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Das schwedische Rentenmodell – ein Vergleich

Arbeitsrecht – Erbrecht - Kommunalrecht

Das schwedische Rentenmodell – ein Vergleich

Vorsorgevollmacht

Vor 30 Jahren (1990–1994) befand sich Schweden:

  • in einer Rentenkrise von ähnlichem Charakter wie Deutschland heute,

  • mit einem leistungsdefinierten, umlagefinanzierten Rentensystem, das nicht mehr finanzierbar war,

  • mit dramatischen demografischen Projektionen,

  • und einem Staatshaushalt, der durch Rentenzuschüsse bedroht war.

Darauf reagierte Schweden nicht mit kosmetischen Maßnahmen, sondern mit einem Systemwechsel:

  • weg von politisch festgelegten Leistungsversprechen,

  • hin zu einem automatisch stabilisierten, demografiefesten Rentensystem mit Kapitaldeckung.

Das Ergebnis: ein seit 25 Jahren weitgehend konfliktfreies, fiskalisch stabiles Rentensystem.

Das schwedische Rentensystem besteht aus drei Säulen, wobei die erste Säule – die staatliche allgemeine Rente – die zentrale Rolle spielt. Diese erste Säule beinhaltet drei unterschiedliche Mechanismen, die ineinandergreifen:

  1. Einkommensrente (Inkomstpension) – umlagefinanziert

  2. Prämienrente (Premiepension) – kapitalgedeckt, individuell investiert

  3. Garantierente (Garantipension) – steuerfinanzierte Mindestabsicherung

Flankiert wird die staatliche Rente durch die zweite und dritte Säule:

  1. Betriebsrenten / Tarifrenten (Tjänstepension) – kapitalgedeckte Pflicht- oder quasi-Pflichtsysteme auf Tarifvertragsbasis

  2. Private Vorsorge (Privat pensionssparande) – freiwillig, kapitalgedeckt

Ökonomisch handelt es sich um ein hybrides Modell, das Umlage und Kapitaldeckung kombiniert und durch automatische Stabilisierungsmechanismen gesteuert wird.


1. Einkommensrente (Inkomstpension)

a) Finanzierung und Mechanik

  • Beitragssatz insgesamt: 18,5 % des beitragspflichtigen Einkommens
    – davon 16 % Umlage zur Inkomstpension
    2,5 % Kapitaldeckung zur Premiepension

  • Beiträge werden wie in Deutschland vom Lohn abgezogen, allerdings ohne die deutsche Begrenzung durch ein starres Finanzierungskorsett.

b) Kontenmechanismus

Die Einkommensrente funktioniert über virtuelle individuelle Konten („Notional Defined Contribution“, NDC):

  • Jedes Jahr wird das beitragspflichtige Einkommen dem individuellen Rentenkonto gutgeschrieben.

  • Die Konten werden nicht real verzinst, sondern fiktiv mit dem Wachstum der Durchschnittslöhne.

  • Bei Rentenbeginn wird das auf dem Konto stehende Guthaben durch einen aktuariellen Faktor geteilt (abhängig von Lebenserwartung, Renteneintrittsalter und Zinssatzannahmen).

Juristisch betrachtet erhält die Person keinen Eigentumstitel, sondern einen dynamischen, gesetzlich definierten Rentenanspruch.

c) Automatischer Ausgleichsmechanismus („Balancing Mechanism“)

Schlüsselinnovation des Systems:

Wenn die Summe der zukünftigen Verpflichtungen die erwarteten Beitragseinnahmen übersteigt, tritt automatisch ein Kürzungsmechanismus ein.

  • Der Wert der Rentenkonten wird temporär mit einem negativen Anpassungsfaktor versehen.

  • Dadurch werden Rentenansprüche und laufende Renten temporär abgesenkt, bis das System wieder im Gleichgewicht ist.

  • Nach Wiederherstellung der Balance wird die normale Anpassung wieder aufgenommen.

Ökonomisch verhindert dies systematisch ein Defizit, wie es im deutschen Modell existiert.


2. Prämienrente (Premiepension)

a) Aufbau

  • 2,5 % der Einkommen werden real kapitalgedeckt investiert.

  • Die Person kann zwischen mehreren Hundert staatlich geprüften Fonds wählen.

  • Wer nicht wählt, landet im staatlichen Standardfonds AP7 Såfa, der langfristig hohe Erträge erzielt hat.

b) Wirtschaftliche Wirkung

  • Dieser Teil ist vollständig kapitalgedeckt.

  • Damit wird ein demografierobuster Baustein geschaffen.

  • Renditen kamen historisch überwiegend aus global diversifizierten Aktienanlagen.


3. Garantierente (Garantipension)

a) Charakter

  • Eine steuerfinanzierte Grundsicherung für Personen mit niedrigen oder keinen Rentenansprüchen.

  • Sie ersetzt den deutschen Mix aus Grundsicherung im Alter + Anrechnungs- und Bedürftigkeitslogiken.

b) Anspruchsvoraussetzungen

  • Niedrige oder keine Inkomstpension.

  • Wohnsitz in Schweden für mindestens 40 Jahre zwischen 16 und 64 Jahren.

c) Funktion

Ökonomisch gestaltet als negativer Einkommenseffekt mit geringen Arbeitsanreizverzerrungen, da der Übergang zur Garantierente abgeschwächt wird und nicht komplett „alles angerechnet“ wird, wie im deutschen ALG-II-Nachfolgesystem.


4. Betriebliche und tarifliche Zusatzrenten (Tjänstepension)

a) Struktur

  • Etwa 90 % aller Erwerbstätigen sind in einem tarifvertraglich geregelten Betriebsrentenmodell.

  • Kapitalgedeckte Vorsorge, oft mit Beitragssätzen zwischen 4,5 % und 30 % des Einkommens, abhängig von Branche und Verdiensthöhe.

b) Governance

  • Die Fonds werden von kollektiven Trägern verwaltet, die strengen gesetzlichen Auflagen unterliegen und Kosten strikt begrenzen.

Ökonomisch stellen die Tjänstepensionen den größten Vermögensbestand der schwedischen Haushalte dar.



Zentrales Steuerungselement: Automatische Stabilität

Schwedens Rentensystem ist so ausgestaltet, dass keine politische Mehrheit das System dauerhaft überlasten kann.

Mechanismen:

  1. Automatische Anpassung der Renten bei Ungleichgewicht

  2. Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung

  3. Keine Möglichkeit, über zusätzliche staatliche Zuschüsse Defizite zu kaschieren

  4. Breite Kapitaldeckung, die langfristige Renditen erzeugt

Ökonomisch bedeutet dies:
Das System ist permanent solvent, weshalb Schweden im Gegensatz zu Deutschland keine massiven Steuerzuschüsse in das Umlagesystem leiten muss.


Renteneintrittsalter

a) Flexibel 

Renteneintritt grundsätzlich zwischen 63 und 69 Jahren (steigend).
Jeder Monat des späteren oder früheren Rentenbeginns führt zu Zu- und Abschlägen.

b) Kopplung an die Lebenserwartung

Das Rentenalter steigt automatisch, ohne parlamentarische Mehrheiten.


Vergleich zu Deutschland –  Überblick

Aspekt Schweden Deutschland
Finanzierung 16 % Umlage + 2,5 % Kapitaldeckung 18,6 % Umlage + hoher Steuerzuschuss
Kapitaldeckung strukturell eingebaut (Premiepension + Tjänstepension) faktisch kaum vorhanden
Automatischer Stabilisator ja, gesetzlich zwingend nein, rein politisch
Defizitrisiko sehr gering extrem hoch (50–100 Mrd. €/Jahr aus Bundeshaushalt)
Rentenalter automatisch anpassbar politisch umkämpft
Staatliche Zuschüsse minimal systemtragend

Das schwedische Rentenmodell ist ein ökonomisch und fiskalisch robuster Hybrid, der durch:

  • Notional Defined Contributions (NDC),

  • kapitalgedeckte Fondsbestandteile,

  • automatische Stabilisierungsmechanismen

  • und breite tarifvertragliche Vorsorge

die langfristige Zahlungsfähigkeit sicherstellt.

 


Von Schweden lernen?


Inhalt und Logik des deutschen Rentenpakets (Rentenpaket II / 2025)

1. Kerninhalte Rentenpaket II

Der Gesetzentwurf „Rentenpaket II“ der Ampel (2024) legt im Wesentlichen fest:(BMAS Webseite)

  1. Dauerhafte Haltelinie beim Rentenniveau

    • Sicherung eines Sicherungsniveaus von mindestens 48 % bis 2040.

    • Ohne Paket würden Regierungsgutachten von ca. 44,9 % Rentenniveau im Jahr 2040 ausgehen.(HSS)

  2. Beitragssatzerhöhung in der GRV

    • Heute: 18,6 %

    • Prognose MIT Rentenpaket II:

      • 2028: ca. 20,0 %

      • 2030: ca. 20,6 %

      • ab 2035: ca. 22,3 % (mit Kapitalerträgen)

    • Ohne Generationenkapital läge der Satz 2040 bei ca. 22,6 %.(Deutscher Bundestag)

  3. Generationenkapital / Stiftung

2. Ergänzendes „Rentenpaket 2025“ der Großen Koalition

Unter der nun amtierenden großen Koalition CDU/CSU–SPD (Merz-Regierung) wird das bereits laufende Konzept politisch fortgeschrieben und erweitert:(Bundesregierung)

  • Bestätigung der Haltelinie 48 % (mit kleineren Modifikationen).

  • Ausweitung Mütterrente / Leistungen für Erziehungszeiten.

  • Erleichterter Hinzuverdienst im Rentenalter und Förderung längeren Arbeitens.

  • Politischer Kompromiss mit der „Jungen Gruppe“ u. a. über:

    • Aktienpaket von 10 Mrd. € zur privaten Altersvorsorge Jugendlicher, finanziert aus Dividenden von Bundesbeteiligungen.

    • Einsetzung einer neuen Rentenkommission (Bericht bis 2026).(DIE WELT)

Die Junge Gruppe innerhalb der CDU/CSU kritisiert insbesondere die dauerhafte Haltelinie bei 48 % und die damit verbundenen Mehrkosten für die jüngeren Jahrgänge und hatte zeitweise mit einer Blockade im Bundestag gedroht.(ZDFheute)


Gegenüberstellung: Schwedisches Modell vs. deutsches Rentenpaket

Systemlogik im Überblick

Merkmal Schweden Deutschland nach Rentenpaket II / 2025
Grundmodell NDC-System (Notional Defined Contribution) + kapitalgedeckte Teilrente + starke Betriebsrenten Klassisches Umlagesystem SGB VI + politisch definierte Haltelinien + kleiner kapitalgedeckter Baustein (Generationenkapital)
Finanzierungsmechanik 16 % umlagefinanzierte Einkommensrente, 2,5 % kapitalgedeckte Prämienrente, starke Tjänstepension 18,6 % (steigend bis >22 %) umlagefinanziert; erhebliche Steuerzuschüsse + kreditfinanziertes Generationenkapital
Stabilisierung Automatischer „Balancing Mechanism“: Renten werden bei Schieflage automatisch gekürzt/gedämpft Politische Haltelinie von 48 %, Stabilisierungsrisiko liegt beim Beitragssatz und Bundeshaushalt
Rentenalter Flexibel, aktuell fair, gekoppelt an Lebenserwartung Politisch festgelegt (Regelalteranhebung), keine automatische Kopplung
Kapitalstock Realer Kapitalstock aus Prämien- und Betriebsrenten Kapitalstock über Staatskredite (Generationenkapital), wirtschaftlich Teil der Staatsverschuldung

Ökonomische Kernunterschiede

  1. Schweden

    • System ist endogen stabil: Ausgaben passen sich automatisch Einnahmen an.

    • Demografie-Risiko wird voll in Rentenformel eingepreist (NDC + Lebenserwartungsfaktor).

    • Kapitaldeckung kommt oben drauf und ist echt Vermögensbildung der Versicherten.

  2. Deutschland mit Rentenpaket II / 2025

    • System bleibt primär umlagefinanziert und politisch fixiert.

    • Die Haltelinie schützt das Rentenniveau, aber zwingt Beitragssätze und Steuerzuschüsse nach oben.(HSS)

    • Generationenkapital ist volkswirtschaftlich nicht zusätzliche Ersparnis, sondern bilanziell:

    • Das Risiko eines Rendite-Shortfalls trägt mittelbar der Steuerzahler.

Kurz: Schweden löst das Problem über Regelmechanik, Deutschland über politische Leistungszusagen plus kreditfinanzierte Renditewette.


Muß die Junge Gruppe CDU/CSU aus verfassungsrechtlicher Sicht das Rentenpaket ablehnen? – Graf Kerssenbrock & Kollegen

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