.) war Wegner zunächst nicht sichtbar vor Ort, was z.B. die AfD als „größtes politisches Versagen“ geißelte. Auch in einigen Medien hieß es, Wegner habe anfangs „mit Abwesenheit geglänzt“. Wegner verteidigte sich später: Er habe „weder gelangweilt die Füße hochgelegt“ noch untätig abgewartet, sondern aus dem Homeoffice heraus die Lage verfolgt, ständig Informationen eingeholt und etwa mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) telefoniert[10]. Bereits am Sonntag (4. Jan.) besuchte Wegner dann eine Notunterkunft (Cole-Sport-Center in Zehlendorf), um mit Betroffenen zu sprechen.
In öffentlichen Stellungnahmen betonte Wegner, oberste Priorität habe die schnelle Wiederherstellung von Strom und Wärme für die Menschen. Wörtlich sagte er: „Mein Kernanliegen ist jetzt, die Menschen wieder schnellstmöglich mit Strom und Wärme zu versorgen“. Zudem verurteilte er den Anschlag scharf als „völlig inakzeptabel“ und sprach von „offenkundig Linksextremisten“, die mit dem Angriff Menschenleben gefährdeten. Er kündigte an, den Verfolgungsdruck auf die Täter zu erhöhen. Wegner stufte die Tat früh als Terroranschlag ein und forderte die Übernahme der Ermittlungen durch Bundesbehörden. Tatsächlich zog der Generalbundesanwalt am 6. Jan. die Ermittlungen an sich, u.a. wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung (§129a StGB) und verfassungsfeindlicher Sabotage. Dies unterstreicht die rechtliche Bewertung des Anschlags als Terror und den Willen des Senats, mit Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft zusammenzuarbeiten.
Wegner kommunizierte regelmäßig aktuelle Zahlen und Informationen an die Öffentlichkeit, oft gestützt auf Angaben der Betreiber und Einsatzstäbe. So bezifferte er die Zahl der unmittelbar Betroffenen mit rund 100.000 Personen (45.000 Haushalte und über 2.200 Betriebe). In Pressekonferenzen am 5. und 6. Januar informierte er über Fortschritte bei der Reparatur und Maßnahmen für die Bevölkerung. Kritik an seinem anfänglichen Zögern begegnete er mit dem Verweis darauf, dass die Krisenkoordination auch hinter den Kulissen erfolge. Tatsächlich hatte Wegner u.a. die Bundesinnenministerin bzw. -minister kontaktiert und Bundesunterstützung ausgelotet, während die operative Führung zunächst auf Bezirksebene lag. Ab Montag, 5. Jan., trat Wegner deutlicher in Erscheinung: Er berief Krisensitzungen ein, stand im ständigen Austausch mit Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und den Netzbetreibern und lobte öffentlich die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk (THW) und Polizei.
Maßnahmen: Unter Wegners Ägide beschloss der Senat am 5./6. Jan. weitere Entlastungen für Betroffene. So wurde die Verteilung von kostenlosen warmen Mahlzeiten organisiert, teils mit Unterstützung der Bundeswehr (Truppenküchen stellten zusätzliche Mahlzeiten bereit). Außerdem regte Wegner an, Hotelübernachtungen für Stromausfall-Geschädigte zu finanzieren. Zunächst hatte Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) nur vermittelt, dass Hotels Zimmer zu vergünstigten Konditionen (~70 € pro Nacht) anbieten und auf die City Tax verzichten. Dieses als unzureichend kritisierte Angebot wurde jedoch – wohl auch durch Wegners Einfluss – revidiert: Am 6. Jan. kündigte Wegner an, das Land Berlin werde die Hotelkosten vollständig übernehmen, zumindest rückwirkend für die Nächte bis einschließlich 7./8. Jan.. „Ich habe den Finanzsenator gebeten zu prüfen, ob wir gegebenenfalls auch für die kompletten Kosten aufkommen können“, erklärte er öffentlich. Tatsächlich wurde dies umgesetzt: Betroffene konnten in Partnerhotels unterkommen, die Kosten sollten nachträglich erstattet werden. Allerdings mussten die Betroffenen zunächst in Vorleistung treten und dann Rechnungen sowie Meldenachweis beim Bezirksamt einreichen – ein bürokratisches Vorgehen, das wiederum Kritik hervorrief („Warum übernimmt Berlin die Rechnungen nicht direkt?“).
Zusammenfassend war der Regierende Bürgermeister ab dem zweiten Krisentag öffentlich aktiv, koordinierte Hilfsangebote und äußerte sich entschlossen gegenüber den Tätern. Allerdings wurde seine anfängliche Sichtbarkeit als Führungsfigur bemängelt. Aus juristischer Sicht setzte er ein Zeichen, indem er die Einstufung als linksterroristischen Akt forcierte und so die höchsten Strafverfolgungsbehörden einschaltete. Ökonomisch bewertete Wegner die Angebote der Hotels als „sehr gut“ und würdigte deren Solidarität, obwohl die letztliche Kostenübernahme durch das Land natürlich eine Belastung der öffentlichen Kasse bedeutete. Genau bezifferte Kosten hat der Senat noch nicht vorgelegt; jedoch kann man annehmen, dass sowohl die technischen Reparaturen als auch die umfangreichen Hilfsmaßnahmen (Unterkünfte, Verpflegung, Einsatz der Helfer) einen Millionenbetrag ausmachen werden. Wegners Entscheidung, diese Kosten (z.B. Hotelunterbringung) zu tragen, spiegelt eine politische Abwägung wider zwischen haushalterischen Erwägungen und dem sozialen Zusammenhalt in der Krise.
2. Schutz der kritischen Infrastruktur: Vorkehrungen und Lücken
Kritische Infrastruktur (KRITIS) – insbesondere die Energieversorgung – stand im Zentrum des Vorfalls. Die Frage stellt sich, ob diese ausreichend geschützt war. Offizielle Stellen betonen, dass Berlins Stromnetz grundsätzlich ausfallsicher konzipiert sei: Das Netz ist in Ringstrukturen eng vermascht und folgt dem N-1-Prinzip (Ausfall einer Komponente kann durch andere kompensiert werden). Eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe erklärte, es gebe normalerweise für jeden Leitungsstrang eine Redundanz. Im vorliegenden Fall jedoch wurden durch den gleichzeitigen Sabotageakt auf mehrere Kabel alle Reserven außer Kraft gesetzt – „mehrere Systeme [wurden] gleichzeitig durch den Anschlag beschädigt“. Die Täter zündeten ausgerechnet eine Kabelbrücke an, über die sämtliche Zuleitungen für mehrere Umspannwerke liefen. Dadurch war der gesamte Südwesten vom 110-kV-Netz abgetrennt. Zudem führten Kurzschlüsse infolge des Feuers zu weiteren Problemen im Netz. Kurz: Eine bekannte Schwachstelle wurde gezielt ausgenutzt. Experten monieren, dass so ein „Single Point of Failure“ überhaupt existierte: Der betroffene Stadtteil-Zweig (rund um die ehemalige Grenze zu Brandenburg) hatte keine alternative Einspeisung über Brandenburger Gebiet – ein Defizit, das seit Jahrzehnten bestand. Zwar gab es bereits Pläne und laufende Projekte, um genau dort eine zusätzliche Kabelverbindung herzustellen, doch waren diese im Januar 2026 noch nicht abgeschlossen. Ein unabhängiger KRITIS-Experte der AG Kritis bestätigte, mangelnde Redundanzen und Sicherheitsvorkehrungen machten solche Infrastrukturen anfällig; Anschläge wie dieser zeigten die dringende Notwendigkeit, die Resilienz zu erhöhen.
Auch der physische Schutz der Anlage war nicht unüberwindbar: Nach Behördenangaben war der Zugang zum Kabelstrang zwar „mit einem massiven Zaun und Übersteigschutz gesichert“. Diese Hürden reichten aber offenbar nicht – die Täter konnten unbemerkt an die Kabel gelangen. Wichtig zu wissen: Die Kabelbrücke liegt über einem öffentlichen Uferweg am Teltowkanal. Aus Datenschutz- und Naherholungsgründen war dort keine Videoüberwachung installiert. So hatten die Saboteure genügend Zeit, Brandbeschleuniger anzubringen und Feuer zu legen. Im Nachhinein wird gefordert, besonders exponierte KRITIS-Standorte besser zu überwachen (Kameras, Zugangskontrollen). Rechtlich in Vorbereitung befindliche Vorschriften – etwa die EU-CER-Richtlinie zum physischen Schutz kritischer Infrastrukturen – waren in Deutschland zu diesem Zeitpunkt noch nicht voll umgesetzt. Dieses Attentat hat die Umsetzung sicher beschleunigt, doch präventiv war Berlin hier noch verwundbar.
Ein weiterer Aspekt ist die Informationssicherheit: Behörden und Versorger veröffentlichten bisher teils detaillierte Netzpläne und Standortdaten. Kritik: Diese Transparenz spielte den Tätern in die Hände. Tatsächlich lässt sich öffentlich recherchieren, wo wichtige Kabelbrücken oder Leitungen verlaufen – „punktgenau kann jeder im Internet nachschauen, wo und in welchem Ausmaß sich die Stromversorgung sabotieren lässt“. So war es wohl auch beim Anschlag: Beobachter vermuten, dass die Täter gezielt anhand frei zugänglicher Informationen den schwächsten Punkt identifizierten. Branchenverbände fordern daher, sensible Infrastrukturdaten nicht länger offen bereitzustellen. Die Politik (u.a. Senatorin Giffey) denkt darüber nach, Transparenzregeln zu ändern, obwohl diese bisher aus anderen Gründen galten (z.B. Bürgerbeteiligung). Hier zeichnet sich ein juristisches Spannungsfeld ab zwischen öffentlichem Informationsinteresse und Sicherheitsbedenken.
Kommunikationsnetze: Durch den Stromausfall fielen vielerorts auch Telekommunikationseinrichtungen aus. Festnetztelefone, Internetrouter und Mobilfunkstationen sind auf Strom angewiesen. Zwar besitzen Mobilfunkmasten Akkus oder Notstrom für einige Stunden, doch ein mehrtägiger Blackout überfordert diese Reserven. So wurde berichtet, dass in Zehlendorf Telefone und Klingeln nicht mehr funktionierten, was z.B. Pflegedienste vor große Probleme stellte. Patienten, die Hilfe brauchten, konnten weder anrufen noch per Hausnotruf Alarm schlagen. Diese Kommunikationslücke erschwerte die Krisenbewältigung erheblich – Hilfskräfte mussten teils persönlich Wohnungen aufsuchen oder über Nachbarn Kontakt herstellen. Immerhin funktionierte das behördliche Funknetz (BOS-Funk) weiter, da dessen Basisstationen notstromversorgt waren. Allerdings zeigt der Vorfall, dass Notfallpläne für Kommunikationsausfälle notwendig sind. Berlin verfügt bereits über Warn-Apps und seit 2022 über Cell Broadcast. Tatsächlich wurde während des Blackouts eine Cell-Broadcast-Warnung versandt – kurioserweise mit dem Hinweis „Extreme Gefahr“, obwohl es sich um die Ankündigung der Wiederversorgung handelte. Dies führte zu Verunsicherung. Offenbar fehlte eine Feinabstimmung in der Krisenkommunikation. Juristisch sind Bund und Länder seit dem Warntag 2022 bemüht, Warnsysteme zu verbessern; der Berliner Fall bietet hier Lernmaterial, wie Warnmeldungen klarer formuliert werden können.
Notfall- und Krisenpläne: Hatten die Behörden vorgesorgt? Teils ja, doch nicht ausreichend, so der Tenor unabhängiger Bewertungen. Positiv ist, dass Berlin im Dezember 2025 einen „Maßnahmenplan zur Stärkung der Resilienz des Stromnetzes“ vorgestellt hatte. Man hatte aus früheren Vorfällen (z.B. einem kleineren Stromausfall in Adlershof 2025) gelernt und Verbesserungen bei Prävention und Reaktion erarbeitet. Dazu gehörten u.a. Übungen und technische Nachrüstungen. Dennoch offenbarte der Januar-Blackout Lücken. Formal war zunächst das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zuständig, doch dieses zeigte sich mit der Lage überfordert. Erst nach und nach griffen übergeordnete Stellen steuernd ein (Landeskatastrophenstab in Abstimmung mit dem Bezirk). Kritiker monieren, die Abstimmung zwischen Bezirk und Senat sei zu behäbig gewesen – entscheidende Maßnahmen (Notunterkünfte, Hotline, Treibstoffversorgung) seien verspätet angelaufen. Hier stellt sich ein juristisches Problem: Nach Landesrecht liegt die Einsatzleitung zunächst bei der unteren Katastrophenschutzbehörde (Bezirk). Eine Übergabe an den Senat bzw. die Ausrufung des Katastrophenfalls erfolgte aber offenbar erst 1–2 Tage nach Beginn. In dieser Zeit musste der Bezirk improvisieren, was die Grenzen dieser Zuständigkeitsverteilung aufzeigt. Lehre: Künftig müssten schnellere Eskalationsmechanismen greifen, damit bei großflächigen Lagen direkt zentrale Stellen die Führung übernehmen – zumal Bezirke personell für derartige Großschadenslagen kaum ausgestattet sind.
Ökonomisch hat die unzureichende Prävention ihren Preis: Das tagelange Fehlen von Redundanzen führte nicht nur zu enormen Reparaturkosten (viele Kilometer Kabel mussten neu verlegt werden), sondern auch zu wirtschaftlichen Schäden bei Unternehmen und Selbständigen im Gebiet (Umsatzausfälle durch Betriebsschließungen). Zudem werden nun Investitionen beschleunigt nötig, etwa in zusätzliche Leitungen, Überwachungstechnik und Notstrominfrastruktur. Hätte man diese Schwachstelle früher beseitigt, wären die Kosten vermutlich geringer gewesen als nun der Schaden durch den Blackout. Auch deswegen hagelt es Kritik aus der Politik: Konstantin von Notz (Grüne) etwa sagte, die Verwundbarkeit wichtiger Infrastruktur sei „seit Jahren bekannt“ gewesen, doch die Verantwortlichen – „auch und gerade im Bundesinnenministerium“ – hätten die Probleme sträflich vernachlässigt. Zwei große Gesetzesvorhaben zum KRITIS-Schutz (die IT-Sicherheitsrichtlinie NIS2 und die physische CER-Richtlinie der EU) kämen nur langsam voran. Hier wird politisch also Nachholbedarf gesehen, um solche Krisen in Zukunft zu verhindern.
3. Vorbereitung und Umsetzung des Schutzes von Bevölkerung und Eigentum
Unmittelbar nach dem Stromausfall ging es darum, Leib und Leben der Bevölkerung zu sichern und Eigentum vor Schäden oder Gefahren zu bewahren. Berlin hatte – trotz aller Kritik – einige Notfallvorbereitungen, die nun griffen. Bereits am ersten Tag mobilisierten die Behörden ein Netz aus Hilfsorganisationen: Feuerwehr, Technisches Hilfswerk (THW), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Rotes Kreuz, Johanniter und andere arbeiteten zusammen. In der Nacht zum 4. Jan. wurde im Bezirk ein Krisenstab eingerichtet, und am 5. Jan. übernahm der Landeskatastrophenstab koordiniert die Lage. Diese Gremien aktivierten Notfallpläne, die u.a. vorsahen: Einrichtung von Notunterkünften, Bereitstellung von Notstromaggregaten für kritische Einrichtungen, Verteilung von Informationen und ggf. Evakuierung besonders gefährdeter Personen.
Notstrom und Infrastruktur: Das THW erwies sich als unverzichtbar. Schon am Samstag (3. Jan.) rückten THW-Fachberater mit der Feuerwehr in die betroffenen Viertel aus, um die Lage zu erkunden und Prioritäten festzulegen. Krankenhäuser im Bezirk (vier Stück) konnten bereits bis Samstagabend auf Notstrom umschalten oder wurden vom THW mit mobilen Aggregaten versorgt. Dadurch blieben die Kliniken funktionsfähig. Sobald die Krankenhaus-Notstromanlagen stabil liefen, verlegte man die mobilen Generatoren weiter zu Pflegeheimen, Seniorenresidenzen und Notunterkünften. Insgesamt wurden bis zu 74 Pflegeeinrichtungen innerhalb von zwei Tagen wieder ans Netz gebracht, teils durch das Stromnetz Berlin selbst, teils über Generatoren. Ohne diese Vorbereitung hätten viele alte oder kranke Menschen ernsthaft in Gefahr geraten können. Ein THW-Sprecher erläuterte, man sei seit Samstag durchgehend mit Elektrik-Fachberatern und Aggregaten im Einsatz gewesen. Dies zeigt eine gewisse Resilienzplanung: Das THW hält offenbar ausreichend Material und Personal in Bereitschaft, um auch eine Großstadtlage zu stemmen. Die Zusammenarbeit mit der Berliner Feuerwehr und Verwaltung wird als „gut organisiert“ beschrieben – ein Grund, warum es bis zum 6. Jan. keine bestätigten Todesopfer** direkt durch den Blackout gab (erst am 7. Jan. meldete die Polizei einen indirekten Todesfall, dessen Zusammenhang noch geprüft wird).
Notunterkünfte und Betreuung: Angesichts eisiger Wohnungen richtete der Bezirk Steglitz-Zehlendorf zusammen mit Hilfsorganisationen mehrere Wärme- und Notquartiere ein. So wurden z.B. in der Cole-Sporthalle (Hüttenweg) und im Rathaus Zehlendorf beheizte Hallen mit Feldbetten bereitgestellt. Dort konnten sich die Menschen aufwärmen, telefonieren und – falls nötig – übernachten. Anfangs haperte es etwas an der Ausstattung: Wie der Tagesspiegel berichtete, fehlte dem Bezirksamt zunächst ein Lkw, um genügend Feldbetten heranzuschaffen. Dieses Problem konnte aber gelöst werden, vermutlich durch Unterstützung des THW oder privater Anbieter. Bis Sonntagabend standen hunderte Betten bereit. Ein Bürgertelefon wurde allerdings erst am 4. Jan. (Sonntag) geschaltet– was relativ spät ist. Dieses Versäumnis wurde kritisiert, da am ersten Tag viele Bürger nicht wussten, an wen sie sich wenden konnten. Spätestens ab Montag war dann aber eine Hotline des Katastrophenstabs aktiv, die aktuelle Informationen und Hilfe koordinierte.
Evakuierungen und medizinische Betreuung: Besonders gefährdete Bewohner – etwa bettlägerige Senioren zuhause – wurden teils präventiv evakuiert. Mobile Pflegedienste arbeiteten rund um die Uhr, um ihre Klienten zu versorgen. Wo die Klingel nicht ging, half man sich kreativ: Feuerwehr und Nachbarschaftshilfen klopften an Türen, um sicherzustellen, dass niemand unbemerkt in Not geriet. Die Diakonie und andere Wohlfahrtsverbände standen bereit, um sozial isolierte Personen aufzuspüren. Insgesamt mussten in den ersten 48 Stunden einige Dutzend Patienten aus kalten Wohnungen in wärmere Notquartiere gebracht werden. Hier gab es kleinere Probleme in der Logistik: Laut Tagesspiegel „holperte“ der Transport kranker Menschen aus Pflegeheimen – vermutlich mangels ausreichend Krankentransportwagen. Die Berliner Feuerwehr war stark ausgelastet (ein „Wahnsinnslage“), erhielt aber Entlastung durch Bundespolizei-Einheiten, die ebenfalls vor Ort halfen. Später stellte die Feuerwehr auch Rücktransporte sicher: Als der Strom zurückkam, wurden immobile Personen auf Wunsch wieder nach Hause gebracht.
Bundeswehr-Amtshilfe: Eine signifikante Maßnahme war der Einsatz der Bundeswehr ab dem 5. Jan. Etwa 40 Soldaten der Luftwaffe (General-Steinhoff-Kaserne Gatow) wurden abkommandiert, um vor allem die Betankung der Notstromaggregate sicherzustellen. Die Bundeswehr stellte Tankwagen bereit, die Diesel zu den verteilten Generatoren brachten. Offiziell wird ein solcher Einsatz nur genehmigt, wenn „die Kapazitäten der ersuchenden Behörden nicht ausreichen“. Dass Berlin diese Hilfe anforderte, werteten manche als Armutszeugnis für den Zivilschutz. Auf Offiziersebene der Bundeswehr soll „das Entsetzen groß“ gewesen sein – man fragte sich, ob Berlin wirklich keine zivilen Tanklaster organisieren konnte. Tatsächlich hätten die Behörden nach Gesetz auch private Unternehmen verpflichten können, Treibstoff zu liefern. Warum dies nicht (rechtzeitig) geschah, bleibt unklar. Möglicherweise ging es schneller, auf vorhandene Bundeswehr-Logistik zurückzugreifen, als in aller Eile Speditionen zu mobilisieren. Juristisch zeigt dies aber, dass Berlin an die Grenzen seiner Eigenmittel stieß und sich auf Bundesressourcen stützte – ein kritischer Punkt, da Katastrophenschutz eigentlich Länderaufgabe ist.
Schutz von Eigentum und öffentlicher Sicherheit: Ein Blackout birgt immer das Risiko von Plünderungen, Bränden oder Unfällen. Die Berliner Polizei erhöhte in den dunklen Vierteln ihre Präsenz. Nach außen drangen keine Berichte über erhebliche Plünderungen – offenbar blieb die Lage in diesem Punkt ruhig. Die meisten Geschäfte waren geschlossen; teils wurden Lebensmittel, die zu verderben drohten, kostenlos an Bürger abgegeben (um sowohl Eigentum zu schützen als auch den Menschen zu helfen). Vereinzelt kam es zu Bränden durch Kerzen oder unsachgemäßen Heizversuchen, aber die Feuerwehr konnte diese klein halten. Notruf-Annahmepunkte wurden improvisiert: z.B. stellte die Freiwillige Feuerwehr am Mexikoplatz einen Generator-Lichtmast als Anlaufstelle für Bürger auf. Insgesamt bewahrheitete sich in dieser Krise der oft propagierte Grundsatz „Vorsorge statt Panik“: Viele Berliner im Südwesten waren vorbereitet (Notfallvorräte, Batterieradios, Kerzen), und Nachbarschaften organisierten sich. Behörden richteten auch Wärmeinseln ein – etwa blieben einige Schwimmbad-Foyers rund um die Uhr geöffnet, damit Menschen dort duschen und sich aufwärmen konnten. Ebenso stellten manche Kirchen und öffentliche Gebäude ihre geheizten Räume offen zur Verfügung. Solche Maßnahmen, oft spontan in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren entstanden, trugen dazu bei, größere Schäden oder Unruhen zu verhindern.
Trotz vieler engagierter Helfer sieht die Bilanz nicht nur rosig aus. Expertenanalysen heben hervor, dass die Stadt Glück im Unglück hatte: Der Blackout traf ein wohlhabendes Villengebiet mit relativ niedriger Bebauungsdichte. Wäre stattdessen ein dicht besiedeltes Viertel mit Hochhäusern (z.B. Marzahn oder Gropiusstadt) betroffen gewesen, wären die Herausforderungen (Evakuierung aus oberen Stockwerken ohne Aufzug, weitaus mehr Hilfsbedürftige pro Quadratkilometer) um ein Vielfaches größer gewesen. Der Staat hat ein Schutzversprechen gegenüber seinen Bürgern – deren Leben, Gesundheit und Eigentum im Notfall zu schützen. Ein Bruch dieses Versprechens gefährdet die Legitimation staatlicher Ordnung. In der Nacht des Blackouts gab es Momente, wo Bürger das Vertrauen verloren: Taschenlampen und Kerzen in dunklen Straßen, und die Frage, ob „auf den Staat Verlass ist“. Im Nachgang fordern viele, dass der Katastrophenschutz professionalisiert und regelmäßiger geübt wird. Der Landkreistag etwa betont, man müsse nicht nur Pläne haben, sondern diese auch mit Ressourcen unterlegen und regelmäßig proben. Finanziell bedeutet das, mehr Geld für Ausstattung, Personal und Schulung bereitzustellen – letztlich eine Investition in Sicherheit, die größer sein muss als bisher.
4. Unterbringung verschiedener Bevölkerungsgruppen: Hotels für Migranten vs. Feldbetten für Senioren?
Ein kontrovers diskutierter Aspekt des Krisenmanagements war die Ungleichbehandlung verschiedener Gruppen bei der Unterbringung. In den sozialen Medien und teils in der Presse entstand der Eindruck einer „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ im Blackout: Geflüchtete würden komfortabel in warmen Hotels untergebracht, während einheimische Rentner auf kalten Feldbetten in Turnhallen liegen müssten. Diese Wahrnehmung speiste sich aus mehreren Fakten: Berlin quartiert seit Jahren Mangels Wohnraum viele Asylbewerber und Flüchtlinge in Hotels oder Hostels ein – zu Kosten von ca. 60 € pro Person und Nacht, finanziert aus Steuermitteln. Gleichzeitig sah der ursprüngliche Plan für die vom Stromausfall betroffenen Bürger keine kostenlose Hotelübernachtung vor; ihnen wurden anfangs nur Notunterkünfte oder eben kostenpflichtige Hotels (mit geringfügigem Rabatt) angeboten. Dieser Kontrast führte zu Empörung.
Ein konkreter Fall machte Schlagzeilen: In einem Zehlendorfer Pflegeheim (angeblich Zum Heckeshorn 30, eine Unterkunft für Geflüchtete) wurden die Bewohner wegen des Stromausfalls mit Bussen in beheizte Quartiere evakuiert. Gleichzeitig mussten hochbetagte Anwohner aus der Umgebung in einer Turnhalle auf Feldbetten ausharren. Ein Kommentator brachte es polemisch auf den Punkt: „Hundertjährige müssen in der Hauptstadt auf Feldbetten übernachten, während parallel Hotelzimmer für Flüchtlinge angemietet werden – das ist kein Betriebsunfall, sondern eine politische Botschaft.“ Solche Aussagen verstärkten den Druck auf die Verantwortlichen erheblich.
Wie rechtfertigten die Behörden diese Unterschiede? Ein Bezirksverordneter aus Neukölln löste mit einer Erläuterung auf Twitter/Instagram einen Sturm aus. Er schrieb sinngemäß: Rechtlich stehe Flüchtlingen eine menschenwürdige Unterkunft als dauerhaftes Obdach zu (Schutzpflicht des Staates), weshalb man sie in Hotels unterbringe, wenn kein Wohnraum vorhanden ist. Blackout-Opfer hingegen erlitten nur eine kurzfristige Beeinträchtigung und hätten ihre Wohnung nicht verloren – daher gäbe es keine gesetzliche Verpflichtung, sie im Hotel unterzubringen. Neu ankommende Geflüchtete ohne Bleiberecht kämen übrigens auch in Gemeinschaftsunterkünfte, nicht ins Hotel, ergänzte er.
Diese Argumentation stieß auf Unverständnis und Zorn. Vielen galt sie als bürokratisches „Hohn“ gegenüber den leidenden Anwohnern. Zahlreiche Kommentatoren forderten, dann müsse man eben die Gesetze ändern, wenn sie solche Ergebnisse hervorbrächten. Juristisch ist die Darstellung nicht falsch: Asylbewerber haben nach AsylbLG und Landesaufnahmegesetz Anspruch auf Unterbringung, Berliner Bürger hingegen keinen individuellen Rechtsanspruch auf Hotel im Katastrophenfall. Trotzdem zeigte der Vergleich ein ethisches Dilemma. Der öffentliche Druck wurde schließlich so groß, dass die Politik einlenkte. Wie oben beschrieben, entschied der Senat am 6. Jan., allen Betroffenen Hotelkosten zu erstatten. Damit wurde die faktische Ungleichbehandlung abgemildert (wenn auch um den Preis erheblicher Kosten). Es bleibt jedoch der Eindruck, dass diese Entscheidung reaktiv und unter Zwang fiel – ein geordneter Krisenplan hätte idealerweise von Anfang an vorgesehen, vulnerable Bürger ähnlich gut unterzubringen wie andere Gruppen.
Ökonomisch wirft das Vorgehen Fragen auf: Berlin gibt jährlich Milliardenbeträge für die Unterbringung von Flüchtlingen aus, auch in Hotels. Wenn in der Krise dann für die eigene Bevölkerung scheinbar kein Budget da ist, untergräbt das das Vertrauen. Das Signal war fatal („Auf den Staat ist kein Verlass“ titelte eine Zeitung provokativ). Immerhin hat der Senat mit der Übernahme der Hotelkosten Schadenbegrenzung betrieben. Doch selbst diese Lösung war verwaltungsaufwendig (Vorkasse, Antragstellung) und wirft die Frage auf, warum die Behörden nicht einfach direkt Hotelkontingente gebucht haben. Laut einiger Medien hätte das Land rechtlich sogar Hotels per Anordnung beschlagnahmen oder in Anspruch nehmen können – genutzt wurde dieses Instrument nicht. Stattdessen vertraute man auf freiwillige Angebote und individuellen Initiative der Bürger (die sich selbst ein Hotel suchen mussten). Hier zeigt sich ein Spannungsfeld zwischen bürokratischer Korrektheit und pragmatischem Krisenmanagement. Künftig dürfte man solche sozialen Verwerfungen im Katastrophenschutzkonzept berücksichtigen müssen, um Gleichbehandlung zu wahren und Neiddebatten zu vermeiden.
Am Ende ist festzuhalten: Die Unterbringungslage wurde nachjustiert, sodass kein Betroffener aus finanziellen Gründen frieren musste – rückblickend also sachlich gerechtfertigt gelöst, wenn auch spät. Dennoch bleibt ein politischer Schaden: Das Thema wurde von Populisten aufgegriffen, um generelles Misstrauen gegenüber der Regierung zu schüren. Es illustriert, wie soziale Gerechtigkeit auch im Katastrophenfall ein zentrales Anliegen sein muss – nicht nur aus Menschlichkeit, sondern auch um die gesellschaftliche Akzeptanz von Krisenmaßnahmen zu erhalten.
Fazit
Die Analyse des Berliner Krisenmanagements beim Stromausfall infolge des „Vulkan“-Anschlags zeigt ein gemischtes Bild. Auf der einen Seite stehen schnelle Hilfsmaßnahmen und engagierte Einsatzkräfte, denen es zu verdanken ist, dass die mehrtägige Stromkrise ohne massive Schäden an Leib und Leben gemeistert wurde. Die Infrastrukturreparatur gelang sogar schneller als prognostiziert – bereits am 7. Jan. hatten alle Haushalte wieder Strom, einen Tag früher als zunächst befürchtet. Auch die strafrechtliche Aufarbeitung wurde angegangen (Einstufung als Terrorismus, Übernahme durch Bundesanwaltschaft). Auf der anderen Seite traten Versäumnisse zutage: Präventiv war die kritische Infrastruktur nicht ausreichend geschützt – ein einzelner Anschlag konnte 100.000 Menschen lahmlegen, was viele als unverzeihlich betrachten. Notfallpläne existierten, wurden aber teils zu langsam aktiviert (Stichwort Bezirk vs. Senat). Die Krisenkommunikation und Koordination wiesen Lücken auf (späte Hotline, verunsichernde Warnmeldungen). Und die soziale Dimension – wer bekommt welche Hilfe – wurde zunächst ungeschickt gehandhabt und erst unter öffentlichem Druck korrigiert.
Juristisch ist der Vorfall ein Weckruf: Die Pflichten des Staates zum Schutz der Daseinsvorsorge (§ 88 StGB „verfassungsfeindliche Sabotage“ schützt gerade solche Infrastruktur) müssen ernster genommen werden. Gesetzesinitiativen auf Bundesebene (KRITIS-Dachgesetz, Umsetzung EU-Richtlinien) dürfen nicht länger verschleppt werden. Auch das Land Berlin wird sein Katastrophenschutzgesetz und die Zuständigkeiten prüfen müssen, damit im Ernstfall schneller reagiert werden kann. Ökonomisch gilt es abzuwägen: Investitionen in Netzersatzanlagen, redundante Leitungen, Lagerhaltung von Notfallmaterial und regelmäßige Übungen kosten Geld – doch die Kosten eines Blackouts (Produktionsausfälle, Einsatzkosten, Vertrauensverlust) sind ungleich höher. So gesehen wäre präventiver Schutz günstiger gewesen als die nachträgliche Schadensbewältigung. Ebenso wird man die Verteilung öffentlicher Mittel hinterfragen: Milliarden für Unterbringung externer Personengruppen stehen im Raum, während bei der eigenen Bevölkerung im Krisenfall gespart wurde – ein Ungleichgewicht, das politisch brisant ist.
Insgesamt offenbart die Krise von Januar 2026: Berlin war gerade noch glimpflich davongekommen, aber für einen größeren „Ernstfall“ nicht ausreichend gerüstet. Die Ereignisse haben jedoch auch Lerneffekte erzeugt. Nach dem Motto „Lessons Learned“ werden nun zahlreiche Maßnahmen ergriffen – von technischer Aufrüstung (schon angekündigt: schnellere Umsetzung der zweiten Einspeisung im Südwesten) bis hin zu Revisionen der Krisenpläne und Kommunikationswege. Der Staat muss sein Schutzversprechen erneuern und untermauern. Das Vertrauen der Bürger hängt davon ab, dass beim nächsten Mal Prävention, Reaktion und Gerechtigkeit Hand in Hand gehen. Berlin wird die Erfahrungen dieses Blackouts nutzen müssen, um resilienter und effizienter zu werden – juristisch abgesichert und ökonomisch sinnvoll geplant – damit es bei kommenden Krisen besser gewappnet ist.
Quellen: Offizielle Pressemitteilungen, Aussagen des Senats und Bezirks (Berlin.de, Senatskanzlei); Äußerungen von Kai Wegner, Reg. Bürgermeister (zitiert nach Morgenpost); Stellungnahmen der Innensenatorin I. Spranger und BMI (LTO); Experteneinschätzungen (Tagesspiegel, Heise, ZEIT, AG Kritis); Berichte von Nachrichtenagenturen (dpa/Zeit, Berliner Zeitung, taz); Analysen und Kommentare seriöser Medien (Tagesspiegel, Welt). Diese Quellen belegen die hier dargestellten Fakten und Bewertungen umfassend.
