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Entwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV-E) 

Arbeitsrecht – Erbrecht - Schulrecht

Entwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV-E) 

Beamtenrecht - Akten

Eckpunkte der Bundesregierung für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz

Formulierungshilfe für den Änderungsantrag zum Regierungsentwurf

 

Ziele und Notwendigkeit

Die Bundesregierung plant das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV), um unnötige bürokratische Belastungen abzubauen. Dieses Vorhaben soll Bürger, Unternehmen und Verwaltung entlasten, besonders angesichts aktueller Krisen, steigender Kosten und Transformationsprozesse.

Vorbereitung und Erhebung von Vorschlägen

Der Staatssekretärsausschuss Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau führte eine Verbändeabfrage durch, an der sich 57 Verbände mit 442 Vorschlägen beteiligten. Diese Vorschläge wurden ausgewertet, und viele wurden in laufende oder geplante Gesetzgebungsvorhaben integriert.

Geplante Maßnahmen

Die Bundesregierung plant umfassende Maßnahmen zur Digitalisierung und Vereinfachung verschiedener Prozesse, darunter:

  1. Visaverfahren: Digitalisierung und Vereinfachung.
  2. Netzausbau: Beschleunigung des TK-Netzausbaus und effizientere Datennutzung.
  3. Erneuerbare Energien: Vereinfachung und Beschleunigung des Ausbaus.
  4. Vergabeverfahren und Rüstungsexportkontrolle: Vereinfachung und Beschleunigung.
  5. Praxis-Checks: Durchführung für Wärmepumpen, Windenergieanlagen, Unternehmensgründungen und Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  6. Smart-Meter-Gateways: Vereinfachungen im Mess- und Eichrecht.
  7. BauGB-Novelle: Systematisierung und Vereinfachung.
  8. Kindergrundsicherung: Ersatz bisheriger finanzieller Förderungen durch eine neue, einheitliche Leistung.
  9. Familienstartzeitgesetz: Verwaltungsvereinfachungen.

Maßnahmen auf EU-Ebene

Die Bundesregierung will bürokratische Hemmnisse im Bereich der ökologischen Transformation identifizieren und gegenüber der Europäischen Kommission regulatorische Verbesserungen anregen.

Bereits umgesetzte Maßnahmen

Einige Maßnahmen wurden bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung, darunter:

  1. LNG-Beschleunigungsgesetz: Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
  2. Videokonferenztechnik in der Justiz: Erweiterung und Flexibilisierung.
  3. Digitalisierung von Verwaltungsverfahren: Änderung des Onlinezugangsgesetzes.
  4. Familienleistungen: Konsequent geförderte Digitalisierung.
  5. PV-Praxis-Check: Über 50 Hindernisse für den PV-Ausbau beseitigt.
  6. Bürgergeld-Gesetz: Verbesserter Service und Leistungen.
  7. Digitalisierung von Antrags- und Bescheinigungsverfahren: z.B. im BAföG und AFBG.
  8. Wohngeld-Plus-Gesetz: Erleichterungen und Beschleunigungen.
  9. Netzanschlüsse: Vereinheitlichung der Anschlussbedingungen und Verfahren.
  10. Verkehrsinfrastrukturprojekte: Beschleunigte und digitalisierte Genehmigungsverfahren.
  11. Bauleitplanung: Umstellung auf digitales Regelverfahren.
  12. Modernisierung von Verwaltungsabläufen: Erhebliche Reduzierung der Behördengänge, z.B. für Ausweisdokumente und Kfz-Zulassung.

Weitere Maßnahmen im BEG IV

  1. Informationspflichten: Überprüfung und Entlastung im Mittelstand.
  2. Bundesberggesetz: Anpassung zur Klarstellung der Geothermienutzung.
  3. Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege: Verkürzung von zehn auf acht Jahre.
  4. Hotelmeldepflicht: Abschaffung für deutsche Staatsangehörige.
  5. Digitale Rechtsverkehr: Vereinfachung und Digitalisierung im Zivil- und Wirtschaftsrecht.
  6. Öffentliche Versteigerungen: Erlaubnis zur Durchführung über das Internet.
  7. Digitale Betriebskostenabrechnung: Ermöglichung im Mietrecht.
  8. Nachweisgesetz: Elektronische Form für Arbeitsverträge und Zeugnisse.
  9. Aushangpflichten im Arbeitsrecht: Elektronische Bereitstellung von Informationen.
  10. Rechtsbereinigung: Aufhebung veralteter Verordnungen.
  11. Digitalisierung von Renten- und Sozialversicherungsverfahren: Effizientere Verfahren und digitale Meldepflichten.
  12. Verfahren im Strahlenschutz und Atomrecht: Anpassung und Digitalisierung.

 

Die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) sind umfassend und zielen auf eine Vielzahl von Bereichen ab. Ob diese Maßnahmen jedoch ausreichend sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Positive Aspekte

  1. Umfassende Digitalisierung:

    • Digitalisierung und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren (z.B. Visaverfahren, Kfz-Zulassung).
    • Einführung digitaler Lösungen in der Justiz und bei öffentlichen Versteigerungen.
  2. Gezielte Entlastung für Unternehmen:

    • Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege.
    • Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige.
    • Erleichterungen im Wirtschaftsrecht und bei Unternehmensgründungen.
  3. Förderung erneuerbarer Energien:

    • Vereinfachung und Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien.
    • Praxis-Checks für Wärmepumpen und Windenergieanlagen.
  4. Soziale Maßnahmen:

    • Einführung der Kindergrundsicherung.
    • Verwaltungsvereinfachungen durch das Familienstartzeitgesetz.
  5. Europäische Zusammenarbeit:

    • Anregung regulatorischer Verbesserungen auf EU-Ebene, insbesondere für die ökologische Transformation.

Potenzielle Herausforderungen und Kritikpunkte

  1. Umsetzungsdauer:

    • Die Umsetzung und tatsächliche Wirkung vieler Maßnahmen kann Zeit in Anspruch nehmen. Einige Regelungen befinden sich noch in der Planungs- oder Konzeptionsphase.
  2. Komplexität und Bürokratische Hürden:

    • Trotz der geplanten Vereinfachungen könnten einige Maßnahmen aufgrund der Komplexität und bestehenden bürokratischen Strukturen nicht die gewünschte Entlastung bringen.
  3. Widerstände und Interessen:

    • Veränderungen im Bereich der Bürokratie stoßen oft auf Widerstände seitens etablierter Strukturen und Interessen, die an den bestehenden Regelungen festhalten.
  4. Überwachung und Kontrolle:

    • Die Wirksamkeit der Maßnahmen hängt von einer effektiven Überwachung und kontinuierlichen Anpassung ab. Ohne konsequente Kontrolle könnten einige Entlastungen ins Leere laufen.

Zitat Homepage BMJ vom 19.6.2024:

Das Gros der Entlastungen des BEG IV-E entfällt dabei auf folgende vier Maßnahmen:

  • Der Entwurf sieht Änderungen des Handelsgesetzbuchs, der Abgabenordnung und des Umsatzsteuergesetzes vor, die die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre verkürzen.
  • Es soll eine zentrale Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterinnen und Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung (Generalvollmachten) eingerichtet werden.
  • Für deutsche Staatsangehörige besteht zukünftig keine Hotelmeldepflicht mehr. Das führt zu einer erheblichen Entlastung der Beherbergungswirtschaft und der betroffenen Übernachtungsgäste.
  • Der digitale Wandel soll insbesondere durch die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht gefördert werden. Dies ermöglicht es, viele Rechtsgeschäfte künftig ohne Medienbrüche digital abzuwickeln, und führt damit sowohl im Alltag von Unternehmen als auch von Bürgerinnen und Bürgern zu spürbaren Erleichterungen. Dazu zählen auch weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Digitalisierung der Betriebskostenabrechnung sowie die Option, künftig bei der Flugabfertigung Reisepässe digital auszulesen.

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