Digitale Rechtsantragstelle – was ist das?

Die Digitale Rechtsantragstelle hat den diesjährigen „Preis für gute Verwaltung“ erhalten. Mit dem „Preis für gute Verwaltung“ werden seit 2019 jedes Jahr Projekte ausgezeichnet, die einen Beitrag zu mehr Nutzerfreundlichkeit der Verwaltung leisten.
Die digitale Rechtsantragstelle des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist eine Online-Plattform, die Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen und barrierefreien Zugang zu Justizdienstleistungen ermöglichen soll. Sie bietet Rechtsinformationen und unterstützt bei der digitalen Erfassung und Einreichung von Anliegen und Anträgen.
Ein zentrales Ziel dieser Initiative ist es, den Zugang zum Recht zu erleichtern und das Vertrauen in staatliche Institutionen zu stärken. Langfristig sollen sämtliche Justizleistungen online verfügbar sein.
Seit August 2024 können Bürgerinnen und Bürger auf der Webseite service.justiz.de den Antrag auf Beratungshilfe Schritt für Schritt digital ausfüllen. Dabei werden sie in einfacher Sprache durch den Prozess geführt, erhalten klare Erläuterungen und beantworten nur die für ihren Fall relevanten Fragen. Am Ende können sie den ausgefüllten Antrag als PDF herunterladen und elektronisch über ein Justizpostfach oder per Post beim zuständigen Amtsgericht einreichen.
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Beratungshilfe – Anwaltliche Hilfe als bedürftige Person erhalten
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Fluggastrechte – Geld bei Flugproblemen einfordern
- weitere Angebote sollen folgen.
Die Erprobung erfolgt im Rahmen der Digitalisierungsprojekte Digitale Rechtsantragstelle und Zivilgerichtliches Online-Verfahren, die vom Bundesministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit der DigitalService GmbH des Bundes durchgeführt werden.
Aber ist dies nicht bereits staatliche Rechtsberatung in Konkurrenz zu Rechtsanwälten?
Die digitale Rechtsantragstelle des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) soll Bürgern Unterstützung bei der Erstellung und Einreichung von Anträgen bieten, wie beispielsweise dem Antrag auf Beratungshilfe. Dabei handelt es sich bisher nicht um individuelle Rechtsberatung, sondern um allgemeine Informationen und Hilfestellungen, die den Zugang zum Recht erleichtern sollen.
In Deutschland ist die außergerichtliche Rechtsberatung durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt, das zum 1. Juli 2008 das Rechtsberatungsgesetz abgelöst hat.
Das RDG legt fest, wer zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen befugt ist, um die Qualität der Beratung sicherzustellen und Verbraucher vor unqualifizierten Beratungen zu schützen.
Die Angebote der digitalen Rechtsantragstelle fallen nicht unter das Verbot unbefugter Rechtsberatung, wenn sie keine individuelle Rechtsberatung darstellen, sondern allgemeine Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung bieten. Staatliche Stellen sind befugt, Bürgern allgemeine rechtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, um den Zugang zum Recht zu fördern.
Daher sind derartige Angebote des BMJ bisher nicht als verbotene Rechtsberatung durch den Staat zu betrachten, sondern als Serviceleistungen, die den Zugang zu rechtlichen Informationen und Verfahren erleichtern sollen.