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Der Begriff „Frau“ bezieht sich ausschließlich auf das biologische Geschlecht

Arbeitsrecht – Erbrecht - Kommunalrecht

Der Begriff „Frau“ bezieht sich ausschließlich auf das biologische Geschlecht

Saubere Luft

Am 16. April 2025 fällte der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs ein wegweisendes Urteil zur Definition des Begriffs „Frau“ im Gleichstellungsgesetz (Equality Act) von 2010. Demnach bezieht sich der Begriff ausschließlich auf das biologische Geschlecht, wodurch Transfrauen – selbst mit einem Gender Recognition Certificate (GRC) – rechtlich nicht als Frauen im Sinne dieses Gesetzes gelten.


Hintergrund des Verfahrens

Die Entscheidung resultierte aus einem Rechtsstreit zwischen der schottischen Regierung und der feministischen Organisation For Women Scotland. Letztere hatte gegen das schottische Gesetz zur Geschlechterrepräsentation in öffentlichen Gremien geklagt, das Transfrauen mit GRCs in die Quote von 50 % Frauen einbezog. Die Klägerinnen argumentierten, dass dies die Bedeutung von „Frau“ im Gleichstellungsgesetz verwässere.


Kernaussagen des Urteils

Der Supreme Court entschied einstimmig, dass die Begriffe „Frau“, „Mann“ und „Geschlecht“ im Equality Act 2010 auf das bei der Geburt zugewiesene biologische Geschlecht verweisen. Ein GRC, das eine rechtliche Anerkennung des Geschlechtswechsels ermöglicht, ändert daran nichts. Das Gericht betonte, dass eine erweiterte Definition zu Inkohärenz und Unanwendbarkeit des Gesetzes führen würde.


Auswirkungen auf Transpersonen

Obwohl das Urteil Transpersonen weiterhin vor Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsumwandlung schützt, können sie nun rechtmäßig von bestimmten frauenspezifischen Räumen und Dienstleistungen ausgeschlossen werden. Dazu zählen unter anderem Frauenhäuser, Krankenhausstationen, Sportteams und öffentliche Gremien. Das Gericht stellte klar, dass solche Ausschlüsse zulässig sind, sofern sie verhältnismäßig und gerechtfertigt sind.


Reaktionen und gesellschaftliche Debatte

Frauenrechtsgruppen begrüßten das Urteil als Klarstellung und Stärkung des Schutzes von Frauenräumen. Transaktivist:innen und Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International äußerten hingegen Besorgnis über eine mögliche Marginalisierung von Transpersonen. Die britische Regierung lobte das Urteil für die Schaffung von Rechtssicherheit, während die schottische Regierung ihre Enttäuschung über die Entscheidung zum Ausdruck brachte.


Internationale und zukünftige Implikationen

Das Urteil könnte als Präzedenzfall für ähnliche Debatten in anderen Ländern dienen, insbesondere in den USA, wo vergleichbare Diskussionen über die Definition von Geschlecht und den Zugang zu geschlechtsspezifischen Räumen geführt werden. In Großbritannien selbst wird erwartet, dass Organisationen und Behörden ihre Gleichstellungsrichtlinien überarbeiten müssen, um den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen.


Die Aufnahme von Transfrauen in Bereiche, die traditionell als geschützte Räume für Frauen gelten – insbesondere im Sport, in Frauenhäusern, Gefängnissen oder anderen geschlechtsspezifischen Einrichtungen – hat in den letzten Jahren eine intensive gesellschaftliche, politische und juristische Debatte ausgelöst. Der zentrale Konflikt ergibt sich aus der Spannung zwischen dem Anliegen, die Rechte und Anerkennung von Transpersonen zu stärken, und dem Bedürfnis nach Schutz und Fairness für biologische Frauen.


1. Sport: Fairness versus Inklusion

Biologische Unterschiede als Ausgangspunkt

Im Hochleistungssport, aber auch im Amateurbereich, spielt das biologische Geschlecht eine zentrale Rolle. Zahlreiche Studien belegen, dass Menschen, die in der männlichen Pubertät Testosteron ausgesetzt waren, im Durchschnitt über körperliche Vorteile verfügen: etwa größere Muskelmasse, stärkere Knochendichte, höheres Sauerstoffaufnahmevermögen und Schnellkraft.

Kritik an der Teilnahme von Transfrauen

Kritiker argumentieren, dass Transfrauen, selbst nach hormoneller Behandlung, oft Restvorteile behalten, die gegenüber cis-Frauen (biologische Frauen) zu einem Wettbewerbsnachteil führen. Besonders sichtbar wurde dies in:

  • Schwimmen: Der Fall von Lia Thomas in den USA sorgte international für Aufsehen.

  • Kampfsportarten: Hier steht zusätzlich die physische Sicherheit der Athletinnen im Fokus.

  • Leichtathletik: Mehrere Sportverbände haben Einschränkungen oder Verbote für Transfrauen eingeführt, die nach der Pubertät im männlichen Geschlecht lebten.

Verbandsregelungen

Viele internationale Sportorganisationen (z. B. World Athletics, World Aquatics) haben inzwischen striktere Kriterien eingeführt, wonach Transfrauen, die nach der männlichen Pubertät ihre Transition begannen, von der Teilnahme an Frauenwettbewerben ausgeschlossen sind.


2. Frauenhäuser und geschützte Wohnräume

Zweck und Schutzauftrag

Frauenhäuser dienen dem Schutz vor häuslicher Gewalt, insbesondere durch Männer. Viele Bewohnerinnen haben Gewalt durch Männer erfahren und suchen gezielt einen geschlechtsgeschützten Raum zur physischen und psychischen Erholung.

Konfliktfeld: Aufnahme von Transfrauen

  • Einige Einrichtungen nehmen Transfrauen ungeprüft auf, wenn sie sich als Frau identifizieren.

  • Andere bestehen auf der Beibehaltung des Schutzraums ausschließlich für biologische Frauen – oft aus Rücksicht auf die Traumata der Bewohnerinnen.

Rechtliche Spannung

In vielen Ländern verbieten Gleichstellungsgesetze eine Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität – gleichzeitig lassen sie aber Ausnahmen zu, wenn es um Schutzräume geht. Gerichte müssen hier regelmäßig zwischen dem Schutzinteresse vulnerabler Frauen und dem Gleichbehandlungsanspruch von Transfrauen abwägen.


3. Gefängnisse: Sicherheit und Identitätsrechte

Fallbeispiele

  • In Großbritannien wurden Fälle öffentlich, in denen Transfrauen, die nach ihrer Verurteilung den Geschlechtswechsel vollzogen hatten, in Frauengefängnissen untergebracht wurden – teils mit einer Vorgeschichte sexueller Gewalt.

  • Dies führte zu Übergriffen und Protesten, woraufhin Regierungen wie die britische ein restriktiveres Vorgehen einführten.

Dilemma

  • Die Inhaftierung von Transfrauen in Männergefängnissen stellt ein erhöhtes Risiko für diese dar.

  • Die Inhaftierung in Fraueneinrichtungen kann die Sicherheit der Insassinnen gefährden – insbesondere, wenn körperlich-männliche Merkmale oder eine kriminelle Vorgeschichte bestehen.


4. Toiletten und Umkleiden: Alltagsräume mit Symbolcharakter

Zugang und subjektive Sicherheit

Öffentliche Toiletten und Umkleideräume sind alltägliche Räume, die für viele Frauen emotionale Bedeutung haben. Einige befürchten, dass durch die Selbstidentifikation als Frau potenziell Männer Zugang zu diesen Räumen erhalten – was Unsicherheit oder Übergriffe begünstigen könne.

Politische Debatte

  • Selbstbestimmungsgesetze fördern oft den Zugang zu solchen Räumen allein basierend auf Selbstidentifikation.

  • Gegner dieser Regelung fordern Zugangskriterien, die zumindest operative oder hormonelle Veränderungen voraussetzen.

 


Dazu sagt Valerie Wilms:

«Ich bin keine Frau. Ich lebe in der Rolle als Frau» – die transsexuelle ehemalige Grünen-Politikerin Valerie Wilms rechnet mit der Gender-Ideologie ab – NZZ 17.4.2025

Persönlicher Werdegang

  • Valerie Wilms lebte bis zum Alter von 41 Jahren als Mann, heiratete, bekam zwei Kinder und arbeitete im Maschinenbau.

  • Mit 52 ging sie in die Politik, saß acht Jahre für die Grünen im Bundestag, Schwerpunkt: Verkehrspolitik.

  • 2023 trat sie aus der Partei aus, da ihr die Grünen zu ideologisch in Klima- und Sozialpolitik wurden.

  • Mit 71 Jahren macht sie erstmals öffentlich, dass sie trans ist – in ihrer Autobiografie „Meine zwei Leben“.


Transidentität und Politik

  • Wilms wollte nie über ihre Transidentität politisch punkten oder öffentlich Aufmerksamkeit erlangen.

  • Sie kritisiert die „woke Gender-Ideologie“ und lehnt „Geschlechter-Hopping“ ab, das das Selbstbestimmungsgesetz ermögliche.

  • Ihre Transition betrachtet sie als persönliche Entscheidung, nicht als politisches Merkmal.


Kritik am Selbstbestimmungsgesetz

  • Wilms befürwortet die frühere gesetzliche Regelung mit psychologischer Begutachtung.

  • Eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Wunsch zur Transition sei notwendig – ohne medizinische Diagnostik könne man sich selbst und das eigene Leben nicht realistisch einschätzen.

  • Sie sieht Transsexualität als psychische Erkrankung – eine Abweichung von der Norm, die medizinisch eingeordnet bleiben müsse, um etwa Krankenkassenleistungen zu sichern.


Selbstverständnis und biologische Realität

  • Wilms unterscheidet zwischen biologischem Geschlecht und sozialer Rolle: Sie lebt als Frau, wurde aber als Junge geboren und sieht sich nicht als biologische Frau.

  • Sie erkennt die Begrenztheit operativer und hormoneller Maßnahmen an und betont ihre XY-Chromosomen.


Familie und persönliche Konsequenzen

  • Ihre Transition führte zum Bruch mit Ehefrau und Kindern.

  • Sie bereut die Gründung einer Familie nicht, sieht sie aber im Nachhinein als gesellschaftlichen Druck, um das „Anderssein“ zu unterdrücken.

  • Der Kontakt zu den Söhnen ist heute nur noch sehr eingeschränkt.


Kritik an heutigen Trans-Diskursen

  • Wilms warnt vor zu früher Hormonbehandlung bei Jugendlichen – das könne irreversible Folgen haben und sei „hart an der Grenze zur Körperverletzung“.

  • Sie beobachtet einen gesellschaftlichen Trend bei Mädchen, männliche Rollenbilder anzunehmen – oft aus Unzufriedenheit mit der weiblichen Rolle.

  • Die affirmative Praxis in Schulen und Behörden sieht sie kritisch – sie verhindere eine echte Auseinandersetzung.


Gesellschaftspolitische Lage

  • Wilms warnt vor einem gesellschaftlichen Backlash, wie er sich in den USA zeigt (z. B. Trump-Politik, Toilettenverbot für Transfrauen).

  • Sie sieht diesen Rollback als Reaktion auf eine überzogene, aktivistische Trans-Agenda, die mehr schadet als nutzt.

  • Ihr Appell: Transsexuelle sollten so unauffällig und zufrieden wie möglich leben, statt durch Aktivismus Gegenreaktionen zu provozieren.


Aus dem Interview mit Valerie Wilms ergeben sich mehrere differenzierte und teils unbequeme Schlussfolgerungen für den Umgang mit Transfrauen. Wilms bietet dabei eine erfahrungsgesättigte Perspektive jenseits aktivistischer oder ideologischer Rhetorik.


Transidentität ist individuell – keine politische Monstranz

Wilms‘ Haltung:
Sie hat ihre Transidentität nie als identitätspolitisches Kapital eingesetzt. Ihre Transition war eine persönliche, existenzielle Entscheidung, nicht Teil einer öffentlichen Agenda. Die Politisierung der eigenen Biografie sieht sie kritisch.

Schlussfolgerung:
Der Umgang mit Transidentität sollte entprivatisierende Tendenzen hinterfragen. Nicht jede Transition muss ein gesellschaftspolitisches Statement sein. Transpersonen dürfen sich dem öffentlichen Narrativ auch entziehen, ohne sich rechtfertigen zu müssen.


Differenzierung statt Ideologisierung: Kritik an „Gender-Hopping“

Wilms‘ Haltung:
Sie lehnt das im Selbstbestimmungsgesetz enthaltene Konzept ab, wonach Personen jährlich ihr rechtliches Geschlecht ändern können. Dies gefährde die Ernsthaftigkeit der Transition und untergrabe die gesellschaftliche Akzeptanz.

Schlussfolgerung:
Ein verantwortungsvoller rechtlicher Rahmen muss zwischen stabiler, dauerhafter Transidentität und situativer, ideologisch motivierter Geschlechtswechselpraxis unterscheiden. Die Gesellschaft braucht klare Kriterien für den Zugang zu geschützten Bereichen.


Transsexualität bleibt ein medizinisches Thema

Wilms‘ Haltung:
Sie vertritt bewusst die Ansicht, Transsexualität sei eine psychische Erkrankung im medizinischen Sinn – nicht, um sie zu stigmatisieren, sondern um die notwendige therapeutische Begleitung und Kassenleistungen zu sichern.

Schlussfolgerung:
Die vollständige Entpathologisierung von Transsexualität kann unbeabsichtigt zur Entrechtung führen – etwa durch den Wegfall medizinischer Absicherung. Eine Balance ist notwendig: Anerkennung ohne Stigmatisierung, aber mit medizinischer Ernsthaftigkeit.


Biologische Realität versus soziale Rolle

Wilms‘ Haltung:
Sie anerkennt, dass sie in der Rolle als Frau lebt, biologisch aber ein Mann bleibt – XY-Chromosomen, Pubertätsprägung und körperliche Grundstruktur eingeschlossen. Sie fordert, dies nicht zu verdrängen.

Schlussfolgerung:
Gesellschaft und Recht müssen biologische Tatsachen als relevanten Faktor anerkennen – insbesondere im Sport, in medizinischen Kontexten oder bei geschützten Räumen. Der soziale Geschlechtsausdruck kann nicht pauschal biologische Gegebenheiten ersetzen.


Schutzräume für Frauen dürfen nicht relativiert werden

Wilms‘ Haltung:
Sie erkennt an, dass Transfrauen in bestimmten Kontexten Ausschluss erfahren können, ohne dass dies als Diskriminierung zu werten sei – etwa in Frauengefängnissen oder Frauenhäusern.

Schlussfolgerung:
Ein konsequenter Schutz weiblicher Räume setzt voraus, dass die Interessen und Sicherheitsbedürfnisse biologischer Frauen ernst genommen werden. Ein genereller Zugang für Transfrauen – allein auf Grundlage der Selbstidentifikation – kann kontraproduktiv sein.


Frühtransition bei Jugendlichen ist gefährlich

Wilms‘ Haltung:
Sie spricht sich gegen eine zu frühe medizinische Transition aus, insbesondere bei Jugendlichen, und sieht darin ein erhebliches Risiko für irreversible Fehlentscheidungen.

Schlussfolgerung:
Jugendschutz muss vor Selbstbestimmung gehen. Medizinische Eingriffe mit dauerhaften Folgen sollten nur bei erwachsenen, psychologisch stabilen Personen erfolgen. Es braucht eine belastbare Diagnostik und keine Affirmation ohne Prüfung.


Aktivismus birgt das Risiko des gesellschaftlichen Backlash

Wilms‘ Haltung:
Sie warnt davor, durch radikalen Aktivismus und überzogene Forderungen gesellschaftliche Toleranz zu verspielen. Die „woke Gender-Ideologie“ habe eine Gegenbewegung provoziert, besonders sichtbar in den USA.

Schlussfolgerung:
Wer die Akzeptanz von Transpersonen langfristig sichern will, muss auf Mäßigung, Integrität und Realitätsnähe setzen. Moralischer Absolutismus untergräbt die Sache, für die er kämpft.


Ein Appell zur Vernunft

Valerie Wilms plädiert implizit für einen pragmatischen, faktenbasierten und menschenfreundlichen Umgang mit Transidentität. Ihre Sichtweise rückt die individuelle Entscheidung und die gesellschaftliche Verantwortung gleichermaßen in den Mittelpunkt. Sie fordert:

  • Weniger Ideologie,

  • mehr psychologische und medizinische Tiefe,

  • den Schutz beider Seiten – Transpersonen wie Frauen,

  • und das Eingeständnis, dass Geschlecht komplexer ist als ein „Gefühl“.

Ein zukunftsfähiger gesellschaftlicher Rahmen muss diese Komplexität aushalten – ohne Verleugnung biologischer Realität und ohne Diskriminierung gelebter Identität.

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