Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
Das Selbstbestimmungsgesetz tritt in zwei Stufen in Kraft. Ab dem 1. August können Bürger eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen beim Standesamt anmelden. Am 1. November 2024…
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